Jahresnanzbericht | 2021
INHALT
LAGEBERICHT ZUM KONZERN ABSCHLUSS
KONZERNABSCHLUSS
KONZERNANHANG
BESTÄTIGUNGSVERMERK ZUM KONZERNABSCHLUSS
JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT
BESTÄTIGUNGSVERMERK ZUM JAHRESABSCHLUSS
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
95
Raul Fernandez, RC16 25, Tech3 KTM, MotoGP, Team Presentation 2022 © Philip Platzer
R Raymon TrailRay E 10.0, TrailRay E 11.0, FullRay E-Seven 8.0 © R Raymon/Janik Steiner
GESCHÄFTSBERICHT 2021
95
LAGEBERICHT
ZUM KONZERN-
ABSCHLUSS
1. ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE .............................................. 96
2. WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG ............................... 99
3. FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN ........................................................ 100
4. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG ................................................................... 105
5. FORSCHUNG & ENTWICKLUNG UND NEUE MODELLE ..................................... 106
6. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT ................................................................. 108
7. ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB....................................................... 113
8. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN
KONTROLLSYSTEMS § 243A (ABS2) UGB ...................................................... 116
9. AUSBLICK ..................................................................................................... 118
96
LAGEBERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
PER 31.12.2021 DER PIERER MOBILITY AG, WELS
1. ENTWICKLUNG DER PIERER MOBILITY-GRUPPE
DAS UNTERNEHMEN
Die PIERER Mobility-Gruppe ist Europas führender "Powered Two-Wheeler"-Hersteller (PTW). Mit ihren Motorradmarken KTM, HUSQVARNA Motorcycles
und GASGAS zählt sie insbesondere bei den Premium-Motorrädern zu den europäischen Technologie- und Marktführern. Das Produktportfolio der
PIERER Mobility-Gruppe umfasst neben Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren auch emissionsfreie Zweiräder mit Elektroantrieben (insbesondere
E-Motorcycles und E-Bicycles). Als Pionier in der Elektromobilität für Zweiräder hat die Gruppe mit ihrem strategischen Partner Bajaj die Vorausset-
zungen geschaffen, eine global führende Rolle im Niedrigvoltbereich (48 Volt) einzunehmen. Der Einstieg in die (E-)Bicycle-Sparte mit der PIERER
E-Bikes GmbH war ein weiterer wichtiger Schritt, um die Aktivitäten auch im Bereich der Fahrrad-Elektromobilität zu intensivieren. Die Fahrräder
werden unter den Marken HUSQVARNA E-Bicycles, R Raymon sowie GASGAS E-Bicycles vertrieben und ab 2022 auch unter der Marke FELT Bicycles,
um am attraktiven Marktwachstum in diesem Segment zu partizipieren und sich in diesem Bereich zu einem bedeutenden internationalen Player zu
entwickeln.
Seit dem 14. November 2016 sind die Aktien der PIERER Mobility AG im International Reporting Standard der SIX Swiss Exchange primärkotiert. Am
29. März 2017 wurden die Aktien der PIERER Mobility AG in den Swiss Performance Index (SPI) der SIX Swiss Exchange aufgenommen. Seit dem
3. März 2020 notieren die Aktien der PIERER Mobility AG auch im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard). Ab 1. März
2022 ist zusätzlich die Handelsaufnahme im Prime Market der Wiener Börse erfolgt, womit die Aktien der PIERER Mobility AG im Top-Segment der
Wiener Börse gelistet sind. Mit diesem Schritt soll dem großen Investoreninteresse im In- und Ausland begegnet werden.
ABSATZ- UND UMSATZENTWICKLUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Trotz höchster Herausforderungen in den internationalen Lieferketten und den Risiken aus der COVID-19 Pandemie verbesserte die PIERER Mobility-
Gruppe den Umsatz um rund 1/3 und erzielte einen Rekordumsatz von € 2.041,7 Mio. (Vorjahr: € 1.530 Mio.). Mit 332.881 verkauften Motorrädern der
Marken KTM, HUSQVARNA und GASGAS (Vorjahr: 270.407) hat PIERER Mobility, angetrieben durch die hohe globale Nachfrage nach Motorrädern, ein
Absatzplus von 23% erreicht. Des Weiteren konnte die Fahrrad-Division mit den Marken HUSQVARNA, R RAYMON und GASGAS ein Absatzwachstum
von mehr als 40% erzielen und 102.753 Fahrräder (Vorjahr: 73.277) verkaufen, davon 76.916 E-Bicycles (Vorjahr: 56.064).
In Europa lag der Absatz an die Händler bei 120.049 Motorrädern und 101.437 Fahrrädern. Knapp zwei Drittel der Motorräder (212.832 Stück) wurden
in den Märkten außerhalb Europas, und hier insbesondere in Nordamerika, Indien und Australien, verkauft. Die Umsetzung der globalen Produktstra-
tegie sowie die Expansion in weitere asiatische und südamerikanische Märkte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr konsequent weiterverfolgt.
Ein ähnliches Bild wie im Wholesale spiegelt sich im internationalen Retail-Marktumfeld wider, wobei hier der europäische Motorradmarkt um ca. 8%
auf 740.000 Stück gewachsen ist. Der Marktanteil aller drei Motorradmarken liegt somit im Jahr 2021 bei 11,5%. Ebenfalls positiv entwickelten sich
sowohl der amerikanische als auch der australische Markt, mit jeweils deutlich zweistelligen Marktanteilswerten von 11,3% bzw. 19,7%. Der indische
Gesamtmotorradmarkt bendet sich leicht im Aufschwung (+2%). Bajaj setzte in Indien rund 60.000 KTM und Husqvarna Motorräder ab, resultierend
in einem Marktanteil von 7%. Die PIERER Mobility-Gruppe bestätigte somit die starken Zulassungszahlen des Vorjahres und konnte die globalen
Zulassungen auf hohem Niveau konstant halten.
ERWERB FELT BICYCLES
Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Bündelung der operativen Tätigkeiten der Fahrrad-Division erfolgreich in der PIERER E-Bikes GmbH abgeschlossen.
Ein wichtiges Highlight in diesem Segment war der im November erfolgte Erwerb der US-amerikanischen Marke „FELT“. FELT Bicycles wurde 1991 in
Kalifornien, USA, gegründet und ist bekannt für die Herstellung von leistungsstarken Rennrädern, Triathlon-, Bahn-, Cyclocross- und Gravel-Bikes.
FELT-Fahrräder wurden zu Etappensiegen bei Grand Tours gefahren und brachten rekordverdächtige Triathlon-Weltmeistertitel, olympische Gold-
medaillen sowie Weltmeistertitel auf verschiedenen Terrains ein. Der Integrationsprozess der Marke Felt in die PIERER E-Bikes GmbH hat bereits
begonnen.
VEREINFACHUNG DER BETEILIGUNGSSTRUKTUR MIT BAJAJ
Als wichtiger Meilenstein für das Unternehmen ist der Abschluss der Vereinfachung der Beteiligungsstruktur zwischen der Pierer-Gruppe und der indi-
schen Bajaj-Gruppe im 4. Quartal 2021 zu sehen. Die Bajaj-Gruppe brachte dabei wie geplant im ersten Schritt ein Aktienpaket im Ausmaß von 46,5%
97
GESCHÄFTSBERICHT 2021
97
an der operativen Tochtergesellschaft KTM AG in die von der Pierer-Gruppe gehaltene Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility AG, die Pierer Bajaj
AG, ein. Dafür erhielt Bajaj eine Beteiligung an der Pierer Bajaj AG im Ausmaß von 49,9%. In einem zweiten Schritt wurde dieses zwischenzeitlich von
der Pierer Bajaj AG gehaltene 46,5% KTM-Aktienpaket im Rahmen einer knapp 50%igen Sachkapitalerhöhung in die PIERER Mobility AG eingebracht.
Dabei wurden 11.257.861 neuer Aktien ausgegeben. Diese Sachkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital in Höhe von € 895 Mio., das entspricht
exakt 49,9% des bestehenden Grundkapitals, wurde unter Bezugsrechtsausschluss durchgeführt. Zur Zeichnung wurde ausschließlich die Pierer Bajaj
AG zugelassen.
Durch dieses „Uplifting-Projekt“ inklusive Kapitalerhöhung stieg die Beteiligung der Pierer Mobility an der operativen KTM AG (nach Erwerb der noch
restlichen von Bajaj gehaltenen rund 1,5% KTM AG-Anteile) auf 99,75% (Vorjahr: 51,71%). Die restlichen 0,25% sollen gegen Gewährung einer ange-
messenen Barabndung auf den Hauptgesellschafter PIERER Mobility AG in 2022 übertragen werden (Squeeze-Out). Somit wird in der PIERER Mobility
Gruppe nachhaltig eine klare Struktur geschaffen und dabei die Minderheitenanteile („Minorities“) auf ein zu vernachlässigendes Niveau reduziert.
STRATEGISCHE PARTNERSCHAFTEN
Als Pionier in der Elektrizierung von motorisierten Zweirädern erzielte die PIERER Mobility-Gruppe in 2021 bereits Umsatzerlöse in Höhe von rund
€ 181 Mio. (+55%) mit elektrisch angetriebenen Zweirädern (E-Motorcycles und E-Bicycles). Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die in
2021 eingegangenen beiden strategischen Partnerschaften im Bereich der E-Mobilität mit Bajaj einerseits und VARTA andererseits.
Die PIERER Mobility AG und Bajaj Auto Limited, Indiens zweitgrößter Motorradhersteller, vertieften ihre bereits 15-jährige strategische Partnerschaft
in der internationalen Motorradindustrie nun auch bei der Entwicklung von Elektroprodukten im Zweiradbereich, um der wachsenden Nachfrage nach
innovativen E-Mobility-Konzepten gerecht zu werden. Beide Unternehmen arbeiten an der Erforschung gemeinsamer Themen, wie beispielsweise das
emissionsfreie Abgassystem, den geringen Wartungsaufwand und die Langlebigkeit von leichten Elektrofahrzeugen in urbanen Umgebungen und
Metropolen. Diese Strategie beinhaltet auch eine offene Herangehensweise mit unterschiedlichen Batterie-Lösungen, um sowohl die Vorteile von
integrierten als auch herausnehmbaren Batterien zu nutzen.
Eine weitere strategische Kooperation für die Entwicklung von hochefzienten Batteriesystemen im Elektro-Zweiradbereich vereinbarten im März
2021 PIERER Mobility AG und VARTA AG, der führende europäische Hersteller von Li-Ionen-Zellen und ein globaler Innovations- und Technologieführer.
VARTA und KTM sollen mit hochefzienten Batteriesystemen ein starkes Signal in und aus Europa setzen. Zielsetzung ist eine Zusammenarbeit in den
Bereichen Forschung, Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb sowie im Bereich Rücknahme, Recycling und 2nd Life von Batterien. Die Koope-
rationspartner sehen großes Potenzial für die Entwicklung einer Plattformbatterie für leichte Elektrofahrzeuge im Bereich der 48-Volt-Technologie mit
Spitzenleistungen bis ca. 20kW.
Zur Erweiterung der Fahrrad- und E-Bike-Produktionskapazität wurde 2021 mit MAXCOM Ltd. ein 50:50 Joint Venture für die E-Bike Fertigung
in Plovdiv, gegründet. Auf einem Areal von 130.000 m
2
entsteht eine hochmoderne E-Bike Produktions- und Assemblierungsstätte. Es wird auch
internationalen Zulieferern die Möglichkeit gegeben, sich am Standort anzusiedeln. Die Inbetriebnahme ist in der zweiten Jahreshälfte 2023 geplant.
Die jährliche Produktionskapazität beträgt rund 350.000 Stück. PIERER Mobility AG bringt ihre gesamte Fahrzeugentwicklungs- und Produktionskom-
petenz in das Joint Venture ein. MAXCOM Ltd. ist einer der größten Fahrradhersteller in Osteuropa und Mitglied der MAXEUROPE-Gruppe in Bulgarien.
Maxcom produziert bereits für die PIERER E-Bikes GmbH Fahrräder der Marken R RAYMON, zunehmend aber auch Husqvarna E-Bicycles.
Als weiterer wichtiger Joint Venture-Partner sei auch CFMOTO genannt. Die intensivierte Zusammenarbeit mit Partner CFMOTO zum Aufbau einer
zusätzlichen Produktionsstätte und Lieferkette in China ist mit der Assemblierung von rund 10.000 Mittelklasse-Motorrädern in 2021 erfolgreich
angelaufen. In der Joint Venture-Fabrik in Hangzhou entsteht aus der 790er Zweizylinder Plattform eine Modellfamilie für neue, preisgünstige
Mittelklasse Duke- und Adventure Modelle. Im Jahr 2022 sollen rund 25.000 Motorräder produziert werden.
ERHÖHUNG GLOBALER MARKENBEKANNTHEIT DURCH SENSATIONELLE ERFOLGE IM MOTORSPORT
Hervorzuheben sind in 2021 die großen Erfolge im Motorrad-Rennsport. Unter den drei Marken KTM, Husqvarna und GasGas wurden sowohl im
Straßen- als auch im Offroadsport 21 Weltmeistertitel gewonnen.
Jeffrey Herlings sicherte sich auf KTM die Weltmeisterkrone in der MX GP, Coober Webb (ebenfalls KTM) krönte sich zum Supercross Champion und
Billy Bolt (Husqvarna) gewann die Hard Enduro Series, um nur einige zu nennen. Im Straßenrennsport triumphierten in der Moto 2 gleich zwei KTM
Fahrer, Remy Gardner vor seinem Teamkollegen Raul Fernandez, die auch beide in die MotoGP 2022 aufrücken.
98
Im Jänner 2022 gewann Sam Sunderland die prestigeträchtige Rally Dakar für die Gruppe auf GasGas. Den zweiten Podestplatz erlangte Matthias
Walkner, der amtierende Cross Country Rallies Weltmeister, als Dritter im Klassement.
COVID-19 PANDEMIE
Im Geschäftsjahr 2021 kam es an den Produktionsstandorten in Österreich zu keinen wesentlichen Produktionsunterbrechungen. Jedoch stellten die
teilweise hohen Infektionszahlen und der damit eingehende temporäre Ausfall von Mitarbeitern die Produktion und die Logistik vor erhebliche Heraus-
forderungen. Durch die hohe Flexibilität der Mitarbeiter, einem zusätzlichen Mitarbeiteraufbau und die Einführung zusätzlicher Schichten konnten die
Herausforderungen weitgehend gemeistert werden.
Die internationalen Lieferketten waren durch teilweise Instabilität und Verzögerungen gekennzeichnet. Die Erholung der Weltwirtschaft führte zu einer
erhöhten Nachfrage und Engpässen bei Frachtcontainern und somit zu einer erheblichen Erhöhung der Frachtkosten. Das im vergangenen Jahr über-
arbeitete Risikofrüherkennungssystem zur Identikation globaler Ereignisse mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Lieferkette wurde zie-
lorientiert verbessert. Eine ausgereifte Supply Chain vom Lieferanten bis hin zu den Produktionsstandorten in Mattighofen und Munderng soll primär
die Teileverfügbarkeit zu wirtschaftlich konkurrenzfähigen Kosten sicherstellen, dennoch aber für die beteiligten Parteien als Zulieferer und Abnehmer
eine Basis schaffen, mit der langjährige Geschäftsbeziehungen aufgebaut beziehungsweise ausgebaut werden können. Um diese Ziele umsetzen zu
können, tragen verschiedenste Mitarbeiter aus den Bereichen Einkauf, Qualitätsmanagement und der Forschung & Entwicklung ihre Expertise bereits
vor der Vergabe eines neuen Kaufteiles an einen in einer Vergaberunde ausgewählten Zulieferbetrieb bei. Diese tradierten und bewährten Beziehungen
trugen maßgeblich dazu bei, dass die globale Verknappung von Ressourcen und Engpässen in den Lieferketten die Gruppe nur unwesentlich in ihrem
Geschäftsbetrieb betroffen haben.
Die Motorrad-Produktion beim strategischen Partner Bajaj lief weitgehend auf Normalbetrieb und die Versorgung von kleinmotorigen KTM und
Husqvarna Straßenmotorrädern (bis 400 cm³) für den weltweiten Vertrieb der PIERER Mobility-Gruppe war sichergestellt. Die in einigen Ländern
durchgeführten Lockerungen national-regulatorischer Lockdown-Maßnahmen führten zu einer teilweisen Wiedereröffnung des weltweiten Händ-
ler-Netzwerkes. Die unverändert hohe Nachfrage nach motorisierten Zweirädern, die maßgeblich aus einer Änderung des Konsumentenverhaltens
hinsichtlich der Benutzung des öffentlichen Verkehrs und einer Zurückhaltung bei Reisen resultiert, stellt eine Folge hieraus dar. So setzten sich die
bereits im vergangenen Jahr verzeichneten Erholungseffekte beim Retail-Absatz in allen relevanten Absatzmärkten fort.
Die Auswirkungen des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie wurden vom Management bereits in 2019 frühzeitig erkannt. KTM reagierte durchgehend
proaktiv gemäß den national-regulatorischen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Krise und setzte diese vollständig um. Die Produktion verlief
in 2021 durchgehend und ohne unmittelbare Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, sodass auch die Motorsport- und Marketingakti-
vitäten wieder deutlich gesteigert wurden. Die Lockdown-Maßnahmen zum Ende des Jahres 2021 hatten hierauf nur geringfügig Einuss, konnte die
Produktion aufgrund der getroffenen Maßnahmen aufrechterhalten und durch Erweiterung der Homeofce-Regelungen eine Verringerung der Beleg-
schaft vor Ort und damit eine Reduktion des Infektionsrisikos erreicht werden. Die Ersatzteilversorgung der Endkunden war jederzeit gewährleistet.
Temporäre Verzögerungen bei Investitions- und Entwicklungsprojekten, wie sie noch im vergangenen Jahr auftraten, konnten in 2021 vermieden
werden. Die Liquiditätssituation entwickelte sich gemäß Geschäftsverlauf sehr erfreulich. Neben der Ausgabe einer Namensschuldverschreibung in
Höhe von € 30 Mio. im Mai 2021, wurde durch die Aufnahme eines Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank in Höhe € 50 Mio. die Liquidi-
tätssituation nachhaltig gestärkt. Gestützt durch die positive Entwicklung der Retail-Absätze und die in den Vorjahren etablierten und konsequent
weiterverfolgten Working Capital Optimierungen konnte eine Free Cash-Flow in Höhe von € 172,2 Mio. (Vorjahr: € 165,8 Mio.) erwirtschaftet werden.
Die Nettoverschuldung reduzierte sich weiter um € 122,5 Mio. auf € 189,9 Mio. (Vorjahr: € 312,4 Mio.).
Um das Risiko durch die COVID-19-Pandemie zu minimieren und die Aufrechterhaltung der Produktionskapazitäten sicherzustellen, wurde schon 2021
ein umfangreiches Präventionskonzept entwickelt, das sich an den gebotenen regulatorischen Maßnahmen orientiert und diese umsetzt. Zum Schutz
der Gesundheit der Mitarbeiter wurden diverse weitergehende Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Zu diesen gehören Abstandsregeln, die regelmäßige
Desinfektion von Arbeitsbereichen sowie Hygienemaßnahmen und Zutrittsbeschränkungen in Abhängigkeit des Status als geimpft, genesen oder
negativ getestet. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Home-Ofce Angebot wurde dieses exibel beibehalten. Den Mitarbeitern wurde zudem ein
umfangreiches COVID-19-Impfangebot unterbreitet, das über das gesamte Geschäftsjähr beständig beibehalten und von Mitarbeitern stark nachge-
fragt wurde.
99
GESCHÄFTSBERICHT 2021
99
2. WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG
Das seit Ende Dezember 2019 bekannte und insbesondere seit März 2020 in allen Ländern der Welt auftretende SARS-CoV-2 beeinusst anhaltend die
Wirtschaftstätigkeit in globaler Perspektive. Regierungen weltweit haben Maßnahmen ergriffen, die Ausbreitung zu bremsen bzw. zu verhindern und
wirtschaftliche Folgeerscheinungen dieser infektiologisch gebotenen Maßnahmen abzumildern.
Nicht nur Rückschläge im Kampf gegen die Pandemie bereiten dabei Anlass zur Sorge, sondern auch die damit in Zusammenhang stehenden Ver-
knappungen von Ressourcen in den Lieferketten sowie steigende bzw. anhaltende Inationszahlen. Die globale wirtschaftliche Lage ist mit großer
Unsicherheit behaftet und die bestehenden Verwerfungen im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung haben sich vergrößert, vor allem im Zusammen-
hang mit dem Verlauf der Pandemie und dem Zugang zu Impfstoffen.
Die aktuellen Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Jänner 2022 sind unverändert gleichermaßen mit großer Unsicherheit
behaftet. Demnach wird die Weltwirtschaftsleistung in 2022 um 4,4% wachsen. Für Industrieländer wird ein Wachstum von 3,9% für 2022 sowie
2,6% für das Jahr 2023 prognostiziert. Für die Euro-Zone wird ein Wachstum von 3,9% für 2022 erwartet. Für das Jahr 2023 prognostiziert der IWF ein
weltweites Wachstum von 3,8%, wobei für die Eurozone ein Wachstum von 2,5% erwartet wird.
Für Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 4,8% für das Jahr 2022 sowie 4,7% für das Jahr 2023
erwartet. Für China wird ein Wachstum von 4,8% für 2022 sowie von 5,2% für 2023 prognostiziert. Für Indien wird mit einem Anstieg der Wirtschafts-
leistung um 9,0% für 2022 und um 7,1% für 2023 ebenfalls eine positive Entwicklung erwartet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 konnte die PIERER Mobility-Gruppe die starken Zulassungszahlen des Vorjahres bestätigen und die globalen
1
Zulassungen auf hohem Niveau konstant halten. Das Marktumfeld des Motorradmarktes legte im Vergleich zu 2020 um ca. 9% zu.
In Europa
2
wuchs der Motorradmarkt auf ein Volumen von ca. 740.000 Neuzulassungen zum 31.12.2021, was einem Plus von 8% entspricht. Der
Marktanteil straßenzugelassener Motorräder von KTM, Husqvarna und GASGAS liegt bei 11,5%. Während Italien (+28%) und Frankreich (+12%)
sowohl im Gesamtmarkt als auch bei den Zulassungen der Gruppe (Italien +14%, Frankeich +10%) Anstiege verzeichneten, schrumpfte die
Motorradnachfrage in Deutschland als einer der größten relevanten Märkte für die Gruppe in Europa um 9%.
In den USA
3
, dem größten singulären Motorradmarkt für PIERER Mobility, knüpfte der Motorradmarkt an das positive Wachstum des Vorjahres an und
verzeichnete 2021 sowohl im Offroad- als auch im Straßenbereich ein Volumen von rund 440.000 Motorrädern (Vorjahr: ca. 398.000) bei einem Plus
von 10%. Die drei Motorradmarken der PIERER Mobility-Gruppe weisen gemeinsam erneut einen deutlich zweistelligen Marktanteil von 11,3% aus
(Vorjahr: 11,6%). Fast ident zeigt sich die Dynamik in Kanada mit ebenso einem Plus von 10% im Motorradmarkt, was einem Marktanteil von 14,1%
für das Geschäftsjahr 2021 entspricht (Vorjahr: 14,5%).
Trotz lang andauernden Lockdowns in Australien erfreut sich auch dieser Markt starker Zugewinne, sowohl in seiner Gesamtheit bezogen auf den
Motorradmarkt (2021: +8%; Vorjahr: +17,9%) sowie für die Produkte von KTM, Husqvarna und GASGAS (2021: +4%; Vorjahr: +46,5%), was sich in
einem Marktanteil von 19,7% niederschlägt (Vorjahr: 20,4%).
Der noch im vergangenen Jahr von der Corona-Pandemie stark getroffene Markt in Indien konnte sich in 2021 deutlich erholen und im rund 9,6Mio.
Einheiten umfassenden Gesamtmotorradmarkt ein Wachstum von 2% verzeichnen. Im relevanten S2/S3-Segment, in dem die Marken KTM und
Husqvarna Motorcycles einen Marktanteil von 7% aufweisen, konnten über die Vertriebswege des strategischen Partners Bajaj wie auch schon im
Vorjahr ca. 60.000 Motorräder abgesetzt werden.
Äußerst positiv entwickelt sich das Marktumfeld für Motorräder in den südamerikanischen, für die Gruppe relevanten Kernländern Argentinien und
Kolumbien (Gesamtmarkt: ca. 600.000 Einheiten). Im Geschäftsjahr 2021 wuchs der Motorradmarkt in Argentinien um 29%, wobei der Absatz von
Motorrädern der Marken KTM und Husqvarna um knapp 70% stieg. Dies resultiert in einem Marktanteil von 4%. Als noch stärker erweist sich das
Wachstum in Kolumbien, wo der Gesamtmarkt um 43% zulegen konnte. Die Motorradmarken der PIERER Mobility-Gruppe verzeichneten für das
Geschäftsjahr 2021 in Kolumbien ein Zulassungsplus von 76% und einen Marktanteil von 2%.
1 Bezogen auf die wesentlichen Absatzmärkte der KTM Gruppe: DE, FR, IT, UK, ES, SE, BE, NL, AT, CH, FL, DK, NO, GR, PL, SL, HU, BALTIC, USA, CAN, AUS, NZ, JP, SA.
2 Motorräder = 120ccm ohne Motocross, Scooters und ATV’s, inkl. Elektromotorräder in den Märkten DE, FR, IT, UK, ES, SE, BE, NL, AT, CH, FI, NO, BALTIC
3 Motorräder = 120ccm inklusive Motocross, ohne Scooters und ATV’s, inkl. Elektromotorräder
100
Der E-Mobility-Markt birgt große Wachstumspotenziale. E-Bicycles stehen für eine gesunde, nachhaltige und individuelle Fortbewegung. Sie sind
ein zunehmend wichtiger Baustein moderner Mobilitätskonzepte. Gerade die Beliebtheit von E-Bicycles wächst dynamisch und hat inzwischen alle
Modellgruppen im Fahrradsektor erfasst. E-Bicycles ermöglichen längere Wegstrecken sowie höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und eröffnen in
den Städten und auf dem Land neue Mobilitätsoptionen. Es ist erkennbar, dass sich auch am Fahrradmarkt qualitativ hochwertige Markenprodukte
durchsetzen. Der Konsument zeigt sich qualitäts- und umweltbewusster, was unmittelbar zu einer höheren Nachfrage am Fahrradmarkt führt – ein
erwiesener Trend insbesondere auf Grundlage von Daten für den deutschen Absatzmarkt, der nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht
zuletzt von der sich verändernden Bevölkerungsstruktur sowie dem Umweltbewusstsein schärfenden allgemeinen Bildungsniveau abhängt.
Laut Meldungen des deutschen Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) wurde in Deutschland 2020 mit 5,04 Mio. verkauften Einheiten (E-Bicycles und
Non-E-Bicycles) eine Absatzsteigerung von +16,9% gegenüber dem Vorjahr erzielt. Bei einem Rückgang von -7,2% bei herkömmlichen Fahrrädern
resultiert das starke Wachstum vor allem aus dem E-Bicycles-Segment. In seinem Bericht zum ersten Halbjahr 2021 bestätigt der ZIV diese für
den E-Bicycle-Markt positiven Tendenzen, während sich der prognostizierte Rückgang in den Verkaufszahlen von Fahrrädern gesamt ausschließlich
aus dem Rückgang bei herkömmlichen Fahrrädern speist. So berichtet der ZIV von 1,95 Mio. verkauften E-Bicycles in 2020 in Deutschland (2019:
1,36 Mio.). Der Marktanteil der E-Bicycles lag 2020 demnach bei 38,7% (2019: 31,5%). Mittelfristig werden für E-Bicycles Marktanteile von 40%
bis 50% am gesamten Fahrradmarkt in Deutschland prognostiziert.
In ähnlicher Weise zeigt eine Trendstudie des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens PwC auf, dass der Fahrradmarkt in den kommenden
Jahren global mit einer durchschnittlichen Rate von jährlich ca. 5,5% wachsen wird. Diese Entwicklung wird maßgeblich vom starken Wachstum in
den Absatzzahlen von E-Bicycles getrieben (gemäß der Studie 7,4% p.a.). Die größten Wachstumspotentiale liegen demnach in den ostasiatischen
sowie europäischen und nordamerikanischen Märkten mit einem geschätzten Absatzvolumen von ca. 210,4 Mio. verkauften Fahrrädern (E-Bicycles
und Non-E-Bicycles; geschätzter Wert des Absatzvolumens: ca. 80 Mrd. EUR) weltweit in 2025.
3. FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
BEDEUTSAMSTE FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN:
ERTRAGSKENNZAHLEN 2020 2021 VDG. IN %
Umsatzerlöse in € Mio. 1.530,4 2.041,7 33,4%
Betriebsergebnis vor Abschreibung (EBITDA) in € Mio. 233,5 332,2 42,3%
EBITDA-Marge in % 15,3% 16,3%
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) in € Mio. 107,2 193,5 80,5%
EBIT-Marge in % 7,0% 9,5%
WEITERE FINANZIELLE KENNZAHLEN:
ERTRAGSKENNZAHLEN 2020 2021 VDG. IN %
Ergebnis nach Steuern in € Mio. 69,5 142,9 >100,0%
Ergebnis nach Minderheiten in € Mio. 34,9 82,5 >100,0%
BILANZKENNZAHLEN 31.12.2020 31.12.2021 Vdg. in %
Bilanzsumme in € Mio. 1.686,0 2.033,7 20,6%
Eigenkapital in € Mio. 654,1 765,6 17,0%
Eigenkapitalquote in % 38,8% 37,6%
Working Capital Employed
1)
in € Mio. 181,5 160,5 -11,6%
Nettoverschuldung
2)
in € Mio. 312,4 189,9 -39,2%
Gearing
3)
in % 47,8% 24,8%
101
GESCHÄFTSBERICHT 2021
101
CASH-FLOW UND INVESTITIONEN
2020 2021 VDG. IN %
Cash-Flow aus Betriebstätigkeit in € Mio. 312,8 367,4 17,5%
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in € Mio. -147,0 -195,1 32,7%
Free Cash-Flow
4)
in € Mio. 165,8 172,2 3,9%
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in € Mio. -104,7 -27,6 -73,6%
Investitionen
5)
in € Mio. 150,2 178,5 18,8%
WERTSCHAFFUNG 31.12.2020 31.12.2021
ROCE (Return on Capital Employed)
6)
in % 9,7% 17,4%
ROE (Return on Equity)
7)
in % 10,9% 20,1%
ROIC (Return on Invested Capital)
8)
in % 7,7% 13,0%
1) Working Capital Employed = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2) Nettoverschuldung = Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig, langfristig) - Zahlungsmittel
3) Gearing = Nettoverschuldung / Eigenkapital
4) Free Cash-Flow = Cash-Flow aus Betriebstätigkeit + Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
5) Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten laut Anlagespiegel; ohne Leasingzugänge (IFRS 16) iHv. € 24,6 Mio. (Vorjahr: € 19,5 Mio.)
6) ROCE: EBIT / durchschnittliches Capital Employed; Capital Employed = Sachanlagen + Firmenwert + Immaterielle Vermögenswerte + Working Capital Employed
7) ROE = Ergebnis nach Steuern / durchschnittliches Eigenkapital
8) ROIC = NOPAT / durchschnittliches Capital Employed; NOPAT = EBIT – Steuern
GESCHÄFTSENTWICKLUNG UND ANALYSE DER ERTRAGSKENNZAHLEN
Die PIERER Mobility-Gruppe blickt auf ein neues Rekordjahr 2021 zurück. Die größten Herausforderungen für die erfolgreiche Fortsetzung des Wachs-
tumskurses waren die instabilen internationalen Lieferketten, die möglichst exible Sicherstellung der erforderlichen Produktionskapazitäten und die
Minimierung der Risiken aus der COVID-19-Pandemie für die Mitarbeiter. Aufgrund der hohen Marktnachfrage nach Powered Two-Wheelers (PTWs) und
durch ein aktives Management der genannten Herausforderungen erzielte die PIERER Mobility-Gruppe trotz herausfordernder Rahmenbedingungen
sowohl umsatz- als auch ergebnisseitig ein Rekordwachstum im Jahr 2021.
Im Geschäftsjahr 2021 erzielte die PIERER Mobility-Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von € 2.041,7 Mio. (+33,4%) und verbesserte damit den Umsatz um
€ 511,3 Mio. zum Vorjahr. Rund 95% der Umsatzerlöse wurden außerhalb von Österreich erzielt. Regional betrachtet entelen 56,0% der Umsatzerlöse
auf Europa (-1,2 Prozentpunkte zum Vorjahr), 22,9% auf Nordamerika inkl. Mexiko (-1,5 Prozentpunkte zum Vorjahr) und 21,1% auf den Rest der Welt
(+2,7 Prozentpunkte zum Vorjahr). Aufgrund der weltweit hohen Nachfrage nach Motorrädern und E-Bicycles wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr
insgesamt 663 Mitarbeiter aufgebaut, sodass der Mitarbeiterstand zum Jahresende 5.249 betrug. In Österreich werden davon 4.340 Mitarbeiter
beschäftigt.
Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) liegt mit € 332,2 Mio. um rund € 100 Mio. über dem Vorjahreswert von € 233,5 Mio.
Die EBITDA-Marge beläuft sich auf 16,3%. Die Unternehmensgruppe steigerte das EBIT um rund 80% auf € 193,5 Mio. (Vorjahr: € 107,2 Mio.),
was einer EBIT-Marge von 9,5% entspricht. Zudem konnte das Ergebnis nach Steuern mehr als verdoppelt werden und erreichte im Geschäftsjahr
2021 € 142,9 Mio. (Vorjahr: € 69,5 Mio.).
102
Die Absatzzahlen von PTWs - Motorräder der Marken KTM, Husqvarna Motorcycles und GASGAS sowie E-Bicycles (exklusive Non-E-Bicycles) - verteilen
sich wie folgt:
KTM
Husqvarna Motorcycles
GASGAS
E-Bicycles
Absatz 2021
PTWs (Stück)
409.797
Absatz 2020
PTWs (Stück)
326.471
249.290
212.713
60.801
49.046
22.790
8.648
76.916
56.064
Die beiden Segmente „Motorcycles“ und „E-Bicycles“ stellen die operativen Hauptbereiche der PIERER Mobility-Gruppe dar, auf deren Entwicklung im
Folgenden eingegangen wird.
MOTORCYCLES
Die noch in 2020 aufgrund von Produktionsunterbrechungen verzeichneten Umsatzausfälle, bedingt durch die COVID-Pandemie, konnten im Ge-
schäftsjahr 2021 aufgeholt und der Gesamtumsatz deutlich gesteigert werden. In der KTM-Gruppe konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Umsatz
von € 1.876,4 Mio. erzielt werden (Vorjahr: € 1.414,0 Mio.), was einem Umsatzplus von 32,7% entspricht. KTM erzielte im Geschäftsjahr 2021 ein
EBITDA von € 325,2 Mio. (+44,1% im Vergleich zum Vorjahr) und ein EBIT von € 192,8 Mio. (+83,1% im Vergleich zum Vorjahr). Dies entspricht einer
EBITDA-Marge von 17,3% (Vorjahr: 16,0%) und einer EBIT-Marge von 10,3% (Vorjahr: 7,4%). Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf € 146,1 Mio.
(Vorjahr: € 71,2 Mio.).
In Nordamerika verzeichnete KTM ein Umsatzwachstum von 24,8% auf € 466,1 Mio. Damit wurden 24,8% des Umsatzes in Nordamerika erzielt
(Vorjahr: 26,4%). In Europa stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 29,1% auf € 980,8 Mio., was einem Anteil von 52,3% entspricht (Vorjahr:
53,7%). Auch in den übrigen Ländern konnte der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 52,9% auf € 429,4 Mio. gesteigert werden. Der Umsatzanteil in
den übrigen Ländern beträgt 22,9% (Vorjahr: 19,9%).
Mit 249.290 verkauften KTM Motorrädern, 60.801 verkauften HUSQVARNA Motorrädern und 22.790 verkauften GASGAS Motorrädern im Geschäftsjahr
2021, hat die KTM-Gruppe insgesamt 332.881 Motorräder (+23,1% zum Vorjahr; unter Berücksichtigung der in Indien und Indonesien von Partner
Bajaj verkauften Motorräder) abgesetzt und festigte dadurch mit den drei Motorradmarken ihre Präsenz in den wichtigen Motorradabsatzmärkten. In
den Vertriebsregionen von Europa lag der Absatz bei 120.049 Motorrädern (+23,3%). Signikante Zuwächse verzeichnet auch die nordamerikanische
Vertriebstochter mit 65.792 abgesetzten Motorrädern (+24,6%), und in Australien konnte der Absatz um 25,7% auf 20.811 gesteigert werden. Die
stärksten Wachstumspotentiale zeigten sich in Südamerika (+62,5%) mit 32.562 und in Asien (+55,8%) mit 29.847 verkauften Motorrädern.
ABSATZ NACH REGIONEN
GJ 2021
36,1% Europa
19,8% Nordamerika
(inkl. Mexiko)
18,1% Indien / Indonesien
(über Bajaj)
26,0% Rest der Welt
UMSATZ NACH REGIONEN
GJ 2021
52,3% Europa
24,8% Nordamerika
(inkl. Mexiko)
22,9% Rest der Welt
103
GESCHÄFTSBERICHT 2021
103
Im Geschäftsjahr 2021 wurden am Produktionsstandort Mattighofen 178.992 Motorräder produziert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer
Steigerung von 38.740 Stück oder +27,6%. Unter Berücksichtigung der von unserem Partner Bajaj Auto Ltd. in Indien produzierten kleinmotorigen
KTM- und Husqvarna-Modelle sowie der in Spanien produzierten GASGAS-Trials wurden weltweit 323.931 Fahrzeuge (+22,1%) produziert.
E-BICYCLES
In der Fahrrad-Division stand in 2021 die Etablierung der drei Marken Husqvarna E-Bicycles, R Raymon und GasGas sowie die technische Weiter-
entwicklung und Qualitätssteigerung des Produktportfolios im Vordergrund der Aktivitäten. R RAYMON bietet sowohl Fahrräder als auch E-Bikes
für unterschiedliche Zielgruppen: von Kinderrädern bis hin zu Rennrädern, von City-E-Bikes bis hin zu sportlichen E-MTBs. Die Produktpalette von
Husqvarna umfasst heute die gesamte Bandbreite in Sachen E-Mobility. Im April 2021 wurden GASGAS-Fahrräder ofziell eingeführt. Die spanische
Eigenmarke schlug ein neues Kapitel im Bereich der E-Mobility auf und soll noch mehr Offroad-Enthusiasten Zugang zum gemeinsamen Fahrspaß
im Gelände verschaffen. Mit den verschiedenen Marken und dem damit noch breiter gestreuten Produktportfolio wird es möglich sein, diesen stark
differenzierten Markt optimal bedienen zu können. Die weltweite COVID-19 Pandemie hat den Wunsch der Konsumenten nach Lösungen im Bereich
Individualverkehr und -sport verstärkt. Darüber hinaus rückt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgedanken das Bedürfnis nach emissionsfreier
Fortbewegung stärker in den Fokus von Konsumenten. Dabei erweisen sich insbesondere E-Bikes als besonders beliebt bei und attraktiv für Kunden.
Die PIERER E-Bikes-Gruppe konnte dies nutzen, sich mit ihren Marken auf einem stark umkämpften Markt behaupten und ihren Wachstumskurs
fortsetzen.
Im Geschäftsjahr 2021 konnte im E-Bicycles-Segment ein Umsatz in Höhe von € 162,7 Mio. erzielt werden (Vorjahr: € 112,5 Mio.). Dies bedeutet
ein Umsatzplus von knapp 45% im Jahresvergleich. Das EBITDA lag in 2021 bei € 11,4 Mio. (Vorjahr: € 6,5 Mio.) und das EBIT bei € 7,0 Mio. (Vorjahr:
€ 2,2 Mio.). Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 7,0% (Vorjahr: 5,8%) und einer EBIT-Marge von 4,3% (Vorjahr: 2,0%). Das Ergebnis nach
Steuern beläuft sich auf € 5,0 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.).
Mit 76.916 E-Bicycles (+37,2%) und 25.837 non-E-Bicycles (+50,1%) konnte die Fahrrad-Division mit den Marken HUSQVARNA, R RAYMON und
GASGAS ein Absatzwachstum von in Summe mehr als 40% erzielen und bereits 102.753 Fahrräder verkaufen (Vorjahr: 73.277). Von den im Geschäfts-
jahr 2021 verkauften E-Bicycles wurden 40,8% unter der Marke Husqvarna E-Bicycles, 53,3% unter der Marke R RAYMON sowie 5,9% unter der
Marke GASGAS verkauft. Die Absätze der Non-E-Bikes sind zur Gänze der Marke R RAYMON zuzurechnen. Rund 76% des Absatzes entfallen auf die
DACH-Region.
ABSATZ NACH REGIONEN
GJ 2021
76,1% DACH-Region
22,6% Restliches Europa
1,3% Rest der Welt
UMSATZ NACH REGIONEN
GJ 2021
73,0% DACH-Region
24,9% Restliches Europa
2,1% Rest der Welt
104
BILANZANALYSE
Die Bilanzstruktur der PIERER Mobility-Gruppe setzt sich wie folgt zusammen:
2020 2021
Mio. € in % Mio. € in %
Langfristige Vermögenswerte 942,0 55,9% 992,8 48,8%
Kurzfristige Vermögenswerte 744,0 44,1% 1.040,9 51,2%
Vermögenswerte 1.686,0 100,0% 2.033,7 100,0%
Eigenkapital 654,1 38,8% 765,6 37,6%
Langfristige Schulden 581,4 34,5% 649,5 31,9%
Kurzfristige Schulden 450,5 26,7% 618,7 30,4%
Eigenkapital und Schulden 1.686,0 100,0% 2.033,7 100,0%
Die Bilanzsumme der PIERER Mobility-Gruppe erhöhte sich zum 31.12.2021 gegenüber dem Konzernabschluss zum 31.12.2020 von € 1.686,0 Mio. auf
€ 2.033,7 Mio. um 20,6%.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich 2021 von € 942,0 Mio. auf € 992,8 Mio. Dies entspricht einer Steigerung von € 50,8 Mio. bzw. 5,4%.
Der Anstieg resultiert größtenteils aus dem über den Abschreibungen liegenden Investitionsniveaus speziell im Bereich von Entwicklungsprojekten und
den dadurch folglich erhöhten immateriellen Vermögenswerten.
Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insbesondere die Zahlungsmittel um € 155,2 Mio. und die Vorräte um € 106,4 Mio. und hier
insbesondere aus dem Bestandsaufbau an unfertigen Erzeugnissen bzw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Dies führte insgesamt zu einer deutlichen
Erhöhung der kurzfristigen Vermögenswerte um 39,9% auf € 1.040,9 Mio.
