BRAIN FORCE HOLDING AG: Zurückziehung der Aktien vom Amtlichen Handel der Wiener Börse

22.08.2013

• Beabsichtigte Einbeziehung der Aktien in den (ungeregelten) Dritten Markt

In der außerordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG vom 18. Juli 2013 haben die Aktionäre über Antrag der ehemaligen Aktionärin CROSS Informatik GmbH den Beschluss gefasst, die Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG vom Amtlichen Handel der Wiener Börse zurückzuziehen und die Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG in den Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse AG einzubeziehen.

Der Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG hat mit Schreiben vom heutigen Tag der Wiener Börse AG die Zurückziehung der Aktien aus dem Amtlichen Handel der Wiener Börse in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 83 Abs. 4 BörseG mit Wirkung zum Ablauf des 30. September 2013 angezeigt.

Das BörseG regelt ein freiwilliges Zurückziehen von Aktien aus dem Amtlichen Handel nicht ausdrücklich. In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juli 2013 wurde dargelegt, dass ein freiwilliges Zurückziehen von Aktien aus dem Amtlichen Handel der Wiener Börse unter Wahrung des Anlegerschutzes zulässig ist, da 83 Abs 4 BörseG, der das freiwillige Zurückziehen von Aktien aus dem Geregelten Freiverkehr regelt, in analoger Weise anzuwenden ist.

Den Aktionären der BRAIN FORCE HOLDING AG wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG an den Hauptaktionär Pierer Industrie AG im Rahmen der gesetzlichen Nachfrist des noch laufenden Übernahmeangebots bis zum 25. September 2013 zum Angebotspreis des Übernahmeangebots und sohin zu angemessenen Bedingungen zu verkaufen. Im Falle eines Austritts erhält der Aktionär von der Pierer Industrie AG sohin EUR 0,80 pro Aktie.

Sollte die Wiener Börse eine andere Rechtsansicht vertreten, was aus heutiger Sicht nicht unwahrscheinlich erscheint, und das Zurückziehen der Aktien mit Bescheid untersagen, ist beabsichtigt, gegen diesen Bescheid Rechtsmittel zu ergreifen und die Sache unter Ausschöpfung des Instanzenzuges zu klären.

Die Einbeziehung der Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG zum (ungeregelten) Dritten Markt (MFT) der Wiener Börse wird beantragt. Bei einer Einbeziehung der Aktie der BRAIN FORCE HOLDING AG in den Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse (Mid Market / Fortlaufender Handel mit Market Maker) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Liquidität der Aktie im Vergleich zum Handel der Aktie im Amtlichen Handel noch weiter verringert.

Mangels Untersagung der Zurückziehung der Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG aus dem Amtlichen Handel seitens der Wiener Börse AG und rechtzeitigen Einbeziehung der Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG in den Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse werden die Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG ab dem 1. Oktober 2013 weiterhin – wie bisher – im Handelssegment „mid market“ mit fortlaufendem Handel gehandelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Aktien, die im (ungeregelten) Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse gehandelt werden, das Übernahmegesetz nicht anzuwenden ist und das BörseG nur eingeschränkt anzuwenden ist.