Anträge auf gerichtliche Überprüfung des im Rahmen der Verschmelzung festgelegten Umtauschverhältnisses

17.07.2015

In den Hauptversammlungen der BF HOLDING AG, FN 78112 x, (die „Gesellschaft“) und der CROSS Industries AG, FN 261823 i, vom 22. April 2015 wurde der Beschluss gefasst, die CROSS Industries AG als übertragende Gesellschaft auf die BF HOLDING AG als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Zur Durchführung der Verschmelzung hat die Gesellschaft das Grundkapital von bisher EUR 15.386.742 um EUR 210.000.000 auf EUR 225.386.742 durch Ausgabe von 210.000.000 jungen Aktien erhöht. Diese jungen Aktien wurden der Pierer Industrie AG als Alleinaktionärin der übertragenden Gesellschaft zugewiesen.
Die Verschmelzung wurde mit Wirkung zum 2. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen. Zum selben Stichtag wurde die Änderung der Firma der BF HOLDING AG in CROSS Industries AG geändert.
Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass Aktionäre gemäß § 225c AktG Anträge bei Gericht eingebracht haben, um das im Rahmen der Verschmelzung festgelegte Umtauschverhältnis überprüfen zu lassen.