Bei den kurzfristigen Schulden war im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Anstieg um € 168,2 Mio. auf € 618,7 Mio. (+37,3%) zu verzeichnen. Der Anstieg
ist im Wesentlichen aufgrund des Anstiegs der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 133,5 Mio. zurückzuführen. Sonstige
Erhöhungen betreffen u.a. Umsatzboni und Personalverbindlichkeiten.
Die langfristigen Schulden stiegen um 11,7% auf € 649,5 Mio. Die Erhöhung resultiert größtenteils aus der Aufnahme von Finanzierungen. Im Mai
2021 emittierte die KTM AG Namensschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 12 Jahren zu einem Nominalwert von € 30 Mio. Zudem wurde im
Dezember 2021 ein Darlehen von der Europäischen Investitionsbank in Höhe von € 50 Mio. aufgenommen.
Das Eigenkapital erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um € 111,4 Mio. auf € 765,6 Mio. Einerseits wurde durch das erfreuliche Ergebnis nach Steuern
in Höhe von € 142,9 Mio. sowie durch den Verkauf eigener Aktien in Höhe von € 13,6 Mio. das Eigenkapital gestärkt. Andererseits führten Dividenden-
zahlungen in Höhe von € 24,4 Mio. und der Zukauf der Anteile an Tochterunternehmen (Erhöhung der Anteile an der KTM AG und KTM Technologies
GmbH) in Höhe von insgesamt € 30,5 Mio. zu einer Verringerung des Eigenkapitals. Die sonstigen Effekte betreffen vor allem die ergebnisneutrale
Erfassung von Fremdwährungsdifferenzen, die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen. Die zum 31.12.2021 ausgewiesene Eigenkapitalquote liegt mit 37,6% aufgrund der beschriebenen Bilanzerhöhung unter dem
Vorjahreswert von 38,8%.
LIQUIDITÄTSANALYSE
Der Cash-Flow aus dem operativen Bereich lag im Geschäftsjahr 2021 bei € 367,4 Mio. und damit um 17,5% über dem Vorjahreswert von € 312,8 Mio.,
wofür insbesondere die positive operative Ergebnisentwicklung hauptverantwortlich war (EBITDA +€ 98,7 Mio. gegenüber dem Vorjahreszeitraum).
Der Zahlungsmittelabuss aus Investitionen betrug € -195,1 Mio. und liegt insgesamt deutlich über dem Vorjahreswert von € -147,0 Mio. Dieser
Anstieg resultiert im Wesentlichen aufgrund der höheren Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (Effekt
€ -34,1 Mio.).
105
GESCHÄFTSBERICHT 2021
105
Aufgrund des ausgezeichneten Ergebnisses und des niedrigen Working Capital Standes wurde somit ein starker Free Cash-Flow in Höhe von
€ 172,2 Mio. generiert, was 8,4% der Umsatzerlöse entspricht. Der Free Cash-Flow konnte gegenüber dem Vorjahreszeitraum insgesamt um € 6,4 Mio.
gesteigert werden.
Nach Berücksichtigung des Cash-Flows aus Finanzierungsaktivitäten in Höhe von € -27,6 Mio. erhöhten sich die liquiden Mittel im Vergleich zum
31. Dezember 2020 um € 155,2 Mio. (inklusive Fremdwährungseffekte von € 10,6 Mio.) auf € 373,5 Mio.
Durch die starke Eigenkapitalbasis und die langfristigen Finanzierungen stehen ausreichende Liquiditätsreserven nachhaltig zur Verfügung.
INVESTITIONEN
Im laufenden Geschäftsjahr wurden in der PIERER Mobility-Gruppe Gesamtinvestitionen in Höhe von € 203,1 Mio. (Vorjahr: € 169,7 Mio.) inklusive
IFRS 16 Leasingzugänge in Höhe von € 24,6 Mio. (Vorjahr: € 19,5 Mio.) getätigt. Die Investitionen ohne Leasingprojekte verteilen sich auf Entwick-
lungsprojekte (inkl. Werkzeuge), Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände wie folgt:
23,5 Immaterielle
Vermögensgegenstände
15,8 Sachanlagen
110,9 F & E (inkl. Werkzeuge)
150,2
Mio. Euro
178,5
Mio. Euro
GJ 2020
17,5 Immaterielle
Vermögensgegenstände
29,9 Sachanlagen
131,1 F & E (inkl. Werkzeuge)
GJ 2021
Trotz der COVID-19-Pandemie haben Investitionen in die (Weiter-)Entwicklung von bestehenden und neuen Modellen sowie in die Elektromobilität
höchste Priorität. Die Ausgaben für Investitionen in Forschung und Entwicklung werden daher nachhaltig auf dem bereits hohen Niveau der Vorjahre
liegen und stellen einen der wesentlichen Erfolgsfaktoren der Gruppe dar. Der Anteil an Investitionen in Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge) zu
den Gesamtinvestitionen liegt mit 73% geringfügig unter dem Vorjahreswert von 74%. Die Investitionen in die Infrastruktur (Sachanlagen) machen
17% (Vorjahr: 10%) der Gesamtinvestitionen aus. Weitere 10% (Vorjahr 16%) entfallen auf immaterielle Vermögensgegenstände (Markenrechte, IT,
Lizenzen). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände enthalten im Vorjahr größtenteils den Erwerb der Markenrechte an „GASGAS“ in
Höhe von rund € 14 Mio.
Die wesentlichen Infrastrukturerweiterungen an unseren österreichischen Standorten im Berichtsjahr 2021 betreffen den Ausbau des Logistikzent-
rums (geplante Fertigstellung in 2022) sowie das neu errichtete Schulungszentrum am Standort Munderng. Mit der in Mattighofen neu geschaffenen
„Production Academy“ wurde außerdem massiv in die Aus- und Weiterbildung von Produktionsmitarbeiter investiert. Weiters erfolgte der Ausbau des
neuen Produktionsstandortes von GASGAS in Terrassa, Spanien.
4. NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Die Gesellschaft erstellte für die PIERER Mobility-Gruppe einen konsolidierten nichtnanziellen Bericht gemäß § 267a UGB für das Geschäftsjahr
2021, welcher Angaben zu Konzepten, nichtnanziellen Risiken, Due Diligence Prozessen sowie Ergebnissen und Leistungsindikatoren hinsichtlich Um-
welt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung von Menschenrechten, sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung, enthält. Dieser
Bericht wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG geprüft und ist online verfügbar unter
https://www.pierermobility.com/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsberichte.
Der Corporate Governance Bericht ist auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar unter
https://www.pierermobility.com/investor-relations/corporate-governance.
106
5. FORSCHUNG & ENTWICKLUNG UND NEUE MODELLE
Die PIERER Mobility AG will ihre Vorreiterrolle in Bezug auf Technologie, Vertrieb und Image vor allem in der Motorradwelt weiter ausbauen. Der Bereich
Forschung und Entwicklung steht daher seit Jahren besonders im Fokus. Als Resultat der verfolgten F&E-Strategie entstehen innovative Produkte, die
den hohen Kundenerwartungen hinsichtlich Technologie und Performance gerecht werden. Dank der global agierenden Forschungs- und Entwicklungs-
organisation verfügt die PIERER Mobility-Gruppe über ein Netzwerk an hoch qualizierten Mitarbeitern etwa im Bereich Konstruktion, Berechnung und
Simulation. Dieses Netzwerk wird durch den betriebsinternen Maschinen- und Anlagenpark, der für Produktion, Aufbau und Validierung neu entwi-
ckelter Prototypen verantwortlich ist, unterstützt.
Der Aufwand für Forschung und Entwicklung (vor Aktivierung von Entwicklungsleistungen) lag im Geschäftsjahr 2021 in der PIERER Mobility-Gruppe
bei € 162,4 Mio. (Vorjahr: € 137,7 Mio.), was 8,0% (Vorjahr: 9,0%) des Umsatzes entspricht. Die Produkte aller Konzernunternehmen bewegen sich in
einem sehr anspruchsvollen Leistungsniveau, weshalb von den Kunden eine permanente Entwicklung und Weiterentwicklung gefordert wird. In der
Forschungs- und Entwicklungsabteilung beschäftigte die PIERER Mobility-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 zum Stichtag 31.12. 976 Mitarbeiter (Vor-
jahr: 808 Mitarbeiter), das entspricht 18,6% der gesamten Belegschaft. Rund 6,4% des Gesamtumsatzes wurden in die Forschung und Entwicklung
investiert (-0,8 Prozentpunkte zum Vorjahr).
Der Forschungs- und Entwicklungsbereich ist mit dezentralen Standorten in Europa (insbesondere Österreich und Spanien), Amerika und Kolum-
bien global organisiert. Die zentrale Steuerung der Entwicklungsprogramme erfolgt im Forschungs- und Entwicklungshauptquartier der KTM AG in
Mattighofen und Munderng, wo ein Großteil der Mitarbeiter aus dem Forschungs- und Entwicklungsbereich auf einer Nutzäche von über 20.000 m²
angesiedelt ist. Mit dem Fokus auf den Leistungsbereich von 250W bis 11kW setzt die Gruppe die nächsten Schritte, um die Forschung & Entwicklung
(F&E) im Bereich der Elektromobilität zu intensivieren und verfolgt in voller Fahrt ihre Vision, weltweit führend im Bereich der elektrisch angetriebenen
Zweiräder (PTW) zu werden. So wurden im Berichtsjahr alle F&E-Aktivitäten in einer eigenen Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft - der KTM
Forschungs & Entwicklungs GmbH (KTM F&E GmbH) - gebündelt und weiter ausgebaut, um die stetig steigende Taktfrequenz der Technologieent-
wicklung weiter gewährleisten zu können. Ein besonderer Schwerpunkt des vergangenen Jahres war der Bezug des neu erschlossenen F&E-Stand-
ortes in Anif bei Salzburg, der neben dem Bereich der E-Antriebs-Entwicklung innerhalb der F&E GmbH auch der KTM Technologies GmbH Raum für
weiteres Wachstum bietet. Das Investitionsvolumen in das 7.780 m
2
große Kompetenzzentrum für E-Mobilität beläuft sich auf EUR 20 Millionen. Die
hochmoderne Einrichtung bietet mehr als 150 Mitarbeitern Platz und ist unmittelbar neben dem KISKA Designstudio in Anif bei Salzburg/ Österreich,
angesiedelt.
Wir setzten im Jahr 2021 weitere Schritte auch bei der Entwicklung von Batterien. KTM beteiligt sich an Konsortium für Motorräder mit tausch-
baren Akkumulatoren mit Honda Motor, Piaggio Gruppe und Yamaha Motor für Motorräder und leichte Elektrofahrzeuge. Das Konsortium wird in den
kommenden 3 Jahren einen gemeinsamen technischen Standard für ein Batterie-Wechselsystem inkl. der entsprechenden Batterie-Tauschstationen
erarbeiten.
Der Forschungs- und Entwicklungsbereich der PIERER E-Bikes GmbH ist in dezentralen Standorten in Europa (Österreich, Deutschland, Spanien)
organisiert. Dies ermöglicht eine spezische Antwort auf die Mobilitätsbedürfnisse der jeweiligen Märkte, sei es die urbane Mobilität in München und
Barcelona oder die Offroad bzw. Dual Sport Community im ländlichen bis alpinen Raum rund um Schweinfurt, Salzburg und Munderng.
MOTORCYCLES
2021 setzen alle drei Motorradmarken mit innovativen Erneuerungen und neuen Modellen, sowohl im Straßen- als auch im Offroadsegment ein klares
Statement.
Zu den wichtigsten Projekten des vergangenen Jahres zählt auf Seite der Street-Modellplattformen die Industrialisierung der Speerspitzen im
Street-Modellportfolio von KTM – der 1290 SUPER ADVENTURE R und S Modelle sowie des Hyper-Naked-Bikes 1290 SUPER DUKE RR. Die KTM 1290
SUPER ADVENTURE S der Generation 2021 verfügt erstmals serienmäßig über eine innovative adaptive Geschwindigkeitsregelanlage. Diese wurde
in intensiver Forschungsarbeit gemeinsam mit Bosch entwickelt. Sie sorgt mittels Radarsensoren automatisch für die Wahrung eines angemessenen
Abstandes zu anderen Verkehrsteilnehmern vor dem Motorrad und kann über den neu gestalteten Kombischalter in fünf Stufen eingestellt werden.
Weitere Highlights stellen die Serienproduktion der KTM RC Generation im Supersportsegment, der Serienhochlauf der HUSQVARNA Norden 901 sowie
der Hochlauf der mit weitreichenden Updates versehenen Modelle KTM 1290 SUPER DUKE R und KTM 1290 SUPER DUKE GT dar. Den Anfang machte
107
GESCHÄFTSBERICHT 2021
107
das auf der Reihenzweizylinder-Midclass-Plattform basierende Modellderivat KTM 890 DUKE, dessen Serienstart vor Beginn der Motorradsaison im
Februar 2021 stattfand. Mit der 890 DUKE rundet KTM die Naked-Bike-Palette ab und bietet damit einen direkten Nachfolger der äußerst populären
790 DUKE an, bei denen die Entwickler insbesondere bei Mechanik und Performance als auch hinsichtlich des Emissionsverhaltens signikante
Fortschritte erzielen konnten.
Bereits 2019 stellte HUSQVARNA Motorcycles den „Norden“ genannten Prototyp eines Motorrads im Mittelklasse-Travel-Segment vor. Exakt
zwei Jahre nach dessen Präsentation stand im November 2021 sein Serienhochlauf an. In seinen Grundzügen auf dem Plattformbaukasten der
KTM 890 ADVENTURE Modelle basierend, differenziert sich das Modell durch sein eigenständiges Design, ein überarbeitetes Fahrwerk und eine Reihe
weiterer markentypischer Detaillösungen deutlich von seinen Konzernschwestern. Mit der SVARTPILEN 125 erweiterte Husqvarna das Portfolio der
Naked Bikes und bietet jungen Fahrern einen perfekten Einstieg in die Welt der Husqvarna Straßenmotorräder.
GASGAS Motorcycles bestätigte die weltweite Verfügbarkeit der neuesten TXT RACING-und TXT GP-Trial Modelle der MY 2022. Darüber hinaus hat
GASGAS Motorcycles sein Angebot an Dirt Bikes um die kleinrädrige MC 85, die MC 250 mit Zwei- und die MC 350F mit Viertaktmotor erweitert.
Einen weiteren Höhepunkt des abgelaufenen Forschungsjahres bildete die Entwicklung und der Start der Serienproduktionsüberleitung der neuen
KTM SX / SX-F und HUSQVARNA TC / FC Motocross Modellpalette im Fullsize-Offroad-Segment. KTMs Markenleitsatz „Ready to Race“ folgend werden
diese neben einer umfassenden Prototypenerprobung auch im Rahmen des weltweiten Motorsportengagements unter härtesten Bedingungen validiert
und geprüft. Die jüngste Modellgeneration der Fullsize-Offroad-Plattform ist Ergebnis einer differenzierten Plattformstrategie, deren primäres Ziel es
ist, die Performance aller verbauten Komponenten zu optimieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Efzienz zu gewährleisten.
Die Forschungsabteilung arbeitet darüber hinaus intensiv an zukunftsträchtigen, nachhaltigen Mobilitätslösungen. Teil der verfolgten Strategie ist eine
offene Herangehensweise mit unterschiedlichen Batterielösungen, um sowohl die Vorteile von integrierten als auch entnehmbaren Batterien zu nutzen.
Das Forschungsjahr 2021 umfasste eine Reihe von F&E-Projekten im Bereich rein elektrisch angetriebener Fahrzeugkonzepte. Neben den großen
Anstrengungen im Bereich der Grundlagen- und Technologieforschung wurden im vergangenen Jahr erstmals neue Fahrzeugkonzepte, das HUSQVARNA
E-PILEN-Konzept sowie das Elektroroller-Konzept HUSQVARNA BLTZ, der Öffentlichkeit vorgestellt.
Weiters bildete die KTM AG mit Honda Motor, der Piaggio Gruppe und Yamaha Motor ein Konsortium für Motorräder mit austauschbaren Akkumula-
toren. Ziel des Konsortiums ist es, Lösungen für die Bedenken der Kunden in Bezug auf die Zukunft der Elektromobilität zu erarbeiten, wie z. B.
hinsichtlich Reichweite, Ladezeit und -infrastruktur sowie Kosten. Dies soll in Übereinstimmung mit vier Hauptzielen gewährleistet werden:
a) Entwicklung gemeinsamer technischer Spezikationen für austauschbare Akkusysteme. b) Bestätigung der gemeinsamen Nutzung der Akkusys-
teme. c) Die gemeinsamen Spezikationen des Konsortiums bei den europäischen und internationalen Normungsgremien fördern und zum Standard
machen. d) Weltweite Anwendung der gemeinsamen Spezikationen des Konsortiums. Gemeinsam mit den Konsortialpartnern wird daran gearbeitet,
ein austauschbares Akkusystem für Fahrzeuge im Niedrigvoltbereich (48 V) mit bis zu 11 kW Leistung zu entwickeln, das auf internationalen techni-
schen Standards basiert.
Parallel zu den oben genannten Initiativen im Bereich der Elektromobilität arbeitet die KTM Gruppe auch an Technologien zur weiteren Reduktion des
Emissionsverhaltens von Motorrädern, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind. Die Entwicklungsstrategie im Bereich der Verbrennungsmoto-
renentwicklung ist klar auf eine Verbrauchs- und Emissionsreduktion ausgerichtet. Dazu zählen F&E-Aktivitäten in Zusammenhang mit der Weiterent-
wicklung des thermodynamischen Systems (Kraftstoffeinspritzung, Verbrennung) als auch den Systemen zur Abgasnachbehandlung (Katalysatoren).
Weiters werden Ansätze zur Verwendung von CO
2
-freien bzw. CO
2
-neutralen Kraftstoffen, die unter anderem aus dem in der Atmosphäre bendlichen
CO
2
gewonnen werden, untersucht. Bereits jetzt sind alle Motoren in der Hubraumkategorie über 500 cm³ für den Betrieb mit synthetischen Kraft-
stoffen (e-Fuels) qualiziert – weitere Motorenplattformen können innerhalb kurzer Reaktionszeiten umgestellt werden. In den besonders technolo-
giegetriebenen Rennserien MotoGP™ und Moto3™ wird darüber hinaus ab der Saison 2024 der Einsatz sogenannter blended fuels, bei denen 40%
des Kraftstoffes aus nicht fossilem Brennstoff bestehen, erprobt. Ab der Saison 2027 ist aus heutiger Sicht in der Königsklasse der Motorrad-WM ein
vollständiger Umstieg auf synthetische Kraftstoffe geplant.
E-BICYCLES
In der Fahrrad-Division stand in 2021 die Etablierung der drei Marken Husqvarna E-Bicycles, R Raymon und GasGas sowie die technische Weiterent-
wicklung und Qualitätssteigerung des Produktportfolios im Vordergrund der Aktivitäten.
108
Die Husqvarna-Modellotte erwartet für 2022 einige Neuheiten. Besonders hervorzuheben ist die neue Offroad-Modellsparte mit eigenen Rahmen-
designs und technischen Neuerungen, verkörpert vor allem vom brandneuen Mountain Cross 6 (MC 6). Die MC 6 beweist, dass Husqvarna E-Bicycles
die Themen Kinematik, Design und Technik ernst nimmt und richtet sich an eine neue Generation von Fahrern. Zusammen mit Husqvarna Motorcycles
stellte Husqvarna E-Bicycles auch seine Flotte von Urban-Mobility-Fahrzeugen vor, womit sich die Gruppe auf der IAA Mobility 2021 in München als
holistischer, emissionsfreier Hersteller von motorisierten Zweirädern positionierte. Im Jänner 2022 präsentierte HUSQVARNA E-Bicycles mit der ‚Legacy
Edition‘ außerdem eine upgegradete Auage des Mountain Cross 5 mit erneuertem Design.
GASGAS Bicycles präsentierte 2021 das Enduro Cross 9.0 als das Top-Modell. Es verbindet den bekannt robusten, in Enduro-Geometrie geformten Alu-
miniumrahmen mit einer Gabel vom Typ Rock Shox ZEB 160 und einem Federbein vom Typ Rock Shox SDS+ sowie Rädern in den Formaten 29 Zoll vorn
und 27,5 Zoll hinten für perfektes Handling und hohe Wendigkeit. Mit seinem 12-Gang-Antrieb vom Typ SRAM SX Eagle, 4-Kolben-Bremsen von Tektro,
einem Yamaha PW-X2-Motor mit modernem Quad Sensor-System und 250 W Leistung sowie einem integrierten 630-Wh-Akku im Unterrohr verkörperte
es alles, was die Marke GASGAS Bicycles ausmacht.
Im Jahr 2021 präsentierte R RAYMON seinen Claim „Ride here. Ride now., der die Merkmale, das Wachstum und den Geist der Marke widerspiegelt.
Als typisches Beispiel sticht der Allrounder TourRay E 5.0 mit dem sportlichen Yamaha PW-ST-Antrieb mit 60 Nm Drehmoment und dem semiinte-
grierten Yamaha-Akku mit 500 Wh hervor. Die Trekking-Power des TourRay machte es zum absoluten Bestseller in der E-Bike-Palette des Jahres
2021. Mit 27,5-Zoll-Rädern, Scheibenbremsen und einer SR Suntour-Federgabel mit 75 Millimetern Federweg bietet das TourRay E 5.0 viel Komfort
und Traktion auf allen Untergründen. Im Jahr 2022 wird R RAYMON sein Portfolio abermals erweitern und in den Markt der leichten E-Mountainbikes
einsteigen. Mit dem AirRay wird R RAYMON Perspektiven verändern – kombiniert es doch die typische Verspieltheit eines Trail-Bikes mit solider
Performance und einer idealen Akkukapazität. Für diese drei Modelle wurden bewusst nicht die drehmomentstärksten Motoren und höchsten Akkuka-
pazitäten ausgewählt. Stattdessen konzentrierte man sich auf eine ausgewogene Balance aus den drei Säulen Motor, Akku und Gewicht. Ausgerüstet
mit dem AIR DRIVE-Motor powered by Yamaha (50 Nm Drehmoment), einem schlanken 2,8-Kilo-Kohlefaserrahmen, einem agilen Handling und einer
Fahrdynamik auf höchstem Niveau wiegt das leichte E-Mountainbike R RAYMON AirRay 29" bei einem Federweg von ganzen 150 mm weniger als 20
Kilogramm. Im kommenden Jahr darf man weitere Innovationen erwarten; darunter neue Rahmenplattformen und -konzepte, während sich R RAYMON
zugleich stärker im Sport-Segment etablieren will.
6. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Als Europas führender „Powered Two-Wheeler“-Hersteller (PTW) zählt die PIERER Mobility-Gruppe mit ihren Motorradmarken KTM, HUSQVARNA
Motorcycles und GASGAS zu den europäischen Technologie- und Marktführern. Die Geschäftstätigkeit der PIERER Mobility-Gruppe ist von laufenden
Veränderungen geprägt. Die Nutzung der sich durch diese Veränderungen ergebenden Chancen ist der wesentliche Grundstein des Erfolges der PIERER
Mobility-Gruppe. Zur Sicherung des zukünftigen unternehmerischen Erfolgs und Nutzung der sich ergebenden Chancen muss die Gruppe bewusst
Risiken eingehen.
Das Management von Chancen und Risiken ist die Basis, um auf Änderungen politischer, wirtschaftlicher, technischer oder rechtlicher Rahmenbe-
dingungen adäquat zu reagieren. Sofern es wahrscheinlich ist, dass die identizierten Chancen beziehungsweise Risiken eintreten, sind sie bereits
in den Aussagen im Konzernanhang und -lagebericht verarbeitet. Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten mögliche künftige Entwicklungen oder
Ereignisse, die zu einer für die PIERER Mobility-Gruppe positiven (Chancen) beziehungsweise negativen (Risiken) Abweichung von der Unternehmens-
prognose führen können.
Im Rahmen des Risikomanagements werden alle Einzel- und kumulierten Risiken, die den Erfolg des Unternehmens gefährden könnten, überwacht und
gesteuert. Bestandsgefährdende Risiken werden grundsätzlich vermieden. Der Risikokonsolidierungskreis entspricht dem Konsolidierungskreis des
Konzernabschlusses der PIERER Mobility-Gruppe.
RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Der Hauptzweck des Risikomanagements der PIERER Mobility-Gruppe besteht in der Sicherung und Stärkung des Unternehmens durch eine richtige
und transparente Einschätzung der nanziellen, operativen und strategischen Risiken. Der Vorstand übernimmt dabei gemeinsam mit dem Manage-
ment der wesentlichen Konzerngesellschaften, insbesondere der KTM AG, umfangreiche Steuerungs- und Controlling-Aufgaben im Rahmen eines
internen, alle wesentlichen Standorte umfassenden, integrierten Kontrollsystems. Das rechtzeitige Erkennen, Evaluieren und Reagieren auf strategi-
sche und operative Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil der Führungstätigkeit dieser Einheiten und leistet einen wesentlichen Wertbeitrag für das
109
GESCHÄFTSBERICHT 2021
109
Unternehmen. Grundlagen dafür sind ein einheitliches und konzernweites, auf Monatsbasis aufgebautes Berichtswesen und eine laufende Überwa-
chung der operativen und strategischen Pläne.
Die PIERER Mobility-Gruppe verfügt über ein mehrstuges Risikomanagementsystem, bei dem die konzernweiten Risiken nach Standorten bzw. geo-
graschen Bereichen erhoben werden. Die operative Verantwortung und die Bewertung der konzernweiten Risiken erfolgt durch das Risikomanagement
der KTM AG und dem lokalen Management und wird direkt an den Vorstand berichtet und von diesem sowie vom Konzernvorstand überwacht.
Eine präventive Analyse von potenziellen oder Beinahe-Ereignissen ist ebenso Ziel des Risikomanagements. Zusätzlich ist es auch Aufgabe des Risiko-
managements, Risiken aktiv zu steuern und entsprechende Maßnahmen mit den betroffenen Unternehmensbereichen zu evaluieren.
RISIKOMANAGEMENTSTRATEGIE
Die PIERER Mobility-Gruppe orientiert sich im Rahmen Ihrer Risikomanagementstrategie auf eine Risikoanalyse und Risikobewertung nach dem
COSO® Framework. Demgemäß hat der Konzern folgende Kernbereiche der Risikomanagementstrategie deniert:
Risiko
Identikation
Strukturierte Erfassung von Chancen und Einzelrisiken in den Bereichen
Durchführung von Risikoworkshops
Identikation erfolgt u. a. durch den Standard-Risikokatalog
Risiko
Bewertung
Failure Mode und Effekt Analyse
Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit
Risiko
Steuerung
Steuerung der Gesamtrisikoposition durch Beeinussung von Chancen
und Einzelrisiken
Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen
Berichtswesen
+
Überwachung
Kontinuierliche Überwachung
Erfassung, Auswertung, Weiterleitung von Informationen
Berichterstattung
Das auf Ebene der KTM AG eingerichtete Risikomanagement führt regelmäßig Risikoanalysen für ausgewählte Produktions- und Vertriebsstandorte
durch. Es werden nur Risiken außerhalb der Konzern-Bilanz und der Konzern-GuV dargestellt.
RISIKOMITIGATION
Es wird versucht, je nach Auswirkung auf das Unternehmen, Risiken durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren, zu vermeiden oder auch in
bestimmten Fällen bewusst einzugehen.
110
RISIKOBEWERTUNG
Ziel der Risikobewertung ist die kontinuierliche, qualitative und quantitative Bewertung aller identizierten Chancen und Risiken zur Priorisierung von
Risikosteuerungsmaßnahmen. Die Chancen- und Risikobewertung bei der PIERER Mobility-Gruppe soll folgenden Anforderungen entsprechen:
Objektivität: Die Bewertung soll nach möglichst objektiven Maßstäben erfolgen.
Vergleichbarkeit: Damit die Chancen und Risiken miteinander verglichen werden können, erfolgt eine quantitative Bewertung anhand einheitlich
denierter Werte (sofern sinnvoll und möglich)
BEWERTUNGSMETHODIK
Chancen und Einzelrisiken werden anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns beurteilt. Diese Beurteilung basiert auf Informationen über a) tatsächlich in der Vergangenheit eingetretenen Risiken, b) Benchmark-Werten
aus der Branche oder c) selbst erstellten realistischen Expertenschätzungen.
Die quantitative Bewertung folgt einem Szenario orientiertem Ansatz, bei dem folgende Kategorien unterschieden werden: Best Case (BC), Most Likely
Case (MLC), und Worst Case (WC). Hierbei handelt es sich um eine klassische Dreiecksverteilung. Für vereinzelte Risiken kann, wenn notwendig,
zusätzlich eine qualitative Bewertung verwendet werden, bzw. können für schwankungsorientierte Risiken alternative Verteilungen (Normalverteilung,
etc.) herangezogen werden. Die Wahl der jeweiligen Verteilung ist abhängig von der Art des Risikos.
RISIKOÜBERWACHUNG /-KONTROLLE
Kernpunkt des operativen Risikomanagements ist die Identizierung, Evaluierung und Beherrschung von wesentlichen Risiken aus dem operativen
Geschäft. Dieser Prozess wird insbesondere von den oberen und mittleren Managementebenen der KTM AG durchgeführt und vom Vorstand der PIERER
Mobility AG überwacht.
CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Die folgende Übersicht dient dem Gesamtüberblick über alle identizierten Risiken und Chancen und zeigt deren Bedeutung für die PIERER Mobili-
ty-Gruppe auf. Gesamthaft hat die PIERER Mobility-Gruppe weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses bestands-
gefährdende Risiken identiziert.
MARKTRISIKEN
Konjunkturelles Risiko
Die KTM-Gruppe ist schwerpunktmäßig in der Motorradbranche und die PIERER E-Bikes-Gruppe in der Fahrradbranche tätig. Die Absatzmöglichkeiten
sind von der allgemeinen konjunkturellen Lage in den Ländern und Regionen bestimmt, in denen die PIERER Mobility-Gruppe mit ihren Produkten
vertreten ist. Wie die letzten Jahre gezeigt haben, ist insbesondere die Motorradbranche zyklisch und unterliegt starken Nachfrageschwankungen.
Durch entsprechende Marktforschungen und -prognosen, welche in der Planung berücksichtigt werden, wird dem Risiko entgegengewirkt. Durch das
veränderte Mobilitätsverhalten bendet sich der globale Motorradmarkt nach wie vor im Aufschwung und legte in den wichtigsten Verkaufsregionen
im Jahresvergleich deutlich zu.
Wettbewerb und Preisdruck
Speziell der Motorradmarkt in Industriestaaten ist von intensivem Wettbewerb geprägt, wobei die stärksten Konkurrenten von KTM vier japanische,
drei europäische und in geringerem Ausmaß ein amerikanischer Hersteller sind und manche von ihnen größere nanzielle Ressourcen, höhere Absatz-
zahlen und Marktanteile besitzen. Im Straßenmotorradmarkt herrscht zudem ein hoher Preisdruck und neu hinzukommende Mitbewerber versuchen,
über Niedrigpreisstrategien den Markteintritt zu schaffen. Durch die erfolgreiche Marktstrategie ist KTM Europas führender „Powered Two-Wheeler“
Hersteller. Dies wurde unter anderem auch durch die vollständige Integration von GASGAS als dritte Motorradmarke und die weitere Entwicklung
des Händlernetzes unterstützt. Durch unsere Innovationsstärke sehen wir uns als Technologieführer im Zweirad-Sektor in Europa. Die strategische
Partnerschaft mit Bajaj, Indiens zweitgrößtem Motorradhersteller, festigt die Wettbewerbsfähigkeit in den globalen Märkten.
111
GESCHÄFTSBERICHT 2021
111
Absatzrisiko
Die größten Einzelabsatzmärkte der PIERER Mobility-Gruppe stellen der europäische sowie der US-amerikanische Markt dar. Ein Einbruch dieser
Märkte könnte nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Der Markteintritt in neue Märkte stellt im Wesentlichen ein Kostenrisiko
dar, da in manchen dieser Märkte die Absatzentwicklung sowie die politischen Rahmenbedingungen schwer einschätzbar sind. Durch die Zusammen-
arbeit mit dem strategischen Partner Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien, wird gemeinsam konsequent an der Umsetzung einer globalen Produktstrategie
im Motorradbereich gearbeitet. Um das Absatzrisiko zu diversizieren, verfolgt auch die Fahrrad-Division das Ziel in weiteren Märkten erfolgreich zu
expandieren.
Geopolitische Risiken
Darüber hinaus gilt es auch die geopolitischen Risiken verstärkt im Auge zu behalten. Insbesondere der Ukraine-Krieg wird die Weltwirtschaft negativ
beeinussen. Die PIERER Mobility Gruppe ist geschäftlich nicht unmittelbar von den militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine betroffen.
Indirekt erhöht sich aber wie für die gesamte Industrie auch für die PIERER Mobility Gruppe die Gefahr vor allem weiter steigender Energie- und
Rohstoffkosten sowie negativer Auswirkungen auf die Kapitalmärkte.
BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN
Beschränkungen des Motorradfahrens
Der Umsatz der Gruppe hängt unter anderem von den Einsatzmöglichkeiten der Motorräder im Gelände ab und wird daher erheblich von nationalen ge-
setzlichen Rahmenbedingungen in den Absatzländern beeinusst, die den Geländemotorsport, Motorradzulassungen und Lenkerberechtigungen regeln.
Aufgrund der Einführung der Abgasnorm Euro 5 am 1. Januar 2020 stand die Aktualisierung des gesamten Motorrad Street-Produktportfolios auf
die neuen regulatorischen Anforderungen im Mittelpunkt der F&E-Aktivitäten und wurde in 2020 abgeschlossen. Im Laufe des Kalenderjahres 2020
wurden sämtliche für den EU-Raum und den Betrieb auf öffentlichen Straßen vorgesehenen Modelle nach den „Euro 5“-Vorschriften neu typgenehmigt
bzw. deren Typgenehmigung per Nachtrag von „Euro 4“ auf „Euro 5“ angehoben. Die Serienproduktion des ersten „Euro 5“ Modells erfolgte im Juli
2020 (Musterserie der KTM 890 Adventure Modelle). Das letzte „Euro 4“ Modell für den EU-Raum wurde im Dezember 2020 produziert. Ab 01.01.2021
werden für den EU-Raum und den Betrieb auf öffentlichen Straßen ausschließlich „Euro 5“ Fahrzeuge produziert.
Beschaffungsrisiko
Das Beschaffungsrisiko der KTM-Gruppe liegt in der aktuellen Situation im Wesentlichen darin, bestellte Komponenten gar nicht oder nicht zum
vereinbarten Termin zu erhalten. Um die Verfügbarkeit von Komponenten bestmöglich sicherzustellen, legt KTM großen Wert auf eine langfristige
Zusammenarbeit mit unseren Lieferpartnern sowie die sorgfältige Auswahl leistungsfähiger neuer Lieferanten nach festgelegten Kriterien. Die
KTM-Gruppe arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Beziehungen zu ihren Lieferanten. Ein tiefes gegenseitiges Verständnis der Prozesse
ist dabei aus Sicht der KTM wesentlich. Da die Qualität der KTM-Produkte maßgeblich von der Qualität und den Eigenschaften der zu beschaffenden
Subkomponenten geprägt ist, wird insbesondere auf geeignete Betriebseinrichtungen und Produktionsprozesse der Lieferanten aber auch auf deren
Finanzkraft und die Einhaltung ökologischer, sozialer und ethischer Standards geachtet.
Im zweiten Jahr nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurde die KTM-Gruppe zunehmend mit der Halbleiterkrise und den damit verbundenen
Engpässen von elektronischen Komponenten konfrontiert. Um ihre Lieferanten in dieser Situation zu unterstützen, griff die KTM AG aktiv in die
Beschaffung von Elektronikkomponenten ein und konnte damit größere Ausfälle sowohl bei den Lieferanten als auch in den eigenen Produktionsstand-
orten verhindern. Zusätzlich zur Knappheit bei Elektrokomponenten kam es auch bei Rohmaterialien wie etwa Aluminium und Kunststoffgranulat zu
vermehrten Engpässen, welche aber durch intensive Zusammenarbeit in der Supply Chain nur unwesentliche Auswirkungen auf die KTM AG hatten.
Für 2022 sieht die KTM AG zumindest für die ersten beiden Quartale eine weitere Verschärfung der Situation. Die schwierige Versorgungslage für
Lieferanten, Kapazitätsengpässe bei den Lieferanten selbst und Störungen in der Logistik werden weiterhin eine enge Abstimmung erforderlich ma-
chen. Zur Risikoreduktion wurden für 2022 unter anderem Lagerbestände bei Lieferanten aufgebaut, ein Marktintelligenzsystem für Elektronikbauteile
eingeführt sowie die Logik unserer Lieferplanabrufe an die veränderte Situation angepasst.
112
In der PIERER E-Bikes-Gruppe wird die Beschaffung der Komponenten und Fahrräder mittelfristig geplant. Durch entsprechende Lagerkapazitäten
können auch kurzfristige Schwankungen ausgeglichen werden. Die Produkte werden auf Basis x verhandelter Einkaufspreise kalkuliert. Dabei werden
mit den Lieferanten Preise und Kapazitäten im Vorfeld vereinbart und gesichert. Die PIERER E-Bikes-Gruppe hat mehrere Lieferanten aus verschie-
denen Ländern für E-Bikes im Portfolio, um das Risiko der Abhängigkeit weitestgehend zu reduzieren und die Stabilität der Lieferketten zu erhöhen.
Rechtzeitige Verfügbarkeit der Rahmen und Antriebskomponenten als Risiko stellen erhöhte Anforderungen an die Lieferanten für E-Bikes.
Forschung und Entwicklung, Rennsport
Technische Innovationen und die Einführung neuer Produkte sind mgeblich für die Marktstellung der PIERER Mobility-Gruppe verantwortlich. Dazu
müssen neue Trends rechtzeitig erkannt werden. Um dem Risiko entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Innovationsfähigkeit der eigenen Produkte
zu gewährleisten. Die Leistungen im Rennsport sind für das Unternehmen nicht nur als Marketinginstrument von großer Bedeutung, sondern bilden
auch die Grundlage für die Produktentwicklung und sind Maßstab für die Serienentwicklung. Aus der Möglichkeit, Produkte unter Rennbedingungen
bei Rennsportereignissen zu testen, werden wertvolle Erfahrungen gewonnen. Weiters werden technische Neuerungen vor der Serieneinführung einer
umfassenden Prüfung durch das Qualitätsmanagementsystem unterzogen, um technische Fehler mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisent-
wicklung weitestgehend auszuschließen.
Um unsere technologische Vorreiterrolle weiter auszubauen und auch mit den großen Mitbewerbern mitzuhalten, verfolgt die PIERER Mobility-Gruppe
eine sehr intensive Forschungs- und Entwicklungsstrategie. Das erklärt auch die relativ hohe Forschungsquote – aktuell liegt sie bei rund 8-9% des
Umsatzes.
IT-RISIKEN
ln der PIERER Mobility-Gruppe wird ein lT-Security- und Riskmanagement-System mit dem Ziel betrieben, unternehmensrelevante Risiken im Bereich
lnformationssicherheit erkennen und steuern zu können. Für weitere Ausführungen zu IT-Risiken wird auf den Konzernanhang (Kapitel VII) der PIERER
Mobility AG verwiesen.
FINANZIELLE RISIKEN
Für weitere Ausführungen zum Risikobericht sowie zu Finanzinstrumenten, einschließlich der konkreten Maßnahmen zur Mitigierung von Risiken durch
den Einsatz von Finanzinstrumenten (z.B. Hedging von Fremdwährungspositionen mit Futures, Swaps etc.) wird auf den Konzernanhang (Kapitel VII
und VIII) der PIERER Mobility AG verwiesen.
SONSTIGE RISIKEN
Risiken durch Rechtliche Rahmenbedingungen
Da die PIERER Mobility-Gruppe über ihre Beteiligungen an der KTM-Gruppe und PIERER E-Bikes-Gruppe Motorräder und E-Bicycles bzw.
Non-E-Bicycles in eine Vielzahl von Ländern vertreibt, ist sie dem Risiko der Veränderung von nationalen Vorschriften, Lizenzbedingungen, Steuern,
Handelsbeschränkungen, Preisen, Einkommen und Devisenbeschränkungen, ferner dem Risiko von politischer, sozialer und ökonomischer Instabilität,
Ination und Zinsschwankungen, ausgesetzt. Für den Straßeneinsatz zugelassene Motorräder müssen entsprechende Lärm- und Abgasemissionsbe-
stimmungen erfüllen, um am Markt des jeweiligen Landes zugelassen zu werden. Auch die Einsatzmöglichkeiten von Motorrädern im Gelände werden
erheblich von nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Absatzländern beeinusst. Um dem Risiko entgegenzuwirken und bei Änderungen
von nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig handeln zu können, werden die jeweiligen länderspezischen Regelungen vor dem Markt-
eintritt eingehend überprüft und laufend überwacht.
Betriebliches und Umweltrisiko
Umweltrisiken können sich auf Produkte, die Produktion, die Beschaffung und auf nichtbetriebliche Faktoren beziehen. Hinsichtlich der Produkte
ergeben sich Risiken durch etwaige Emissionen wie Lärm und Schadstoffe oder den Austritt umweltschädlicher Substanzen wie Treibstoff oder Öl. Um
diese, ausgelöst durch etwaige Fehlfunktionen, zu minimieren, werden neben weiteren Maßnahmen vor allem die Homologationsauagen strikt einge-
halten, jedes Fahrzeug auf seine Funktionsfähigkeit und Einhaltung aller Grenzwerte auf eigenen Prüfständen geprüft und ein Labor zur Untersuchung
der Wechselwirkung eingesetzter Werkstoffe mit Menschen und der Umwelt betrieben. Zudem wird zunehmend auf die Entwicklung emissionsfreier
alternativer Antriebsysteme und Produkte gesetzt.
113
GESCHÄFTSBERICHT 2021
113
In der Produktion ergeben sich Umweltrisiken durch den etwaigen Austritt von Substanzen, Abfällen und Materialresten auf dem Gelände. Um diese zu
verhindern, werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die beispielsweise Abfallwirtschaftskonzepte, eine Motorölaufbereitungsanlage, Notfallpläne je
Standort und professionelle Absauganlagen von Metallspänen in dafür vorgesehene Container umfassen. Emissionen aus dem Betrieb der Prüfstände
werden ebenfalls durch Absaugungsanlagen abgefangen.
