Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

19.10.2011

Die BRAIN FORCE HOLDING AG wurde von ‘Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR)’ über den folgenden Sachverhalt informiert:

Bisheriger Sachverhalt aus der Meldung vom 23. Dezember 2009:

In Ergänzung der Meldung vom 18.12.2009 teilen die Mitteilungspflichtigen mit, dass die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG, mit Wirksamkeit zum 15.12.2009 von der ‘Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR)’, auf Grund eines abgeschlossenen Wertpapierdarlehensvertrages einen Anteil an der BRAIN FORCE HOLDING AG, im Ausmaß von 2.611.015 auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien (dies entspricht einem Anteil am Grundkapital und an den Stimmrechten von rund 16,97 %) erworben hat. Das Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG beträgt EUR 15.386.742,00 und ist in 15.386.742 stimmberechtigte Stückaktien zerlegt. Hierdurch hat die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG die Meldeschwelle von 15 % überschritten und die ‘Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR)’ diese Meldeschwelle unterschritten.

Die nunmehr von der ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG direkt an der BRAIN FORCE HOLDING AG gehaltenen Anteile sind der ‘Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR)’ gem. § 92 Z 4 BörseG zuzurechnen, da die ‘Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR)’ an der ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG mit 97,29 % beteiligt ist, sohin an dieser eine mittelbare kontrollierende Beteiligung hält.

Neuer Sachverhalt nach Beendigung der Wertpapierleihe am 14. Oktober 2011:

Nach Beendigung der Wertpapierleihe und Übertragung der Aktien auf den ‘Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR)’ sind die 2.611.015 Stückaktien der BRAIN FORCE HOLDING AG (dies entspricht einem Anteil am Grundkapital und an den Stimmrechten von rund 16,97 %), nunmehr nicht mehr der ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG zuzurechnen, sondern direkt der ‘Erster Privater Investmentclub Börsebius Zentral (GbR)’ nach BörseG zuzurechnen.