PIERER Mobility AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung Ad hoc Wels, 3. Februar 2021 PIERER Mobility AG: Vorbereitung zur Vereinfachung der Beteiligungsstruktur mit Bajaj - Opting-Out vom schweizerischen Übernahmerecht - Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
Vereinfachung der Beteiligungsstruktur an der börsenotierten PIERER Mobility AG Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung - Opting-Out vom schweizerischen Übernahmerecht Als Vorbereitung auf eine mögliche Durchführung der Vereinfachung der Beteiligungsstruktur sollen in einem ersten Schritt aufgrund des Dual Listings an der Six Swiss Exchange und Frankfurter Wertpapierbörse die übernahmerechtlichen Bestimmungen aufeinander abgestimmt werden. Die PIERER Mobility AG wird dazu eine außerordentliche Hauptversammlung für den 26. Februar 2021 einberufen. In dieser Hauptversammlung wird die Neuaufnahme einer Satzungsbestimmung vorgeschlagen, die ein Opting-Out nach schweizerischem Übernahmerecht beinhaltet. Ein Opting-Out in der Satzung führt dazu, dass immer dann, wenn nach den Bestimmungen des österreichischen Übernahmerechts keine Angebotspflicht besteht, es auch nach dem schweizerischen Übernahmerecht zu keiner Angebotspflicht kommt. Kommt es dagegen zu einem Pflichtangebot nach österreichischem Recht, so sind die Bestimmungen des schweizerischen Übernahmerechts weiterhin zu beachten. Die schweizerische Übernahmekommission hat mit Verfügung vom 2. Februar 2021 festgestellt, dass die Aufnahme der Opting-Out Klausel gemäß Art. 125 Abs. 4 FinfraG gültig ist , sofern (i) die Aktionäre der PIERER Mobility AG über die Einführung der Opting Out-Klausel und deren Folgen transparent informiert werden und (ii) die Mehrheit der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Stimmen der Minderheitsaktionäre an der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG der entsprechenden Satzungsbestimmung zustimmen. Die Verfügung der schweizerischen Übernahmekommission ist auf der Webseite der Gesellschaft www.pierermobility.com/investor-relations/corporate-governance im Bereich «Satzung der Gesellschaft» abrufbar. Im Falle der Durchführung der Transaktion wird es zu keinem Kontrollwechsel an der PIERER Mobility AG nach den österreichischen Bestimmungen kommen. Durch das Opting-Out ist damit klargestellt, dass es auch nach dem schweizerischen Regime zu keinem Übernahmetatbestand kommt. Die Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung samt Beschlussvorschlägen wird am 4. Februar 2021 veröffentlicht werden.
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