Umweltrisiken in der Beschaffung können sich aus der umweltbedingten Knappheit und Verteuerung der Ressourcen, der Zusammenarbeit mit Liefe-
ranten ohne ausreichende Umweltbestrebungen und durch Emissionen aus Lieferwegen ergeben. Um diese Risiken zu minimieren, werden Maßnahmen
getroffen, die eine Überprüfung der Lieferanten, eine Optimierung der Beschaffungswege sowie einen hohen Fokus auf regionale Beschaffung und den
Einsatz ressourcenschonender, moderner Produktionstechnologie einschließen.
Zudem ergeben sich Umweltrisiken aus wetter- und klimabedingten Phänomenen wie Hochwasser und anderen Naturkatastrophen. Obwohl eine
vollständige Risikoausschließung bei Naturgewalten nicht möglich ist, wird versucht, das Risiko einer Beeinträchtigung von Produktionsabläufen durch
geeignete Notfallpläne und Versicherungen zu minimieren.
Personelle Risiken
Insbesondere in Hinblick auf den Wachstumskurs können sich Risiken aus dem Ausscheiden von Schlüsselkräften aus dem Unternehmen ergeben.
Durch ein efzientes Personalmanagement sowie der stetigen Weiterführung von Personalentwicklungsprogrammen wird dem Risiko des Ausscheidens
von Schlüsselkräften entgegengewirkt. Dem Risiko des Fachkräftemangels wird unter anderem durch ein umfassendes Lehrlingsausbildungsprogramm
in einer eigenen Lehrwerkstätte begegnet. Ziel ist die Rekrutierung von Mitarbeitern aus der Region und eine langfristige Bindung an das
Unternehmen.
Interne und externe Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitgeber-Attraktivität sind ein wesentlicher Baustein, um den vorherrschenden Spirit der PIERER
Mobility-Gruppe zu potentiellen neuen Mitarbeitern hinauszutragen. Mit diversen crossmedialen Mitarbeiterkampagnen konnte das Unternehmen den
Personalbedarf im Berichtsjahr weitgehend abdecken. Im Bereich LEHRE wurde nicht nur auf eine zielgruppengerechte Ansprache geachtet, sondern
auch ein eigener Bereich für die Eltern der zukünftigen Auszubildenden geschaffen, um frühzeitig über Chancen und Möglichkeiten zu informieren und
Ungewissheiten vorzubeugen.
Die PIERER Mobility-Gruppe hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Österreich zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter getroffen.
Maßnahmen und Verordnungen der Regierung wurden umfänglich und rasch umgesetzt und durch die vorausschauende Arbeitsweise und den stetigen
Austausch mit den Behörden zum Teil bereits vor ihrer gesetzlichen Verpichtung in den Unternehmensalltag integriert. Daher konnte eine großä-
chige Ausbreitung im Unternehmen verhindert werden.
7. ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB
1. Das Grundkapital beträgt EUR 33.796.535. Es ist zerlegt in 33.796.535 Stück auf Inhaber lautende, Stückaktien mit Stimmrecht, wobei jede
Stammaktie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist. Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz
den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende sowie das
Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Die Aktien der PIERER Mobility AG sind seit dem 14. November 2016 an der SIX
Swiss Exchange (SIX) im International Reporting Standard hauptkotiert (ISIN AT0000KTMIG02). Zudem sind die Aktien der PIERER Mobility AG
seit dem 3. März 2020 im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Seit dem 1. März 2022 sind die Aktien
der PIERER Mobility AG zusätzlich an der Wiener Börse (Amtlicher Handel) gelistet. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Vorstand der Gesellschaft im
Rahmen der Ausnützung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital gegen Sacheinlage von EUR
22.538.674,-- um EUR 11.257.861,-- auf EUR 33.796.535,-- durch Ausgabe von 11.257.861 neuen Aktien zu erhöhen. Dabei hat die Mehrheitsak-
tionärin Pierer Bajaj AG ihr Aktienpaket in Höhe von rund 46,5 Prozent des Grundkapitals der KTM AG in die PIERER Mobility AG eingebracht. Die
entsprechende Satzungsänderung wurde am 22. Oktober 2021 in das Firmenbuch eingetragen. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine eigene Aktien
erworben. Am 20. Jänner 2021 wurde das Aktienrückkaufprogramm der PIERER Mobility AG vorzeitig beendet. Am 21. Jänner 2021 hat die Gesell-
schaft beschlossen, die eigenen Aktien ab dem 8. Februar 2021 an ausgewählte institutionelle Investoren und/oder strategische Geschäftspartner
zum Kauf anzubieten. Im Geschäftsjahr 2021 wurden somit alle 193.340 Stück bestehenden eigene Aktien verkauft. Die Veränderung der nicht
gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 194.593.484,41 um EUR 891.996.720,59 auf EUR 1.086. 590.205,00 resultiert einerseits aus dem Verkauf
von 193.340 Stück eigenen Aktien sowie aus Sachkapitalerhöhung durch Sacheinlage von 5.042.925 Stück KTM AG Aktien durch die Pierer Bajaj AG
(vormals: PTW Holding) AG).
114
2. Am 29. September 2021 wurde ein Syndikatsvertrag zwischen der Pierer Konzerngesellschaft mbH, der Pierer Industrie AG und der Pierer Bajaj AG
einerseits (die „Pierer-Gruppe“) und der Bajaj Auto Ltd. und Bajaj Auto International Holdings B.V. andererseits (die „Bajaj-Gruppe“) abgeschlossen
(der „Syndikatsvertrag 2021“), der die Rechte und Pichten der beiden Unternehmensgruppen in Bezug auf die Beteiligung der Pierer Industrie AG
und der Bajaj Auto International Holdings B.V. an der Pierer Bajaj AG als Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility AG regelt. Der Syndikatsvertrag
2021 sieht vor, dass die Geschäftsordnung für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Pierer Bajaj AG im Falle einer Übertragung des Eigentums
von Aktien der PIERER Mobility AG der Zustimmung der von Bajaj nominierten Aufsichtsratsmitglieder der Pierer Bajaj AG bedarf. Die Pierer Bajaj
AG, die wirtschaftlich Herrn DI Stefan Pierer zuzurechnen ist, unterliegt angesichts des Syndikatsvertrags auf der Ebene der Pierer Bajaj AG somit
Veräußerungsbeschränkungen. Dem Vorstand sind keine weiteren Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien
betreffen.
3. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2021 folgende direkte oder indirekte Beteiligung am Kapital der PIERER Mobility AG, die
zumindest 10 von Hundert betragen:
Pierer Bajaj AG (vormals: PTW Holding AG): 73,32% (direkte Beteiligung);
Pierer Industrie AG: 73,32% (indirekte Beteiligung);
Pierer Konzerngesellschaft mbH (direkte und indirekte Beteiligung): 2,58% (direkte Beteiligung) und 73,32% (indirekte Beteiligung).
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufungder Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates und über die Änderung der Satzung.
7. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
In der Hauptversammlung vom 27. April 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Die Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 01.04.2022 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150.000.000,00, die
auch das Bezugs- und / oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 25.000.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können
und / oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher
Kombination, auszugeben.
b) Für die Bedienung der Umtausch- und / oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital und / oder eigene Aktien verwenden.
c) Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der
Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter nanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten
Preisndungsverfahren zu ermitteln ist.
d) Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichts-
rates auszuschließen.
e) Die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 25.000.000,00 durch Ausgabe von bis
zu 25.000.000 auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174
AktG, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die
Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und / oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag
und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter nanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten
Preisndungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits beste-
henden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten
der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
115
GESCHÄFTSBERICHT 2021
115
f) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausm
von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung sowohl über die Börse
als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20% unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10%
über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsenwerktage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel mit eigenen Aktien
ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt
werden.
g) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt
werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
h) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gem. § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter
sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzten. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere als Gegenleis-
tung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland.
i) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem. § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
In der Hauptversammlung vom 26. April 2018 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 26.04.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von
EUR 22.538.674,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um bis zu EUR 11.269.337,00 durch Ausgabe von bis
zu 11.269.337 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 33.808.011,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie
die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzu-
setzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten.
b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
(i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Be-
zugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals
der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
(ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
(iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und / oder
(iv) r den Ausgleich von Spitzenbeträgen.
Diese Ermächtigung wurde vom Vorstand der PIERER Mobility AG zur Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Oktober 2021 im Ausmaß von
EUR 11.257.861,00 durch Ausgabe von 11.257.861 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien ausgenützt.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Oktober 2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse
als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der Aktionäre zu erwerben und, ohne dass die Hauptver-
sammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit
eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen.
Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs an der SIX Swiss Exchange
der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundener Unternehmen oder für deren
Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien
ergeben, zu beschließen.
116
b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien auch auf andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das
quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechtes) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.
8. Vereinbarungen der Gesellschaft, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden sowie
deren Wirkungen werden seitens der Gesellschaft nicht bekannt gegeben, da dies der Gesellschaft erheblich schaden würde.
9. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitneh-
mern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
8. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN
KONTROLLSYSTEMS § 243A (ABS2) UGB
Das interne Kontrollsystem der PIERER Mobility-Gruppe hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung, die
Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen sicherzustellen. In der Gestal-
tung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden international anerkannte Rahmenwerke für interne Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework)
berücksichtigt. Das System umfasst:
Konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung
Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme
Systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen
Prozessunabhängige Kontrollen
Die PIERER Mobility-Gruppe setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig
eine Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Im Folgenden werden
die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess dargestellt.
KONTROLLUMFELD
Die Organisationsstruktur der PIERER Mobility-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das interne Kontrollsystem im Unternehmen. Im Be-
reich der Aufbauorganisation im (Konzern-)Rechnungswesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den unterschiedlichen
Führungs- und Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Wels sowie die österreichischen und alle internationalen
Tochtergesellschaften. Die Bereiche Treasury und Business Process Finance sind in den operativen Bereichen der Gruppe angesiedelt, wobei auch hier
die Aufgaben und Verantwortungen klar aufgeteilt sind.
Der starken internationalen Ausrichtung der PIERER Mobility-Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen Gesellschafts- und Standort-
strukturen wird durch die Zentralisierung von wesentlichen Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen
Standorten (insbesondere in Mattighofen) Rechnung getragen. Die Wahrnehmung und Steuerung der nationalen Geschäftstätigkeiten obliegt dem
jeweiligen lokalen Management und wird vom Vorstand der KTM AG sowie vom Konzernvorstand überwacht.
In der Ablauforganisation setzt die PIERER Mobility-Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Kontierungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein starkes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards
werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Rechnungslegung der PIERER Mobility-Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die
Rechnungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häuger angepasst. Die Überwachung der Einhaltung der
rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen Managements.
RISIKOBEURTEILUNG
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das Management erhoben und überwacht. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken
gelegt, die typischerweise als wesentlich zu betrachten sind.
117
GESCHÄFTSBERICHT 2021
117
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhalten,
Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnungen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko, unrichtigen
Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unberechtigten Personen bzw. Datenmanipula-
tion, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass die
zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernabschlusses
zu: Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräten. Teilweise werden externe Experten
zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
KONTROLLMASSNAHMEN
Die PIERER Mobility-Gruppe hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert. Wesentliches Element ist dabei, neben
prozessunabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und
richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen implementiert.
Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der Finanzbericht-
erstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer
einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichterstattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind Kontrollen integriert, die unter anderem die falsche Erfassung von Geschäftsvor-
fällen verhindern, die vollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Geschäftsvorfälle entsprechend den Rech-
nungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung unterstützen sollen. Im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an
IT-Systeme in der Rechnungslegung sowie den ständig steigenden technischen Möglichkeiten führt die PIERER Mobility Gruppe regelmäßig IT-ge-
stützte Analysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontrollschwächen zu erkennen und anschließend zu
beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen Tätig-
keiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP Software nden automatisierte Prüfungen statt,
wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-)Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei den verant-
wortlichen Führungskräften und Prozessverantwortlichen. In die Beurteilung der Wirksamkeit ießen neben den Ergebnissen aus der unternehmensin-
ternen Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z.B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder von externen IT-Security Audits, sowie des
Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses ein. Schwächen im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkung auf die
Rechnungslegungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung gestellt werden, wurde im Konzern auch ein umfang-
reiches Internes Berichtswesen implementiert, das je nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und verteilt wird.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentlichen
Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse, sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und Kontrolle von
Limits und Handlungsabläufen zur Begrenzung nanzieller Risiken sowie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips bei Rechnungs- und Zahlungs-
freigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf genauen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzberichtserstat-
tung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in komprimierter Berichtsform an das Management
übermittelt werden von ihm analysiert, bewertet und kommentiert werden.
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in der Rechnungslegung unter-
richtet. Bei wesentlichen Veränderungen der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an den Vorstand
und gegebenenfalls an den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit.
118
9. AUSBLICK
Für das Geschäftsjahr 2022 rechnet der Vorstand mit einem neuerlichen Wachstum sowohl bei den Motorrädern als auch bei den Fahrrädern bei einem
Ergebnis innerhalb der langfristigen Bandbreite. Es muss jedoch auch in 2022 weiterhin mit Herausforderungen bei den internationalen Lieferketten
gerechnet werden, da Kapazitäts- und Lieferengpässe bei einzelnen Zulieferern und in der internationalen Transportlogistik zu Lieferverzögerungen
führen können. Durch intensive Maßnahmen im Bereich des Supply Chain Managements und hoher Flexibilität in der Produktionsplanung wird ver-
sucht, negative Auswirkungen rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch die im letzten Jahr überarbeitete Lieferantenrisikobewertung sowie
das implementierte Programm zur Vorwarnung globaler Ereignisse, die sich direkt oder indirekt auf die Lieferkette auswirken, sollen die erwarteten
Herausforderungen und ihre Folgen abgemildert werden. Absatzseitig sieht PIERER Mobility den Markt weiterhin nachhaltig positiv. Das Wachstum soll
vor allem durch die weiterhin hohe globale Nachfrage und dem Megatrend hin zum Zweirad sowie zu immer mehr elektrischen Fahrzeugen, vor allem
im urbanen Bereich, getrieben sein.
Im Einklang mit der strategischen Zielsetzung zur Leistung eines Beitrags zur Emissionsreduktion und Emissionsneutralität bei den Motorräden
liegt in den nächsten Jahren der Fokus in der Entwicklung verstärkt auf alternativen Antrieben im Bereich bis 15KW. Im Bereich darüber wird die
technologische Weiterentwicklung konventioneller Antriebsformen mit synthetischen Treibstoffen zur CO2 Vermeidung vorangetrieben. Das Hauptziel
ist es, das Innovations- und Entwicklungspotenzial im Bereich der Elektromobilität voll auszuschöpfen und mit E-Fuel angetriebenen Verbrennern als
Global Player mit starken Marken den wachsenden Markt mitzugestalten und Marktanteile zu sichern. Bis 2024 werden mindestens drei elektrische
Plattformen mit mehreren Produkten eingeführt.
Während der Fokus in 2021 in der Fahrrad-Division vorrangig auf einer breiteren Etablierung der Marken Husqvarna E-Bicycles und R RAYMON in eu-
ropäischen Märkten sowie dem Ausbau des Händlernetzwerkes in den Kernmärkten Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) lag, eröffnet sich
mit dem Erwerb der Marke FELT ein neues Spektrum an Produkt-, Absatz- und Entwicklungsmöglichkeiten. Mit FELT wurde das bestehende Portfolio
an Fahrrädern insbesondere um die Sparte Rennsport erweitert und ermöglicht für alle Fahrradprodukte eine stärkere Öffnung sowie Positionierung
auf dem nordamerikanischen Markt. Neben dem DACH-Raum bietet der nordamerikanische Markt enormes Wachstums- und Vertriebspotential für
den Absatz von E-Bicycles. Daneben sollen sich die weiteren Expansionsschritte auf den Überseemarkt Australien sowie auf Südeuropa konzentrieren.
Durch die Aufnahme der Marke GASGAS in die E-Bicycle Produktpalette und die Erweiterung des E-Bicycle-Vertriebes im bereits bestehenden Motor-
radhandel wird der dynamische Wachstumskurs darüber hinaus weiter vorangetrieben.
Die PIERER Mobility-Gruppe setzt im Geschäftsjahr 2022 trotz der bestehenden Herausforderungen in der Zulieferkette weiterhin auf Wachstum in
allen Kernbereichen, sowohl bei den Motorrädern als auch bei den (E-)Fahrrädern. Der Vorstand rechnet mit einem Umsatzwachstum zwischen 6 bis
10% (Geschäftsjahr 2021: EUR 2.041,7 Mio.) bei einer EBIT-Marge von 8 bis 10% und einer EBITDA-Marge zwischen 15 und 17%.
Zudem listete die PIERER Mobility AG ihre Aktien im Amtlichen Handel (Segment den prime market) der Wiener Börse. Die Handelsaufnahme im prime
market, das Top-Segment der Wiener Börse, erfolgte am 1. März 2022.
Darüber hinaus gilt es auch die geopolitischen Risiken verstärkt im Auge zu behalten. Insbesondere die militärischen Auseinandersetzungen in der
Ukraine werden die Weltwirtschaft negativ beeinussen. Das Wechselkursumfeld bleibt in den für PIERER Mobility wichtigen Regionen voraussichtlich
volatil.
Wels, am 11. März 2022
Der Vorstand der PIERER Mobility AG
Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Friedrich Roithner Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz Mag. Viktor Sigl, MBA
R Raymon TrailRay E 10.0 / FullRay E-Seven 8.0, MY21 © R Raymon/Janik Steiner
119119
GESCHÄFTSBERICHT 2021
KONZERNABSCHLUSS
Konzernbilanz .............................................................120
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung .......................122
Konzern-Gesamtergebnisrechnung ..............................123
Konzern-Kapitalussrechnung .....................................124
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung...............126
Konzernabschluss
Download
120
KONZERNBILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2021
TEUR Anhang- Nr. 31.12.2021 31.12.2020
Vermögenswerte:
Langfristige Vermögenswerte:
Firmenwert 21 130.711 131.034
Immaterielle Vermögenswerte 22 473.561 426.835
Sachanlagen 23 361.330 356.219
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 24 13.562 13.252
Latente Steueransprüche 25 9.617 11.518
Sonstige langfristige Vermögenswerte 26 4.033 3.137
992.814 941.995
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte 27 405.174 298.744
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28 150.861 144.887
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 29 110.801 81.621
Steuererstattungsansprüche 560 517
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30 373.509 218.270
1.040.905 744.039
2.033.719 1.686.034
121121
GESCHÄFTSBERICHT 2021
TEUR Anhang- Nr. 31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital und Schulden:
Eigenkapital:
Grundkapital 31 33.797 22.539
Kapitalrücklagen 31 9.949 9.949
Sonstige Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn 31 716.396 327.767
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 760.142 360.255
Nicht beherrschende Anteile 31 5.409 293.864
765.551 654.119
Langfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 32 506.539 456.089
Verpichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 33 28.763 28.665
Latente Steuerschulden 25 99.977 86.940
Andere langfristige Schulden 34 14.187 9.735
649.466 581.429
Kurzfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 32 56.847 74.594
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34 395.581 262.099
Rückstellungen 35 23.105 17.979
Steuerschulden 9.852 9.198
Andere kurzfristige Schulden 34 133.317 86.616
618.702 450.486
2.033.719 1.686.034
122
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1.1.2021 BIS 31.12.2021
TEUR Anhang- Nr. 2021 2020
Umsatzerlöse 8 2.041.730 1.530.382
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 9 -1.448.631 -1.103.550
Bruttoergebnis vom Umsatz 593.099 426.832
Vertriebs- und Rennsportaufwendungen 10 -237.847 -192.216
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 11 -33.330 -23.391
Verwaltungsaufwendungen 12 -128.857 -102.645
Sonstige betriebliche Aufwendungen 13 -1.990 -164
Sonstige betriebliche Erträge 14 744 5
Ergebnis aus at-Equity Beteiligungen 15 1.666 -1.180
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 193.485 107.241
Zinserträge 16 1.864 1.629
Zinsaufwendungen 16 -12.858 -15.213
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis 16 9.097 -2.833
Ergebnis vor Steuern 191.588 90.824
Ertragsteuern 17 -48.716 -21.369
Ergebnis des Geschäftsjahres 142.872 69.455
davon Eigentümer des Mutterunternehmens 82.540 34.911
davon Nicht beherrschende Gesellschafter 60.332 34.544
Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (EUR)
18 3,34 1,56
123123
GESCHÄFTSBERICHT 2021
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1.1.2021 BIS 31.12.2021
TEUR Anhang- Nr. 2021 2020
Ergebnis des Geschäftsjahres 142.872 69.455
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder anschließend
umgegliedert werden können
Fremdwährungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen 31 4.492 -4.176
Fremdwährungsumrechnung aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen
24, 31 425 -100
Bewertung Cash-Flow-Hedges von Tochterunternehmen 31 3.008 -1.435
Latente Steuer auf die Bewertung von Cash-Flow-Hedges 31 -752 359
7.173 -5.352
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 31, 33 759 908
Steuereffekt 31 -190 -227
569 681
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 7.742 -4.671
Gesamtergebnis 150.614 64.784
davon Eigentümer des Mutterunternehmens 88.054 31.829
davon Nicht beherrschende Gesellschafter 62.560 32.955
124
TEUR Anhang- Nr. 2021 2020
Betriebstätigkeit
Ergebnis des Geschäftsjahres 142.872 69.455
+ (-) Zinsaufwendungen / Zinserträge 16 10.994 13.584
+ Steueraufwendungen 17 48.716 21.369
+ Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 22, 23 138.717 126.289
+ (-) Dotierung (Auösung) von langfristigen Verpichtungen für Leistungen an
Arbeitnehmer
554 -100
(-) + Gewinne (Verluste) aus der Equity-Konsolidierung 15 -1.666 1.180
(-) + Gewinne (Verluste) aus dem Abgang von Anlagevermögen 22, 23 12.286 2.471
+ (-) Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Erträge) VI -13.284 5.060
+ Zinseinzahlungen 1.855 1.621
- Zinsauszahlungen -11.954 -14.807
- Steuerzahlungen -31.048 -4.087
+ Erhaltene Dividenden 1.022 606
Brutto Cash-Flow 299.064 222.641
- (+) Erhöhung (Verminderung) von Vorräten -104.641 17.128
- (+) Erhöhung (Verminderung) von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Vorauszahlungen, sonstigen kurz- und langfristigen Vermögenswerten
298 25.618
+ (-) Erhöhung (Verminderung) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Vorauszahlungen und anderen kurz- und langfristigen Schulden
172.642 47.432
Erhöhung (Verminderung) des Nettoumlaufvermögens 68.299 90.178
Cash-Flow aus Betriebstätigkeit 367.363 312.819
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1.1.2021 BIS 31.12.2021
125125
GESCHÄFTSBERICHT 2021
TEUR Anhang- Nr. 2021 2020
Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 22, 23 -181.922 -147.856
- Auszahlungen für den Erwerb von nach der at-Equity Methode bilanzierten
Unternehmen und sonstigen nanziellen Vermögenswerten
7, 24 -773 -150
+ Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 599 631
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von nach der at-Equity Methode bilanzierten
Unternehmen und sonstigen nanziellen Vermögenswerten
24 0 0
+ (-) Änderungen Konsolidierungskreis 7 934 290
+ (-) Ein-/Auszahlungen aus sonstigen Vermögenswerten -13.961 76
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -195.123 -147.009
Free Cash-Flow 172.240 165.810
Finanzierungstätigkeit
- Dividendenzahlungen an Dritte -24.448 -26.744
- Kauf eigene Aktien 0 -4.569
+ Verkauf eigene Aktien 31 13.595 0
+ (-) Veräußerung / Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 31 -27.906 -1.005
+ Aufnahme Forschungsdarlehen VI 50.000 0
+ Aufnahme von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten 32, VI 29.528 0
- Tilgung Schuldscheindarlehen 32, VI -3.500 -6.000
- Tilgung Forschungsdarlehen VI -25.368 -13.174
- Rückzahlung von langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten VI -11.101 -10.384
- Tilgung Leasingverbindlichkeiten VI, 47 -18.431 -18.821
+ (-) Veränderung sonstiger kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten VI -9.990 -23.992
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit -27.621 -104.689
Gesamt Cash-Flow 144.619 61.121
+ Anfangsbestand der liquiden Mittel im Konzern 218.270 160.864
+ Veränderung durch Fremdwährungseffekte 10.620 -3.715
Endbestand der liquiden Mittel im Konzern 373.509 218.270
126
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
TEUR Anhang-Nr. Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
cklagen
einschließlich
Konzern-
bilanzgewinn
cklage
nach IFRS 9
Ausgleichs-
posten
Währungs-
umrechnung
cklage
für eigene
Anteile
Gesamt
Anteile
nicht be-
herrschender
Gesellschafter
Konzern-
eigen-
kapital
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021 22.539 9.949 339.548 -1.318 -2.016 -8.447 360.255 293.864 654.119
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 82.540 0 0 0 82.540 60.332 142.872
Sonstiges Ergebnis 31 0 0 206 1.871 3.437 0 5.514 2.228 7.742
Gesamtergebnis 0 0 82.746 1.871 3.437 0 88.054 62.560 150.614
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 18, 31
0 0 -11.173 0 0 0 -11.173 -13.275 -24.448
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 31 0 0 309.876 660 -548 0 309.988 -340.458 -30.470
Konsolidierungskreisänderungen 7 0 0 0 0 0 0 0 2.784 2.784
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind 0 0 0 156 0 0 156 0 156
Verkauf eigene Anteile 31 0 0 5.148 0 0 8.447 13.595 0 13.595
Kapitalmaßnahmen 11.258 0 -11.258 0 0 0 0 0 0
Sonstiges 0 0 -733 0 0 0 -733 -66 -799
Stand am 31. Dezember 2021 33.797 9.949 714.154 1.369 873 0 760.142 5.409 765.551
TEUR Anhang-Nr. Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
cklagen
einschließlich
Konzern-
bilanzgewinn
cklage
nach IFRS 9
Ausgleichs-
posten
Währungs-
umrechnung
cklage
für eigene
Anteile
Gesamt
Anteile
nicht be-
herrschender
Gesellschafter
Konzern-
eigen-
kapital
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 22.539 9.949 305.078 -140 203 -5.220 332.409 274.800 607.209
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 34.911 0 0 0 34.911 34.544 69.455
Sonstiges Ergebnis 31 0 0 352 -1.215 -2.219 0 -3.082 -1.589 -4.671
Gesamtergebnis 0 0 35.263 -1.215 -2.219 0 31.829 32.955 64.784
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 31
0 0 0 0 0 0 0 -13.739 -13.739
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 31 0 0 -660 0 0 0 -660 -345 -1.005
Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 0 0 0 0 158 158
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind 0 0 0 37 0 0 37 34 71
Kauf eigene Anteile 31 0 0 0 0 0 -4.569 -4.569 0 -4.569
Veräußerung eigene Anteile 31 0 0 0 0 0 1.342 1.342 0 1.342
Sonstiges 0 0 -133 0 0 0 -133 0 -133
Stand am 31. Dezember 2020 22.539 9.949 339.548 -1.318 -2.016 -8.447 360.255 293.864 654.119
127127
GESCHÄFTSBERICHT 2021
TEUR Anhang-Nr. Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklagen
einschließlich
Konzern-
bilanzgewinn
Rücklage
nach IFRS 9
Ausgleichs-
posten
Währungs-
umrechnung
Rücklage
für eigene
Anteile
Gesamt
Anteile
nicht be-
herrschender
Gesellschafter
Konzern-
eigen-
kapital
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2021 22.539 9.949 339.548 -1.318 -2.016 -8.447 360.255 293.864 654.119
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 82.540 0 0 0 82.540 60.332 142.872
Sonstiges Ergebnis 31 0 0 206 1.871 3.437 0 5.514 2.228 7.742
Gesamtergebnis 0 0 82.746 1.871 3.437 0 88.054 62.560 150.614
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 18, 31
0 0 -11.173 0 0 0 -11.173 -13.275 -24.448
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 31 0 0 309.876 660 -548 0 309.988 -340.458 -30.470
Konsolidierungskreisänderungen 7 0 0 0 0 0 0 0 2.784 2.784
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind 0 0 0 156 0 0 156 0 156
Verkauf eigene Anteile 31 0 0 5.148 0 0 8.447 13.595 0 13.595
Kapitalmaßnahmen 11.258 0 -11.258 0 0 0 0 0 0
Sonstiges 0 0 -733 0 0 0 -733 -66 -799
Stand am 31. Dezember 2021 33.797 9.949 714.154 1.369 873 0 760.142 5.409 765.551
TEUR Anhang-Nr. Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Grund-
kapital
Kapital-
rücklagen
Rücklagen
einschließlich
Konzern-
bilanzgewinn
Rücklage
nach IFRS 9
Ausgleichs-
posten
Währungs-
umrechnung
Rücklage
für eigene
Anteile
Gesamt
Anteile
nicht be-
herrschender
Gesellschafter
Konzern-
eigen-
kapital
Gesamt
Stand am 1. Jänner 2020 22.539 9.949 305.078 -140 203 -5.220 332.409 274.800 607.209
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 34.911 0 0 0 34.911 34.544 69.455
Sonstiges Ergebnis 31 0 0 352 -1.215 -2.219 0 -3.082 -1.589 -4.671
Gesamtergebnis 0 0 35.263 -1.215 -2.219 0 31.829 32.955 64.784
Transaktionen mit Anteilseignern
Dividenden an Dritte 31
0 0 0 0 0 0 0 -13.739 -13.739
Kauf/Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen 31 0 0 -660 0 0 0 -660 -345 -1.005
Konsolidierungskreisänderungen 0 0 0 0 0 0 0 158 158
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte umgegliedert worden sind 0 0 0 37 0 0 37 34 71
Kauf eigene Anteile 31 0 0 0 0 0 -4.569 -4.569 0 -4.569
Veräußerung eigene Anteile 31 0 0 0 0 0 1.342 1.342 0 1.342
Sonstiges 0 0 -133 0 0 0 -133 0 -133
Stand am 31. Dezember 2020 22.539 9.949 339.548 -1.318 -2.016 -8.447 360.255 293.864 654.119
GASGAS Trail Cross 9.0, MY21 © GASGAS/KISKA
128
129
GESCHÄFTSBERICHT 2021
KONZERNANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
I. ALLGEMEINE ANGABEN .............................................................. 130
1. Angaben zum Unternehmen ................................................ 130
2. Grundsätze der Rechnungslegung ....................................... 130
3. Neu angewendete Standards und Interpretationen ............. 131
4. Zukünftig anzuwendende Standards und
Interpretationen .................................................................. 131
5. Schätzungen und Ermessensentscheidungen .................... 132
II. KONSOLIDIERUNGSKREIS........................................................... 133
6. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden ........................ 133
7. Veränderungen im Konsolidierungskreis.............................. 134
III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG ................................................ 135
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG .......................................................... 137
8. Umsatzerlöse ..................................................................... 137
9. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse
erbrachten Leistungen ........................................................ 137
10. Vertriebs- und Rennsportaufwendungen ............................. 138
11. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen .................... 138
12. Verwaltungsaufwendungen ................................................. 138
13. Sonstige betriebliche Aufwendungen .................................. 139
14. Sonstige betriebliche Erträge .............................................. 139
15. Ergebnis aus At-Equity Beteiligungen ................................. 139
16. Finanz- und Beteiligungsergebnis ....................................... 139
17. Ertragsteuern ...................................................................... 140
18. Ergebnis je Aktie und Vorschlag für die
Ergebnisverwendung ............................................................141
19. Aufwendungen für den Abschlussprüfer ..............................141
20. Mitarbeiter ...........................................................................141
V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ ................................... 142
21. Firmenwert .......................................................................... 142
22. Immaterielle Vermögenswerte ............................................. 142
23. Sachanlagen ....................................................................... 144
24. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen .......... 146
25. Latente Steueransprüche .................................................... 147
26. Sonstige langfristige Vermögenswerte ................................ 149
27. Vorräte ................................................................................ 149
28. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ..................... 150
29. Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte ..... 151
30. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente .................. 151
31. Konzerneigenkapital ............................................................ 151
32. Finanzverbindlichkeiten ......................................................154
33. Verpichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer ................ 155
34. Andere kurz- und langfristige Schulden und
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ..............157
35. Rückstellungen ................................................................... 159
VI. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG ................................. 159
VII. RISIKOBERICHT .......................................................................... 160
36. Risikomanagement.............................................................. 160
37. Marktrisiken ........................................................................ 161
38. Branchenspezische Risiken ............................................... 162
39. IT-Risiken ............................................................................ 163
40. Finanzielle Risiken .............................................................. 163
41. Sonstige Risiken.................................................................. 170
VIII. FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMANAGEMENT ................... 171
42. Grundlagen ......................................................................... 171
43. Einstufung und beizulegende Zeitwerte .............................. 173
44. Aufrechnung von nanziellen Vermögenswerten
und Verbindlichkeiten ......................................................... 178
45. Hedging ..............................................................................180
46. Kapitalmanagement ............................................................ 184
IX. LEASINGVERHÄLTNISSE ............................................................. 185
47. Leasingverltnisse als Leasingnehmer (IFRS 16) .............. 185
48. Leasingverltnisse als Leasinggeber (IFRS 16) ................. 187
X. ERLÄUTERUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN
UND PERSONEN SOWIE ZU DEN ORGANEN ................................ 188
49. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen
und Personen ...................................................................... 188
50. Organe der PIERER Mobility AG ........................................... 190
51. Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge ................................. 190
XI. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG ................................. 190
XII. KONZERNUNTERNEHMEN (BETEILIGUNGSSPIEGEL) .................. 191
XIII. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES .................................... 193
130
I. ALLGEMEINE ANGABEN
1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die PIERER Mobility-Gruppe ist Europas führender „Powered Two-Wheeler“- Hersteller (PTW) mit dem Fokus auf hochinnovative Sportmotorräder und
Elektromobilität.
Mit ihren Motorrad-Marken KTM, HUSQVARNA Motorcycles und GASGAS zählt sie insbesondere bei den Premium-Motorrädern zu den europäischen
Technologie- und Marktführern. Das Produktportfolio umfasst neben Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren auch emissionsfreie Zweiräder mit Elekt-
roantrieben (E-Motorcycles, E-Bicycles). Als Pionier in der Elektromobilität für Zweiräder hat die Gruppe mit ihrem strategischen Partner Bajaj die Vo-
raussetzungen geschaffen, eine global führende Rolle im Niedrigvoltbereich (48 Volt) einzunehmen. Der Einstieg in die (E-)Bicycle Sparte mit der PIE-
RER E-Bikes GmbH war ein weiterer wichtiger Schritt, um die Aktivitäten auch im Bereich der Fahrrad-Elektromobilität zu intensivieren. Die Fahrräder
werden unter den Marken HUSQVARNA E-Bicycles, R Raymon, GASGAS E-Bicycles und FELT Bicycles vertrieben, um am attraktiven Marktwachstum in
diesem Segment zu partizipieren und sich in diesem Bereich zu einem bedeutenden internationalen Player zu entwickeln.
Die PIERER Mobility AG hat ihren Sitz in 4600 Wels, Edisonstraße 1, und ist in das Firmenbuch beim Landes- als Handelsgericht Wels unter der Num-
mer FN 78112 x eingetragen. Die Gesellschaft steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Wels (oberstes Konzernmutterunternehmen), und deren
verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird beim Landes-
als Handelsgericht Wels unter der Nummer FN 134766 k hinterlegt und stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis dar.
Die Aktien der PIERER Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in Zürich und seit 3. März 2020 auch im regulier-
ten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Ab 1. März 2022 ist zusätzlich die Handelsaufnahme im Prime Market der Wiener Börse erfolgt,
womit die Aktien der PIERER Mobility AG im Top-Segment der Wiener Börse gelistet sind.
2. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
Der Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2021 wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards
Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting
Interpretations Committee (IFRIC), soweit sie in der Europäischen Union angewendet werden, erstellt. Dabei wurden auch die zusätzlichen Anforderun-
gen des § 245a Abs1 UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt.
Den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Rechnungslegungsvorschriften zugrunde. Diese Vorschriften wurden von
allen einbezogenen Unternehmen angewendet. Die einbezogenen Unternehmen haben ihre Jahresabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag 31.12. aufge-
stellt.
Die einbezogenen Abschlüsse aller wesentlichen, nach nationalen Vorschriften prüfungspichtigen vollkonsolidierten in- und ausländischen Unterneh-
men wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Der Konzernabschluss wird in der funktionalen Währung der Muttergesellschaft, dem Euro, aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit auf Abweichungen
nicht gesondert hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können. Durch die Anwendung von
automatisierten Rechnungshilfen können bei Summierung von gerundeten Beträgen und bei Prozentangaben ebenfalls Rundungsdifferenzen auftreten.
131
GESCHÄFTSBERICHT 2021
3. NEU ANGEWENDETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die erstmalig verpichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die auch bereits von der EU-Kommission zum
31.12.2021 übernommen wurden:
Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB
1. Jänner 2021
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 –
Reform der Referenzzinssätze Phase 2
27. August 2020
Änderungen zu IFRS 4 – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9 25. Juni 2020
Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch das IASB
1. April 2021
Änderungen zu IFRS 16: Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene
Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021
31. März 2021
Alle geänderten Standards und Interpretationen sind für die PIERER Mobility-Gruppe nicht relevant bzw. haben keinen wesentlichen Einuss.
4. ZUKÜNFTIG ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die bereits von der EU-Kommission übernommenen Änderungen von Standards und Interpretationen, welche jedoch zum Bi-
lanzstichtag noch nicht verpichtend anzuwenden waren und auch nicht vorzeitig angewendet wurden:
Erstmalige Anwendung Neue oder geänderte Standards und Interpretationen Veröffentlicht durch
das IASB
1. Jänner 2022
Änderungen an IFRS 3 – Verweis auf das Rahmenkonzept 14. Mai 2020
Änderungen zu IAS 16 Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 14. Mai 2020
Änderungen zu IAS 37 Belastende Verträge – Erfüllungskosten von Verträgen 14. Mai 2020
Verbesserungen zu IFRS 2018 – 2020 Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und
IAS 41
14. Mai 2020
1. Jänner 2023
IFRS 17 Versicherungsverträge (inklusive Änderungen an IFRS 17) 18. Mai 2017
Änderungen IAS 1 und IFRS Practice Statement 2 – Angabe von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
12. Februar 2021
Änderungen zu IAS 8 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen
von Schätzungen und Fehler – Denition von rechnungslegungsbezogenen
Schätzungen
12. Februar 2021
Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, welche aber im Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpichtend
anzuwenden sind bzw. von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards und Interpretationen:
Neue oder geänderte Standards und Interpretationen Anwendungszeit-
punkt IASB
Veröffentlicht
durch das IASB
EU-Endorsement?
IAS 1 – Klassizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig (einschließlich Ver-
schiebung des Zeipunkts des Inkrafttretens)
1.1.2023 23.1.2020 Nein
Änderungen zu IAS 12 Ertragsteuern – Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte
und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen
1.1.2023 7.5.2021 Nein
Änderungen zu IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17
und IFRS 9 – Vergleichsinformationen
1.1.2023 9.12.2021 Nein
132
Die PIERER Mobility-Gruppe geht davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss aufgrund der zukünftig anzuwen-
denden Standards ergeben werden.
5. SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten Vermö-
genswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im
Geschäftsjahr beeinussen. Bei der Vornahme von Schätzungen berücksichtigt der Vorstand Erfahrungswerte und aktuelle Prognosen. Die sich tat-
sächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen, wenn sich angenommene Parameter entgegen der Erwartung entwickeln. Bei
Bekanntwerden neuer Gegebenheiten werden diese entsprechend berücksichtigt und bisherige Annahmen angepasst.
Insbesondere werden Annahmen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer
Nutzungsdauer getroffen. Zum Bilanzstichtag waren Firmenwerte in Höhe von TEUR 130.711 (Vorjahr: TEUR 131.034) sowie die Marken „KTM“ in
Höhe von TEUR 61.103 (Vorjahr: TEUR 61.103), „GASGAS“ in Höhe von TEUR 13.346 (Vorjahr: TEUR 13.346) und „FELT“ in Höhe von TEUR 3.707
(Vorjahr: TEUR 0) angesetzt. Weiterführende Informationen sind den Erläuterungen unter Punkt 21. „Firmenwert“ und Punkt 22. „Immaterielle Ver-
mögenswerte“ zu entnehmen.
Latente Steueransprüche auf nicht verfallbare steuerliche Verlustvorträge werden unter der Annahme angesetzt, dass zukünftig ausreichend steu-
erliches Einkommen zur Verwertung der steuerlichen Verlustvorträge erwirtschaftet wird. Bei Unsicherheiten in den Annahmen werden entsprechen-
de Wertberichtigungen gebildet. Zum 31.12.2021 wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 3.077 (Vorjahr: TEUR 7.721)
aktiviert. Aufgrund der aktuellen Steuerplanung geht das Management von einer Verwertung der zum 31.12.2021 angesetzten Verlustvorträge
innerhalb der nächsten fünf Jahre aus. Weitere Details zu den latenten Steuern sind den Erläuterungen unter Punkt 25. „Latente Steueransprüche
zu entnehmen.
Im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings werden Einschätzungen zum Eintritt von künftigen Zahlungsströmen getroffen. Diese Cash-Flows
könnten bezüglich Höhe und Zeitpunkt anders eintreten und damit Einuss auf das Cash-Flow-Hedge-Accounting haben.
Daneben bestehen Schätzungsunsicherheiten beim Ansatz und der Bewertung von Verpichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer. Es werden
Annahmen zu den folgenden Faktoren getroffen: Erwartungswerte, demograsche Annahmen wie das Pensionsalter von Frauen / Männern und
Mitarbeiteruktuation sowie nanzielle Annahmen wie Rechnungszinssatz und künftige Lohn- und Gehaltstrends. Zum Bilanzstichtag waren Ver-
pichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 28.763 (Vorjahr: TEUR 28.665) angesetzt. Weiterführende Informationen sind den
Erläuterungen unter dem Punkt 33. „Verpichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer“ zu entnehmen.
Schätzungen bei den Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen. Für die Ermittlung der Rück-
stellungshöhe wurde ein direkter Zusammenhang pro Produktgruppe zwischen angefallenen Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den
Umsatzerlösen festgestellt. Der durchschnittliche Prozentsatz der Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlösen wird mehr-
mals jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst. Zum 31.12.2021 wurden Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen in Höhe von TEUR
20.000 (Vorjahr: TEUR 14.612) angesetzt.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben
wurden, sowie der Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements.
Leasingverhältnisse
Es werden Einschätzungen über die Laufzeit und Zinssätze getroffen. Weitere Angaben dazu sind unter Punkt 23. „Sachanlagen“ sowie unter Punkt
47. „Leasingverhältnisse als Leasingnehmer“ zu nden.
Bei den Vorräten bestehen Schätzungen im Zusammenhang mit Verbrauchsfolgeverfahren und Reichweitenanalysen. Zusätzlich werden auf Einzel-
fallbasis Wertberichtigungserfordernisse aufgrund langer Lagerdauer und eingeschränkter Absatzmöglichkeiten erfasst.
Folgende Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden in der PIERER Mobility-Gruppe getroffen:
Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten
beruht auf Annahmen des Managements zur Einschätzung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens der getätigten Aufwendungen und der techni-
133
GESCHÄFTSBERICHT 2021
schen Machbarkeit des entwickelten Produktes oder Verfahrens sowie dessen Marktgängigkeit.
Ausbuchung von Forderungen im Rahmen von ABS- und Factoring-Vereinbarungen
Es werden Einschätzungen über die Ausbuchungsvoraussetzungen des IFRS 9 getroffen. Nähere Details sind dem Kapitel VIII. „Finanzinstrumente
und Kapitalmanagement“ zu entnehmen.
Supplier Finance
Es werden Einschätzungen über den Ausweis der Verbindlichkeiten im Rahmen des Supplier Finance Programmes getroffen. Weitere Angaben dazu
siehe Punkt 34. „Andere kurz- und langfristige Schulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Konsolidierung
Bei der Festlegung, ob Beherrschung gemäß IFRS 10 vorliegt, übt das Management Ermessensentscheidungen zur Bestimmung der relevanten Akti-
vitäten der Tochterunternehmen aus.
Klimabezogene Annahmen:
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat das Management die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt, insbesondere im Zusammen-
hang mit den Angaben in der Risikoberichterstattung, in der nicht-nanziellen Berichterstattung und den erklärten Nachhaltigkeitszielen der PIERER
Mobility-Gruppe. Diese Überlegungen ergaben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ermessensentscheidungen und Schätzungen der Finanz-
berichterstattung. Dies steht auch im Einklang mit der Einschätzung des Managements, dass der Klimawandel voraussichtlich keine wesentlichen
Auswirkungen auf die Beurteilung der Unternehmensfortführung im Rahmen der Abschlusserstellung haben wird. Folgende konkrete Punkte wurden
berücksichtigt:
Die Gruppe investiert weiterhin in neue Technologien, darunter die Entwicklung von elektrischen Plattformen, neuer klimaneutraler Antriebsformen
und in die Weiterentwicklung von Batterietechnologien für Zweiräder.
Die Gruppe investiert weiterhin in Lösungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort für unsere Anlagen.
Das Management hat die Auswirkungen des Klimawandels auf eine Reihe wichtiger Schätzungen im Jahresabschluss berücksichtigt, darunter:
die Schätzungen zukünftiger Cashows, die bei Werthaltigkeitsbeurteilungen bzw. der Beurteilung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung
vorliegen, verwendet werden;
des Buchwerts langfristiger Vermögenswerte (z. B. immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert);
die Schätzungen der zukünftigen Rentabilität, die in unserer Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen verwendet wurden;
und
die langfristigen Annahmen zur Identikation und Ermittlung von Rückbau- oder Ersatzverpichtungen.
II. KONSOLIDIERUNGSKREIS
6. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND -METHODEN
In den Konzernabschluss der PIERER Mobility AG werden alle Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Tochterunternehmen
sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem
die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Betrag für die nicht beherrschenden Anteile wird – sofern
nicht anders angegeben – mit dem anteiligen Reinvermögen am erworbenen Unternehmen ohne Firmenwertkomponente erfasst.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind in der Bilanzposition „Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen ausgewiesen.
Die Berichtswährung der PIERER Mobility-Gruppe ist der Euro. Die Tochterunternehmen sowie die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen
stellen die Jahresabschlüsse in ihrer funktionalen Währung auf. Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltene Vermögenswerte und
Schulden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem durchschnittlichen Devisenkurs des
Geschäftsjahres umgerechnet. Folgende für die PIERER Mobility-Gruppe wesentlichen Kurse wurden für die Währungsumrechnung in die Berichtswäh-
rung herangezogen:
134
Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2021 31.12.2020
2021 2020
US-Dollar 1,1326 1,2271 1,1816 1,1470
Schweizer Franken 1,0331 1,0802 1,0799 1,0709
Japanischer Yen 130,3800 126,4900 130,3200 121,8842
Südafrikanischer Rand 18,0625 18,0219 17,5922 18,9139
Mexikanischer Peso 23,1438 24,4160 24,0516 24,7300
Australischer Dollar 1,5615 1,5896 1,5783 1,6567
7. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS
Alle Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der PIERER Mobility AG stehen, sind in den vorliegenden Konzernab-
schluss zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Die Anzahl der Unternehmen im Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
Vollkonsolidierte Gesellschaften At Equity Gesellschaften
Stand zum 31.12.2020 66 4
Konsolidierungskreiszugänge 5 0
Konsolidierungskreisabgänge -4 -1
Stand zum 31.12.2021 67 3
davon ausländische Unternehmen 47 2
Die PIERER Mobility AG, als Mutterunternehmen der PIERER Mobility-Gruppe, wurde in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Die in den Konzern-
abschluss einbezogenen Gesellschaften sowie deren Erstkonsolidierungszeitpunkte sind im Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel)“
angeführt.
ÄNDERUNGEN VOLLKONSOLIDIERTER GESELLSCHAFTEN
Konsolidierungskreiszugänge:
Im März 2021 wurde die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH mit Sitz in Munderng neu gegründet und erstkonsolidiert.
Im Juli 2021 erwarb die PIERER Mobility AG weitere 30,46% der Anteile an der DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland. Zum Verkaufszeit-
punkt hielt die PIERER Mobility AG 45% an der Gesellschaft und hält nun zum Stichtag 31. Dezember 2021 eine Anteilshöhe von insgesamt 75,46%.
Die bisher gehaltenen Anteile wurden nach der Equity-Methode einbezogen. Unmittelbar vor Erlangen der Beherrschung wurden die bisherigen Anteile
mit deren beizulegendem Zeitwert neu bewertet. Aus der Erstkonsolidierung ergibt sich ein Aufwand in Höhe von TEUR 1.258, der unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird.
Im November 2021 erfolgte die Erstkonsolidierung der neu gegründeten PIERER E-Bikes Benelux, Gembloux, Belgien.
Mit Wirkung zum 17. November 2021 hat die PIERER E-Bikes GmbH 100% der Anteile an der FELT GmbH, München, Deutschland erworben.
Die PIERER E-Bikes GmbH, Munderng, Österreich, hat im Dezember 2021 zusammen mit der MAXCOM LTD, Plovdiv, Bulgarien, die PIERER & MAXCOM
MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien, ein Joint Venture-Unternehmen, das Fahrräder für die PIERER E-Bikes GmbH fertigen wird, gegründet. Die PIERER
E-Bikes GmbH hält 50% der Anteile an dieser Gesellschaft und übt beherrschenden Einuss im Sinne des IFRS 10 aus. Die Erstkonsolidierung der PIE-
RER & MAXCOM MOBILITY OOD erfolgte per 2. Dezember 2021.
Aus sämtlichen Konsolidierungskreiszugängen wurde ein Nettovermögen in Höhe von TEUR 901 übernommen. Der Netto-Abuss aus den Akquisitionen
betrug TEUR -13.
135
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Konsolidierungskreisabgänge:
Mit Wirkung zum 16. Jänner 2021 wurde die PEXCO FRANCE SAS, Saint-Priest, Frankreich, liquidiert und endkonsolidiert, wobei sich daraus keine Aus-
wirkungen auf den Konzernabschluss ergaben.
Mit Wirkung zum 7. Juni 2021 wurden die von der PIERER E-Bikes GmbH gehaltenen Anteile an der bikes&wheels 2 Radhandels GmbH, Wels, an die
Pierer Industrie AG, Wels, veräußert. Die Endkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte per 31. Mai 2021.
Mit Wirkung zum 16. September.2021 wurden die von der Husqvarna Motorcycles GmbH gehaltenen Anteile an der Husqvarna Motorcycles Deutschland
GmbH, Ursensollen, Deutschland, an die PIERER IMMOREAL GmbH, Wels, veräußert.
Mit Wirkung zum 30. September 2021 wurde die KTM Sportmotorcycle MEA DMCC, Dubai, liquidiert. Die Endkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte
zum 25.08.2021.
Aus sämtlichen Konsolidierungskreisabgängen ergab sich ein Netto-Zuuss von TEUR 947. Das abgegangene Nettovermögen betrug TEUR 1.401.
In Summe ergaben sich Veräußerungsverluste in Höhe von TEUR 304.
ÄNDERUNGEN AT-EQUITY EINBEZOGENER GESELLSCHAFTEN
Die KTM AG, Mattighofen, hat im Juli 2021 im Zuge einer disproportional gezeichneten Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 428 ihre Anteile an der KTM
Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Philippinen, von 34% auf 40% erhöht. Aufgrund der faktischen Gegebenheiten übt die KTM AG weiterhin maßgeb-
lichen Einuss auf die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. aus, somit wird die Equity-Bewertung weitergeführt.
Weitere Änderung betrifft die DealerCenter Digital GmbH, welche nun im Konzernabschluss vollkonsolidiert wird (siehe Ausführungen oben unter
„Konsolidierungskreiszugänge).
III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
In der PIERER Mobility AG erfolgt die Steuerung der Geschäftstätigkeit auf Basis der beiden Unternehmensbereiche „Motorcycles“ und „E-Bicycles“.
Die einzelnen Unternehmensgruppen werden separat geführt und an die PIERER Mobility AG gemäß den IFRS Rechnungslegungsvorschriften berichtet.
Der für den Segmentbericht relevante Hauptentscheidungsträger ist der Gesamtvorstand der PIERER Mobility AG. Die Segmentberichterstattung er-
folgt gemäß den internen Berichten mit den Segmenten Motorcylces, E-Bicycles (vormals: E-Bikes) sowie Sonstige.
MOTORCYCLES:
Der KTM Teilkonzern bildet das Segment „Motorcycles“. Die KTM AG ist die Muttergesellschaft der KTM-Gruppe, welche die Entwicklung, Erzeugung
und den Vertrieb von motorisierten Freizeitgeräten (Power Sports), insbesondere unter den Marken „KTM“, „Husqvarna Motorcycles“, „GASGAS“ und
Komponenten der Marke „WP“ vorantreibt. Die KTM-Gruppe umfasst zum 31. Dezember 2021 49 in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesell-
schaften in Österreich, den USA, Japan, Südafrika, Mexiko, Indien, Australien und Neuseeland sowie in verschiedenen anderen Ländern in Europa und
Asien. Darüber hinaus hält die KTM-Gruppe Beteiligungen an Assemblierungsgesellschaften auf den Philippinen und China.
E-BICYCLES:
Der PIERER E-Bikes Teilkonzern bildet das Segment „E-Bicycles“. Die in 2020 neu gegründete PIERER E-Bikes GmbH ist die Muttergesellschaft der
PIERER E-Bikes-Gruppe. Mit den Marken „Husqvarna E-Bicycles“, „R RAYMON, „GASGAS E-Bicycles“ und „FELT Bicycles“ liegt der Fokus auf der Ent-
wicklung, Herstellung und dem Handel mit E-Bikes und Fahrrädern. Insgesamt umfasst das Segment 12 vollkonsolidierte Gesellschaften.
SONSTIGE:
Im Bereich „Sonstige“ werden die PIERER Mobility AG, die HDC GmbH, die KTM Technologies GmbH (vormals: KTM E-Technologies GmbH), die PIERER
Innovation GmbH (vormals: KTM Innovation GmbH), die Avocodo GmbH, die DealerCenter Digital GmbH und die Platin 1483. GmbH zusammenfassend
dargestellt.
136
Keines der Segmente weist eine Abhängigkeit von externen Kunden im Sinn des IFRS 8.34 auf. Lieferungen und Leistungen zwischen den Segmenten
erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die Segmentsteuerungsgröße EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und
Ertragsteuern. Die Investitionen betreffen Anlagenzugänge aus dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Lea-
singzugänge gemäß IFRS 16). Das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis ist gemäß der Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
im EBIT enthalten. Das Working Capital Employed entspricht der Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag. Die Nettoverschuldung entspricht der Summe der kurzfristigen und langfristigen Fi-
nanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) abzüglich der Zahlungsmittel zum Stichtag.
Die Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2021 und 2020 teilen sich auf die beschriebenen Segmente wie folgt auf:
2021 Motorcycles E-Bicycles Sonstige Konsolidierung GESAMT
TEUR
Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse innerhalb
der Segmente)
1.876.418 162.719 54.433 -51.840
2.041.730
Umsatzerlöse extern 1.876.222 162.717 2.791 0
2.041.730
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 192.763 7.032 -7.713 1.403
193.485
Investitionen
1)
166.652 9.859 1.974 0
178.485
Abschreibungen -132.482 -4.348 -1.888 0
-138.718
Anteil am Ergebnis von Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
256 0 0 1.410
1.666
Bilanzsumme 1.891.760 110.409 362.274 -330.724
2.033.719
Eigenkapital 730.894 40.623 306.513 -312.479
765.551
Working Capital Employed 156.136 -4.904 7.743 1.479
160.454
Nettoverschuldung -174.517 6.589 -22.806 857
-189.877
2020 Motorcycles E-Bicycles Sonstige Konsolidierung GESAMT
TEUR
Umsatzerlöse (einschließlich Erlöse innerhalb
der Segmente)
1.413.978 112.497 36.141 -32.234
1.530.382
Umsatzerlöse extern 1.413.959 112.424 3.999 0
1.530.382
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 105.304 2.216 -179 -100
107.241
Investitionen
1)
147.949 1.513 718 0
150.180
Abschreibungen -120.357 -4.333 -1.599 0
-126.289
Anteil am Ergebnis von Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
-1.359 0 0 179
-1.180
Bilanzsumme 1.561.592 102.505 296.378 -274.441
1.686.034
Eigenkapital 634.969 32.810 246.213 -259.873
654.119
Working Capital Employed 173.982 4.299 -460 3.711
181.532
Nettoverschuldung -281.786 -3.347 -34.738 7.458
-312.413
1)
Exklusive IFRS 16 (Leasing); die Leasingzugänge betrugen in 2021 TEUR 24.626 (Vorjahr: TEUR 19.484)
137
GESCHÄFTSBERICHT 2021
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-
UND VERLUSTRECHNUNG
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die im Vorjahr erhaltenen Zuschüsse für Kurzarbeit
wurden mit den zugehörigen Aufwendungen der jeweiligen Funktionsbereiche Herstellungskosten, Vertriebs- und Rennsportaufwendungen, For-
schungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Verwaltungsaufwendungen im Personalaufwand saldiert.
8. UMSATZERLÖSE
Umsatzerlöse werden grundsätzlich nach dem Gefahrenübergang gemäß Geschäftsbedingungen (Incoterms) bzw. nach dem Zeitpunkt der Erbringung
der Leistung abzüglich Skonti, Kundenboni und Rabatte erfasst.
Die Aufteilung nach geograschen Bereichen der Außenumsätze erfolgt nach dem Sitz der Kunden. Die Umsatzerlöse nach geograschen Regionen des
Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Europa 1.142.492 875.257
Nordamerika und Mexico 468.188 373.618
Sonstige 431.050 281.507
2.041.730 1.530.382
Variable Gegenleistungen wie Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti werden als Erlösminderungen der Umsatzerlöse ausgewiesen. Die Verpichtun-
gen für variable Gegenleistungen werden als vertragliche Verpichtungen im Sinne des IFRS 15 ausgewiesen. Die vertraglichen Verpichtungen für
variable Gegenleistungen betreffend Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti betragen zum 31.12.2021 € 50,4 Mio. (31.12.2020: € 35,6 Mio.).
Da Garantieleistungen nicht separat verkauft werden, stellen diese lediglich eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils verein-
barten Spezikationen entsprechen. Da diese Garantieleistungen weder zeitlich noch inhaltlich über die gesetzlichen bzw. branchentypischen Gewähr-
leistungsverpichtungen hinausgehen, handelt es sich hier um eine sogenannte assurance-type Gewährleistung, welche keine separate Leistungsver-
pichtung darstellt. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit IAS 37 erfasst.
9. HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE
ERBRACHTEN LEISTUNGEN
Die Herstellungskosten des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 1.219.340 935.018
Personalaufwand 112.491 84.103
Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 59.839 50.705
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und sonstige immaterielle
Vermögenswerte
28.031 28.362
Sonstige betriebliche Aufwendungen 28.930 5.362
1.448.631 1.103.550
In den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen in
Höhe von TEUR 5.518 (Vorjahr: Erträge in Höhe von TEUR 14.959) enthalten, die nicht aus der Bewertung von Finanzinstrumenten stammen und über
den Gewinn oder Verlust zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
138
10. VERTRIEBS- UND RENNSPORTAUFWENDUNGEN
Die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 39.737 33.291
Personalaufwand 95.017 73.282
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 13.537 10.188
Sonstige betriebliche Aufwendungen 130.136 106.633
Sponsorgelder und sonstige betriebliche Erträge -40.580 -31.178
237.847 192.216
11. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 8.534 4.432
Personalaufwand 29.210 24.238
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 8.420 8.008
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.384 966
Fördergelder und sonstige betriebliche Erträge -16.218 -14.253
33.330 23.391
Die in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen dargestellten Aufwandsarten umfassen Forschungs- sowie nicht aktivierungsfähige Entwick-
lungskosten. Der Personalaufwand ohne Effekte aus den aktivierten Entwicklungskosten beträgt TEUR 77.374 (Vorjahr: TEUR 61.614). Insgesamt be-
trugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (vor aktivierten Entwicklungskosten) TEUR 162.361 (Vorjahr: TEUR 137.713) und somit 8,0%
(Vorjahr: 9,0%) vom Umsatz.
12. VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN
Die Verwaltungsaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 3.300 1.571
Personalaufwand 52.082 45.911
Abschreibungen für Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 28.891 29.026
Sonstige betriebliche Aufwendungen 46.572 28.199
Sonstige betriebliche Erträge -1.988 -2.062
128.857 102.645
139
GESCHÄFTSBERICHT 2021
13. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 1.990 (Vorjahr: TEUR 164).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Auswirkungen aufgrund von Konsolidierungskreisänderungen in Höhe von
TEUR 1.562. Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten unter anderem Bankspesen.
14. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Sonstige betriebliche Erträge werden realisiert, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus dem zugrunde liegenden Vertrag wahrscheinlich ist und es eine
verlässliche Bestimmung der Erträge gibt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Erträge aus dem Abgang von Anlagen 254 5
Veränderungen im Konsolidierungskreis 142 0
Übrige sonstige Erträge 348 0
744 5
15. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BETEILIGUNGEN
Der Gewinn- / Verlustanteil von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als
gesonderter Posten im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Beteiligungen, die als wesentli-
che Lieferanten oder Kunden in die operative Geschäftstätigkeit der PIERER Mobility-Gruppe eingebunden sind.
Das Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Kiska GmbH 1.485 207
KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. 280 33
China Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd. -24 -1.392
DealerCenter Digital GmbH -75 -28
1.666 -1.180
16. FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNIS
Das Finanz- und Beteiligungsergebnis des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Zinserträge 1.864 1.629
Zinsaufwendungen -12.858 -15.213
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis 9.097 -2.833
-1.897 -16.417
140
Das sonstige Finanz- und Beteiligungsergebnis des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Fremdwährungsbewertung Bankguthaben 8.652 -2.158
Absicherungskosten 71 83
Bewertung Zinsswap 365 -262
Wertminderung von langfristigen nanziellen Vermögenswerten 0 -494
Erträge / Verluste aus sonstigen Beteiligungen 9 -2
9.097 -2.833
17. ERTRAGSTEUERN
Die Ertragsteueraufwände und -erträge des Konzerns teilen sich wie folgt in laufende und latente Steuern auf:
TEUR 2021 2020
Laufende Steuer -34.933 -11.824
Latente Steuern -13.783 -9.545
-48.716 -21.369
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern
ausgewiesen. Die österreichischen Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von 25,0%. Die Berechnung
ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen oder verabschiedeten Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten
Ertragssteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 9,0% bis 37,8%.
Eine Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steueraufwand des Geschäftsjahres (Anwendung des Konzernsteuersatzes in Höhe von 25,0%
auf das Ergebnis vor Steuern) und dem tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand kann wie folgt dargestellt werden:
TEUR 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern 191.588 90.824
Erwarteter Steueraufwand / -ertrag -47.897 -22.706
Nicht temporäre Differenzen und sonstige steuerliche Hinzurechnungen -3.935 -93
Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen 211 -4
Nicht steuerbare Ergebnisse aus Konsolidierungskreisänderungen -776 -163
Steuern aus Vorperioden -1.081 -1.058
Effekte ausländischer Steuersätze -408 -827
Ergebnis aus Equity-Beteiligungen 488 -219
Investitionsbegünstigungen 3.850 3.932
Sonstiges 832 -231
-48.716 -21.369
141
GESCHÄFTSBERICHT 2021
18. ERGEBNIS JE AKTIE UND VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG
Das Ergebnis je Aktie betrug im laufenden Geschäftsjahr 2021 EUR 3,34 (Vorjahr: EUR 1,56) und berechnet sich wie folgt:
2021 2020
Ergebnis - Eigentümer des Mutterunternehmens (in TEUR) 82.540 34.911
Gesamt Aktienanzahl (Stück) 33.796.535 22.538.674
Auswirkung eigener und neuer Aktien (Stück) -9.048.544 -194.376
Gewichteter Durchschnitt der Aktien 24.747.991 22.344.298
Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (EUR) 3,34 1,56
Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Einzelabschluss der PIERER
Mobility AG zum 31.12.2021 die Basis für die Dividendenausschüttung.
Für das Geschäftsjahr 2021 wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn der PIERER Mobility AG in Höhe von TEUR 142.257, eine Dividende von EUR 1
je Aktie (entspricht insgesamt TEUR 33.797) auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Vom Bilanzgewinn 2020 wurde eine
Dividende in Höhe von TEUR 11.173 ausgeschüttet.
19. AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-
gesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2021 2020
Jahresabschlussprüfung aller Einzelgesellschaften sowie Konzernabschlussprüfung 550 511
Sonstige Bestätigungsleistungen 51 22
Sonstige Leistungen 127 112
728 645
20. MITARBEITER
Der Mitarbeiterstand wird jeweils inklusive Leiharbeiter und externen Dienstnehmern dargestellt:
Stand am 1.1.2021 4.586
Veränderungen im Geschäftsjahr 663
Stand am 31.12.2021 5.249
Zum 31.12.2021 waren 2.862 Angestellte (Vorjahr: 2.158) und 2.387 Arbeiter (Vorjahr: 2.428) beschäftigt. Zum 31.12.2021 sind 4.340 Mitarbeiter
(Vorjahr: 3.822) in Österreich und 909 Mitarbeiter (Vorjahr: 764) im Ausland beschäftigt. Durchschnittlich beschäftigte die Gruppe 4.948 Mitarbeiter
(Vorjahr: 4.406), davon 2.660 Angestellte (Vorjahr: 2.417) und 2.289 Arbeiter (Vorjahr: 1.989).
Der gesamte Personalaufwand im Geschäftsjahr 2021, ohne Effekte aus der Aktivierung von Entwicklungskosten, beträgt TEUR 336.964
(Vorjahr: TEUR 264.910).
142
V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
21. FIRMENWERT
Für die Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) „KTM“ und „PIERER E-Bikes“ wurde gemäß IAS 36.99 die
ausführliche Berechnung des erzielbaren Betrags zum 31.12.2020 herangezogen. Seit der letzten Berechnung des erzielbaren Betrags haben sich die
Vermögenswerte und Schulden der CGUs nicht wesentlich geändert, die letzte Berechnung ergab eine wesentliche Überdeckung des Buchwertes der
CGUs. Auf der Grundlage einer Analyse der seit dem 31.12.2020 aufgetretenen Ereignisse und geänderten Umstände geht das Management von einer
äußerst geringen Wahrscheinlichkeit aus, dass bei einer aktuellen Berechnung der erzielbare Betrag niedriger als der Buchwert sein würde.
Die Berechnung zum 31.12.2020 erfolgte mit folgender Methode: Die Prognose der Zahlungsströme basiert auf den vom Management freigegebenen
Finanzbudgets bzw. Vorschaurechnungen unter Berücksichtigung der mittelfristigen Strategieziele. Die geschätzten Zahlungsströme basieren auf den
vom Management freigegebenen und mittelfristigen Strategiezielen. Die geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode werden durch Extrapo-
lation der Budget-/Vorschauwerte ermittelt, wobei ab dem dritten Jahr eine konstante Weiterentwicklung unter Verwendung einer Wachstumsrate von
1 % angenommen wird.
Die Aufgliederung der Firmenwerte und seine Entwicklung sowie deren Aufteilung auf die jeweiligen CGUs stellt sich wie folgt dar:
TEUR 2021 2020
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1. 150.995 150.289
Konsolidierungskreisänderungen -569 679
Währungsumrechnung 255 27
Stand am 31.12. 150.681 150.995
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1. 19.961 19.978
Konsolidierungskreisänderungen 0 0
Währungsumrechnung 9 -17
Stand am 31.12. 19.970 19.961
Buchwert am 31.12. 130.711 131.034
KTM 110.309 110.063
PIERER E-Bikes 19.457 20.026
Avocodo 945 945
22. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte werden analog dem Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und abzüglich Abschrei-
bungen bewertet. Die Ermittlung der planßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender
Nutzungsdauern:
Jahre Nutzungsdauer
Software 3 - 5
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 5
143
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes in eine Forschungs-, Entwicklungs- und Mo-
dellpegephase. In der Forschungs- und Modellpegephase angefallene Kosten werden sofort ergebniswirksam erfasst. Die planßige Abschreibung
von aktivierten Entwicklungskosten, die eindeutig Projekten zugeordnet werden können, erfolgt mit dem Beginn der Serienproduktion.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 112.959 (Vorjahr: TEUR 93.752) aktiviert sowie insgesamt TEUR 59.839 (Vor-
jahr: TEUR 50.705) abgeschrieben. Zum 31.12.2021 sind Entwicklungskosten mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 353.856 (Vorjahr: TEUR 308.617)
in den immateriellen Vermögenswerten enthalten.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie die im Rahmen der ursprünglichen Kaufpreisallokation angesetzten Marken
„KTM“ in Höhe von TEUR 61.103 und „GASGAS“ in Höhe von TEUR 13.346 sowie die im laufenden Geschäftsjahr 2021 erworbene Marke „FELT“ in
Höhe von TEUR 3.707, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen. Der Vorstand geht von
einer unbestimmten Nutzungsdauer der Marken aus, da die Rechte in den relevanten Absatzmärkten keinen zeitlichen, rechtlichen oder vertraglichen
Einschränkungen unterliegen und aufgrund der nachhaltigen Bekanntheit der Marken auch keine wirtschaftliche Entwertung vorliegt. Die beiden
Marken „KTM“ und „GASGAS“ sind der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „KTM“ und die Marke „FELT“ der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
„PIERER E-Bikes“ zugeordnet. Da die Marken keine Mittelzuüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuüssen anderer Vermö-
genswerte sind, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung im Rahmen der Werthaltigkeitstests der jeweiligen Firmenwerte „KTM“ und „PIERER E-Bikes“
(siehe Punkt 21. „Firmenwert“).
Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 sowie im Geschäftsjahr 2020 werden in den folgen-
den Tabellen dargestellt:
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen
Kundenstamm,
Markenwerte,
Entwicklungskosten
Geleistete
Anzahlungen
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2021
79.908 544.663 3.711
628.282
Zugänge 9.698 117.381 3.374
130.453
Abgänge -10.929 -47.226 0
-58.155
Konsolidierungskreisänderungen 215 949 0
1.164
Währungsumrechnung 63 1 0
64
Umbuchungen 3.612 0 -3.612
0
Stand am 31.12.2021 82.567 615.768 3.473 701.808
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2021
50.718 150.729 0
201.447
Zugänge 13.539 61.416 0
74.955
Abgänge -9.770 -38.396 0
-48.166
Konsolidierungskreisänderungen -8 0 0
-8
Währungsumrechnung 19 0 0
19
Umbuchungen 0 0 0
0
Stand am 31.12.2021 54.498 173.749 0 228.247
Buchwert:
Stand am 31.12.2021 28.069 442.019 3.473 473.561
Stand am 31.12.2020 29.190 393.934 3.711
426.835
144
TEUR Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Vorteile
sowie daraus abgeleitete Lizenzen
Kundenstamm,
Markenwerte,
Entwicklungskosten
Geleistete
Anzahlungen
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2020
67.293 466.336 5.474
539.103
Zugänge 7.094 106.618 3.517
117.229
Abgänge 0 -28.772 0
-28.772
Konsolidierungskreisänderungen 632 0 0
632
Währungsumrechnung -57 1 0
-56
Umbuchungen 4.946 480 -5.280
146
Stand am 31.12.2020 79.908 544.663 3.711 628.282
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2020
37.631 124.750 0
162.381
Zugänge 13.016 52.258 0
65.274
Abgänge 0 -26.279 0
-26.279
Konsolidierungskreisänderungen 90 0 0
90
Währungsumrechnung -19 0 0
-19
Umbuchungen 0 0 0
0
Stand am 31.12.2020 50.718 150.729 0 201.447
Buchwert:
Stand am 31.12.2020 29.190 393.934 3.711 426.835
Stand am 31.12.2019 29.662 356.818 5.474
391.954
Im laufenden Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten eines nicht nutzungsbereiten Vermögenswertes in Höhe von TEUR 8.829
(Vorjahr: TEUR 2.493) aufgrund der Einstellung des Projektes ausgebucht.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten wurden in der Kapitalussrechnung um TEUR 4.432 (Vorjahr: TEUR 687) hinsichtlich ihrer Zah-
lungsunwirksamkeit korrigiert.
Öffentliche Zuwendungen für aktivierte Entwicklungskosten werden gemäß IAS 20 über die erwartete Nutzungsdauer der Entwicklungskosten verteilt
erfasst. Dabei kommt die Nettodarstellung gemäß IAS 20 zur Anwendung, d.h. Zuwendungen für langfristige Vermögenswerte werden in der Konzernbi-
lanz vom Buchwert des Vermögenswertes abgezogen.
23. SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen
erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:
Jahre Nutzungsdauer
Gebäude 10 - 50
Technische Anlagen und Maschinen 2 - 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 10
145
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Für die ab dem 1.1.2019 unter den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte (IFRS 16) liegt die Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren.
Die Aufgliederung der Sachanlagen und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 sowie im Geschäftsjahr 2020 werden in den folgenden Tabellen
dargestellt:
TEUR Grund-
stücke
Gebäude Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2021
26.720 255.709 286.091 138.937 5.698
713.155
Zugänge 6.009 13.737 22.544 21.786 8.582
72.658
Abgänge 0 -4.262 -11.004 -16.043 -529
-31.838
Konsolidierungskreisänderungen 0 -213 -26 -660 0
-899
Währungsumrechnung 9 1.531 1 1.195 0
2.736
Umbuchungen 0 118 4.216 408 -4.742
0
Stand am 31.12.2021 32.738 266.620 301.822 145.623 9.009 755.812
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2021
338 63.532 204.426 88.640 0
356.936
Zugänge 210 15.321 27.693 20.538 0
63.762
Abgänge 0 -1.741 -10.639 -15.364 0
-27.744
Konsolidierungskreisänderungen 0 -87 -7 -113 0
-207
Währungsumrechnung 2 750 1 982 0
1.735
Umbuchungen 0 0 -18 18 0
0
Stand am 31.12.2021 550 77.775 221.456 94.701 0 394.482
Buchwert:
Stand am 31.12.2021 32.188 188.845 80.366 50.922 9.009 361.330
Stand am 31.12.2020 26.382 192.177 81.665 50.297 5.698
356.219
TEUR Grund-
stücke
Gebäude Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten:
Stand am 1.1.2020
23.096 213.792 256.109 123.507 10.310
626.814
Zugänge 2.208 10.067 22.357 13.063 4.740
52.435
Abgänge 0 -473 -1.020 -3.518 -3
-5.014
Konsolidierungskreisänderungen 1.426 33.856 130 6.577 0
41.989
Währungsumrechnung -10 -1.665 -11 -1.238 0
-2.924
Umbuchungen 0 132 8.526 546 -9.349
-145
Stand am 31.12.2020 26.720 255.709 286.091 138.937 5.698 713.155
146
TEUR Grund-
stücke
Gebäude Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen in Bau
Summe
Kumulierte Abschreibungen:
Stand am 1.1.2020
176 49.897 178.158 72.086 0
300.317
Zugänge 164 13.895 27.063 19.893 0
61.015
Abgänge 0 -108 -798 -2.801 0
-3.707
Konsolidierungskreisänderungen 0 511 10 454 0
975
Währungsumrechnung -2 -663 -7 -992 0
-1.664
Umbuchungen 0 0 0 0 0
0
Stand am 31.12.2020 338 63.532 204.426 88.640 0 356.936
Buchwert:
Stand am 31.12.2020 26.382 192.177 81.665 50.297 5.698 356.219
Stand am 31.12.2019 22.920 163.895 77.951 51.421 10.310
326.497
In den Zugängen zu Sachanlagen sind Investitionen in Höhe von TEUR 24.626 (Vorjahr: TEUR 19.484) als Zugänge aus Leasingverhältnissen enthalten,
welche zum Bilanzstichtag nicht zahlungswirksam waren. Für weitere Details verweisen wir auf Punkt 47. „Leasingverhältnisse als Leasingnehmer“.
Die Zugänge bei den sonstigen Sachanlagen wurden in der Konzern-Kapitalussrechnung um TEUR -995 (Vorjahr: TEUR -3.011) hinsichtlich ihrer Zah-
lungsunwirksamkeit korrigiert.
Zum Bilanzstichtag sind Sachanlagen in Höhe von TEUR 76.200 (Vorjahr: TEUR 76.200) durch grundbücherlich eingetragene sowie hinterlegte Pfand-
bestellungsurkunden vor allem für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besichert.
Investitionszuschüsse für Sachanlagen werden gemäß IAS 20 über die erwartete Nutzungsdauer der Sachanlagen verteilt erfasst. Dabei kommt die
Nettodarstellung gemäß IAS 20 zur Anwendung, d.h. Zuwendungen für langfristige Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz vom Buchwert des
Vermögenswertes abgezogen.
24. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN
Die Anteile an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden, werden einzeln als unwesentlich betrachtet. Die nach
der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind per 31.12.2021 die Kiska GmbH, die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. und die CFMOTO-
KTMR2R Motorcycles Co., Ltd. Die Veränderungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen können dem Punkt 7. „Veränderungen im
Konsolidierungskreis“ entnommen werden.
Die Kiska GmbH ist ein Designunternehmen, welches Leistungen im Bereich Entwicklung und Design erbringt. Der Bilanzstichtag der Kiska GmbH ist
der 31. März, der vor dem Erwerb der Beteiligung festgelegt wurde. Eine Änderung des Abschlussstichtags wird aufgrund von Wesentlichkeitsüberle-
gungen nicht angestrebt. Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde jeweils ein ungeprüfter Zwischenabschluss zum 31. Dezember
herangezogen. Die PIERER Mobility AG hält 50% an der Gesellschaft.
Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp. gegründet. Die Gesellschaft hat Mitte 2017
die CKD (completely-knocked-down) Assemblierung für KTM-Motorräder auf den Philippinen begonnen. Die Beteiligung der KTM-Gruppe an der Gesell-
schaft wurde im Geschäftsjahr 2021 von 34% auf 40% erhöht.
147
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Das KTM-Joint Venture in China mit dem Partner CFMOTO wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen „Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles
Co., Ltd.“ gegründet. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Im chinesischen Hangzhou werden Motorräder
der Mittelklasse produziert. Die Beteiligung der KTM-Gruppe beträgt 49%.
Die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
TEUR 2021 2020
Beteiligungsbuchwert Stand 1.1. 13.252 13.628
Erwerb von Anteilen 773 1.514
Konsolidierungskreisänderungen (sukzessiver Erwerb) -1.758 0
Anteiliges Jahresergebnis 1.666 -1.180
Sonstiges Ergebnis 425 -100
Ausschüttung -803 -606
Sonstiges 7 -4
Beteiligungsbuchwert Stand 31.12. 13.562 13.252
25. LATENTE STEUERANSPRÜCHE
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung ihrer zeitnahen Realisierbarkeit gebildet. Aktive und passive latente
Steuerposten werden bei gleicher Steuerhoheit und ähnlicher Fristigkeit saldiert ausgewiesen. Für die Unterschiede der steuerlichen Basis von voll-
konsolidierten oder at-Equity bewerteten Anteilen zum entsprechenden konzernalen Eigenkapital werden nur latente Steuern abgegrenzt, wenn eine
Realisierung in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist.
Insgesamt errechnen sich die aktiven und passiven latenten Steuern aus folgenden Bilanzposten:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Aktive latente Steuern:
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte 6.465 5.365
Langfristige Vermögenswerte:
Anlagevermögen 2.653 1.656
Personalverbindlichkeiten 4.135 4.114
Rückstellungen 1.974 3.406
Verbindlichkeiten 4.002 3.896
19.229 18.437
Saldierung -12.689 -14.640
Verlustvorträge 3.077 7.721
9.617 11.518
Passive latente Steuern:
Kurzfristige Vermögenswerte -3.269 -981
Langfristige Vermögenswerte -109.288 -100.540
Sonstige -109 -59
-112.666 -101.580
Saldierung 12.689 14.640
-99.977 -86.940
148
In den aktiven Steuerlatenzen sind in den langfristigen Vermögenswerten Beträge für offene Siebentel aus steuerlichen Teilwertabschreibungen auf
Beteiligungen gemäß § 12 Abs 3 Z 2 öKStG (österreichisches Körperschaftsteuergesetz) in Höhe von TEUR 1.102 (Vorjahr: TEUR 1.609) enthalten.
Die temporären Unterschiede der passiven latenten Steuern im Posten „Langfristige Vermögenswerte“ resultieren im Wesentlichen aus den steuerlich
nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sowie aus quasipermanenten Unterschieden durch den Ansatz der Marke „KTM“.
Zum 31. Dezember 2021 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen die insbesondere
aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem
Eigenkapital der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben
bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann. Weiters war davon auszugehen, dass die Unterschiede zwischen dem steu-
erlichen Beteiligungsansatz und dem Buchwert der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit
steuerfrei bleiben bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann.
In Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurden gemäß IAS 12.39 für zu versteu-
ernde temporäre Differenzen in der Höhe von TEUR 242.829 (Vorjahr: TEUR 476.815) keine latenten Steuerabgrenzungen gebildet.
Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
TEUR 2021 2020
Latente Steuern (netto) am 1.1. -75.422 -69.464
Veränderung Konsolidierungskreis -296 0
Erfolgswirksam erfasste latente Steuern -13.783 -9.545
Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern -942 132
Im Eigenkapital erfasste latente Steuern -52 3.784
Fremdwährung 135 -329
Latente Steuern (netto) am 31.12. -90.360 -75.422
Die in der PIERER Mobility-Gruppe vorhandenen und aktivierten steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt zusammengefasst werden:
TEUR Verlustvortrag
31.12.2021
davon nicht
angesetzt
31.12.2021
verbleibender
Verlustvortrag
31.12.2021
aktive latente Steuer
31.12.2021
PIERER Mobility AG 62.754 -62.754 0 0
HDC GmbH 11.497 -11.497 0 0
Sonstige 12.308 0 12.308 3.077
86.559 -74.251 12.308 3.077
TEUR Verlustvortrag
31.12.2020
davon nicht
angesetzt
31.12.2020
verbleibender
Verlustvortrag
31.12.2020
aktive latente Steuer
31.12.2020
PIERER Mobility AG 56.335 -56.335 0 0
HDC GmbH 11.500 -11.500 0 0
Sonstige 33.013 -42 32.971 7.721
100.848 -67.877 32.971 7.721
149
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Sonstige betreffen in Höhe von TEUR 1.138 (Vorjahr: TEUR 1.707) einen künftig resultierenden Steuervorteil aus dem Liquidationsverlust der WP
Suspension B.V. Dieser kann ab Liquidationszeitpunkt über sieben Jahre verteilt geltend gemacht werden. Weiters bestehen aktive latente Steuern auf
Verlustvorträge der KTM-Gruppe in Höhe von TEUR 688 (Vorjahr: TEUR 4.405) und der PIERER E-Bikes-Gruppe in Höhe von TEUR 5.004 (Vorjahr:
TEUR 8.397).
Abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste (einschließlich offene Siebtelabschreibungen) auf welche keine
aktiven latenten Steuern aktiviert wurden, belaufen sich auf TEUR 74.509 (Vorjahr: TEUR 68.529). Die Wertberichtigung der Verlustvorträge und tem-
porären Differenzen wurde in der Höhe vorgenommen, in der eine mittelfristige Realisierung der latenten Steueransprüche aus heutiger Sicht als nicht
hinreichend sicher angenommen werden kann.
26. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen aus Finanzierungstätigkeiten 1.197 1.885
Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen 523 590
Übrige 2.313 662
4.033 3.137
Die übrigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten unter anderem die Beteiligung an der AC styria Mobilitätscluster GmbH, welche erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet wird. Weiters beinhalten die übrigen langfristigen Vermögenswerte Kautionen sowie im
Vorjahr die Aktivierung eines vorteilhaften Vertrages aus dem Geschäftsjahr 2019 im Zusammenhang mit der Endkonsolidierung der KTM Components
(Dalian) Co., Ltd., Dalian, China.
27. VORRÄTE
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert (Lower of Cost or Net Realizable Value)
am Bilanzstichtag bewertet. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem geschätzten Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten des Ver-
triebs. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt auf Basis des Durchschnittspreisverfahrens anhand einer Reichweitenanalyse mit
Abwertung bei eingeschränkter Verwendbarkeit. Zusätzlich wird auf Einzelfallbasis der wirtschaftliche Nutzen des vorhandenen Vorratsvermögens
überprüft und gegebenenfalls eine zusätzliche Wertberichtigung aufgrund langer Lagerdauer oder eingeschränkter Absatzmöglichkeiten vorgenommen.
Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Gegenstand in den erforderlichen Zustand und an den jeweiligen Ort zu
bringen. Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten auf Basis einer Normalauslastung sowie angemessene Teile der
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Verwaltungsgemein- sowie Vertriebskosten sind hingegen nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Fremdka-
pitalzinsen werden nicht aktiviert, da die Vorräte keine qualizierenden Vermögenswerte gemäß IAS 23 darstellen.
Die Vorräte stellen sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 127.698 67.813
Unfertige Erzeugnisse 64.335 27.677
Fertige Erzeugnisse und Waren 213.141 203.254
405.174 298.744
150
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Vorratsbestand brutto 432.956 327.347
- Wertberichtigungen -27.782 -28.603
Vorratsbestand netto 405.174 298.744
Der Buchwert der auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert abgewerteten Vorräte beläuft sich auf TEUR 68.502 (Vorjahr: TEUR 61.076).
28. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind um die Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 4.060
(Vorjahr: TEUR 4.176) vermindert.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Stand am 1.1.2020 2.921
Veränderungen Konsolidierungskreis 0
Währungsumrechnung -81
Zuführungen Einzelwertberichtigung 1.633
Zuführung Wertberichtigung für erwartete Verluste 55
Verbrauch -32
Auösung Wertberichtigung für erwartete Verluste -18
Auösungen -302
Stand am 31.12.2020 = 1.1.2021 4.176
Veränderungen Konsolidierungskreis 0
Währungsumrechnung -47
Zuführungen Einzelwertberichtigung 1.070
Zuführung Wertberichtigung für erwartete Verluste 28
Verbrauch -224
Auösung Wertberichtigung für erwartete Verluste -5
Auösungen -939
Stand am 31.12.2021 4.060
Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen TEUR 225 (Vorjahr: TEUR 121).
151
GESCHÄFTSBERICHT 2021
29. KURZFRISTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
Förderungen werden berücksichtigt, sobald Sicherheit besteht, dass diese der PIERER Mobility-Gruppe zuießen werden und die Gruppe den gestellten
Anforderungen entsprechen kann.
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 4.605 3.389
Asset Backed Securities Finanzierungen (ABS) 12.537 15.894
Forderungen gegenüber Gesellschafter nahen Unternehmen 17.803 5.080
Sonstige 16.862 13.823
Sonstige kurzfristige nanzielle Vermögenswerte 51.807 38.186
Förderungen 14.979 12.759
Forderungen gegenüber Finanzämtern 4.536 4.250
Vorsteuerforderungen (aus Organschaftsverrechnung mit der Pierer Industrie AG) 8.928 5.779
Anzahlungen auf Vorräte und sonstige Vorauszahlungen 30.508 20.644
Sonstige 43 3
Sonstige kurzfristige nicht nanzielle Vermögenswerte 58.994 43.435
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 110.801 81.621
Die im Zusammenhang mit dem bestehenden ABS-Programm verkauften Forderungen werden entsprechend den Regelungen des IFRS 9 vollständig
ausgebucht. Im Rahmen des ABS-Programms werden monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem
maximalen Volumen von TEUR 250.000 (Vorjahr: TEUR 250.000) verkauft. Weitere Informationen zum ABS-Programm nden sich unter Punkt 43.
„Einstufung und beizulegende Zeitwerte“.
30. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Kassenbestände, Bankguthaben, Schecks sowie maximal drei Monate laufende Festgel-
der (vom Erwerbszeitpunkt gerechnet) und werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Für weitere Details zur Veränderung des
Cash-Standes verweisen wir auf die Angaben zur Kapitalussrechnung im Kapitel VI des Konzernanhanges.
31. KONZERNEIGENKAPITAL
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2021 und im Geschäftsjahr 2020 ist im Konzernabschluss dargestellt.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 22.538.674 eingeteilt in 22.538.674 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, von
denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert, wurde mit Beschluss vom 29. September 2021 im Rahmen einer Sachkapitalerhö-
hung unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß §5 der Satzung in Höhe von EUR 11.257.861 durch Ausgabe von 11.257.861 neuen
Aktien und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre um EUR 11.257.861 auf EUR 33.796.535 erhöht.
Die neuen Aktien sind mit denselben Rechten ausgestattet, wie die bestehenden Aktien der PIERER Mobility AG. Der Ausgabebetrag je junger Aktie
beträgt EUR 79,5. Zur Zeichnung der 11.257.861 neuen Aktien wurde ausschließlich die Pierer Bajaj AG (vormals: PTW Holding AG) gegen Einbringung
von 5.042.925 Stück (entspricht 46,5% der Anteile) auf Namen lautende Nennbetragsaktien der KTM AG in die Gesellschaft zugelassen.
152
Die Aktien gewähren die gewöhnlichen nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Aus-
zahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Alle An-
teile wurden voll eingezahlt. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Grundkapital entspricht dem Ausweis im Einzelabschluss der PIERER Mobility AG.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden die restlichen 193.340 Stück eigenen Aktien zu einem Preis von TEUR 13.595 und mit einem Gewinn von TEUR
5.148 verkauft. Die Rücklage für eigene Anteile beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 0 (Vorjahr: TEUR -8.447). Die PIERER Mobility AG hält nunmehr
keine eigenen Aktien mehr.
In der Rücklage nach IFRS 9 ist die Cash-Flow-Hedge-Rücklage enthalten. Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage umfasst den wirksamen Teil der kumulier-
ten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späte-
ren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht nanziellen
Vermögenswertes oder einer nicht nanziellen Schuld.
Die Rücklage für Kosten der Absicherung zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft ausgeschlossen ist,
das sich auf das Forward-Element des Devisentermingeschäfts bezieht. Diese werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst und wie die Gewinne
und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert.
Die Entwicklung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage und der Rücklage für Kosten der Absicherung wird unter dem Punkt 45. „Hedging“ erläutert.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen:
2021
TEUR
KTM AG
Sonstige Gesamt
Prozentsatz nicht beherrschender Anteile zum Stichtag 0,25%
1
Umsatzerlöse 1.876.418 165.312 2.041.730
Gewinn 146.067 -3.195 142.872
Sonstiges Ergebnis 6.364 1.378 7.742
Gesamtergebnis 152.431 -1.817 150.614
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 60.201 131 60.332
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis 2.235 -7 2.228
Langfristige Vermögenswerte 907.154 85.660 992.814
Kurzfristige Vermögenswerte 951.711 89.194 1.040.905
Langfristige Schulden -610.265 -39.201 -649.466
Kurzfristige Schulden -544.853 -73.849 -618.702
Nettovermögen 703.747 61.804 765.551
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 2.633 2.776 5.409
Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit 359.846 7.517 367.363
Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -183.746 -11.377 -195.123
Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit -35.985 8.364 -27.621
Gesamt Cash-Flow 140.115 4.504 144.619
Dividenden an nicht beherrschende Anteile 13.275 0 13.275
1
Bis Oktober 2021 betrug der Prozentsatz der nicht beherrschenden Gesellschaftern rund 48%
153
GESCHÄFTSBERICHT 2021
2020
TEUR
KTM AG
Sonstige Gesamt
Prozentsatz nicht beherrschender Anteile zum Stichtag 48,29%
Umsatzerlöse 1.413.978 116.404 1.530.382
Gewinn 71.210 -1.755 69.455
Sonstiges Ergebnis -3.292 -1.379 -4.671
Gesamtergebnis 67.918 -3.134 64.784
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn 34.441 103 34.544
Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis -1.589 0 -1.589
Langfristige Vermögenswerte 861.467 80.528 941.995
Kurzfristige Vermögenswerte 666.745 77.294 744.039
Langfristige Schulden -536.004 -45.425 -581.429
Kurzfristige Schulden -384.868 -65.618 -450.486
Nettovermögen 607.340 46.779 654.119
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 293.423 441 293.864
Cash-Flows aus der betrieblichen Tätigkeit 286.452 26.367 312.819
Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit -144.968 -2.041 -147.009
Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit -92.305 -12.384 -104.689
Gesamt Cash-Flow 49.179 11.942 61.121
Dividenden an nicht beherrschende Anteile 13.595 144 13.739
In den nicht beherrschenden Anteilen der KTM AG sind auch nicht beherrschende Anteile von Tochterunternehmen der KTM AG in Höhe von
TEUR 876 enthalten und betreffen die beiden Gesellschaften CERO Design Studio S.L. und die KTM MOTOHALL GmbH. Der Buchwert der sonstigen
nicht beherrschenden Anteile betrifft per 31.12.2021 im Wesentlichen die PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD. Zu den Beteiligungshöhen verweisen
wir auf den Beteiligungsspiegel im Kapitel XII.
Die Auswirkungen der Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen sowie die Veränderung an dem den Anteilseignern zurechenbaren Eigenkapital
während des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Erworbener (-) bzw. abgegangener (+) Buchwert nicht beherrschender Anteile 340.458 345
Erhaltener (+) / gezahlter (-) Kaufpreis an nicht beherrschende Anteilseigner -30.470 -1.005
Im Eigenkapital erfasster Unterschiedsbetrag 309.988 -660
154
Der im Eigenkapital erfasste Unterschiedsbetrag resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Anteile an der KTM AG von 51,71% auf 99,75% im
laufenden Geschäftsjahr. Diese betrifft einerseits die bereits in diesem Punkt erörterte Einbringung von rund 46,5% der Anteile an der KTM AG durch
die Pierer Bajaj AG (Muttergesellschaft der PIERER Mobility AG) in die PIERER Mobility AG. Andererseits wurden weitere rund 1,5% der Anteile an der
KTM AG im Geschäftsjahr 2021 erworben. Somit erhöhte sich die Beteiligung an der KTM AG von 51,71% auf 99,75%.
Im laufenden Geschäftsjahr erhöhte zudem die PIERER Mobility AG ihre Anteile an der KTM Technologies GmbH von 70% auf 100%. Im Vorjahr erhöhte
die PIERER Mobility AG ihre Anteile an der Avocodo GmbH von 70% auf 100%.
Das sonstige Ergebnis nach Steuern entwickelte sich im Konzerneigenkapital wie folgt:
TEUR
Rücklage
nach IFRS 9
Rücklagen
inklusive
Bilanzgewinn
Währungs-
umrechnung
Anteile Haupt-
gesellschafter
Anteile nicht
beherrschender
Gesellschafter
Konzern-
eigenkapital
Gesamt
2021
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 3.437
3.437
1.480
4.917
Absicherung von Zahlungsströmen 1.871 0 0
1.871
385
2.256
Neubewertung der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
0 206 0
206
363
569
1.871 206 3.437 5.514 2.228 7.742
2020
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 -2.219
-2.219
-2.057
-4.276
Absicherung von Zahlungsströmen -1.215 0 0
-1.215
139
-1.076
Neubewertung der Nettoschuld aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
0 352 0
352
329
681
-1.215 352 -2.219 -3.082 -1.589 -4.671
32. FINANZVERBINDLICHKEITEN
TEUR 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2021
Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr
Schuldscheindarlehen 225.000 224.661 5.998 218.663
Namensschuldverschreibung 60.000 59.551 0 59.551
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 206.596 206.596 23.805 182.791
Verbindlichkeiten aus Factoring Programm
zwischen Konzernunternehmen
2.498 2.498 2.498 0
Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm
zwischen Konzernunternehmen
1.836 1.836 1.836 0
Leasingverbindlichkeiten 65.442 65.442 19.908 45.534
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 2.802 2.802 2.802 0
Summe Finanzverbindlichkeiten 564.174 563.386 56.847 506.539
155
GESCHÄFTSBERICHT 2021
TEUR 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020
Nominale Buchwert Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr
Schuldscheindarlehen 228.500 228.067 3.500 224.567
Namensschuldverschreibung 30.000 30.000 0 30.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 201.471 201.471 42.185 159.286
Verbindlichkeiten aus Factoring Programm
zwischen Konzernunternehmen
3.669 3.669 3.669 0
Verbindlichkeiten aus Supplier Finance Programm
zwischen Konzernunternehmen
3.317 3.317 3.317 0
Leasingverbindlichkeiten 61.727 61.727 19.491 42.236
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 2.432 2.432 2.432 0
Summe Finanzverbindlichkeiten 531.116 530.683 74.594 456.089
Die PIERER Mobility AG hat im Juli 2015 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 56.500 mit einer Laufzeit von fünf und sieben Jahren begeben. Im
Jänner 2017 wurde ein Teilbetrag des Schuldscheindarlehens in Höhe von TEUR 32.000, davon TEUR 25.500 mit Laufzeit 5 Jahren und TEUR 6.500 mit
Laufzeit 7 Jahren, vorzeitig getilgt. Mit Kündigungsschreiben vom 13. Juli 2018 mit Wirkung zum 17. Juli 2018 sowie Kündigungsschreiben vom 4. Okto-
ber 2018 mit Wirkung zum 8. Oktober 2018 wurde ein Teilbetrag des Schuldscheindarlehens in Höhe von insgesamt TEUR 12.500 mit einer Laufzeit von
5 Jahren vorzeitig rückgeführt. Im Juli 2020 wurden planßig TEUR 6.000 des Schuldscheindarlehens mit einer Laufzeit von 5 Jahren getilgt.
Im Juni 2016 wurde von der KTM AG zur Renanzierung der im April 2017 getilgten Anleihe ein Schuldscheindarlehen mit einem Emissionsvolumen
von TEUR 120.000 und einer Laufzeit von fünf, sieben bzw. zehn Jahren platziert. Im Juni 2018 wurde ein weiteres Schuldscheindarlehen mit einem
Volumen von TEUR 135.000 und Laufzeiten von sieben und zehn Jahren erfolgreich platziert. Weiters wurden TEUR 32.500 des im Jahr 2016 begebenen
Schuldscheindarlehens vorzeitig getilgt.
Im Mai 2021 emittierte die KTM AG Namensschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 12 Jahren in Höhe TEUR 30.000. Weiters hat die PIERER Mo-
bility AG bereits im Juli 2015 eine Namensschuldverschreibung in Höhe von TEUR 30.000 mit einer Laufzeit von 10 Jahren begeben.
33. VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Die Verpichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich aus Verpichtungen für Abfertigungen und Jubiumsgeldern zusammen:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Abfertigungen 21.202 21.946
Jubiläumsgelder 7.561 6.719
28.763 28.665
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die PIERER Mobility-Gruppe zudem verpichtet, an alle MitarbeiterInnen in Österreich, deren Arbeitsverhältnis
vor dem 1.1.2003 begonnen hat, bei Kündigung durch den Dienstgeber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Die
Höhe dieser leistungsorientierten Verpichtung ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.
Für alle nach dem 31.12.2002 begründeten Arbeitsverhältnisse in Österreich zahlt die Gesellschaft monatlich 1,53% des Bruttomonatsgehaltes in
eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienst-
verhältnisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Die Gesellschaft ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpichtet, welche
in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden (beitragsorientierte Verpichtung). Für Mitarbeiter von österrei-
chischen Konzernunternehmen, die ab dem 1.1.2003 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, wurden Beiträge für Abfertigungen an eine gesetzliche
Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 1,53% des Lohnes bzw. Gehaltes einbezahlt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Beiträge von insgesamt
TEUR 2.488 (Vorjahr: TEUR 2.218) gezahlt.
156
Die Nettoschuld aus den leistungsorientierten Vorsorgeplänen für Abfertigungen entwickelte sich im Geschäftsjahr wie folgt:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Anwartschaftsbarwert:
Stand am 1.1. 21.946 22.501
Dienstzeitaufwand 752 838
Zinsaufwand 231 245
Erfolgte Zahlungen -622 -588
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (sonstiges Ergebnis) -759 -908
Konsolidierungskreisänderung 0 1
Sonstiges -346 -143
Stand am 31.12. 21.202 21.946
Die gewichteten Restlaufzeiten (Duration) der Abfertigungsverpichtungen zum 31.12.2021 betragen 12 Jahre (Vorjahr: 13 Jahre).
Der versicherungsmathematische Gewinn / Verlust setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Änderung von Erwartungswerten -260 -807
Änderung demograscher Annahmen -196 5
Änderung nanzieller Annahmen -303 -106
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust -759 -908
Der Bewertung der Verpichtung liegen folgende Annahmen zugrunde:
31.12.2021 31.12.2020
Rechnungszinssatz 1,23% 0,90%
Lohn- / Gehaltstrend 2,75% 2,50%
Pensionsalter (Jahre) Frauen / Männer mit Übergangsregelung 62 - 65 Jahre 62 - 65 Jahre
Der Rechnungszins wurde unter der Berücksichtigung der durchschnittlichen Laufzeiten und durchschnittlichen Restlebenserwartung festgesetzt.
Der Abzinsungssatz ist die Rendite, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt wird. Die Mitarbei-
teruktuation ist betriebsspezisch ermittelt und alters- / dienstzeitabhängig berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Bewertungen liegen
nderspezische Sterbetafeln zu Grunde. Als Pensionseintrittsalter wurde das gesetzliche Pensionseintrittsalter je Land gewählt.
Eine Änderung (+/- 0,5%-Punkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn- / Gehaltstrend“ hätte zum 31.12.2021 folgende Auswirkungen auf
den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
157
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Parameter Änderung
-0,50%
Änderung
+0,50%
Rechnungszinssatz 6,2% -5,7%
Lohn- / Gehaltstrend -5,6% 6,0%
Eine Änderung (+/- 0,5%-Punkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn- / Gehaltstrend“ hätte zum 31.12.2020 folgende Auswirkungen auf
den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
Parameter Änderung
-0,50%
Änderung
+0,50%
Rechnungszinssatz 6,5% -6,3%
Lohn- / Gehaltstrend -6,2% 6,3%
Aufgrund von kollektivvertraglichen Vereinbarungen sind die Gesellschaften der PIERER Mobility-Gruppe verpichtet, an MitarbeiterInnen in Österreich
Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab 25 Dienstjahren) zu leisten (leistungsorientierte Verpichtung). Die Zinsen
werden im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Die Verpichtungen für Ansprüche aus Jubiumsgeldern entwickelten sich wie folgt:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Stand am 1.1. 6.719 6.846
Dienstzeitaufwand 667 702
Zinsaufwand 77 78
Erfolgte Zahlungen -80 -95
Versicherungsmathematischer Gewinn / Verlust (erfolgswirksam) 177 -825
Sonstiges 1 13
Stand am 31.12. 7.561 6.719
34. ANDERE KURZ- UND LANGFRISTIGE SCHULDEN UND
VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die anderen langfristigen Schulden setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Kautionen 11.364 7.600
Sonstige nanzielle Schulden 1.470 854
Andere langfristige nanzielle Schulden 12.834 8.454
Andere langfristige nicht nanzielle Schulden 1.353 1.281
Andere langfristige Schulden 14.187 9.735
158
Die anderen kurzfristigen Schulden setzten sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Umsatzboni 46.678 28.365
Preisnachlässe 3.709 7.236
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 1.988 3.078
Sonstige nanzielle Schulden 15.954 10.920
Andere kurzfristige nanzielle Schulden 68.329 49.599
Personalverbindlichkeiten 49.486 30.289
Vorauszahlungen 5.998 2.808
Verbindlichkeiten Finanzämter 9.460 3.715
Sonstige nicht nanzielle Schulden 44 205
Andere kurzfristige nicht nanzielle Schulden 64.988 37.017
Andere kurzfristige Schulden 133.317 86.616
In den kurzfristigen Personalverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten für nicht konsumierte Urlaube, Verbindlichkeiten für Mitarbeiter-
prämien, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskrankenkassen sowie Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern enthalten.
Supplier Finance:
Unternehmen der PIERER Mobility-Gruppe haben mit einem österreichischen Kreditinstitut ein revolvierendes Programm zur Finanzierung von Lieferan-
tenverbindlichkeiten (Supplier Finance Programm) aufgesetzt. Lieferanten können ihre Forderungen gegenüber der PIERER Mobility-Gruppe vor Fällig-
keit an das Kreditinstitut verkaufen. Die PIERER Mobility-Gruppe wird nicht von der ursprünglichen Verpichtung entbunden und es kommt aufgrund
der quantitativen und qualitativen Prüfung zu keiner signikanten Änderung der Vertragsbedingungen. Die Verbindlichkeiten werden weiterhin unter
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gezeigt und im Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Von diesem Supplier Finance
Programm sind zum 31.12.2021 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 167.344 (Vorjahr: TEUR 119.558) betroffen. Das
sind 42,3% (Vorjahr: 45,6%) der gesamten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag in Höhe von TEUR 395.581 (Vorjahr: TEUR
262.099).
Neben konzernfremden Lieferanten wurde auch zwischen österreichischen Unternehmen der PIERER Mobility-Gruppe ein solches Programm abge-
schlossen. Aus Sicht der PIERER Mobility-Gruppe ist kein Leistungsaustausch erfolgt, sondern es sind lediglich Fremdmittel aufgenommen worden,
welche unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Der Ausweis der Cash-Flows erfolgt im Cash-Flow aus der Finanzierungs-
tätigkeit. Zum 31.12.2021 betragen die Verbindlichkeiten aus diesem Programm insgesamt TEUR 169.180 (Vorjahr: TEUR 122.875), davon werden
zum 31.12.2021 im Konzernabschluss der PIERER Mobility AG die Beziehungen zwischen Konzernunternehmen in Höhe von TEUR 1.836 (Vorjahr: TEUR
3.317) als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten dargestellt.
Haftungsverhältnisse:
Die PIERER Mobility AG hat für die DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland gegenüber der RLB OÖ, aus Verpichtungen gegenüber Liefe-
ranten eine Garantie bis zu einem Höchstbetrag von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 0) abgegeben.
Für ein Reverse Factoring Programm bei der Erste Group Bank AG hat die PIERER Mobility AG für die PIERER E-Bikes GmbH, Wien eine Patronatserklä-
rung in Höhe von TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 15.000) abgegeben. Zum Stichtag resultiert aus dem Reverse Factoring Programm ein Haftungsbetrag
in Höhe von TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 0).
Die PIERER Mobility AG hat im Vorjahr für die PEXCO GmbH, Schweinfurt, Deutschland gegenüber der KGI Bank Co., Ltd., Taiwan, aus Verpichtungen
gegenüber Lieferanten eine Garantie bis zu einem Höchstbetrag von TEUR 16.299 abgegeben. Der aushaftende Betrag gegenüber Lieferanten resul-
tierte im Vorjahr in Höhe von TEUR 7.685.
159
GESCHÄFTSBERICHT 2021
35. RÜCKSTELLUNGEN
Der Konzern bildet Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung für bekannte, zu erwartende Einzelfälle. Die erwarteten Aufwendungen basieren
vor allem auf früheren Erfahrungen und werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte ergebniswirksam gebildet.
Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten verbunden, wodurch es in der Zukunft zu einer Anpassung der gebildeten Rückstel-
lungen kommen kann. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hierfür gebildeten Rückstellungen
in nicht vorhersehbarer Weise übersteigen oder unterschreiten.
Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
TEUR Stand am
01.01.2021
Zuführungen Auösungen Verbrauch Stand am
31.12.2021
Kurzfristige Rückstellungen:
Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung 14.612 19.560 -97 -14.075 20.000
Rückstellungen für Prozesse 596 185 0 -146 635
Sonstige Rückstellungen 2.771 407 -250 -458 2.470
17.979 20.152 -347 -14.679 23.105
VI. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Veränderungen der in der Kapitalussrechnung dargestellten Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zahlungs-
wirksame Effekte neutralisiert werden. In den sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Erträgen) sind im Wesentlichen Bewertungen von
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Wertberichtigungen auf Forderungen und Vorräte sowie noch nicht zahlungswirksame Erträge aus
Förderungen enthalten. Die Auswirkungen von Konsolidierungskreisänderungen wurden eliminiert und sind im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
ausgewiesen.
Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Finanzschulden und den in der Kapitalussrechnung dargestellten Werten kann
wie folgt dargestellt werden:
TEUR Buchwert
1.1.2021
Zahlungs-
wirksame
Veränderung
Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert
31.12.2021
Erwerb Umglie-
derung
Konsolidie-
rungskreis-
änderungen
Trans-
aktions-
kosten
Abgrenzung
Zinsen,
Fremd-
währungs-
effekte
Kurzfristige
Finanzschulden
55.103 -49.976 0 32.513 -1.144 0 443 36.939
Langfristige
Finanzschulden
413.853 79.528 0 -32.513 0 131 6 461.005
Leasingverbindlichkeiten
(kurzfristig)
19.491 -18.431 0 18.928 -80 0 0 19.908
Leasingverbindlichkeiten
(langfristig)
42.236 0 23.342 -18.928 -48 0 -1.068 45.534
Summe 530.683 11.121 23.342 0 -1.272 131 -619 563.386
160
TEUR Buchwert
1.1.2020
Zahlungs-
wirksame
Veränderung
Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert
31.12.2020
Erwerb Umglie-
derung
Konsolidie-
rungskreis-
änderungen
Trans-
aktions-
kosten
Abgrenzung
Zinsen,
Fremd-
währungs-
effekte
Kurzfristige
Finanzschulden
69.772 -53.545 0 28.518 10.409 0 -51 55.103
Langfristige
Finanzschulden
424.763 0 0 -28.518 17.498 103 7 413.853
Leasingverbindlichkeiten
(kurzfristig)
16.586 -18.821 -47 21.773 0 0 0 19.491
Leasingverbindlichkeiten
(langfristig)
45.546 0 18.463 -21.773 0 0 0 42.236
Summe 556.667 -72.366 18.416 0 27.907 103 -44 530.683
VII. RISIKOBERICHT
36. RISIKOMANAGEMENT
Als weltweit agierender Konzern ist die PIERER Mobility-Gruppe mit einer Vielzahl von möglichen Risiken konfrontiert, die durch ein umfassendes
Risikomanagementsystem überwacht werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung
maßgeblich beeinussen können. Das Management setzt rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Absicherung von Risiken.
In den Rechnungslegungsprozess ist ein dem Unternehmen angepasstes internes Kontrollsystem integriert, das Grundprinzipien wie Funktionstren-
nung und Vier-Augen-Prinzip beinhaltet. Durch interne und externe Überprüfungen wird sichergestellt, dass die Prozesse ständig verbessert und opti-
miert werden. Weiters besteht ein konzerneinheitliches Berichtswesen zur laufenden Kontrolle und Steuerung des Risikomanagement-Prozesses.
Eine kontinuierliche Fortsetzung des Wachstums ist von unterschiedlichen Faktoren wie etwa Nachfrageverhalten, Produktentwicklung, Wechselkur-
sentwicklungen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Absatzmärkten, Einkaufspreisen von Zulieferteilen oder Mitarbeiterentwick-
lung abhängig. Durch verstärkte Marktforschungsaktivitäten und eine darauf abgestimmte Modellpolitik wird den Gegebenheiten eines rasch ändern-
den Marktumfeldes Rechnung getragen.
Um Risiken im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und Bestechung vorzubeugen, werden Mitarbeiter verpichtet, sich nach denen im Code of Con-
duct denierten Grundsätzen zu verhalten. Der Kodex ist für sämtliche Mitarbeiter, Führungskräfte und Organmitglieder sowie für Berater, Geschäfts-
partner und Kunden der PIERER Mobility-Gruppe verbindlich. Das Geschäftsjahr 2021 markiert zudem den Abschluss der Aufnahme des Code of
Conduct als weitere Anlage und damit Vertragsbestandteil zu den bestehenden Händlerverträgen der KTM-Gruppe. Seit Anfang 2020 ist dies ohnehin
bei neuen Händlerverträgen und auch bei neuen Vertragsbeziehungen im Zuliefererbereich der Fall.
Um den negativen Effekten aus makroökonomischem und geopolitischem Kontext entgegenzuwirken, forciert PIERER Mobility eine globale Diversizie-
rung der Absatzmärkte. Dabei wird das größte relative Wachstum in den kommenden Jahren in Asien erwartet. Um dieses Wachstum zu unterstützen,
wird die intensive Zusammenarbeit mit unserem strategischen Partner Bajaj laufend ausgebaut. Zusätzlich wurde weiter in Produktionsstandorte mit
lokalen Partnern in China und auf den Philippinen investiert.
161
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Die Ertragslage der PIERER Mobility AG (als Einzelgesellschaft) ist geprägt von Aufwendungen im Zusammenhang mit aufgenommenen Finanzie-
rungen, Beteiligungserwerben sowie Projektaufwendungen und hängt wesentlich von der Dividendenpolitik ihrer Beteiligungsgesellschaften ab. Die
Beteiligung an der KTM-Gruppe stellt derzeit die größte und wesentlichste Beteiligung der PIERER Mobility AG dar. Die PIERER E-Bikes-Gruppe bildet
eine weitere operative Kernbeteiligung der Gruppe.
Gemäß den Anforderungen des § 243 c UGB wurde ein Corporate Governance-Bericht erstellt. Wir verweisen diesbezüglich auf die Veröffentlichung im
Geschäftsbericht der PIERER Mobility AG bzw. auf die Website der PIERER Mobility AG.
37. MARKTRISIKEN
KONJUNKTURELLES RISIKO
Die KTM-Gruppe ist schwerpunktmäßig in der Motorradbranche und die PIERER E-Bikes-Gruppe in der Fahrradbranche tätig. Die Absatzmöglichkeiten
sind von der allgemeinen konjunkturellen Lage in den Ländern und Regionen bestimmt, in denen die PIERER Mobility-Gruppe mit ihren Produkten ver-
treten ist.
Wie die letzten Jahre gezeigt haben, ist insbesondere die Motorradbranche zyklisch und unterliegt starken Nachfrageschwankungen. Durch entspre-
chende Marktforschungen und -prognosen, welche in der Planung berücksichtigt werden, wird dem Risiko entgegengewirkt. Durch das veränderte
Mobilitätsverhalten bendet sich der globale Motorradmarkt nach wie vor im Aufschwung und legte in den wichtigsten Verkaufsregionen im Jahresver-
gleich deutlich zu.
WETTBEWERB UND PREISDRUCK
Speziell der Motorradmarkt in den Industriestaaten ist von intensivem Wettbewerb geprägt, wobei die stärksten Konkurrenten vier japanische, drei
europäische und in geringem Ausmaß ein amerikanischer Hersteller sind und manche von ihnen größere nanzielle Ressourcen, höhere Absatzzahlen
und Marktanteile besitzen. Im Straßenmotorradmarkt herrscht zudem ein hoher Preisdruck und neu hinzukommende Mitbewerber versuchen mittels
Niedrigpreisstrategie den Markteintritt zu schaffen. Durch die erfolgreiche Marktstrategie ist die PIERER Mobility-Gruppe Europas führender „Powered
Two-Wheeler“ Hersteller. Dies wurde unter anderem auch durch die vollständige Integration von GASGAS als dritte Marke und die weitere Entwicklung
des Händlernetzes unterstützt.
ABSATZRISIKO
Die größten Einzelabsatzmärkte des Motorcycles-Segments (KTM-Gruppe) und folglich auch der PIERER Mobility-Gruppe stellen der europäische sowie
der US-amerikanische Markt dar. Ein Einbruch dieser Märkte könnte nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Der Markteintritt in
neue Märkte stellt im Wesentlichen ein Kostenrisiko dar, da in manchen dieser Märkte die Absatzentwicklung sowie die politischen Rahmenbedingun-
gen schwer einschätzbar sind. Durch die Zusammenarbeit mit dem strategischen Partner Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien, wird gemeinsam weiterhin
konsequent an der Umsetzung einer globalen Produktstrategie gearbeitet.
Die größten Einzelabsatzmärkte des E-Bicycles Segments stellt aktuell die DACH-Region dar. Ein Einbruch dieser Märkte könnte nachteilige Auswir-
kungen auf die Geschäftstätigkeit der PIERER E-Bikes-Gruppe haben. Um dieses Risiko zu diversizieren, verfolgt die PIERER E-Bikes-Gruppe das Ziel
in weiteren Märkten erfolgreich zu expandieren. Der Markteintritt der PIERER E-Bikes-Gruppe in neue Märkte stellt im Wesentlichen ein Kostenrisiko
dar, da in manchen dieser Märkte die Absatzentwicklung sowie die politischen Rahmenbedingungen schwer einschätzbar sind. Die Absatz- und Markt-
risiken der PIERER E-Bikes-Gruppe beinhalten auch saisonale Schwankungen im Fahrradverkauf, die sich wetterbedingt noch verstärken können.
Für die PIERER Mobility-Gruppe stellt die Betreuung der Endkunden durch das Händlernetzwerk einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Um hier kon-
tinuierlich einen hohen Standard gewährleisten zu können, werden laufend verpichtende Händlertrainings abgehalten, in denen neue technische
Standards vermittelt und die Händler im Umgang mit dem Kunden geschult werden. Zudem stellt speziell die KTM-Gruppe eine moderne Kommunikati-
onsplattform bereit, mit der die Händler den Beschaffungsprozess abwickeln und den Verkaufsprozess dokumentieren können.
162
38. BRANCHENSPEZIFISCHE RISIKEN
BESCHRÄNKUNGEN DES MOTORRADFAHRENS
Der Umsatz der Gruppe hängt unter anderem von den Einsatzmöglichkeiten der Motorräder im Gelände ab und wird daher erheblich von nationalen ge-
setzlichen Rahmenbedingungen in den Absatzländern beeinusst, die den Geländemotorsport, Motorradzulassungen und Lenkerberechtigungen regeln.
BESCHAFFUNGSRISIKO
Das Beschaffungsrisiko der KTM-Gruppe liegt in der aktuellen Situation im Wesentlichen darin, bestellte Komponenten gar nicht oder nicht zum
vereinbarten Termin zu erhalten. Um die Verfügbarkeit von Komponenten bestmöglich sicherzustellen wird großer Wert auf eine langfristige Zusam-
menarbeit mit den Lieferpartnern sowie auf die sorgfältige Auswahl leistungsfähiger neuer Lieferanten nach festgelegten Kriterien gelegt. Die Gruppe
arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Beziehungen zu ihren Lieferanten. Ein tiefes gegenseitiges Verständnis der Prozesse ist dabei
wesentlich. Da die Qualität der Produkte maßgeblich von der Qualität und den Eigenschaften der zu beschaffenden Subkomponenten geprägt ist, wird
insbesondere auf geeignete Betriebseinrichtungen und Produktionsprozesse der Lieferanten, aber auch auf deren Finanzkraft und die Einhaltung öko-
logischer, sozialer und ethischer Standards geachtet.
Die Beschaffung der Komponenten und Fahrräder wird mittelfristig geplant. Durch entsprechende Lagerkapazitäten können auch kurzfristige Schwan-
kungen ausgeglichen werden. Die Produkte werden auf Basis x verhandelter Einkaufspreise kalkuliert. Dabei werden mit den Lieferanten Preise und
Kapazitäten im Vorfeld vereinbart und gesichert. Die PIERER E-Bikes-Gruppe hat mehrere Lieferanten aus verschiedenen Ländern im Portfolio, um das
Risiko der Abhängigkeit weitestgehend zu reduzieren und die Stabilität der Lieferketten zu erhöhen. Die rechtzeitige Verfügbarkeit von Rahmen und
Antriebskomponenten als Risiko stellt erhöhte Anforderungen an die Lieferanten. Auf den Bezug von Fahrrädern und Fahrradteilen von außerhalb Euro-
pas fallen Importzölle in Höhe von rund 6 % an. Steigende bzw. sinkende Importzölle haben höhere bzw. geringere Einkaufspreise zur Folge und können
die Margen negativ bzw. positiv beeinussen, sofern diese Effekte nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden.
Im zweiten Jahr nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurde die PIERER Mobility-Gruppe zunehmend mit der Halbleiterkrise und den damit verbun-
denen Engpässen von elektronischen Komponenten konfrontiert. Um ihre Lieferanten in dieser Situation zu unterstützen, griff die Gruppe aktiv in die
Beschaffung von Elektronikkomponenten ein und konnte damit größere Ausfälle sowohl bei den Lieferanten als auch in den eigenen Produktionsstand-
orten verhindern. Zusätzlich zur Knappheit bei Elektronikkomponenten kam es auch bei Rohmaterialien wie etwa Aluminium und Kunststoffgranulat zu
vermehrten Engpässen, welche aber aufgrund der intensiven Zusammenarbeit in der Supply Chain nur unwesentliche Auswirkungen hatten.
Für 2022 zeichnet sich zumindest für die ersten beiden Quartale eine weitere Verschärfung der Situation ab. Die schwierige Versorgungslage für Lie-
feranten, Kapazitätsengpässe bei den Lieferanten selbst und Störungen in der Logistik werden weiterhin eine enge Abstimmung mit unseren Partnern
erforderlich machen. Zur Risikoreduktion wurden für 2022 unter anderem Lagerbestände bei Lieferanten aufgebaut, ein Marktintelligenzsystem für
Elektronikbauteile eingeführt sowie die Logik der Lieferplanabrufe an die veränderte Situation angepasst.
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG, RENNSPORT
Technische Innovationen und die Einführung neuer Produkte sind mgeblich für die Wettbeweberbsstellung der PIERER Mobility-Gruppe verantwort-
lich. Dazu müssen neue Trends rechtzeitig erkannt werden. Um dem Risiko entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Produktinnovation zu gewährleisten.
Die PIERER Mobility-Gruppe legt daher großen Wert auf die frühzeitige Erkennung von Trends, auf Forschung und Entwicklung im technischen und
funktionellen Bereich sowie auf die Erforschung der Wünsche der Kunden, um eine innovative und marktnahe Produktentwicklung zu erreichen. Die
Leistungen im Rennsport sind für das Unternehmen nicht nur als Marketinginstrument von großer Bedeutung, sondern bilden auch die Grundlage für
die Produktentwicklung und sind Maßstab für die Serienentwicklung. Aus der Möglichkeit, Produkte unter Rennbedingungen bei Rennsportereignissen
zu testen, werden wertvolle Erfahrungen gewonnen. Weiters werden technische Neuerungen vor der Serieneinführung einer umfassenden Prüfung
durch das Qualitätsmanagementsystem unterzogen, um technische Fehler mit negativen Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung weitestgehend
auszuschließen.
163
GESCHÄFTSBERICHT 2021
PRODUKTHAFTUNGSRISIKO
Die PIERER Mobility-Gruppe ist im Geschäftsumfeld auch Schadenersatzforderungen aufgrund von Unfällen und Verletzungen ausgesetzt. Dies gilt
insbesondere für die USA, wo Ansprüche in Produkthaftungsfällen mit höheren Haftungssummen geltend gemacht werden. Zusätzlich zu den beste-
henden Absicherungen wird dieses Risiko durch eine umfassende Qualitätskontrolle in allen Produktionsbereichen minimiert.
39. IT-RISIKEN
Der hohe Qualitätsstandard, den wir bei unseren Produkten haben, gilt auch für den Bereich Datensicherheit und Datenschutz.
ln der PIERER Mobility-Gruppe wird ein lT-Security- und Riskmanagement-System mit dem Ziel betrieben, unternehmensrelevante Risiken im Bereich
lnformationssicherheit erkennen und steuern zu können. Darüber hinaus werden, sowohl für die Kunden, als auch für den Vorstand sowie für die je-
weilige Geschäftsführung beteiligter Gesellschaften der Nachweis der Ordnungsmäßigkeit und Einhaltung der Sorgfaltspicht im Umgang mit und im
Einsatz von Informationen und Einrichtungen zur Informationsverarbeitung erbracht und dokumentiert.
Den stetig wachsenden IT- und Cyberrisiken werden durch die laufende Weiterentwicklung der IT- Sicherheitsmaßnahmen und den Einsatz aktueller
IT-Sicherheitstechnologien begegnet. Mit einem mehrstugen technischen Konzept unter Verwendung aktueller Sicherheitsfeatures wie Intrusion
Prevention Systems und zusätzlichen davor oder intern betriebenen Security-Systemen werden Cyber-Angriffe abgewehrt. Zusätzlich werden verhal-
tensbasierende Security-Lösungen eingesetzt, um sicherheitstechnische Auffälligkeiten zu erkennen. Vorkommnisse werden mit einem Malware-Inci-
dent-Response-Prozess erkannt und behandelt. Parallel werden regelmäßige externe und interne Schwachstellenanalysen durchgeführt und mit einem
etablierten Patch- und Update-Management-Prozess entgegnet. Regelmäßige externe und interne Sicherheitsaudits werden im Risikomanagement
dokumentiert, etwaige Findings werden bewertet, priorisiert und danach einer Lösung zugeführt.
Für alle Nutzer von lT-Systemen wird das für den Einsatz der lT im Rahmen ihrer Funktion erforderliche Wissen und Bewusstsein durch globale und
regelmäßige IT-Security-Sensibilisierungsschulungen sichergestellt. Diese werden präventiv und nachvollziehbar durchgeführt.
Die anhaltende COVID-19 Pandemie machte es im Laufe des Geschäftsjahres 2021 und macht es auch weiterhin erforderlich, dass eine große Anzahl
der Mitarbeiter ihre Tätigkeiten aus dem Homeofce verrichten musste bzw. muss. Die ergriffenen Maßnahmen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung
der IT-Infrastruktur der letzten Jahre wurden beibehalten, sodass die PIERER Mobility-Gruppe diese außergewöhnlichen Herausforderungen bewährt
meistern und den Mitarbeitern unverändert unkompliziert und sicher einen Remote-Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
40. FINANZIELLE RISIKEN
Die PIERER Mobility-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transaktionen Kredit-, Markt-, Währungs- und
Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden
regelmäßig über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinussen können.
Die Grundsätze des Finanzrisikomanagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem
Konzern-Treasury. Die PIERER Mobility-Gruppe setzt zur Absicherung der nachfolgend beschriebenen Finanzrisiken derivative Finanzinstrumente ein
mit dem Ziel, die Absicherung der operativen Zahlungsströme gegen Schwankungen der Wechselkurse und/oder Zinssätze sicherzustellen. Der Siche-
rungshorizont umfasst in der Regel die aktuell offenen Posten sowie geplante Transaktionen in den nächsten 12 bis 18 Monaten. In Ausnahmefällen
können in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat auch längerfristige strategische Sicherungspositionen eingegangen werden.
WÄHRUNGSRISIKEN
Als weltweit tätiges Unternehmen ist die PIERER Mobility-Gruppe von weltwirtschaftlichen Rahmendaten wie der Veränderung von Währungsparitäten
oder den Entwicklungen auf den Finanzmärkten beeinusst. Insbesondere die Wechselkursentwicklung des US-Dollars, der im Fremdwährungsrisiko
der KTM das höchste Einzelrisiko darstellt, ist für die Umsatz- und Ertragsentwicklung von Bedeutung. Durch die zunehmende Bedeutung des USD
im Einkauf wird das Fremdwährungsrisiko beim USD wesentlich verringert („natural hedge“). Im Geschäftsjahr 2021 wurden rund 25 % der Umsätze
(Vorjahr: 25 %) in US-Dollar erzielt. Durch Währungssicherungsmnahmen, insbesondere Hedging-Strategien, können diese Währungsverschiebungen
weitestgehend zumindest über ein Modelljahr ausgeglichen werden.
164
Währungsrisiken bestehen für den Konzern weiters, sofern nanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer anderen als der lokalen Währung der
jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften des Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung und nanzieren
sich weitgehend in lokaler Währung. Veranlagungen erfolgen überwiegend in der Landeswährung der anlegenden Konzerngesellschaft. Aus diesen
Gründen ergeben sich zumeist natürlich geschlossene Währungspositionen.
Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Währungssicherungsgeschäften sind:
Auswirkungen des Kreditrisikos der Gegenparteien und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Devisenterminkontrakte, die sich nicht in
der Änderung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme, die auf Änderung der Wechselkurse zurückzuführen sind, widerspie-
geln, und
Änderungen des Transaktionszeitpunkts der abgesicherten Grundgeschäfte.
Für die Währungsrisiken von Finanzinstrumenten wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen
der Wechselkurse auf Ergebnis (nach Steuern) und Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen
sowie die für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Ein- und Verkäufe in Fremdwährung. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im
Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 25% verwendet. Außer-
dem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Zinssätze, konstant bleiben. Bei der Analyse wurden jene Währungs-
risiken von Finanzinstrumenten, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind, einbezogen.
Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse werden Effekte aus der Änderung des Wechselkurses um +/- 10% auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Er-
gebnis und das Eigenkapital aufgezeigt.
Die PIERER Mobility-Gruppe legt der Analyse folgende Annahmen zu Grunde:
Für die Sensitivität des Gewinnes und Verlustes werden Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten des Konzerns, sowie künftige Ein- und
Auszahlungen in Fremdwährung berücksichtigt, die nicht in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft bilanziert sind. Ebenfalls werden die
offenen Derivate des Cash-Flow-Hedges herangezogen, deren Grundgeschäft zum Bilanzstichtag bereits realisiert ist (ergebniswirksam).
Für die Sensitivität des sonstigen Ergebnisses werden offene Derivate des Cash-Flow-Hedges berücksichtigt, deren Grundgeschäft zum Bilanz-
stichtag noch nicht realisiert ist (nicht ergebniswirksam). Die Nominale der offenen Derivate entspricht dem Exposure.
Erhöhung (+) / Verminderung (-) Aufwertung um 10% Abwertung um 10%
TEUR
31.12.2021 31.12.2020
31.12.2021 31.12.2020
Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -23.490 -22.223 28.709 27.161
Veränderung der währungsbezogenen Cash-Flow-Hedge-Rücklage 10.995 2.199 -13.439 -2.688
Veränderung des Eigenkapitals -12.495 -20.024 15.270 24.473
ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig vor allem variabel verzinst. Das Risiko besteht demnach in steigenden Aufwandszinsen
bzw. sinkenden Ertragszinsen, die sich aus einer nachteiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben.
Die PIERER Mobility-Gruppe ist teilweise variabel renanziert und unterliegt somit dem Risiko von Zinsschwankungen am Markt. Dem Risiko wird
durch regelmäßige Beobachtung des Geld- und Kapitalmarktes sowie durch den teilweisen Einsatz von Zinsswaps (xed interest rate payer swaps)
Rechnung getragen. Im Rahmen der abgeschlossenen Zinsswaps erhält das Unternehmen variable Zinsen und zahlt im Gegenzug xe Zinsen auf die
abgeschlossenen Nominalen.
Zinsänderungsrisiken resultieren somit im Wesentlichen aus originären variabel verzinsten Finanzinstrumenten (Cash-Flow-Risiko). Für die Zinsände-
rungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen des Markt-
zinsniveaus auf Ergebnis (nach Steuern) und Eigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanzstichtag herangezogen. Dabei
165
GESCHÄFTSBERICHT 2021
wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der
Konzernsteuersatz in Höhe von 25% verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse,
konstant bleiben.
Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Zinssicherungen sind:
Einuss des Kreditrisikos der Gegenpartei und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Zinsderivate, der sich nicht in der Änderung des
beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme widerspiegelt, die auf Änderungen der Zinssätze zurückzuführen sind, und
Unterschiede bei den Parametern (z.B. Zinsanpassungstermine) zwischen den Derivaten und den gesicherten Grundgeschäften
Für das Zinsrisiko wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Eine Veränderung um 50 Basispunkte hätte folgende Auswirkungen auf den Gewinn
oder Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital:
Erhöhung (+) / Verminderung (-) Erhöhung um 50 BP Verringerung um 50 BP
TEUR
31.12.2021 31.12.2020
31.12.2021 31.12.2020
Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) 324 -960 -1.311 263
Veränderung der zinsbezogenen Cash-Flow-Hedge-Rücklage -2.316 -1.804 2.316 1.711
Veränderung des Eigenkapitals -1.992 -2.764 1.005 1.974
In Zusammenhang mit der IBOR Reform hat das Konzern-Treasury eine Prüfung vorgenommen, wie die betroffenen Referenzzinssätze in den in An-
spruch genommenen Finanzinstrumenten verwendet werden. Im Hinblick auf bestehende Finanzinstrumente ist das Treasury in enger Abstimmung
mit den Geschäftspartnern und beobachtet aktiv die Entwicklung branchenüblicher Referenzzinsätze und Standards, um Anpassungen vornehmen
zu können. So wurden in allen aktuell betroffenen Verträgen und Finanzinstrumenten Übergangsregelungen nachverhandelt, die Anpassungsklauseln
auf die neuen Referenzzinssätze zum Inhalt haben. Darin wurde geregelt, wie der Referenzzinssatz ersetzt werden kann, wenn er vorübergehend oder
dauerhaft nicht zur Verfügung steht. Für Verträge und Finanzinstrumente, die im Geschäftsjahr neu abgeschlossen wurden, wurde ausnahmslos die
Verwendung der neuen Referenzzinssätze vereinbart.
AUSFALLRISIKEN (KREDIT- BZW. BONITÄTSRISIKEN)
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von nanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertragli-
chen Verpichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Buchwerte gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Mit Ausnahme der unter Punkt 44. des Konzernan-
hangs beschriebenen Aufrechnungsvereinbarung, gibt es zusätzlich keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Das Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann als gering eingeschätzt werden, da die Bonität neuer und bestehender Kunden laufend
geprüft wird und Sicherheiten gefordert werden.
Das Risikomanagement führt eine Analyse und Beurteilung von Neukunden durch. Zunächst werden diese individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit
analysiert und es werden konzernweit standardisierte Verträge mit Kunden abgeschlossen. Die Analyse umfasst externe Ratings, soweit erhältlich,
sowie Jahresabschlüsse, Auskünfte von Kreditagenturen und Bankauskünfte. Es werden für jeden Kunden Verkaufslimits festgelegt und laufend über-
prüft. Alle Umsätze, die über diese Limits hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Risikomanagements.
Ausfallrisiken werden einerseits durch Kreditversicherungen und andererseits durch bankmäßige Sicherheiten (Garantien, Akkreditive) weitgehend
abgesichert. In internen Richtlinien werden die Ausfallrisiken festgelegt und kontrolliert. Es bestehen weitgehend langjährige Geschäftsbeziehungen
mit Händlern und Importeuren. Durch eine laufende Überwachung des Ausfallrisikos bzw. der Bonität der Kunden wird jede Forderung individuell auf
den Bedarf einer Wertberichtigung überprüft.
166
Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2021 wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Nicht in der Bonität
beeinträchtigt
In der Bonität
beeinträchtigt
Summe
TEUR
Nicht überfällig 129.036 0 129.036
Überfällig 1-30 Tage 15.182 0 15.182
Überfällig 31-60 Tage 1.884 0 1.884
Überfällig 61-90 Tage 1.212 0 1.212
Überfällig > 90 Tage 2.775 4.833 7.608
Gesamter Bruttobuchwert 150.089 4.833 154.921
Wertminderung -103 -3.957 -4.060
Summe 149.985 876 150.861
Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2020 wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Nicht in der Bonität
beeinträchtigt
In der Bonität
beeinträchtigt
Summe
TEUR
Nicht überfällig 125.475 0 125.475
Überfällig 1-30 Tage 11.136 0 11.136
Überfällig 31-60 Tage 353 0 353
Überfällig 61-90 Tage 1.010 0 1.010
Überfällig > 90 Tage 4.731 6.358 11.089
Gesamter Bruttobuchwert 142.705 6.358 149.063
Wertminderung -135 -4.041 -4.176
Summe 142.570 2.317 144.887
Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes für nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden in der PIERER
Mobility-Gruppe die Ausfälle der letzten Jahre evaluiert. Die Analyse hat ergeben, dass nur ein unwesentliches Risiko für Forderungen mit einer
gewissen Überfälligkeit besteht. Die Einschätzung der Verlustquoten basiert auf historischen Ausfallquoten bezogen auf Überfälligkeiten und unter
Bedachtnahme von zukunftsorientierten Informationen.
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug bendlichen Bestands der nanziellen Liefer- und sonstigen Forderungen deuten zum
Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpichtungen nicht nachkommen werden. Es liegen keine Konzent-
rationsrisiken vor.
Einschätzung der erwarteten Kreditverluste
Auf Basis der in der Vergangenheit tatsächlich beobachteten Ausfälle wurde eine durchschnittliche Ausfallquote in der KTM-Gruppe von 0,06% (Vor-
jahr: 0,06%) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelt. Es wurde eine Auösung von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 18) erfasst. Im Segment
E-Bikes wurde auf Basis von Vergangenheitsdaten eine durchschnittliche Ausfallquote von 0,13% (Vorjahr: 0,39%) der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen ermittelt. Es wurde eine Zuführung von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 55) erfasst.
Die Wertminderung für erwartete Verluste per 31.12.2021 beträgt in der PIERER Mobility-Gruppe insgesamt TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 135).
Entwicklung der Wertberichtigungen
167
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Die Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden im Anhang unter Punkt 28. „Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen“ beschrieben.
Zahlungsmittel und -äquivalente, sonstige Vermögenswerte und Derivate
Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden grundsätzlich nach der gleichen Methode ermittelt wie für Schuldtitel.
Unter Berücksichtigung der Kurzfristigkeit dieser Positionen und angesichts des guten Ratings der Banken geht der Konzern davon aus, dass es sich
bei diesen Beständen um Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallrisiko handelt und die erwarteten Verluste vernachlässigbar sind.
Das Ausfallrisiko bei den anderen auf der Aktivseite dargestellten Finanzinstrumenten ist ebenfalls als äußerst gering anzusehen, da es sich bei den
Vertragspartnern um Schuldner bester Bonität handelt. Bei den anderen auf der Aktivseite dargestellten Finanzinstrumenten handelt es sich im We-
sentlichen um ein gewährtes zweckgebundenes Darlehen an die PIERER Immoreal North America, LLC, eine in einem übergeordneten Konzernverbund
bendliche Gesellschaft. Das Ausfallrisiko ist vor diesem Hintergrund als gering anzusehen.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert ist das Ausfallrisiko auf deren Wiederbeschaffungskosten beschränkt, wobei das
Ausfallrisiko als gering eingestuft werden kann, da es sich bei den Vertragspartnern ausschließlich um Banken mit hoher Bonität handelt. Es gibt kei-
ne Hinweise auf zusätzliche Wertminderungserfordernisse für nanzielle Vermögenswerte.
LIQUIDITÄTSRISIKEN
Ein wesentliches Ziel des Finanzrisikomanagements der PIERER Mobility-Gruppe ist es, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die nanzielle Flexibili-
tät sicherzustellen. Liquiditätsrisiken liegen insbesondere auch darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwächung der Nach-
frage unter den Planannahmen liegen. Zu diesem Zweck wird eine Liquiditätsreserve in Form von ungenützten Kreditlinien (Bar- und Avalkredite) und
bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität vorgehalten. Der Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität wird aller-
höchste Priorität beigemessen. Darüber hinaus ist die Maximierung des Free Cash-Flows durch Kostensenkungsmaßnahmen, proaktives Working-Ca-
pital-Management sowie reduzierte Investitionsausgaben eine wesentliche Steuerungsgröße. Es liegen aus heutiger Sicht ausreichende Zusagen zur
Bonität unserer strategischen Finanzpartner und somit zur Absicherung der kurzfristigen Liquiditätsreserven vor. Der langfristige Liquiditätsbedarf
wird durch die Begebung von Schuldscheindarlehen sowie durch die Aufnahme von Bankkrediten sichergestellt.
168
Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cash-Flows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der nanziellen Schulden setzen
sich wie folgt zusammen:
TEUR Buchwert
31.12.2021
Cash-Flows 2022 Cash-Flows 2023 bis 2026 Cash-Flows ab 2027
Zinsen
x
Zinsen
variabel
Tilgung Zinsen
x
Zinsen
variabel
Tilgung Zinsen
x
Zinsen
variabel
Tilgung
Zum beizulegenden Zeitwert
bewertete nanzielle Verbindlich-
keiten
Beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente
Sonstige nanzielle Verbindlich-
keiten - Derivate mit negativem
Marktwert, die bereits Forderun-
gen zugewiesen sind
479 0 0 479 0 0 0 0 0 0
Sonstige nanzielle
Verbindlichkeiten -
Derivate mit negativem
Marktwert (Cash-Flow-Hedge)
1.509 0 0 1.509 0 0 0 0 0
0
Summe 1.988 0 0 1.988 0 0 0 0 0 0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertete nanzielle Verbindlich-
keiten
Zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 497.944 5.292 1.202 34.838 16.330 3.837 282.787 6.312 942 179.134
Verbindlichkeiten Leasing-
verhältnisse
65.442 0 797 19.909 0 1.552 34.784 0 3.319 10.749
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
395.581 0 0 395.581 0 0 0 0 0 0
Sonstige nanzielle Verbindlich-
keiten (kurz- und langfristig)
79.175 0 7 78.029 0 11 329 0 0
817
Summe 1.038.142 5.292 2.006 528.357 16.330 5.400 317.900 6.312 4.261 190.700
Summe 1.040.130 5.292 2.006 530.345 16.330 5.400 317.900 6.312 4.261 190.700
169
GESCHÄFTSBERICHT 2021
TEUR Buchwert
31.12.2020
Cash-Flows 2021 Cash-Flows 2022 bis 2025 Cash-Flows ab 2026
Zinsen
x
Zinsen
variabel
Tilgung Zinsen
x
Zinsen
variabel
Tilgung Zinsen
x
Zinsen
variabel
Tilgung
Zum beizulegenden Zeitwert
bewertete nanzielle Verbindlich-
keiten
Beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente
Sonstige nanzielle
Verbindlichkeiten -
Derivate mit negativem Markt-
wert (keine Sicherungsbeziehung)
245 91 0 0 302 0 0 0 0 0
Sonstige nanzielle Verbindlich-
keiten - Derivate mit negativem
Marktwert, die bereits Forderun-
gen zugewiesen sind
748 0 0 748 0 0 0 0 0 0
Sonstige nanzielle
Verbindlichkeiten -
Derivate mit negativem
Marktwert (Cash-Flow-Hedge)
2.085 346 0 1.186 1.027 0 0 0 0
0
Summe 3.078 437 0 1.934 1.329 0 0 0 0 0
Nicht zum beizulegenden Zeitwert
bewertete nanzielle Verbindlich-
keiten
Zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 468.956 4.959 1.066 59.001 16.812 3.698 178.412 4.119 1.037 230.392
Verbindlichkeiten Leasing-
verhältnisse
61.727 0 795 19.491 0 1.559 33.041 0 3.499 9.195
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
262.099 0 0 262.099 0 0 0 0 0 0
Sonstige nanzielle Verbindlich-
keiten (kurz- und langfristig)
54.975 0 23 54.125 0 150 850 0 0
0
Summe 847.757 4.959 1.884 394.716 16.812 5.407 212.303 4.119 4.536 239.587
Summe 850.835 5.396 1.884 396.650 18.141 5.407 212.303 4.119 4.536 239.587
Die Verbindlichkeiten, die vom Supplier Finance Programm betroffen sind, werden zu ihrer Fälligkeit bezahlt. Die damit verbundenen Zahlungsmittel-
abüsse sind in der Liquiditätsplanung berücksichtigt. Das Supplier Finance Programm führt zu einer Risikokonzentration. Die Anzahl der Lieferanten
wird durch eine Konzentration auf eine Gläubigerbank ersetzt. Würde diese Gläubigerbank die Supplier Finance Vereinbarung kündigen, so ergäbe sich
grundsätzlich ein zusätzliches Liquiditätsrisiko, welches jedoch aufgrund annähernd gleicher Lieferanten-Zahlungsziele von untergeordneter Bedeu-
tung ist. Wie in Punkt 34. angeführt, betrifft dies 42,3% der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag. Das Konzentrationsrisiko
wird als gering angesehen.
170
41. SONSTIGE RISIKEN
PROZESSRISIKEN
Es besteht das Risiko, dass standardisierte Prozesse insbesondere in der Produktion nicht eingehalten werden. Um dieses Risiko zu minimieren, wer-
den diese Prozesse in Arbeitsanweisungen, Prozesshandbüchern und Manuals dokumentiert. Mitarbeiter werden im Umgang mit dieser Dokumentation
geschult und die Dokumente sind über diverse Systeme frei zugänglich.
RISIKEN DURCH RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Da die PIERER Mobility-Gruppe über ihre Beteiligungen an der KTM-Gruppe und PIERER E-Bikes-Gruppe Motorräder und E-Bikes bzw. Non-E-Bikes in
einer Vielzahl von Ländern vertreibt, ist sie dem Risiko der Veränderung von nationalen Vorschriften, Lizenzbedingungen, Steuern, Handelsbeschrän-
kungen, Preisen, Einkommen und Devisenbeschränkungen, ferner dem Risiko von politischer, sozialer und ökonomischer Instabilität, Ination und
Zinsschwankungen ausgesetzt.
Für den Straßeneinsatz zugelassene Motorräder müssen entsprechende Lärm- und Abgasemissionsbestimmungen erfüllen, um am Markt des jewei-
ligen Landes zugelassen zu werden. So erfüllt die KTM-Gruppe bei allen neuen straßenzulassungsfähigen Modellen die für Motorräder einschlägige
europäische Abgasnorm Euro V. Auch die Einsatzmöglichkeiten von Motorrädern im Gelände werden erheblich von national-gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen in den Absatzländern beeinusst. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden die jeweiligen länderspezischen Regelungen vor Markteintritt
eingehend überprüft und laufend weiterhin überwacht, um bei Änderungen rechtzeitig reagieren zu können.
Durch den starken Fokus auf Forschung und Entwicklung kann sichergestellt werden, dass alle Produkte der PIERER Mobility-Gruppe auch künftig re-
gulatorischen Anforderungen entsprechen. Derweil runden vollelektrische Motorräder das Produktportfolio der KTM Gruppe bereits heute ab. Zugleich
fokussiert die Forschung und Entwicklung auch andere, alternative Antriebstechnologien.
BETRIEBLICHES- UND UMWELTRISIKO
Umweltrisiken können sich in Bezug auf Produkte, die Produktion, die Beschaffung und auf nichtbetriebliche Faktoren beziehen. Genauere Betrachtun-
gen von Umweltrisiken nden sich auch im jährlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht der PIERER Mobility AG bzw. der darin enthaltenen Bericht-
erstattung gemäß den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) über klimabezogene Chancen und Risiken.
Bezüglich der Produkte ergeben sich Risiken durch etwaige Emissionen wie Lärm und Schadstoffe oder den Austritt umweltschädlicher Substanzen
wie Treibstoff oder Öl. Um diese, ausgelöst durch etwaige Fehlfunktionen, zu minimieren, werden neben weiteren Maßnahmen vor allem die Homolo-
gationsauagen strikt eingehalten, jedes Fahrzeug auf seine Funktionsfähigkeit und Einhaltung aller Grenzwerte auf eigenen Prüfständen geprüft und
ein Labor zur Untersuchung der Wechselwirkung eingesetzter Werkstoffe mit Menschen und der Umwelt betrieben. Zudem wird zunehmend auf die
Entwicklung emissionsfreier alternativer Antriebsysteme und Produkte gesetzt.
In Bezug auf die Produktion ergeben sich Umweltrisiken durch den etwaigen Austritt von Substanzen, Abfällen und Materialresten auf dem Gelände.
Um diese zu verhindern, sind zahlreiche Maßnahmen aktiv, die beispielsweise Abfallwirtschaftskonzepte, eine Motorölaufbereitungsanlage, Notfall-
pläne je Standort und professionelle Absauganlagen von Metallspänen in dafür vorgesehene Container umfassen. Emissionen aus dem Betrieb der
Prüfstände werden ebenfalls durch Absaugungsanlagen abgefangen.
Umweltrisiken in der Beschaffung können sich aus der umweltbedingten Knappheit und Verteuerung der Ressourcen, der Zusammenarbeit mit Liefe-
ranten ohne ausreichende Umweltbestrebungen und durch Emissionen aus Lieferwegen ergeben. Um diese Risiken zu minimieren, werden Maßnahmen
getroffen, die eine Überprüfung der Lieferanten, eine Optimierung der Beschaffungswege sowie einen hohen Fokus auf die regionale Beschaffung und
den Einsatz ressourcenschonender, moderner Produktionstechnologie einschließen.
Zudem ergeben sich Umweltrisiken aus wetter- und klimabedingten Phänomenen wie Hochwasser und anderen Naturkatastrophen. Obwohl eine
vollständige Risikoausschließung bei Naturgewalten nicht möglich ist, versucht die PIERER Mobility-Gruppe das Risiko, dass Produktionsabufe be-
einträchtigt werden können, durch geeignete Notfallpläne und Versicherungen zu minimieren. Für die Hauptwerke in Mattighofen und Munderng wird
aufgrund der geographischen Lage das Eintreten von Naturkatastrophen als gering eingeschätzt.
171
GESCHÄFTSBERICHT 2021
PERSONELLE RISIKEN
Insbesondere in Hinblick auf den Wachstumskurs können sich Risiken aus dem Ausscheiden von Schlüsselkräften aus dem Unternehmen ergeben.
Durch ein efzientes Personalmanagement sowie der stetigen Weiterführung von Personalentwicklungsprogrammen wird dem Risiko des Ausscheidens
von Führungskräften entgegengewirkt. Die Fluktuationsquote liegt bei den Führungskräften der KTM AG inkl. Töchterunternehmen in Österreich bei nur
2,06 %. Das Risiko des Fachkräftemangels wird durch ein umfassendes Lehrlingsausbildungsprogramm in einer eigenen Lehrwerkstätte minimiert. Per
31.12.2021 benden sich gesamt 184 Lehrlinge (inklusive sechs Stiftungslehrlinge) bei der KTM AG in Ausbildung. Seit 1995 haben rund 600 Lehrlinge
eine Lehre begonnen, wovon 73 % nach wie vor im Unternehmen tätig sind. Ziel ist die Rekrutierung von Mitarbeitern aus der Region und eine lang-
fristige Bindung an das Unternehmen.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Österreich wurden zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter getroffen. Diese umfassen die Führung
eines eigenen COVID-Teams, einer COVID-Hotline sowie eines unternehmensinternen Contact-Tracings. Ebenso werden die zu Beginn der Pandemie
erlassenen Hygiene- und Sicherheits-Richtlinien am Arbeitsplatz weitergeführt und jeweils den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die bereits 2020
ausgeweiteten Möglichkeiten zum Home-Ofce und Team-Splitting werden fortgeführt. Nach Ende der saisonalen Betriebsunterbrechungen im Jänner
und August 2021 wurden noch vor Produktionsaufnahme Massentestungen und 3G-Kontrollen durchgeführt.
An der eigenen KTM COVID-Teststraße wurden ganzjährig Antigen-Schnelltests mittels Rachenabstrich durchgeführt, um schnell und unkompliziert
Verdachtsfällen nachgehen zu können oder auch bei Rückkehrern aus der Quarantäne und vor Wiederaufnahme der Arbeit die Genesung sicherzustel-
len. Insgesamt wurden über 7.900 Schnelltests durch speziell geschultes Personal abgenommen. Mit Jahresende startete weiters die Planung des
Ausbaus der Teststraße auf betriebsinterne PCR-Testungen, um auch bei weiteren Virus-Mutationen eine hohe Sicherheit gewährleisten zu können.
Zudem wurden ab Frühjahr die Maßnahmen um betriebliche Impfungen erweitert: Gesamt wurden zwei große betriebliche Impfaktionen im Mai/Juni
(Erst- und Zweitimpfung) und Dezember (vor allem Drittimpfung) organisiert. Darüber hinaus gab es von Juni bis November wöchentliche Impfangebo-
te sowie zwei Impf-Bus-Aktionen, um den Mitarbeitern sowie teilweise auch deren Familienangehörigen möglichst niederschwellig die Möglichkeit zur
Immunisierung zu bieten.
Maßnahmen und Verordnungen der Regierung wurden umfänglich und rasch umgesetzt und durch die vorausschauende Arbeitsweise und stetigem
Austausch mit den Behörden konnten diverse Maßnahmen bereits vor gesetzlicher Verpichtung in den Unternehmensalltag integriert werden. Daher
konnte eine großächige Ausbreitung im Unternehmen verhindert werden. Das Risiko sich im Unternehmen unter Einhaltung der Richtlinien mit Co-
vid-19 anzustecken wird als gering eingeschätzt.
VIII. FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMANAGEMENT
42. GRUNDLAGEN
Die PIERER Mobility-Gruppe hält originäre und derivative Finanzinstrumente. Zu den originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen und Finanzverbindlichkeiten. Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz bzw. aus dem
Konzernanhang. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung von bestehenden Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken
verwendet. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente ist im Konzern entsprechenden Bewilligungs- und Kontrollverfahren unterworfen. Die Bindung an
ein Grundgeschäft ist zwingend erforderlich, Handelsgeschäfte sind nicht zulässig.
Die Erfassung der Käufe und Verkäufe sämtlicher Finanzinstrumente erfolgt zum Erfüllungstag. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt im Zu-
gangszeitpunkt grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Die Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment
erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen
hat.
172
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN:
Die Kategorisierung wird in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme sowie des zugrunde liegenden Geschäftsmodelles durchgeführt. Dabei
werden folgende Bewertungskategorien durch IFRS 9 abgebildet:
AC-Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode
FVOCI-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst
FVPL-Kategorie: Zum beizulegenden Zeitwert, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst
Bei Eigenkapitalinstrumenten (wie z.B. Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen) kann die FVOCI-Option ausgeübt werden. Das führt dazu, dass
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst werden und die im sonstigen Ergebnis angesammelten Änderungen des bei-
zulegenden Zeitwerts nachfolgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können. Sofern diese Option nicht ausgeübt
wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVPL-Kategorie, wobei alle Änderungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst werden.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert und in den Folgeperioden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsforderungen werden umgerechnet mit dem Stichtagskurs, abzüglich aufgrund von erkennbaren Risiken
notwendigen Wertminderungen, angesetzt. Finanzielle Forderungen sind der Kategorie „at amortized cost“ zugeordnet und werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet.
Jener Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Teil des ABS bzw. Factoring Programmes ist, wird der Kategorie Fair Value through
Prot and Loss (FVPL) zugeordnet.
Finanzielle Schulden werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Schulden sind der Kategorie „at amortized cost“ zuge-
ordnet. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode
verteilt und im Finanzergebnis erfasst. Die im Zusammenhang mit Anleihen angefallenen Emissionskosten werden über die Laufzeit verteilt angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs umge-
rechnet.
Sämtliche Finanzinstrumente der Kategorie FVPL werden aufgrund der Kriterien von IFRS 9 (Geschäftsmodell bzw. SPPI-Test) zwingend ergebniswirk-
sam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Von der Ausübung der Fair Value Option wurde nicht Gebrauch gemacht.
Wertminderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine wesentliche Finanzierungskomponente auf. Daher wird das vereinfachte Verfahren zur
Ermittlung des Expected Credit Loss angewendet, wonach für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der
erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Diese beträgt bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weniger als zwölf Monate und
entspricht daher dem 12-Monats-Verlust. Betragsmäßige Erläuterungen nden sich unter Punkt 40. „Finanzielle Risiken.
Um den Expected Credit Loss zu bestimmen wurden historische Ausfallsdaten zu Forderungen der letzten acht bis zehn Jahre erhoben und nach geo-
graschen Regionen segmentiert. Weiters werden aktuelle wirtschaftliche Faktoren und Prognosen berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen von nanziellen Vermögenswerten werden dann vorgenommen, wenn sie als uneinbringlich oder zum Teil uneinbringlich an-
gesehen werden. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten nanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch oder erheblicher Zahlungs-
verzug der Kunden. Die Einzelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen, von denen keine allein betrachtet wesentlich
ist. Eine direkte Ausbuchung der nanziellen Vermögenswerte erfolgt nur, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den nanziellen Vermö-
genswerten nicht mehr bestehen (insbesondere im Insolvenzfall). Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden und
kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher
erfasste Wertberichtigung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos rückngig gemacht.
173
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden gemäß IFRS 9 angewendet. Nach IFRS 9 können der Zeitwert einer Option, die
Terminkomponente eines Terminkontrakts sowie eventuelle Fremdwährungs-Basis-Spreads von der Designation eines Finanzinstruments als Siche-
rungsinstrument ausgenommen werden und als Kosten der Absicherung bilanziert werden. Dabei werden Wertschwankungen, dieser wahlweise nicht
designierten Komponenten, als Absicherungskosten im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Ergebniswirkung des Grundgeschäftes in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert.
43. EINSTUFUNG UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
Der Zeitwert eines Finanzinstruments wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf aktiven Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit
keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmetho-
den, deren wesentliche Parameter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes
auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3).
Umgliederungen zwischen den Stufen werden zum Ende der Berichtsperiode berücksichtigt. Im Geschäftsjahr kam es zu keinen Verschiebungen zwi-
schen den Stufen.
Folgende Tabelle zeigt die Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes verwendet wird sowie die verwendeten wesent-
lichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren.
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht
beobachtbare Inputfaktoren
Zusammenhang zwischen
wesentlichen, nicht beobachtbaren
Inputfaktoren und der Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert
Devisentermingeschäfte
und Zinsswaps
Die beizulegenden Zeitwerte basieren
auf den mittels anerkannter nanz-
mathematischer Modelle bestimmten
Marktwerten (abgezinste Cash-Flows).
Diese werden regelmäßig verplausi-
bilisiert.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Wertpapiere Zur Bewertung von Wertpapieren wird
der aktuelle Börsenkurs am Bilanz-
stichtag herangezogen.
Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente
Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare
Inputfaktoren
Schuldscheindarlehen,
Finanzielle Verbindlichkeiten
Abgezinste Cash-Flows Risikoaufschlag für eigenes
Bonitsrisiko
174
Die im Zusammenhang mit dem bestehenden ABS und Factoring-Programm verkauften Forderungen werden entsprechend den Regelungen des IFRS
9 vollständig ausgebucht. Im Rahmen des ABS-Programms werden monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
bis zu einem maximalen Volumen von TEUR 250.000 (Vorjahr: TEUR 250.000) verkauft. Zum Bilanzstichtag wurden Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von TEUR 166.358 (Vorjahr: TEUR 127.399) an Dritte verkauft. Bis zu einer vertraglich denierten Höhe trägt die PIERER Mobili-
ty-Gruppe weiterhin ein Risiko aus kreditrisikobedingten Ausfällen. Zum Stichtag 31.12.2021 beträgt das hieraus resultierende maximale Verlustrisiko
TEUR 1.158 (Vorjahr: TEUR 994). Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der erwartete Verlust aufwandswirksam als Verbindlichkeit verbucht. Der Buchwert
des anhaltenden Engagements beträgt zum 31.12.2021 TEUR 1.158 (Vorjahr: TEUR 994) und ist unter den anderen kurzfristigen Schulden ausge-
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von nanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstrumente), getrennt
nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von nanziellen
Vermögenswerten und nanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen
Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2021
Buchwert
31.12.2021
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2021
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 3.411 FVOCI 3.411 - 3.411 - 3.411 - - - - 3.411
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.615 FVPL 4.615 - - 4.615 4.615 - - - 4.615 -
Sonstige nanzielle Vermögenswerte 1.410 FVOCI / FVPL 1.410 1.194 - 216 1.410 - - 216 1.194 -
Summe 9.436
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 373.509 AC - - - - - 373.509 - - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 146.247 AC - - - - - 146.247 - - - -
Sonstige nanzielle Vermögenswerte 51.020 AC - - - - - 51.020 - - - -
Summe 570.776
Gesamt Summe 580.212
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2020
Buchwert
31.12.2020
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2020
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
1.663 FVPL 1.663 - 1.663 - 1.663 - - - - 1.663
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 532 FVOCI 532 - 532 - 532 - - - - 532
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.051 FVPL 17.051 - - 17.051 17.051 - - - 17.051 -
Sonstige nanzielle Vermögenswerte 1.410 FVOCI / FVPL 1.410 1.194 - 216 1.410 - - 216 1.194 -
Summe 20.656
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 218.270 AC - - - - - 218.270 - - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 127.836 AC - - - - - 127.836 - - - -
Sonstige nanzielle Vermögenswerte 37.718 AC - - - - - 37.718 - - - -
Summe 383.824
Gesamt Summe 404.480
175
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von nanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstrumente), getrennt
nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von nanziellen
Vermögenswerten und nanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen
Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2021
Buchwert
31.12.2021
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2021
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 3.411 FVOCI 3.411 - 3.411 - 3.411 - - - - 3.411
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.615 FVPL 4.615 - - 4.615 4.615 - - - 4.615 -
Sonstige nanzielle Vermögenswerte 1.410 FVOCI / FVPL 1.410 1.194 - 216 1.410 - - 216 1.194 -
Summe 9.436
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 373.509 AC - - - - - 373.509 - - - - 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 146.247 AC - - - - - 146.247 - - - - 
Sonstige nanzielle Vermögenswerte 51.020 AC - - - - - 51.020 - - -  -
Summe 570.776
Gesamt Summe 580.212
TEUR Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2020
Buchwert
31.12.2020
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2020
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
1.663 FVPL 1.663 - 1.663 - 1.663 - - - - 1.663
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 532 FVOCI 532 - 532 - 532 - - - - 532
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.051 FVPL 17.051 - - 17.051 17.051 - - - 17.051 -
Sonstige nanzielle Vermögenswerte 1.410 FVOCI / FVPL 1.410 1.194 - 216 1.410 - - 216 1.194 -
Summe 20.656
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 218.270 AC - - - - - 218.270 - - - - 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 127.836 AC - - - - - 127.836 - - - - 
Sonstige nanzielle Vermögenswerte 37.718 AC - - - - - 37.718 - - -  -
Summe 383.824
Gesamt Summe 404.480
wiesen. Der Buchwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert des anhaltenden Engagements. In der Berichtsperiode wurden aus dem anhaltenden
Engagement TEUR 164 (Vorjahr: TEUR 42) und kumuliert seit Transaktionsbeginn TEUR 1.158 (Vorjahr: TEUR 994) erfolgswirksam erfasst. Im Rahmen
des Factoring-Programms werden monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem maximalen Volumen
von TEUR 65.000 (Vorjahr: TEUR 15.000) verkauft. Zum Bilanzstichtag wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 32.923
(Vorjahr: TEUR 11.720) an Dritte verkauft. Bis zu einer vertraglich denierten Höhe trägt die Gruppe weiterhin ein Risiko aus kreditrisikobedingten Aus-
fällen. Zum Stichtag 31.12.2021 beträgt das hieraus resultierende maximale Verlustrisiko TEUR 2.163 (Vorjahr: TEUR 0).
176
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von nanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente),
getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von
nanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert
für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
TEUR
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2021
Buchwert
31.12.2021
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2021
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
479 FVPL 479 - 479 - 479 - - - - 479
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 1.509 FVOCI 1.509 - 1.509 - 1.509 - - - - 1.509
Summe 1.988
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 497.944 AC 519.425 - - 519.425 519.425 497.944 - - - -
Verbindlichkeiten Leasingverhältnisse 65.442 AC - - - - - 65.442 - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 395.581 AC - - - - - 395.581 - - - -
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 79.175 AC - - - - - 79.175 - - - -
Summe 1.038.142
Gesamt Summe 1.040.130
TEUR
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2020
Buchwert
31.12.2020
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2020
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert
(keine Sicherungsbeziehung)
245 FVPL 245 - 245 - 245 - - - 245 -
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
748 FVPL 748 - 748 - 748 - - - - 748
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 2.085 FVOCI 2.085 - 2.085 - 2.085 - - - - 2.085
Summe 3.078
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 468.956 AC 495.649 - - 495.649 495.649 468.956 - - - -
Verbindlichkeiten Leasingverhältnisse 61.727 AC - - - - - 61.727 - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 262.099 AC - - - - - 262.099 - - - -
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 54.975 AC - - - - - 54.975 - - - -
Summe 847.757
Gesamt Summe 850.835
177
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von nanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente),
getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur Stufe von
nanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert
für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
TEUR
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2021
Buchwert
31.12.2021
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2021
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
479 FVPL 479 - 479 - 479 - - - - 479
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 1.509 FVOCI 1.509 - 1.509 - 1.509 - - - - 1.509
Summe 1.988
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 497.944 AC 519.425 - - 519.425 519.425 497.944 - - - -
Verbindlichkeiten Leasingverhältnisse 65.442 AC - - - - - 65.442 - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 395.581 AC - - - - - 395.581 - - - -
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 79.175 AC - - - - - 79.175 - - - -
Summe 1.038.142
Gesamt Summe 1.040.130
TEUR
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2020
Buchwert
31.12.2020
Kategorie
IFRS 9
Fair-Value
31.12.2020
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC
Amortised
Cost
FVOCI
Fair Value
through OCI
FVOCI
Fair Value
through OCI
(ohne recycling)
FVPL
Fair Value
through P&L
Fair Value
- Hedging
Instruments
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Verbindlichkeiten
Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert
(keine Sicherungsbeziehung)
245 FVPL 245 - 245 - 245 - - - 245 -
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert,
die bereits Forderungen zugewiesen sind
748 FVPL 748 - 748 - 748 - - - - 748
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert (Cash-Flow-Hedge) 2.085 FVOCI 2.085 - 2.085 - 2.085 - - - - 2.085
Summe 3.078
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete nanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verzinsliche Verbindlichkeiten 468.956 AC 495.649 - - 495.649 495.649 468.956 - - - -
Verbindlichkeiten Leasingverhältnisse 61.727 AC - - - - - 61.727 - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 262.099 AC - - - - - 262.099 - - - -
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 54.975 AC - - - - - 54.975 - - - -
Summe 847.757
Gesamt Summe 850.835
178
Das Nettoergebnis aus den Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 enthält Nettogewinne / -Verluste, Gesamtzins-
erträge / -Aufwendungen sowie Minderungsverluste und setzt sich wie folgt zusammen:
2021
aus Zinsen aus der Folge-
bewertung
zum Fair Value
aus Wertbe-
richtigung
aus Abgangs-
ergebnis
aus Fremd-
währungs-
bewertung
Netto-
ergebnis
(Summe)
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte -
Amortised Cost (AC)
1.865 0 -122 0 8.484 10.227
Fair Value through OCI (FVOCI) -
Eigenkapitalinstrumente
0 0 0 0 0 0
Fair Value through PL (FVPL) -
Eigenkapitalinstrumente
0 365 0 0 0 365
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten -
Amortised Cost (AC)
-12.487 0 0 0 0 -12.487
Summe -10.622 365 -122 0 8.484 -1.895
2020
aus Zinsen aus der Folge-
bewertung
zum Fair Value
aus Wertbe-
richtigung
aus Abgangs-
ergebnis
aus Fremd-
währungs-
bewertung
Netto-
ergebnis
(Summe)
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte -
Amortised Cost (AC)
1.629 0 -1.087 -494 -2.158 -2.110
Fair Value through OCI (FVOCI) -
Eigenkapitalinstrumente
0 -2 0 0 0 -2
Fair Value through PL (FVPL) -
Eigenkapitalinstrumente
0 -262 0 0 0 -262
Sonstige nanzielle Verbindlichkeiten -
Amortised Cost (AC)
-14.555 0 0 0 0 -14.555
Summe -12.926 -264 -1.087 -494 -2.158 -16.929
Die Veränderungen der Wertberichtigung und der Ausbuchung von nanziellen Vermögenswerten (Amortised Cost) sind in den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen der jeweiligen Gemeinkostenbereiche ausgewiesen. Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind in den Finanzerträgen bzw.
Finanzaufwendungen enthalten.
44. AUFRECHNUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN
Der Konzern schließt mit Banken Aufrechnungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Derivaten ab. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß sol-
chen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschul-
det werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. In bestimmten Fällen – zum Beispiel,
wenn ein Kreditereignis wie ein Ausfall eintritt – werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung
ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. Eine Saldierung in der Bilanz wird nicht vorgenommen,
da es in der Regel nicht zu einem Nettoausgleich mehrerer Transaktionen aus derartigen Rahmenverträgen kommt.
179
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Die folgenden Tabellen zeigen tatsächlich aufgerechnete nanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie nicht aufgerechnete Beträge, die
zwar Gegenstand einer Aufrechnungsvereinbarung sind, aber die Aufrechnungskriterien nach IFRS nicht erfüllen.
TEUR
Finanzielle
Vermögens-
werte
(brutto)
Aufgerechnete
bilanzielle
Beträge
(brutto)
Bilanzierte
nanzielle
Vermögens-
werte (netto)
Effekt von
Aufrechnungs-
rahmenverein-
barungen
Nettobeträge
Finanzielle Vermögenswerte 2021
Sonstige nanzielle Vermögenswerte -
Derivate mit positivem Marktwert, die bereits
Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 385 0 385 -341 44
Zinsswaps 3.026 0 3.026 0 3.026
Summe 3.411 0 3.411 -341 3.070
Finanzielle Vermögenswerte 2020
Sonstige nanzielle Vermögenswerte -
Derivate mit positivem Marktwert, die bereits
Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 2.195 0 2.195 -85 2.110
Summe 2.195 0 2.195 -85 2.110
TEUR
Finanzielle
Schulden
(brutto)
Aufgerechnete
bilanzielle
Beträge
(brutto)
Bilanzierte
nanzielle
Schulden
(netto)
Effekt von
Aufrechnungs-
rahmenverein-
barungen
Nettobeträge
Finanzielle Schulden 2021
Sonstige nanzielle Schulden -
Derivate mit negativem Marktwert, die bereits
Forderungen zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 1.940 0 1.940 -341 1.599
Zinsswaps 48 0 48 0 48
Summe 1.988 0 1.988 -341 1.647
Finanzielle Schulden 2020
Sonstige nanzielle Schulden - Derivate mit
negativem Marktwert, die bereits Forderungen
zugewiesen sind
Devisentermingeschäfte 1.933 0 1.933 -85 1.849
Zinsswaps 1.145 0 1.145 0 1.145
Summe 3.078 0 3.078 -85 2.994
180
45. HEDGING
Die vom Konzern abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps) werden zur Absicherung des Fremdwäh-
rungs- und Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist die Differenziertheit von Cash-Flows aus
künftigen Transaktionen auszugleichen. Als Grundlage zur Planung der künftigen Zahlungsüsse dienen die voraussichtlichen Umsatzerlöse und Mate-
rialeinkäufe in Fremdwährung.
Der Konzern erfasst nur die Veränderung der Kassakurskomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Absicherung von
Zahlungsströmen. Die Veränderung der Terminkomponente wird separat als Kosten der Absicherung bilanziert und in eine Rücklage für Absicherungs-
kosten ins Eigenkapital eingestellt bzw. bei Ergebniswirkung des Grundgeschäfts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (als Teil des Finan-
zergebnisses).
Derivate werden nach IFRS 9 grundsätzlich zu Marktwerten bewertet. Der Konzern wendet auf diese derivativen Finanzinstrumente die Regeln des
„Cash-Flow-Hedge-Accountings“ gemäß IFRS 9 an.
Die wesentlichen Vertragskriterien des gesicherten Grundgeschäftes und des Sicherungsinstrumentes sind identisch, jedoch gegenläug ausgestaltet
(„Critical Terms Match“), sodass ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Sicherungsbeziehung gewährleistet ist. Zum 31.12.2021 (als auch im Vor-
jahr) bestehen keine derivativen Finanzinstrumente, bei denen keine Sicherungsbeziehung hergestellt werden konnte.
Ein Cash-Flow-Hedge liegt vor, wenn variable Zahlungsströme aus bilanzierten Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten und erwartete Geschäftsvor-
fälle, die einem Marktpreisrisiko unterliegen, abgesichert werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Cash-Flow-Hedge vor, ist der effektive Teil der
Marktwertänderungen von Sicherungsinstrumenten ergebnisneutral im Konzerneigenkapital zu erfassen, die ergebniswirksame Erfassung erfolgt erst
bei Eintritt des gesicherten Grundgeschäftes. Bei den eingesetzten Fremdwährungsabsicherungen wird die Marktwertveränderung der Derivate ergeb-
niswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst. Ab diesem Zeitpunkt stehen der Marktwertveränderung die Stichtagskursbewertung der Fremdwährungs-
forderungen bzw. -verbindlichkeiten aus der Lieferung bzw. Leistung gegenüber. Etwaige Ergebnisveränderungen aus der Ineffektivität der derivativen
Finanzinstrumente werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für die Effektivitätsmessung bei Währungsabsicherungen werden Grund- und Sicherungsgeschäfte je abgesichertem Risiko in Laufzeitbänder zusam-
mengefasst. Die Laufzeitbänder sollten höchstens ein Quartal umfassen. Die prospektive Effektivität wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung beur-
teilt und zu jedem Bewertungsstichtag sowie im Falle signikanter Änderung der Rahmenbedingungen, die die Kriterien zur Effektivitätsbeurteilung
beeinussen, überprüft. Bei Zinsabsicherungen erfolgt die Messung der prospektiven Effektivität anhand einer Sensitivitätsanalyse und der retros-
pektive Effektivitätstest unter Anwendung der Dollar-Offset-Methode.
Die Bewertung der Derivate erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert und wird anhand anerkannter
nanzmathematischer Methoden ermittelt. Die Basis zur Bewertung der Derivate bilden die zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktdaten (Zinssatz,
Wechselkurse, etc.). Zur Bewertung von Devisentermingeschäften wird der Terminkurs am Bilanzstichtag herangezogen. Bei vorliegenden positiven
Marktwerten wird durch ein Credit Value Adjustment (CVA) die Bonität des Vertragspartners in die Bewertung miteinbezogen. Bei negativen Markt-
werten wird ein Debit Value Adjustment (DVA) abgeschlagen, um das eigene Ausfallsrisiko zu berücksichtigen. Zur Schätzung der Bewertung werden
eigene Modelle verwendet. Diese werden mittels Bankbewertungen verplausibilisiert.
181
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Nachfolgende als Sicherungsinstrumente eingesetzte, derivative Finanzinstrumente werden zum 31.12.2021 bzw. 31.12.2020 eingesetzt:
31.12.2021 Währung Nominalbetrag
in 1000
Landeswährung
Marktwerte
in TEUR
jährliche
Exposures
in TEUR
Laufzeit
bis 1 Jahr
Durch-
schnitts-
kurs
Laufzeit
1- 5 Jahre
Durch-
schnitts-
kurs
Devisentermin-
geschäfte
USD 60.000 -787 46.156 60.000 0,77 -
-
JPY 600.000 30 -35.946 600.000 65,79 -
-
CAD 49.000 116 68.080 49.000 - -
-
GBP 38.000 -411 88.909 38.000 0,85 -
-
CHF 19.744 -133 36.270 19.744 1,04 -
-
AUD 51.000 -418 83.157 51.000 1,58 -
-
NZD 14.000 48 15.975 14.000 1,67 -
-
Nominalbetrag
in 1000
Landeswährung
Marktwerte
in TEUR
Exposures
in TEUR
Laufzeit
bis 1 Jahr
Durch-
schnitts-
zinssatz
Laufzeit
1- 5 Jahre
Durch-
schnitts-
zinssatz
Zinsswaps (Payer)
166.144 2.979 0 893 2,11% 165.221 0,25%
31.12.2020 Währung Nominalbetrag
in 1000
Landeswährung
Marktwerte
in TEUR
jährliche
Exposures
in TEUR
Laufzeit
bis 1 Jahr
Durch-
schnitts-
kurs
Laufzeit
1- 5 Jahre
Durch-
schnitts-
kurs
Devisentermin-
geschäfte
USD 20.000 1.999 117.755 20.000 1,09 -
-
JPY 4.266.000 -840 -7.354 4.266.000 123,47 -
-
CAD 0 0 40.884 0 - -
-
GBP 17.000 168 78.226 17.000 0,89 -
-
CHF 8.200 25 22.224 8.200 1,08 -
-
AUD 50.000 -745 95.173 50.000 1,63 -
-
NZD 8.000 -60 12.248 8.000 1,73 -
-
PLN 0 0 15.155 0 - -
-
ZAR 0 0 12.912 0 - -
-
CNY 0 0 -5.743 0 - -
-
Nominalbetrag
in 1000
Landeswährung
Marktwerte
in TEUR
Exposures
in TEUR
Laufzeit
bis 1 Jahr
Durch-
schnitts-
zinssatz
Laufzeit
1- 5 Jahre
Durch-
schnitts-
zinssatz
Zinsswaps (Payer)
108.167 -1.145 0 893 2,11% 107.275 0,39%
Im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings werden sowohl variable zukünftige Zinszahlungsströme aus langfristigen Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit bis 2024 bzw. bis 2026 als auch zukünftige operative Fremdwährungszahlungsströme, deren Ein- / Ausgang in den nächsten 12 Monaten
geplant wird, abgesichert.
182
Zum Bilanzstichtag stellen sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft designiert sind, wie folgt dar.
TEUR Rücklage für die
Absicherung von
Zahlungsströmen
Rücklage
für Kosten der
Absicherung
In der Rücklage für die Absicherung von Zahlungs -
strömen verbleibende Salden aus Sicherungs -
beziehungen, bei denen die Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird
31.12.2021
Wechselkursrisiko
Verkäufe und Forderungen -1.242 486 0
Käufe von Vorräten 144 0 0
Zinssatzänderungsrisiko
Variabel verzinste Instrumente 1.985 0 0
Summe 887 486 0
31.12.2020
Wechselkursrisiko
Verkäufe und Forderungen 22 -102 0
Käufe von Vorräten -154 0 0
Zinssatzänderungsrisiko
Variabel verzinste Instrumente -806 0 0
Summe -938 -102 0
Die zum Bilanzstichtag designierten Sicherungsgeschäfte setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR
Nominalbetrag Buchwert Posten in der Bilanz, in der das
Vermögenswerte Schulden
Sicherungsinstrument enthalten ist
31.12.2021
Wechselkursrisiko
Devisentermingeschäfte -
Verkäufe und Forderungen
183.302 349 -1.934 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Andere kurzfristige Schulden
Devisentermingeschäfte -
Käufe von Vorräten
4.615 36 -6 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Andere kurzfristige Schulden
Zinssatzänderungsrisiko
Zinsswaps 166.114 3.026 -48 Andere kurzfristige Schulden
Summe 354.031 3.411 -1.988
183
GESCHÄFTSBERICHT 2021
TEUR
Nominalbetrag Buchwert Posten in der Bilanz, in der das
Vermögenswerte Schulden
Sicherungsinstrument enthalten ist
31.12.2020
Wechselkursrisiko
Devisentermingeschäfte -
Verkäufe und Forderungen
78.620 2.193 -806 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Andere kurzfristige Schulden
Devisentermingeschäfte -
Käufe von Vorräten
34.128 1.660 -2.500 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte,
Andere kurzfristige Schulden
Zinssatzänderungsrisiko
Zinsswaps 108.167 0 -1.145 Andere kurzfristige Schulden
Summe 220.915 3.853 -4.451
Die Cash-Flow-Hedge-Rücklage und die Rücklage für Absicherungskosten (nach Steuern) hat sich wie folgt entwickelt:
TEUR Rücklage für
Absicherungs-
kosten
Cash-Flow
Hedge-Rücklage
Summe
Stand am 1.1.2020 -314 278 -36
Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Umsatzerlösen - Währungsrisiko) 0 -220 -220
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis - Währungsrisiko) 314 0 314
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis - Zinsrisiko) 0 215 215
Vorräte
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Vorräten / Herstellungskosten -
Währungsrisiko)
0 -71 -71
Veränderung im beizulegenden Zeitwert
Zugang – Zinsrisiko 0 -887 -887
Zugang – Währungsrisiko -102 -253 -355
Cash-Flow-Hedge-Rücklage aus Erstkonsolidierung 0 0 0
Stand am 31.12.2020 = Stand am 1.1.2021 -102 -938 -1.040
184
TEUR Rücklage für
Absicherungs-
kosten
Cash-Flow
Hedge-Rücklage
Summe
Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Umsatzerlösen - Währungsrisiko) 0 -1.265 -1.265
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis - Währungsrisiko) 102 0 102
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung im Zinsergebnis - Zinsrisiko) 0 373 373
Vorräte
Realisierung Grundgeschäft (Erfassung in den Vorräten / Herstellungskosten -
Währungsrisiko)
0 156 156
Veränderung im beizulegenden Zeitwert
Zugang – Zinsrisiko 0 2.417 2.417
Zugang – Währungsrisiko 486 143 629
Cash-Flow-Hedge-Rücklage aus Erstkonsolidierung 0 0 0
Stand am 31.12.2021 486 886 1.372
Zum 31.12.2021 resultiert aus ineffektiven Bestandteilen der als Cash-Flow-Hedges klassizierten derivativen Finanzinstrumente ein Nettoergebnis
(nach Steuern) in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).
DEVISENTERMINGESCHÄFTE
Die von der PIERER Mobility-Gruppe abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden zur Absicherung künftig beabsichtigter Umsätze und Material-
aufwendungen in Fremdwährungen gegen das Risiko von Wechselkursschwankungen abgeschlossen.
ZINSSWAPS
Um das Zinsrisiko hinsichtlich variabler Euro-Verzinsungen zu steuern, wurden im Geschäftsjahr 2021 amortisierende Zinsswaps mit einer Nomi-
nalen von TEUR 50.000 und einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Im Jahr 2020 wurden zur Absicherung variabler USD-Finanzierungen USD
Zinsswaps mit einer Nominalen von TUSD 130.000 und einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen.
Zum 31.12.2021 betrug der offene Nominalbetrag TEUR 166.114 (Vorjahr: TEUR 108.167).
Im Geschäftsjahr 2021 wurden TEUR-365 (Vorjahr: TEUR 262) aus der Bewertung von Zinsswaps in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
46. KAPITALMANAGEMENT
Die Zielsetzung des Konzerns ist es, eine starke Kapitalstruktur beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und
die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Kapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden,
die an die Halter der Stammaktien ausgeschüttet werden.
Die Strategie der PIERER Mobility-Gruppe zielt darauf ab, dass die PIERER Mobility AG und die anderen Konzerngesellschaften eine den lokalen An-
forderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Die Steuerung des Kapitalmanagements erfolgt im Wesentlichen anhand der Kennzahlen
Eigenkapitalquote, Nettoverschuldung, Gearing sowie der dynamischen Verschuldung. Einige Darlehensverträge enthalten Financial Covenants, hin-
sichtlich Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldung, deren Nichteinhaltung zu einer vorzeitigen Rückzahlung der Finanzverbindlichkeiten führen
würde. Im Berichtsjahr wurden alle Financial Covenants erfüllt.
185
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital 765.551 654.119
Bilanzsumme 2.033.719 1.686.034
Eigenkapitalquote 37,6% 38,8%
Die Nettoverschuldung deniert sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Anleihen, Krediten, Leasingverbindlichkeiten sowie
sonstige verzinsliche Schulden) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Zielsetzung liegt dabei in der langfristigen Liquidi-
tätssicherung, der efzienten Inanspruchnahme von Fremdnanzierungen sowie der nanziellen Risikobegrenzung bei gleichzeitiger Optimierung der
Rendite.
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 506.539 456.089
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 56.847 74.594
563.386 530.683
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -373.509 -218.270
Nettoverschuldung 189.877 312.413
Die Kennzahlen „Gearing“ (Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital) sowie die Kennzahl „dynamische Verschuldung“ (Verhältnis Netto-
verschuldung zum EBITDA) für die Überwachung des Kapitals stellen sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Eigenkapital 765.551 654.119
Nettoverschuldung 189.877 312.413
Gearing 24,8% 47,8%
TEUR 31.12.2021 31.12.2020
Nettoverschuldung 189.877 312.413
EBITDA 332.202 233.530
Dynamische Verschuldung 0,6 1,3
IX. LEASINGVERHÄLTNISSE
47. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER (IFRS 16)
Die PIERER Mobility-Gruppe hat für die Nutzung von Grundstücken, Betriebs- und Verwaltungsgebäude bzw. Büroräumlichkeiten und Lagerplätzen,
Maschinen (u.a. CNC-Maschinen) sowie im Bereich des Fuhrparks Miet- und Leasingverträge abgeschlossen.
Die PIERER Mobility-Gruppe mietet weiters IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und fünf Jahren. Diese Miet- und Lea-
singvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat das Wahlrecht
nach IFRS 16.5-.8 in Anspruch genommen und für diese Miet- und Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten
erfasst.
186
Seit dem Geschäftsjahr 2016 werden Leasingverträge für Werkzeuge (Spezialleasing) und Maschinen mit einer Laufzeit von grundsätzlich 3-10 Jahren
abgeschlossen.
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten
Der Buchwert der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:
TEUR
Grundstücke und
Gebäude
Maschinen Betriebs- und
Geschäftsausstattung
GESAMT
2021
Stand zum 1.1. 29.991 16.180 13.891 60.062
- Abschreibungen -8.399 -5.429 -6.480 -20.308
+ Zugänge zu Nutzungsrechten 8.975 6.792 8.859 24.626
- Abgänge von Nutzungsrechten -1.419 0 -285 -1.704
+/- Währungseffekte, Umgliederungen 121 -16 105 210
Buchwert 31.12.2021 29.269 17.527 16.090 62.886
2020
Stand zum 1.1. 28.073 15.803 16.303 60.180
- Abschreibungen -6.898 -5.668 -6.188 -18.754
+ Zugänge zu Nutzungsrechten 8.905 6.162 4.417 19.484
- Abgänge von Nutzungsrechten -45 -115 -547 -707
+/- Währungseffekte, Umgliederungen -44 -2 -94 -140
Buchwert 31.12.2020 29.991 16.180 13.891 60.062
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich wie folgt dar:
TEUR Künftige
Mindestleasingzahlungen
Zinszahlungen Barwert der künftigen
Mindestleasingzahlungen
2021
< 1 Jahr 20.706 797 19.909
> 1 bis 5 Jahre 36.336 1.552 34.783
> 5 Jahre 14.069 3.319 10.750
GESAMT 71.111 5.668 65.442
2020
< 1 Jahr 20.285 794 19.491
> 1 bis 5 Jahre 34.601 1.558 33.042
> 5 Jahre 12.693 3.499 9.194
GESAMT 67.579 5.851 61.727
Die Zahlungsverpichtungen aus Leasingverhältnissen werden in der Konzernbilanz unter den Finanzverbindlichkeiten, siehe Punkt 32., ausgewiesen.
187
GESCHÄFTSBERICHT 2021
In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalussrechnung erfasste Beträge
2021 - Leasingvereinbarungen TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 895
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 208
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 3.787
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen
kurzfristige Leasingverltnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
9.482
2020 - Leasingvereinbarungen TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 968
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 213
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 3.802
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen
kurzfristige Leasingverltnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
9.426
Die Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert betreffen Miet- und Leasingverträge für IT-Ausstattung.
In der Kapitalussrechnung wurden Zahlungsmittelabüsse für Leasingverhältnisse in der Höhe von TEUR 32.387 (Vorjahr: TEUR 32.804) erfasst,
davon betreffen TEUR 18.431 (Vorjahr: TEUR 18.821) Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten und TEUR 13.956 (Vorjahr: TEUR 13.983) kurzfristige und
geringerwertige Leasingverhältnisse sowie Zinsaufwendungen und Erträge aus Untermietverhältnissen von Nutzungsrechten.
Verlängerungsoptionen
Einige Miet- und Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern
ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Miet- und Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an,
um operative Flexibilität zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend
sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine
Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.
48. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER (IFRS 16)
Aus Leasinggebersicht werden sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese so ausgestaltet sind, dass die
PIERER Mobility-Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen behält.
Hiervon ausgenommen sind drei Untermietverhältnisse, welche der Konzern als Finanzierungsleasingverhältnis einstuft. Diese betreffen die Unter-
vermietung von Gebäuden, welche als Nutzungsrecht in den Sachanlagen ausgewiesen wurden. Eines dieser drei Untermietverltnisse wurde im
Geschäftsjahr 2021 neu abgeschlossen und bilanziert.
Weiters hat der Konzern in 2021 Zinserträge auf Leasingforderungen in der Höhe von TEUR 8 (Vorjahr TEUR 10) erfasst. Die Leasingforderungen aus
Untermietverhältnissen betragen per 31. Dezember 2021 TEUR 850 (Vorjahr: 590 TEUR). Davon sind TEUR 327 (Vorjahr TEUR 293) in unter einem Jahr
und TEUR 523 (Vorjahr TEUR 297) in 1-5 Jahren fällig.
188
X. ERLÄUTERUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN
UND PERSONEN SOWIE ZU DEN ORGANEN
49. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Nach den Vorschriften des IAS 24 sind Angaben über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu machen.
Die Aktien der PIERER Mobility AG werden zum Stichtag 31. Dezember 2021 zu 73,32% von der Pierer Bajaj AG (vormals: PTW Holding AG) gehalten,
welche zu 50,10% im Besitz der Pierer Industrie AG ist. Weiters hält die Pierer Konzerngesellschaft mbH 2,58% der Aktien an der PIERER Mobility AG.
Die Pierer Industrie AG wird zu 100,00% von der Pierer Konzerngesellschaft mbH gehalten. Alleiniger Gesellschafter der Pierer Konzerngesellschaft
mbH ist Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer.
Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer übte folgende wesentliche Organfunktionen im Pierer Konzerngesellschaft mbH-Konzern zum 31.12.2021 aus:
Vorstandsvorsitzender der Pierer Industrie AG, Wels
Vorstandsvorsitzender der Pierer Bajaj AG, Wels
Vorstandsvorsitzender der PIERER Mobility AG, Wels
Vorstandsvorsitzender der KTM AG, Mattighofen
Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl AG, Kapfenberg
Aufsichtsratsvorsitzender der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
Aufsichtsratsmitglied der SHW AG, Aalen, Deutschland
Aufsichtsratsvorsitzender der WESTPARK WELS AG, Wels
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden im PIERER Mobility-Konzern nach „Gesellschafternahe Unternehmen“,
Assoziierte Unternehmen“ und „Sonstige Unternehmen“ gruppiert.
Die PIERER Mobility AG steht mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, dem obersten Konzernmutterunternehmen, und deren Tochterunternehmen in
einem Konzernverhältnis und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Sämtliche Unternehmen, die in den Konzernabschluss der Pierer Konzern-
gesellschaft mbH einbezogen und von der Pierer Konzerngesellschaft mbH beherrscht werden, sind als nahestehende Unternehmen in der Kategorie
„Gesellschafternahe Unternehmen“ ausgewiesen.
Assoziierte Unternehmen können dem Beteiligungsspiegel (siehe Kapitel XII) entnommen werden und betreffen alle nach der Equity-Methode bilanzier-
ten Finanzanlagen.
Als sonstige Unternehmen werden alle Unternehmen deniert, welche vom Key-Management beherrscht werden. Als Key-Management deniert die
PIERER Mobility AG prinzipiell Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates und gegebenenfalls weitere Manager in Schlüsselpositionen, die einen
maßgeblichen Einuss auf die nanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Konzerns ausüben können. Zudem werden auch Familienangehöri-
ge des Key-Managements und deren Unternehmen berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2021 und im Vorjahr gab es keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen (ausgenommen Vorstands- und Auf-
sichtsratsbezüge, siehe Punkt 51.). Die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen stellen sich gemäß der beschriebenen Gruppierung wie
folgt dar:
TEUR
Gesellschafternahe
Unternehmen
Assoziierte Unternehmen Sonstige Unternehmen
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen
32.013 11.544 11.494 5.118 2.474 2.056
Verbindlichkeiten
-12.890 -10.390 -2.752 -1.630 -9.849 -609
Erlöse
2.551 822 35.291 17.508 17.835 14.858
Aufwendungen
-118.548 -48.915 -32.365 -22.371 -223.712 -143.427
Dividende
-7.372 0 0 0 0 0
189
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgten zu marktüblichen Bedingungen. Wesentliche Geschäftsbeziehungen werden nach-
folgend erläutert:
GESELLSCHAFTERNAHE UNTERNEHMEN:
Die PIERER Mobility AG ist seit Veranlagung 2014 Gruppenmitglied der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der Pierer Konzerngesellschaft mbH,
Wels. Die KTM AG ist seit 2017 Mitglied dieser Steuergruppe im Sinne des österreichischen Körperschaftssteuergesetzes. Die steuerlichen Ergebnisse
der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Die zu leistenden Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen
Gruppenmitglied wurden in Form von einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt. Steuerliche Verluste werden auf Ebene der jeweiligen
Tochtergesellschaften evident gehalten und können auf dieser Ebene mit künftigen steuerlichen Gewinnen verrechnet werden.
Im Geschäftsjahr 2021 sind mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH insgesamt Aufwendungen in Höhe von TEUR 33.078 (Vorjahr: TEUR 6.925) und
Erträge in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 822) entstanden. Weiters bestehen zum Bilanzstichtag offene Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.233
(Vorjahr: TEUR 2.920) und Forderungen in Höhe von TEUR 257 (Vorjahr TEUR 1).
Seit 1. Oktober 2018 bildet die Pierer Industrie AG eine Organschaft im umsatzsteuerlichen Sinn mit der PIERER Mobility-Gruppe. Zum Bilanzstichtag
hat die PIERER Mobility-Gruppe Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 8.933 (Vorjahr: TEUR 5.783) insbesondere aus der Organschaftsverrech-
nung mit der Pierer Industrie AG.
Im Geschäftsjahr 2021 erhielt die Pierer Bajaj AG Dividenden in Höhe von TEUR 6.762, die Pierer Konzerngesellschaft mbH Dividenden in Höhe von
TEUR 483 und die Pierer Industrie AG Dividenden in Höhe von TEUR 128 von der PIERER Mobility AG aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr. Im Vor-
jahr wurde von der PIERER Mobility AG keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.
Die KTM North America, Inc., USA, hat zum 31.12.2021 offene Forderungen gegenüber der PIERER Immoreal North America, LLC., USA, aus diversen
Weiterverrechnungen in Höhe von TEUR3.076 (Vorjahr: TEUR679). Zudem wurde der Gesellschaft seitens der KTM AG ein Kreditrahmen in Höhe von
TUSD 40.000 zum Bau des Büro- und Betriebsgebäuden in Nordamerika gewährt. Zum 31.12.2021 wurden davon TEUR14.449 ausgenutzt.
Weitere Transaktionen mit gesellschafternahen Unternehmen betreffen aufwandsseitig größtenteils die Pankl Racing-Gruppe, welche für die
KTM-Gruppe als Zulieferer von Zukaufteilen fungiert. Die Pankl Racing-Gruppe ist Teil des Pierer Industrie-Konzerns und wird über die Pankl AG
kontrolliert.
ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN:
Für Leistungen der Kiska GmbH sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 14.210 (Vorjahr: TEUR 12.760) angefallen. Ge-
genüber der Kiska GmbH bestanden zum 31.12.2021 offene Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.752 (Vorjahr: TEUR 1.015). Weitere Aufwendungen
betreffen Transaktionen mit der KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Philippinen.
Die Forderungen und Erträge gegenüber assoziierten Unternehmen betreffen großteils Transaktionen mit der KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc.
und der Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co.
SONSTIGE UNTERNEHMEN:
Seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation mit der indischen Bajaj-Gruppe. Die Bajaj-Gruppe ist der zweitgrößte Motorradhersteller in Indien mit
einem Absatz von ca. 3,9 Mio. Motorrädern und Three-Wheelern im letzten Geschäftsjahr (Bilanzstichtag 31.3.2021). Den Schwerpunkt der Zusam-
menarbeit bildet die gemeinsame Entwicklung von Street-Motorrädern im Einstiegssegment, welche in Indien produziert und unter der Marke KTM von
beiden Unternehmen in ihren Stammrkten vertrieben werden.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der KTM AG, Herr Rajiv Bajaj, ist Managing Director und CEO der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien.
Das Aufsichtsratsmitglied der KTM AG Herr Srinivasan Ravikumar ist Director der Bajaj Auto International Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande, und
President of Business Development and Assurance der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Nach einer Vereinfachung der Beteiligungsstruktur im Geschäfts-
jahr 2021 hält die Bajaj Auto International Holdings B.V., ein Tochterunternehmen der Bajaj Auto Ltd., nunmehr 49,9% an der Pierer Bajaj AG, welche
wiederrum Mehrheitseigentümer (73,32 %) an der PIERER Mobility AG ist. Im Vorjahr war die Bajaj Auto International Holdings B.V direkt mit 47,99 %
an der KTM AG beteiligt. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurden 161.939 Stück eigene KTM AG-Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 179,00
190
je Aktie von Bajaj Auto International Holdings B.V gekauft und in der Folge mit Wirkung zum 18.12.2021 eingezogen. Gegenüber der Bajaj Auto Ltd.
besteht zum 31.12.2021 eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 9.681 (Vorjahr: TEUR 211). Die Aufwendungen in der Kategorie „Sonstige Unternehmen
betreffen ebenfalls größtenteils die Bajaj Auto Ltd.
An Händler (KTM Braumandl GmbH, MX – KTM Kini GmbH, SO Regensburg GmbH, KTM Wien GmbH) erfolgten fremdübliche Lieferungen von Motor-
rädern und Ersatzteilen. Erlöse bzw. Forderungen gegenüber sonstigen Unternehmen betreffen größtenteils Transaktionen mit diesen Händlern. Die
Minderheitenanteile an den Händlern werden über die Pierer Industrie AG gehalten.
50. ORGANE DER PIERER MOBILITY AG
Als jeweils kollektivvertretungsbefugte Vorstandsmitglieder waren nachstehende Herren bestellt:
Dipl.-Ing. Stefan P i e r e r , CEO
Mag. Friedrich R o i t h n e r , CFO
Mag. Ing. Hubert T r u n k e n p o l z , CSO
Mag. Viktor S i g l, MBA
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren nachstehende Herren bestellt:
Josef B l a z i c e k , Vorsitzender
Dr. Ernst C h a l u p s k y , Stellvertreter des Vorsitzenden
Mag. Klaus R i n n e r b e r g e r
Ing. Alfred H ö r t e n h u b e r
51. VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSBEZÜGE
Die Vergütung für den Vorstand 2021 der PIERER Mobility AG beinhaltet Gehälter, Sachleistungen, Prämien, Abfertigungen sowie Leistungen an die
betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und betrug TEUR 8.256 (Vorjahr: TEUR 4.535). Weiters ergaben Bezüge für Mitglieder des Vorstandes aus Vorpe-
rioden keine Nachzahlung. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung für den Vorstand und es wurden im
Geschäftsjahr 2021 keine Pensionskassenzahlungen an den Vorstand geleistet.
Für das Geschäftsjahr 2021 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2022) wird eine Vergütung an den Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG von insgesamt
TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 57) vorgeschlagen.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrats der PIERER Mobility AG.
XI. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Am 20. Jänner 2022 wurde in 3. Lesung im Nationalrat eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24% ab 2023 bzw. auf 23% ab
2024 beschlossen. Dies hat in den Folgejahren eine geschätzte Auswirkung in Höhe von rund 8 MEUR auf die Bewertung der latenten
Steuern in Form einer Verminderung der latenten Steuerschulden.
Die PIERER Mobility AG gab am 27. Jänner 2022 via Pressemittelung bekannt, die Aufnahme ihrer Aktien in den Amtlichen Handel (Segment den pri-
me market) der Wiener Börse zu beantragen. Die Handelsaufnahme im prime market der Wiener Börse erfolgte am 1. März 2022, womit die PIERER
Mobility AG nunmehr auch im Top-Segment der Wiener Börse gelistet ist. Als Europas führender „Powered Two-Wheeler“-Hersteller (PTW) mit einer
Marktkapitalisierung von über EUR 3 Mrd. reiht sich der PIERER Mobility-Konzern damit in die Liga der 39 größten und meistgehandelten Unternehmen
an der Wiener Börse ein. Mit diesem Schritt soll dem großen Investoreninteresse im In- und Ausland begegnet werden. Das Primärlisting der Aktien der
PIERER Mobility AG (ISIN: AT0000KTMI02) bleibt weiterhin bei der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange.
Seit dem 24. Februar 2022 gibt es militärische Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine. Die PIERER Mobility AG verfügt in beiden
Staaten über keine Beteiligungen, sonstige Vermögenswerte bzw. andere wesentliche Geschäftsbeziehungen. Auf den Jahresabschluss per 31. Dezem-
ber 2021 der PIERER Mobility AG ergeben sich daher keine nennenswerten nanziellen Auswirkungen.
191
GESCHÄFTSBERICHT 2021
XII. KONZERNUNTERNEHMEN (BETEILIGUNGSSPIEGEL)
Der Beteiligungsspiegel enthält alle Gesellschaften, die neben den Mutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden.
Gesellschaft
Erstkonso-
liederungs-
zeitpunkt
31.12.21 31.12.20
Anteilshöhe
%
Konsolidie-
rungsart
Anteilshöhe
%
Konsolidie-
rungsart
Vollkonsolidierte Gesellschaften:
KTM AG, Mattighofen 31.5.2005 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen 31.5.2005 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM North America, Inc., Amherst, Ohio, USA 31.5.2005 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM-Motorsports Inc., Murrieta, CA, USA 31.5.2005 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Japan K.K., Tokyo, Japan 31.5.2005 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM-Racing AG, Frauenfeld, Schweiz 31.5.2005 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportcar GmbH, Mattighofen 31.5.2005 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM Motorcycles S.A. Pty. Ltd., Midrand, Südafrika 1.3.2009 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportmotorcycle Mexico C.V. de S.A., Lerma, Mexiko 1.6.2009 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen 31.3.2011 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM-Sportmotorcycle India Private Limited, Pune, Indien 1.6.2012 99,75 KVA 51,71 KVA
Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen 1.1.2013 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM Sportmotorcycle Deutschland GmbH, Ursensollen,
Deutschland
31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Switzerland Ltd., Frauenfeld, Schweiz 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportmotorcycle UK Ltd., Northamptonshire,
Großbritannien
31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM-Sportmotorcycle Espana S.L., Terrassa, Spanien 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportmotorcycle France SAS, Saint-Priest, Frankreich 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportmotorcycle Italia S.r.l., Meran, Italien 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM-Sportmotorcycle Nederland B.V., Malden, Niederlande 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportmotorcycle Scandinavia AB, Örebro, Schweden 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM-Sportmotorcycle Belgium S.A., Gembloux, Belgien 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Canada Inc., Chambly, Kanada 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Hungária Kft., Budapest, Ungarn 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Central East Europe s.r.o., Bratislava, Slowakei 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Österreich GmbH, Mattighofen 31.12.2013 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM Nordic Oy, Vantaa, Finnland 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportmotorcycle d.o.o., Marburg, Slowenien 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Czech Republic s.r.o., Pilsen, Tschechien 31.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Sportmotorcycle SEA PTE. Ltd., Singapur, Singapur 1.1.2014 99,75 KVA 51,71 KVA
Husqvarna Motorcycles Deutschland GmbH, Ursensollen,
Deutschland
31.12.2013 - - 51,71 KVA
Husqvarna Motorcycles North America, Inc., Murrieta, CA,
USA
1.12.2013 99,75 KVA 51,71 KVA
Husqvarna Motorsports, Inc., Murrieta, CA, USA 1.4.2015 99,75 KVA 51,71 KVA
Husqvarna Motorcycles S.A. Pty. Ltd., Northriding, Südafrika 1.4.2015 99,75 KVA 51,71 KVA
192
Gesellschaft
Erstkonso-
liederungs-
zeitpunkt
31.12.21 31.12.20
Anteilshöhe
%
Konsolidie-
rungsart
Anteilshöhe
%
Konsolidie-
rungsart
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen 16.9.2016 99,75 KVI 51,71 KVI
WP Suspension GmbH, Mattighofen 30.11.2016 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM Sportmotorcycle MEA DMCC, Dubai 30.11.2016 - - 51,71 KVA
WP Suspension North America, Inc., Murrieta, CA, USA 31.8.2017 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM do Brasil Ltda., Sao Paulo, Brasilien 31.12.2017 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Components GmbH, Munderng 30.11.2007 99,75 KVI 51,71 KVI
WP Immobilien GmbH, Munderng 30.4.2005 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM Beteiligungs GmbH, Mattighofen 30.4.2018 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM Australia Holding Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Australia Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 99,75 KVA 51,71 KVA
HQVA Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM Motorcycles Distributers NZ Limited Wellington Central,
Neuseeland
1.7.2019 99,75 KVA 51,71 KVA
Cero Design Studio S.L., Barcelona, Spanien 1.10.2019 49,88 KVA 25,86 KVA
GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen 31.10.2019 99,75 KVI 51,71 KVI
GASGAS Motorcycles Espana S.L.U. (vormals: Canepa
Investments S.L.), Terrassa, Spanien
1.1.2020 99,75 KVA 51,71 KVA
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen 1.1.2020 89,78 KVI 46,54 KVI
KTM Racing GmbH, Mattighofen 29.2.2020 99,75 KVI 51,71 KVI
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen,
Österreich
31.3.2021 99,75 KVI - -
PIERER E-Bikes GmbH, Munderng 25.2.2020 100,00 KVI 100,00 KVI
bikes&wheels 2 Radhandels GmbH (vormals: (4) SPORTS
GmbH), Wels
30.4.2020 - - 100,00 KVI
PIERER E-Bikes Deutschland GmbH (vormals:
PEXCO GmbH), Schweinfurt, Deutschland
31.12.2019 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER E-Bikes Suisse GmbH (vormals: bikes&wheels
Suisse GmbH), Frauenfeld, Schweiz
31.12.2019 100,00 KVA 100,00 KVA
PEXCO France SAS, Saint-Priest, Frankreich 31.12.2019 - - 100,00 KVA
PIERER E-Bikes Espana S.L. (vormals: bikes&wheels
2RUEDAS Espana S.L.), Terrassa, Spanien
31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER E-Bikes France SAS (vormals: bikes&wheels
France SAS), Saint-Priest, Frankreich
31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER E-Bikes Italia S.r.l. (vormals: bikes&wheels
Italia S.r.l.), Meran, Italien
31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER E-Bikes Scandinavia AB (vormals: bikes&wheels
Scandinavia AB), Örebro, Schweden
31.12.2013 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER E-Bikes North America Inc. (vormals: bikes&wheels
North America Inc.), Murrieta, CA, USA
1.10.2020 100,00 KVA 100,00 KVA
PIERER E-Bikes UK Ltd. (vormals: Husqvarna Motorcycles
UK Ltd.), Northamptonshire, Großbritannien
1)
31.12.2013 100,00 KVA 51,71 KVA
PIERER E-Bikes Benelux, Gembloux, Belgien 29.11.2021 100,00 KVA - -
Felt GmbH, München, Deutschland 17.11.2021 100,00 KVA - -
PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien 21.7.2021 50,00 KVA - -
HDC GmbH (vormals: PF Beteiligungsverwaltungs GmbH), Wels 31.12.2016 100,00 KVI 100,00 KVI
KTM E-Technologies GmbH (vormals: KTM Technologies GmbH),
Anif
1.10.2019 100,00 KVI 74,00 KVI
193
GESCHÄFTSBERICHT 2021
Gesellschaft
Erstkonso-
liederungs-
zeitpunkt
31.12.21 31.12.20
Anteilshöhe
%
Konsolidie-
rungsart
Anteilshöhe
%
Konsolidie-
rungsart
KTM Innovation GmbH, Wels 31.3.2018 100,00 KVI 100,00 KVI
Avocodo GmbH, Linz 30.4.2019 100,00 KVI 100,00 KVI
Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland 31.12.2019 100,00 KVA 100,00 KVA
DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland 31.7.2021 75,46 KVA 45,00 KEA
Assoziierte Unternehmen:
KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Binan, Laguna,
Philippinen
- 39,90 KEA 17,58 KEA
Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., Hangzhou
City, Zhejiang, China
- 48,88 KEA 25,34 KEA
Kiska GmbH, Anif - 50,00 KEI 50,00 KEI
Sonstige langfristige nanzielle Vermögenswerte:
Wethje Immobilien GmbH, Vilshofen-Pleinting, Deutschland - - - 6,00 -
AC styria Mobilitätscluster GmbH, Grambach - 12,33 - 12,33 -
1)
im Vorjahr über die KTM-Gruppe gehalten
Legende:
KVI Vollkonsolidierung, Inland KVA Vollkonsolidierung, Ausland
KEI Einbeziehung at-equity, Inland KEA Einbeziehung at-equity, Ausland
XIII. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss wird am 22.3.2022 (Vorjahr: 23.3.2021) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die Hauptversamm-
lung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung eine Änderung des Kon-
zernabschlusses veranlassen.
Wels, am 11. März 2022
Der Vorstand der PIERER Mobility AG
Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Friedrich Roithner Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz Mag. Viktor Sigl, MBA
194
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Konzernabschluss der
PIERER Mobility AG, Wels,
und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung,
der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
zusätzlichen Anforderungen des
§ 245a UGB.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit
den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruichen Pichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere
Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernab-
schlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
ANSATZ VON ENTWICKLUNGSKOSTEN
Siehe Konzernanhang Punkt 22.
Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss der PIERER Mobility AG werden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 353 Mio EUR unter dem Bilanzposten „Immaterielle
Vermögenswerte“ ausgewiesen und stellen daher einen wesentlichen Teil des Vermögens der Gruppe dar. Gemäß IAS 38 werden Forschungskosten
als Aufwand behandelt, während Entwicklungskosten für künftige Serienprodukte aktiviert werden, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS
38.57ff. erfüllt sind.
Wesentliche Voraussetzungen für einen Ansatz von Entwicklungskosten als Vermögenswerte sind die Umsetzbarkeit der Entwicklungsprojekte (u.a. die
Möglichkeit der technischen Realisierung, die Absicht zur Fertigstellung sowie die Fähigkeit zur Nutzung) sowie die erwartete Erzielung eines künftigen
wirtschaftlichen Nutzens. Aufgrund der Technologieführerschaft der Gruppe als führender Powered Two-Wheeler-Hersteller in Europa und den damit
verbundenen neuen Entwicklungsprojekten (u.a. hohe Investitionen in Elektromobilität und emissionsfreie Produktpalette) steigt die Komplexität von
Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Die Beurteilung der Projektumsetzbarkeit spielt in diesem Zusammenhang eine zunehmende Rolle und ist mit
erhöhten Ermessensspielräumen behaftet.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
GESCHÄFTSBERICHT 2021
195
Neben der Erfüllung der Ansatzvoraussetzungen gemäß IAS 38.57ff. spielen beim Ansatz von Entwicklungskosten auch die Erfassung exakter Zeit-
und Kosteninformationen für Entwicklungsprojekte eine wichtige Rolle.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben den Ansatz von Entwicklungskosten wie folgt beurteilt:
Erlangung eines Verständnisses über den Prozess des Managements zur Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten und der Evaluierung
der Ansatzvoraussetzungen von Entwicklungskosten gemäß IAS 38.57ff.
Evaluierung der Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der prozessbezogenen Kontrollen des Managements über die Aktivierung von Entwick-
lungskosten einschließlich Einsicht in die Dokumentation zur Projektumsetzbarkeit des Managements.
Beurteilung anhand von Stichproben, ob eine ordnungsgemäße Abgrenzung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten, die als immaterielle
Vermögenswerte aktiviert wurden, erfolgt ist.
Bewertung der Angemessenheit der aktivierten Ausgaben auf Stichprobenbasis durch Abgleich der Materialkosten, Gemeinkosten und der angefal-
lenen Ingenieurstunden mit externen Rechnungen und internen Stundenzetteln und Lohnabrechnungen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Ge-
schäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den Bericht des Aufsichtsrats und den Corporate Governance Bericht, haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile
des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf
geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald
sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUS-
SCHUSSES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten,
um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Un-
ternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschgig – anzugeben,
sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beab-
sichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG
DES KONZERNABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende
Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche
Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung,
die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss,
planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich-
tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter
den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Ge-
sellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä-
tigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmen-
stätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpichtet, in unserem
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernab-
schluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Kon-
zerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Kon-
zernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprü-
fung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit einge-
halten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeut-
samsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche
Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt
werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse
übersteigen würden.
196
GESCHÄFTSBERICHT 2021
197
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE
ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in
Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB
zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein
Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. April 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am 29. September 2021 vom Aufsichtsrat mit der
Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach
Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der
Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Helge Löfer.
Linz, 11. März 2022
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft qualiziert elektronisch signiert:
Dr. Helge Löfer Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernab-
schlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich aus-
schließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die
Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
kpmg
PIE
RER Mobility AG,
Wels
Jahresabschluss
und Lagebericht
zum 31. Dezember 2021
.
zum 31. Dezember 2021PIERER Mobility AG
Bilanz
31.12.2021
31.12.2020
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software 0,03 3.783,10
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 346.593,64 409.794,51
2. Anlagen in Bau 14.960,00 0,00
361.553,64 409.794,51
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.236.131.439,39 354.277.503,02
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 250.000,00 6.000.000,00
3. Beteiligungen 9.701.000,00 11.216.570,30
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht 0,00 150.000,00
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 206.031,20 206.032,20
1.246.288.470,59 371.850.105,52
1.246.650.024,26 372.263.683,13
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.690,38 11.383,29
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 58.046.481,81 2.776.328,65
davon aus Lieferungen und Leistungen 3.730.803,41 1.164.926,02
davon sonstige 54.315.678,40 1.611.402,63
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 602.610,42 600.000,00
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 23.478,00 2.093,75
davon aus Lieferungen und Leistungen 23.478,00 0,00
davon sonstige 0,00 2.093,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 2.093,75
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 510.338,20 517.102,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 17.826,51
58.592.988,39 3.306.908,02
II. Wertpapiere und Anteile
1. sonstige Wertpapiere und Anteile 1.194.288,76 1.194.288,76
31.12.2021
31.12.2020
Passiva
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital 33.796.535,00 22.345.334,00
übernommenes Grundkapital 33.796.535,00 22.538.674,00
Nennbetrag eigener Aktien 0,00 -193.340,00
einbezahltes Grundkapital 33.796.535,00 22.345.334,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 9.949.093,87 10.142.433,87
2. nicht gebundene 1.091.905.445,97 194.761.621,70
1.101.854.539,84 204.904.055,57
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen 3.379.653,50 2.253.867,40
IV. Bilanzgewinn 142.257.203,61 98.136.746,73
davon Gewinnvortrag 86.964.079,73 86.242.405,56
1.281.287.931,95 327.640.003,70
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 0,00 49.600,00
2. sonstige Rückstellungen 2.539.736,43 3.112.641,38
2.539.736,43 3.162.241,38
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen und Schuldverschreibungen 36.000.000,00 36.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 6.000.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 30.000.000,00 36.000.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.248.570,13 1.225.198,36
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.248.570,13 1.225.198,36
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.556.490,57 18.183.593,27
davon aus Lieferungen und Leistungen 4.554.193,70 18.180.093,27
davon sonstige 2.296,87 3.500,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4.556.490,57 18.183.593,27
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 94.152,00
davon aus Lieferungen und Leistungen 0,00 94.152,00
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 94.152,00
5. sonstige Verbindlichkeiten 948.339,06 991.918,24
davon aus Steuern 0,00 25.061,04
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.689,98 29.571,68
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 948.339,06 698.421,42
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 293.496,82
42.753.399,76 56.494.861,87
Beilage I/1
.
zum 31. Dezember 2021PIERER Mobility AG
Bilanz
31.12.2021
31.12.2020
Aktiva
III. Guthaben bei Kreditinstituten 16.786.433,45 5.404.275,39
76.573.710,60 9.905.472,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten
3.357.333,28 5.127.951,65
Summe Aktiva 1.326.581.068,14 387.297.106,95
31.12.2021
31.12.2020
Passiva
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 12.753.399,76 20.201.365,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 30.000.000,00 36.293.496,82
Summe Passiva 1.326.581.068,14 387.297.106,95
Beilage I/2
.
1.1.2021 bis 31.12.2021PIERER Mobility AG
Gewinn- und Verlustrechnung
2021
2020
1. Umsatzerlöse 14.106.939,47 13.517.517,79
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 250.000,00 0,00
b) übrige 24.349,82 45.948,27
274.349,82 45.948,27
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.300.519,16 9.339.032,17
4. Personalaufwand
a) Gehälter 44.354,86 1.214.632,09
b) soziale Aufwendungen -21.844,83 318.983,60
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
Mitarbeitervorsorgekassen -48.254,67 15.894,60
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
Pflichtbeiträge 22.015,06 282.864,44
22.510,03 1.533.615,69
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
72.973,08 83.686,62
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen
fallen 6.492,04 6.381,23
b) übrige 14.743.799,35 4.279.464,13
14.750.291,39 4.285.845,36
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis) -10.765.004,37 -1.678.713,78
8. Erträge aus Beteiligungen 84.512.060,86 14.983.188,00
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 2.610,42 1.150,00
davon aus verbundenen Unternehmen 2.610,42 0,00
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 114.807,37 133.710,23
davon aus verbundenen Unternehmen 114.177,95 133.070,85
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen 16.275.509,22 0,00
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen 16.275.509,22 0,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.359.895,08 1.456.168,28
13. Zwischensumme aus Z 8 bis 12 (Finanzergebnis) 66.994.074,35 13.661.879,95
14. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 13) 56.229.069,98 11.983.166,17
15. Steuern vom Einkommen 3.500,00 3.500,00
Beilage I/3
.
1.1.2021 bis 31.12.2021PIERER Mobility AG
Gewinn- und Verlustrechnung
2021
2020
davon weiterverrechnet vom Gruppenträger 3.500,00 3.500,00
16. Ergebnis nach Steuern 56.225.569,98 11.979.666,17
17. Jahresüberschuss 56.225.569,98 11.979.666,17
18. Auflösung von Kapitalrücklagen 193.340,00 30.703,00
19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 1.125.786,10 116.028,00
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 86.964.079,73 86.242.405,56
21. Bilanzgewinn 142.257.203,61 98.136.746,73
Beilage I/4
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln,
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.
Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die unter mehrere Posten der Bilanz fallen, wurde die
Zugehörigkeit zu anderen Posten im Anhang angegeben.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den
gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der
Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten
Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich
geboten - berücksichtigt.
Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des §244 UGB und hat einen
Konzernabschluss, der beim Landesgericht Wels unter der Nummer FN 78112x hinterlegt wird, aufzustellen.
Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen iSd § 15 AktG (§ 115 GmbHG) und gehört als verbundenes
Unternehmen gem. § 244 UGB zum Konsolidierungskreis der Pierer Konzerngesellschaft mbH.
Anlagevermögen
Immaterielles Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert sind.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung , für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Software 3
Beilage I/5
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Sachanlagen
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um
die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu
einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
vorgenommen.
Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften wird für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle
Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
Nutzungsdauer
in Jahren
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 20
Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten vermindert um außerplanmäßige
Abschreibungen – soweit diese notwendig sind, um dauernden Wertminderungen Rechnung zu tragen –
angesetzt. Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens werden im Anlassfall auf ihre Werthaltigkeit untersucht.
Zum 31. Dezember 2021 lag bei den wesentlichen Anteilen an verbundenen Unternehmen kein Anlassfall für
eine Werthaltigkeitsprüfung vor. Anlassbezogene Bewertungen werden auf Basis von diskontierten
Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen und
von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Für Anteile die kurz vor dem
Bilanzstichtag erworben wurden, bildet der Kaufpreis die Grundlage für die geführte Werthaltigkeitsprüfung.
Bei der Werthaltigkeitsprüfung ergaben sich keine Abwertungserfordernisse.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Beilage I/6
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Rückstellungen
Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen und ähnliche Verpflichtungen
Im Vorjahr wurde die Abfertigungsrückstellung nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen auf
Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,10 % ermittelt. Der Rechnungszinssatz wurde im Vorjahr unter
Berücksichtigung des 13jährigen Konzerndurchschnittszinssatzes in Höhe von 1,04 % und einer
durchschnittlichen Bezugserhöhung von 2,50 % ermittelt. Im Vorjahr wurde das gesetzliche
Pensionsantrittsalter berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten
mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung
aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des
vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Beilage I/7
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung
nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Abschreibungen kumuliert Buchwert
1.1.2021
31.12.2021
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
1.1.2021
31.12.2021
Abschreibungen
Zuschreibungen
Abgänge 1.1.2021
31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 109 034,82 0,00 105 251,72 3 783,07 0,00 3 783,10
109 034,82 0,00 109 034,79 0,00 0,03
0,00
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 334 327,10 5 989,14 924 532,59 69 190,01 71,00 409 794,51
1 340 245,24 71,00 993 651,60 0,00 346 593,64
0,00
Anlagen in Bau 0,00 14 960,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 960,00 0,00 0,00 0,00 14 960,00
0,00
1 334 327,10 20 949,14 924 532,59 69 190,01 71,00 409 794,51
1 355 205,24 71,00 993 651,60 0,00 361 553,64
0,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 369 527 503,02 896 117 459,99 15 250 000,00 16 275 508,22 0,00 354 277 503,02
1 267 656 947,61 0,00 31 525 508,22 0,00 1 236 131 439,39
2 011 984,60
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6 000 000,00 100 000,00 0,00 0,00 0,00 6 000 000,00
250 000,00 6 000 000,00 0,00 0,00 250 000,00
150 000,00
Beteiligungen 11 216 570,30 496 414,30 0,00 0,00 0,00 11 216 570,30
9 701 000,00 0,00 0,00 0,00 9 701 000,00
-2 011 984,60
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 150 000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 150 000,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
-150 000,00
Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens 266 031,20 0,00 59 999,00 1,00 0,00 206 032,20
266 031,20 0,00 60 000,00 0,00 206 031,20
0,00
387 160 104,52 896 713 874,29 15 309 999,00 16 275 509,22 0,00 371 850 105,52
1 277 873 978,81 6 000 000,00 31 585 508,22 0,00 1 246 288 470,59
0,00
Summe Anlagenspiegel 388 603 466,44 896 734 823,43 16 339 783,31 16 348 482,30 71,00 372 263 683,13
1 279 338 218,87 6 000 071,00 32 688 194,61 0,00 1 246 650 024,26
0,00
Die Finanzanlagen haben sich insbesondere durch folgende Transaktionen verändert:
Mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 19.10.2021 hat die Pierer Bajaj AG (vormals: PTW Holding
AG) 5.042.925 Stk. (46,5%) Aktien der KTM AG in Form einer Kapitalerhöhung in die PIERER Mobility AG
eingebracht. Weiters hat die PIERER Mobility AG im laufenden Geschäftsjahr 199 Stk. Aktien an der KTM
AG, Mattighofen erworben. Die Gesellschaft hält zum Stichtag 99,75% Anteile an der KTM AG, Mattighofen.
Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 14.6.2021 hat die PIERER Mobility AG 26% Anteile an der KTM
E-Technologies GmbH (nunmehr: KTM Technologies GmbH), Anif erworben und hält somit 100% Anteile an
der Gesellschaft.
Mit Geschäftsanteilskaufvertrag vom 30.06.2021 hat die Gesellschaft 30,46% Anteile an der DealerCenter
Digital GmbH, Neuried, Deutschland, erworben. Die PIERER Mobility AG hält nun zum Stichtag 75,46 %
Anteile an der DealerCenter Digital GmbH.
Beilage I/8
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Zum Stichtag hält die Gesellschaft unverändert 100% Anteile an der PIERER E-Bikes GmbH, Munderfing.
Der gesamte Umgründungsmehrwert in Höhe von EUR 57 253 610,76 (Vorjahr: TEUR 57.254) wird dem
Tochterunternehmen KTM AG, Mattighofen, zugeordnet.
Im laufenden Geschäftsjahr erfolgte eine Ausschüttung des Eigenkapitals (Rücklagen und Bilanzgewinn) der
Platin 1483. GmbH. Gleichermaßen wurde der Buchwert der Anteile um EUR 16 275 508,22 abgestockt. Im
laufenden Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen
Unternehemen sowie keine Abschreibungen an Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens
vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 58 046 481,81 (Vorjahr:
EUR 2 776 328,65) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Dividenenanspruch in Höhe von
EUR 53 393 530,00 (Vorjahr: EUR 0,00), Forderungen aus Finanzierungsdarlehen und sonstige
Verrechnungen in Höhe von EUR 922 148,40 (Vorjahr: EUR 1 611 402,63 ) sowie Forderungen aus
laufenden Verrechnungen EUR 3 730 803,41 (Vorjahr: EUR 1 164 926,02 ).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren in Höhe
von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 2 093,75) aus Finanzierungsdarlehen sowie Forderungen aus laufenden
Verrechnungen in Höhe von EUR 23 478,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 510 338,20 (Vorjahr:
EUR 517 102,33) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Versicherungsleistungen für ehemalige
Mitarbeitern in Höhe von EUR 299 702,99 (Vorjahr: EUR 293 496,81) sowie Forderungen aus geleisteten
Anzahlungen in Höhe von EUR 148 298,41 (Vorjahr: EUR 173 850,76).
Eingefordertes und einbezahltes Nennkapital (Grundkapital)
Das eingeforderte und einbezahlte Nennkapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt EUR 33 796 535,00
(Vorjahr: EUR 22 538 674,00) und ist in 33.796.535 Stück (Vorjahr: 22 538 674 Stück) auf Inhaber lautende
nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert,
aufgeteilt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die gesamten 193.340 Stück eigene Aktien verkauft. Zum Stichtag
hält die Gesellschaft 0 Stk. (Vorjahr: 193 340 Stk.).
Die Aktien der Gesellschaft notieren an der Frankfurter und an der Schweizer Börse.
Der Vorstand wurde bis 26.04.2023 ermächtigt gemäß § 169 AktG das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu weitere EUR 11 269 337,00 durch Ausgabe von bis zu 11 269 337 Stück neue, auf
Inhaber oder Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlage – allenfalls in
mehrere Tranchen – zu erhöhen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Diese Ermächtigung wurde vom Vorstand der PIERER
Mobility AG zur Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Oktober 2021 im Ausmaß von
EUR 11 257 861,00 durch Ausgabe von 11.257.861 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien
ausgenützt.
Am 29.09.2021 beschloss der Vorstand der PIERER Mobility AG das Grundkapital gegen Sacheinlage von
EUR 22.538.674,00 um EUR 11.257.861,00 auf EUR 33.796.535,00 durch Ausgabe von insgesamt
11.257.861 neuen auf Inhaber lautende Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
erhöhen, wobei die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von 46,5% der Aktien der KTM AG erfolgt. Am
19.10.2021 hat der Aufsichtsrat der PIERER Mobility AG der Sachkapitalerhöhung und dem Ausschluss der
Beilage I/9
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Bezugsrechts der Aktionäre zugestimmt.
Die gesetzliche Rücklage wurde im Geschäftsjahr um EUR 1 125 786,10 (Vorjahr: EUR 0,00) erhöht.
Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG vom 4.10.2019 hat der Vorstand
entschieden, ein Rückkaufprogramm zu lancieren und bis zu 7,404% (entsprechend 20% des Free Floats)
des Grundkapitals zurückzukaufen. Basierend darauf umfasst der beschlossene Rückkauf eigener
Inhaberaktien maximal 1 668 763 Inhaberaktien. Die PIERER Mobility AG hat ihre 193.340 Stk. eigene
Aktien im Geschäftsjahr 2021 verkauft und hält nun keine eigenen Aktien mehr.
Die Veränderung der nicht gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 194 761 621,70 um EUR 891 996 720,59
auf EUR 1 091 905 445,97 resultiert einerseits aus dem Verkauf von 193.340 Stk. eigenen Aktien sowie aus
Sachkapitalerhöhung durch Sacheinlage von 5.042.925 Stück KTM AG Aktien durch die Pierer Bajaj AG
(vormals: PTW Holding AG).
Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:
Stand 1.1.2021 Verwendung Auflösung Zuweisung
Stand
31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Rückstellungen für
Abfertigungen
Rückstellung für
Abfertigungen 49 600,00 49 600,00 0,00 0,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen
Rückstellung für nicht
konsumierte Urlaube 58 300,00 58 300,00 0,00 0,00 0,00
Rückstellung für
Sonderzahlungen 122 560,00 122 560,00 0,00 0,00 0,00
Rückstellung für
Zeitguthaben 4 000,00 4 000,00 0,00 0,00 0,00
Rückstellung für
Rechtsberatungskosten 46 671,02 46 671,02 0,00 15 000,00 15 000,00
Rückstellung für
Wirtschaftsprüfung 102 780,00 102 780,00 0,00 176 500,00 176 500,00
Rückstellung für
Steuerberatung 51 440,36 51 440,36 0,00 29 600,00 29 600,00
Sonstige Rückstellungen 2 726 890,00 304 753,57 250 000,00 146 500,00 2 318 636,43
3 112 641,38 690 504,95 250 000,00 367 600,00 2 539 736,43
Summe Rückstellungen 3 162 241,38 740 104,95 250 000,00 367 600,00 2 539 736,43
Die sonstigen Rückstellunge in Höhe von EUR 2 318 636,43 (Vorjahr: EUR 2 726 890,00) beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Haftungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Beteiligungsportfolio in
Höhe von EUR 2 172 136,43 (Vorjahr: EUR 2 600 000,00) sowie Rückstellung für Aufsichtsratsvergütungen
in Höhe von EUR 67 000,00 (Vorjahr: EUR 57 000,00).
Verbindlichkeiten
Die PIERER Mobility AG hat im Juli 2015 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 56 500 000,00
begeben, welches in Höhe von EUR 44 000 000,00 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und in Höhe von
EUR 12 500 000,00 mit einer Laufzeit von 7 Jahre abgeschlossen wurde. Das Schuldscheindarlehen mit
einer Laufzeit von 5 Jahren wurde zur gänze rückgeführt. Vom Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von 7
Jahren wurde bereits am 16.1.2017 ein Betrag in Höhe von EUR 6 500 000,00 vorzeitig rückgeführt und es
resultiert zum Stichtag ein Betrag in Höhe von EUR 6 000 000,00 mit einem fixen Zinssatz.
Beilage I/10
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Am 17.7.2015 hat die PIERER Mobility AG eine Namensschuldverschreibung in Höhe von
EUR 30 000 000,00 mit einer fixen Laufzeit von 10 Jahren begeben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 4 556 490,57 (Vorjahr:
EUR 18 183 593,27) betreffen im Wesentlichen eine Verbindlichkeit aus Anteilsverkauf der Platin 1483.
GmbH in Höhe von EUR 371 325,43 (Vorjahr: EUR 16 495 219,53), sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und sonstige Leistungen in Höhe von EUR 4 182 868,27 (Vorjahr: EUR 1 684 873,74).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 94 152,00) betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 948 339,06 (Vorjahr EUR 991 918,24) betreffen im
Wesentlichen Zinsen aus den begebenen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen in
Höhe von EUR 623 855,35 (Vorjahr: EUR 623 855,35), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von EUR 21 253,46 (Vorjahr: EUR 16 434,96) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 301 540,27 (Vorjahr: EUR 296 707,60).
Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 405 676,05 (Vorjahr:
EUR 698 421,42) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.
Haftungsverhältnisse und sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen
Die PIERER Mobility AG hat für die DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland gegenüber der RLB
OÖ, aus Verpflichtungen gegenüber Lieferanten eine Garantie bis zu einem Höchstbetrag von
EUR 500 000,00 (Vorjahr: EUR 0,00) abgegeben.
Für ein Reverse Factoring Programm bei der Erste Group Bank AG hat die PIERER Mobility AG für die
PIERER E-Bikes GmbH, Wien eine Patronatserklärung in Höhe von EUR 15 000 000,00 (Vorjahr:
EUR 15 000 000,00) abgegeben. Zum Stichtag resultiert aus dem Reverse Factoring Programm ein
Haftungsbetrag in Höhe von EUR 15 000 000,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Die PIERER Mobility AG hat im Vorjahr für die PEXCO GmH, Schweinfurt, Deutschland gegenüber der KGI
Bank Co., Ltd., Taiwan, aus Verpflichtungen gegenüber Lieferanten eine Garantie bis zu einem Höchstbetrag
von TEUR 16 299 abgegeben. Der aushaftende Betrag gegenüber Lieferanten resultierte im Vorjahr in Höhe
von TEUR 7 685.
Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen
Zusammensetzung:
des folgenden
Geschäftsjahres
des folgenden
Geschäftsjahres
der folgenden
fünf
Geschäftsjahre
der folgenden
fünf
Geschäftsjahre
2021 2020 2021 2020
EUR TEUR EUR TEUR
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 25 0,00 26
Verpflichtungen aus Mietverträgen 1 558 298,30
1 779 9 484 154,66 8 893
1 558 298,30 1 804 9 484 154,66 8 920
Beilage I/11
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen bzw. haben sich wie folgt entwickelt (Angaben in TEUR):
2021 2020
TEUR TEUR
Umsatzerlöse
Erlöse Inland 14 078 12 625
Erlöse EU 29 891
Erlöse sonstiges Ausland 0 1
Skonti 00
14 107 13 518
Zusammensetzung der Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
Mitarbeitervorsorgekassen:
2021 2020
EUR EUR
Dotierung Abfertigung -100,00 -5 300,00
Veränderung Rückstellung für Abfertigung (Angestellte) -49 500,00 0,00
MV-Beitrag Angestellte 1 345,33 21 194,60
-48 254,67 15 894,60
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen betreffen zur Gänze
sonstige Arbeitnehmer.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für
konzerninterne Dienstleistungen und Umlagen, Aufwendungen für Vorstandstätigkeiten,
Steuerberatungsaufwand sowie Rechts- und Beratungsaufwand.
Bezüglich der Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird § 238 (1) Z 18 UGB in Anspruch genommen.
Erträge aus Beteiligungen
Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 84 512 060,86 (Vorjahr: EUR 14 983 188,00) betreffen
Dividendenerträge, davon aus verbundenen Unternehmen EUR 83 699 674,61 (Vorjahr:
EUR 14 376 790,00).
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Sonsitge Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von EUR 114 807,37 (Vorjahr: EUR 133 710,23) betreffen im
Wesentlichen Zinsen aus Darlehen.
Beilage I/12
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Seit der Veranlagung 2014 ist die Gesellschaft Gruppenmitglied der Gruppe der Pierer Konzerngesellschaft
mbH iSd § 9 KStG.
Die steuerlichen Ergebnisse der Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet. Die zu
leistenden Steuerumlagen zwischen dem Gruppenträger und jedem einzelnen Gruppenmitglied wurde in
Form von einer Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung geregelt.
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen in Höhe von
EUR 3 500,00 (Vorjahr: EUR 3 500,00) die Steuerumlage an den Gruppenträger (25%).
Die Pierer Mobility AG, Wels, ist seit 1.10.2018 Gruppenmitglied einer Organschaft im umsatzsteuerlichen
Sinn, die von der Pierer Industrie AG, Wels, gebildet wird.
Zur Unternehmensgruppe gehören folgende Gesellschaften (Gruppenmitglieder):
Pierer Industrie AG, Wels (Gruppenträger)
Pierer Mobility AG, Wels
PIERER E-Bikes GmbH (vormals: Husqvarna E-Bicycles GmbH, Munderfing
KTM Technologies GmbH (vormals: KTM E-Technologies GmbH), Anif
KTM AG, Mattighofen
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen
KTM Österreich GmbH, Mattighofen
KTM Sportcar GmbH, Mattighofen
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen
PIERER Innovation GmbH (vm. KTM Innovation GmbH), Wels
Husqvarna Motorcycles GmbH, Mattighofen
Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg
Pankl Immobilienverwaltung GmbH, Kapfenberg
Pankl Aerospace Systems Europe GmbH, Kapfenberg
Krenhof GmbH, Köflach
KTM Components GmbH, Munderfing
WP Immobilien GmbH, Munderfing
WP Suspension GmbH, Mattighofen
GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen
Avocodo GmbH, Linz
bikes&wheels 2 Radhandels GmbH
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH
Es existieren temporäre Unterschiede zwischen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansätzen im
Wesentlichen auf Grund von Bewertungsunterschieden im Sachanlagevermögen und bei der Bewertung von
Personalrückstellungen. Da zum Bilanzstichtag weder passive latente Steuern zur Gegenverrechnung, als
Beilage I/13
.
Anhang
PIERER Mobility AG
auch substantielle Hinweise für die Rechtfertigung eines Ansatzes aktiver latenter Steuern vorliegen, wurden
keine aktiven latenten Steuern angesetzt.
Sonstige Angaben
Ergebnisverwendung
Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses:
Es wird vorgschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 142 257 203,61 eine Dividende von
EUR 1,00 je Aktie, das sind in Summe EUR 33 796 535,20 auszuschütten und den Restbetrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Folgende wesentliche Ereignisse sind nach dem Abschlussstichtag eingetreten, die weder in der Bilanz noch
in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind:
Die PIERER Mobility AG listete ihre Aktien im Amtlichen Handel (Segment den prime market) der Wiener
Börse. Die Handelsaufnahme im prime market, das Top-Segment der Wiener Börse, erfolgte am 1. März
2022.
Unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt
Gemäß § 238 Abs.1 Z 7 und 8 UGB wird wie folgt berichtet:
Name des Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH, FN 134766k
Sitz des Mutterunternehmens: Wels, Österreich
Ort der Offenlegung: Landesgericht Wels
Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Aufsichtsräte tätig:
Blazicek Josef (Vorsitzender)
Dr. Chalupsky Ernst (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Ing. Hörtenhuber Alfred (Mitglied)
Mag. Rinnerberger Klaus (Mitglied)
Der Aufsichtsrat erhält für den Zeitraum 1.1.2021 bis 31.12.2021 eine Vergütungen in Höhe von
EUR 73 000,00 (Vorjahr: EUR 57 000,00), der als Vorschlag in der nächsten Hauptversammlung eingebracht
wird.
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Vorstände tätig:
DI Pierer Stefan, CEO
Mag. Roithner Friedrich, CFO
Mag. Ing. Trunkenpolz Huber, CSO
Beilage I/14
.
Anhang
PIERER Mobility AG
Beteiligungen
Firmenname Firmensitz Eigenkapital
Anteil in
% Letztes Ergebnis Bilanzstichtag
KTM AG 5230 Mattighofen 311 918 870,16 99,75 20 645 943,20 31.12.2020
PIERER E-Bikes GmbH 5222 Munderfing 24 051 600,28 100,0 -1 568 015,25 31.12.2020
Platin 1483. GmbH 97424 Schweinfurt,
Deutschland 217 674,11 100,0 -7 325,89 31.12.2021
KTM Technologies GmbH (vormals:
KTM E-Technologies GmbH) 5081 Anif 2 405 481,18 100,0 398 271,90 31.12.2020
Avocodo GmbH 4020 Linz 1 573 170,17 100,0 989 354,82 31.12.2021
HDC GmbH 5222 Munderfing 122 892,86 100,0 1 052,39 31.12.2021
PIERER Innovation GmbH (vormals:
KTM Innovation GmbH) 4600 Wels 146 729,94 100,0 -262 228,23 31.12.2020
Kiska GmbH 5081 Anif 6 447 793,21 50,0 1 554 768,59 31.3.2021
DealerCenter Digital GmbH 82061 Neuried,
Deutschland 728 999,50 75,46 -200 411,92 31.12.2020
Anlage 1
zum Anhang
.
zum 31.12.2021PIERER Mobility AG
ANLAGENSPIEGEL
€€€€€€€€€€€€
Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Stand
1.1.2021
Zugänge /
Umgründung
Abgänge Umbuchungen Stand
31.12.2021
Stand
1.1.2021
Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge Stand
31.12.2021
Stand
1.1.2021
Stand
31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Software
109.034,82 0,00 0,00 0,00 109.034,82 105.251,72 3.783,07 0,00 0,00 109.034,79 3.783,10 0,03
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.334.327,10 5.989,14 71,00 0,00 1.340.245,24 924.532,59 69.190,01 0,00 71,00 993.651,60 409.794,51 346.593,64
2. Anlagen in Bau 0,00 14.960,00 0,00 0,00 14.960,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.960,00
1.334.327,10 20.949,14 71,00 0,00 1.355.205,24 924.532,59 69.190,01 0,00 71,00 993.651,60 409.794,51 361.553,64
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 369.527.503,02 896.117.459,99 0,00 2.011.984,60
1.267.656.947,61
15.250.000,00 16.275.508,22 0,00 0,00 31.525.508,22 354.277.503,02
1.236.131.439,39
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.000.000,00 100.000,00 6.000.000,00 150.000,00 250.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000.000,00 250.000,00
3. Beteiligungen 11.216.570,30 496.414,30 0,00 -2.011.984,60 9.701.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.216.570,30 9.701.000,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 150.000,00 0,00 0,00 -150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 266.031,20 0,00 0,00 0,00 266.031,20 59.999,00 1,00 0,00 0,00 60.000,00 206.032,20 206.031,20
387.160.104,52 896.713.874,29 6.000.000,00 0,00 1.277.873.978,81 15.309.999,00 16.275.509,22 0,00 0,00 31.585.508,22 371.850.105,52 1.246.288.470,59
SUMME ANLAGENSPIEGEL
388.603.466,44 896.734.823,43
6.000.071,00 0,00 1.279.338.218,87 16.339.783,31 16.348.482,30 0,00 71,00 32.688.194,61
372.263.683,13
1.246.650.024,26
*) enthält Zugänge aus Einbringung in Höhe von EUR 895.000.000,00
*)
Anlage 2
zum Anhang
.
Lagebericht
PIERER Mobility AG
per 31.12.2021
der PIERER Mobility AG , Wels
Da diese Gesellschaft eine geschäftsleitende Holdinggesellschaft ist, beinhaltet der Lagebericht neben den
Informationen des Einzelabschlusses auf Basis UGB (Teil 1) auch die Informationen des
Konzernabschlusses auf Basis IFRS (Teil 2).
I) Einzelabschluss der PIERER Mobility AG (nach UGB):
A. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens
Das Geschäftsjahr für den Einzelabschluss der PIERER Mobility AG umfasst den Zeitraum vom 1.1.2021 bis
31.12.2021.
Die PIERER Mobility AG hat im Geschäftsjahr 2021 ihre Anteile an KTM AG um 46,5% erhöht, die von der
Pierer Bajaj AG als Sacheinlage in Form einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht wurden. Die
PIERER Mobility AG besitzt zum Abschlussstichtag die Mehrheitsbeteiligung an der KTM AG (99,75%). Zum
Stichtag 31.12.2021 hält die PIERER Mobility AG unverändert 100% Anteile an der PIERER E-Bikes GmbH,
100% Anteile an der PIERER Innovation GmbH (vm. KTM Innovation GmbH) 100% der Anteile an der HDC
GmbH und 100% Anteile an der Avocodo GmbH. An der Kiska GmbH hält die Gesellschaft unverändert 50%
sowie an der AC styria Mobilitätscluster GmbH 12,33%. Im Juni 2021 hat die PIERER Mobility AG 26% der
Anteile an der KTM Technologies GmbH (vm. KTM E-Technologies GmbH) erworben und hält nun 100%
Anteile an der Gesellschaft. Weiters hat die PIERER Mobility AG 30,46% Anteile an der DealerCenterDigital
GmbH, Neuried, Deutschland, erworben und hat ihre Anteile auf 75,46% Anteile erhöht.
Da die PIERER Mobility AG im Wesentlichen die Aufgaben einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft
erfüllt, wird im Lagebericht auch auf die Entwicklungen des Geschäftsjahres 2021 ihrer
Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt eingegangen.
B. Ertrags- und Vermögenslage
1. Ergebnisanalyse
Die PIERER Mobility AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 56,2 Mio.
(Vorjahr: 12,0 Mio.) erzielt. Positiv wirkten sich im Wesentlichen Dividendenerträge aus den
Beteiligungsunternehmen in Höhe von 84,5 Mio. aus. In Folge einer Dividendenausschüttung wurde eine
Teilwertabschreibung in Höhe von 16,3 Mio. vorgenommen, die das das Ergebnis negativ beeinflusst hat.
Negativ wirkten sich vor allem die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus. Diese betreffen im
Wesentlichen Aufwendungen für konzerninterne Dienstleistungen und Umlagen, Aufwendungen für
Vorstandstätigkeiten, Steuerberatungsaufwand sowie Rechts- und Beratungsaufwand.
Beilage II/1
.
Lagebericht
PIERER Mobility AG
2. Bilanzanalyse
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 in Höhe von 1.326,6 Mio (Vorjahr: 387,3 Mio) hat sich um 939,3 Mio.
erhöht, was im Wesentlichen auf die Erhöhung des Finanzanlagevermögens zurückzuführen ist. Das
Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2021 auf 1.246,7 Mio. erhöht (Vorjahr: 372,3 Mio.) und ist im
Wesentlichen auf die Einbringung von 46,5% Anteilen an der KTM AG in Höhe von 895,0 Mio., die in Form
einer Sachkapitalerhöhung durch Erhöhung des Grundkapital in Höhe von 11,3 Mio. sowie Erhöhung der
Kapitalrücklagen in Höhe von 883,7 Mio., sowie auf die Aufstockung der Anteile an der KTM Technologies
GmbH (vm. KTM E-Technologies GmbH) sowie der DealerCenterDigital GmbH zurückzuführen ist.
Das Umlaufvermögen hat sich im Geschäftsjahr 2021 auf 76,6 Mio. erhöht (Vorjahr: 9,9 Mio.) und ist im
Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Die
liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr um 11,4 Mio. erhöht. Die Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen betragen zum Stichtag 58,0 Mio. (Vorjahr: 2,8 Mio.) und betreffen im
Wesentlichen Forderungen aus Dividendenanspruch, Finanzierungsforderungen sowie Forderungen aus
laufenden Verrechnungen und sonstigen Forderungen.
Das Eigenkapital hat sich erhöht und beträgt zum Stichtag 1.281,3 Mio. (Vorjahr: 327,6 Mio.). Die
Eigenkapitalquote beträgt 96,58% und liegt somit auf einem sehr hohen Niveau.
Die Verbindlichkeiten haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr reduziert und lagen zum 31.12.2021 bei
42,8 Mio. (Vorjahr: 56,5 Mio.). Die Reduktion der Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus dem
Ausgleich der Kaufpreisverbindlichkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb der 40% Anteile an der PEXCO
GmbH, der Geschäftsjahres 2020 stattgefunden hat. Von den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten
betreffen 6,0 Mio. (Vorjahr: 6,0 Mio.) Schuldscheindarlehen, 30,0 Mio. (Vorjahr: 30,0 Mio.)
Namensschuldverschreibungen, 1,2 Mio. (Vorjahr: 1,2 Mio.) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, 4,6 Mio. (Vorjahr: 18,2 Mio.) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie
1,0 Mio. (Vorjahr: 1,0 Mio.) sonstige Verbindlichkeiten.
C. Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 1 (Vorjahr: 16) MitarbeiterInnen.
Beilage II/2
/$*(%(5,&+7=80.21=(51$%6&+/866
3(5'(53,(5(502%,/,7<$*:(/6
(17:,&./81*'(53,(5(502%,/,7<*5833(
'DV8QWHUQHKPHQ
'LH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH LVW (XURSDV IKUHQGHU 3RZHUHG 7ZR:KHHOHU+HUVWHOOHU 37: 0LW LKUHQ
0RWRUUDGPDUNHQ .70 +8649$51$ 0RWRUF\FOHV XQG *$6*$6 ]lKOW VLH LQVEHVRQGHUH EHL GHQ 3UHPLXP
0RWRUUlGHUQ]XGHQHXURSlLVFKHQ 7HFKQRORJLHXQG 0DUNWIKUHUQ'DV3URGXNWSRUWIROLRGHU 3,(5(50RELOLW\
*UXSSH XPIDVVW QHEHQ )DKU]HXJHQ PLW 9HUEUHQQXQJVPRWRUHQ DXFK HPLVVLRQVIUHLH =ZHLUlGHU PLW
(OHNWURDQWULHEHQLQVEHVRQGHUH(0RWRUF\FOHVXQG(%LF\FOHV$OV3LRQLHULQGHU(OHNWURPRELOLWlWIU=ZHLUlGHU
KDWGLH*UXSSHPLWLKUHPVWUDWHJLVFKHQ3DUWQHU%DMDMGLH9RUDXVVHW]XQJHQJHVFKDIIHQHLQHJOREDOIKUHQGH5ROOH
LP 1LHGULJYROWEHUHLFK  9ROW HLQ]XQHKPHQ 'HU (LQVWLHJ LQ GLH (%LF\FOH6SDUWHPLW GHU 3,(5(5(%LNHV
*PE+ ZDU HLQ ZHLWHUHU ZLFKWLJHU 6FKULWW XP GLH $NWLYLWlWHQ DXFK LP %HUHLFK GHU )DKUUDG(OHNWURPRELOLWlW ]X
LQWHQVLYLHUHQ'LH)DKUUlGHUZHUGHQXQWHUGHQ0DUNHQ+8649$51$(%LF\FOHV55D\PRQVRZLH*$6*$6(
%LF\FOHVYHUWULHEHQ XQG DE  DXFK XQWHU GHU 0DUNH )(/7 %LF\FOHV XP DP DWWUDNWLYHQ 0DUNWZDFKVWXP LQ
GLHVHP6HJPHQW]XSDUWL]LSLHUHQXQGVLFKLQGLHVHP%HUHLFK]XHLQHPEHGHXWHQGHQLQWHUQDWLRQDOHQ3OD\HU]X
HQWZLFNHOQ
6HLWGHP1RYHPEHUVLQGGLH$NWLHQGHU3,(5(50RELOLW\$*LP,QWHUQDWLRQDO5HSRUWLQJ6WDQGDUGGHU
6,;6ZLVV([FKDQJHSULPlUNRWLHUW$P0lU]ZXUGHQGLH$NWLHQGHU3,(5(50RELOLW\$*LQGHQ6ZLVV
3HUIRUPDQFH,QGH[63,GHU6,;6ZLVV([FKDQJHDXIJHQRPPHQ6HLWGHP0lU]QRWLHUHQGLH$NWLHQGHU
3,(5(50RELOLW\$*DXFKLPUHJXOLHUWHQ0DUNWGHU)UDQNIXUWHU:HUWSDSLHUE|UVH*HQHUDO6WDQGDUG$E0lU]
LVW]XVlW]OLFKGLH+DQGHOVDXIQDKPHLP3ULPH0DUNHWGHU:LHQHU%|UVHHUIROJWZRPLWGLH$NWLHQGHU3,(5(5
0RELOLW\ $* LP 7RS6HJPHQW GHU :LHQHU %|UVH JHOLVWHW VLQG 0LW GLHVHP 6FKULWW VROO GHP JURHQ
,QYHVWRUHQLQWHUHVVHLP,QXQG$XVODQGEHJHJQHWZHUGHQ
$EVDW]XQG8PVDW]HQWZLFNOXQJLP*HVFKlIWVMDKU
7URW] K|FKVWHU +HUDXVIRUGHUXQJHQ LQ GHQ LQWHUQDWLRQDOHQ /LHIHUNHWWHQ XQG GHQ 5LVLNHQ DXV GHU &29,'
3DQGHPLHYHUEHVVHUWHGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHGHQ8PVDW]XPUXQGXQGHU]LHOWHHLQHQ5HNRUGXPVDW]
YRQ¼0LR9RUMDKU¼0LR0LWYHUNDXIWHQ0RWRUUlGHUQGHU0DUNHQ.70+8649$51$
XQG *$6*$6 9RUMDKU  KDW 3,(5(5 0RELOLW\ DQJHWULHEHQ GXUFK GLH KRKH JOREDOH 1DFKIUDJH QDFK
0RWRUUlGHUQ HLQ $EVDW]SOXV YRQ  HUUHLFKW 'HV :HLWHUHQ NRQQWH GLH )DKUUDG'LYLVLRQ PLW GHQ 0DUNHQ
+8649$51$ 5 5$<021 XQG *$6*$6 HLQ $EVDW]ZDFKVWXP YRQ PHKU DOV  HU]LHOHQ XQG 
)DKUUlGHU9RUMDKUYHUNDXIHQGDYRQ(%LF\FOHV9RUMDKU
,Q(XURSDODJGHU$EVDW]DQGLH+lQGOHUEHL0RWRUUlGHUQXQG)DKUUlGHUQ.QDSS]ZHL'ULWWHO
GHU 0RWRUUlGHU  6WFN ZXUGHQ LQ GHQ 0lUNWHQ DXHUKDOE (XURSDV XQG KLHU LQVEHVRQGHUH LQ
1RUGDPHULND,QGLHQXQG$XVWUDOLHQYHUNDXIW'LH8PVHW]XQJGHUJOREDOHQ3URGXNWVWUDWHJLHVRZLHGLH([SDQVLRQ
LQ ZHLWHUH DVLDWLVFKH XQG VGDPHULNDQLVFKH 0lUNWH ZXUGHQ LP DEJHODXIHQHQ *HVFKlIWVMDKU NRQVHTXHQW
ZHLWHUYHUIROJW
(LQlKQOLFKHV%LOGZLHLP:KROHVDOHVSLHJHOWVLFKLPLQWHUQDWLRQDOHQ5HWDLO0DUNWXPIHOGZLGHUZREHLKLHUGHU
HXURSlLVFKH 0RWRUUDGPDUNW XP FD  DXI  6WFN JHZDFKVHQ LVW 'HU 0DUNWDQWHLO DOOHU GUHL
0RWRUUDGPDUNHQOLHJWVRPLWLP-DKUEHL(EHQIDOOVSRVLWLYHQWZLFNHOWHQVLFKVRZRKOGHUDPHULNDQLVFKH
DOVDXFKGHUDXVWUDOLVFKH0DUNWPLWMHZHLOVGHXWOLFK]ZHLVWHOOLJHQ0DUNWDQWHLOVZHUWHQYRQE]Z'HU
LQGLVFKH*HVDPWPRWRUUDGPDUNWEHILQGHWVLFKOHLFKWLP$XIVFKZXQJ%DMDMVHW]WHLQ,QGLHQUXQG.70
XQG+XVTYDUQD0RWRUUlGHUDEUHVXOWLHUHQGLQHLQHP0DUNWDQWHLOYRQ'LH3,(5(50RELOLW\*UXSSHEHVWlWLJWH
VRPLW GLH VWDUNHQ =XODVVXQJV]DKOHQ GHV 9RUMDKUHV XQG NRQQWH GLH JOREDOHQ =XODVVXQJHQ DXI KRKHP 1LYHDX
NRQVWDQWKDOWHQ
Beilage II/3
(UZHUE)(/7%LF\FOHV
,P*HVFKlIWVMDKUZXUGHGLH%QGHOXQJGHURSHUDWLYHQ7lWLJNHLWHQGHU)DKUUDG'LYLVLRQHUIROJUHLFKLQGHU
3,(5(5(%LNHV*PE+DEJHVFKORVVHQ(LQZLFKWLJHV+LJKOLJKWLQGLHVHP6HJPHQWZDUGHULP1RYHPEHUHUIROJWH
(UZHUEGHU86DPHULNDQLVFKHQ0DUNHÄ)(/7³)(/7%LF\FOHVZXUGHLQ.DOLIRUQLHQ86$JHJUQGHWXQGLVW
EHNDQQWIUGLH+HUVWHOOXQJYRQOHLVWXQJVVWDUNHQ5HQQUlGHUQ7ULDWKORQ%DKQ&\FORFURVVXQG*UDYHO%LNHV
)(/7)DKUUlGHUZXUGHQ]X(WDSSHQVLHJHQEHL*UDQG7RXUVJHIDKUHQXQGEUDFKWHQUHNRUGYHUGlFKWLJH7ULDWKORQ
:HOWPHLVWHUWLWHO RO\PSLVFKH *ROGPHGDLOOHQ VRZLH :HOWPHLVWHUWLWHO DXI YHUVFKLHGHQHQ 7HUUDLQV HLQ 'HU
,QWHJUDWLRQVSUR]HVVGHU0DUNH)HOWLQGLH3,(5(5(%LNHV*PE+KDWEHUHLWVEHJRQQHQ
9HUHLQIDFKXQJGHU%HWHLOLJXQJVVWUXNWXUPLW%DMDM
$OV ZLFKWLJHU 0HLOHQVWHLQ IU GDV 8QWHUQHKPHQ LVW GHU $EVFKOXVV GHU 9HUHLQIDFKXQJ GHU %HWHLOLJXQJVVWUXNWXU
]ZLVFKHQGHU 3LHUHU*UXSSHXQG GHULQGLVFKHQ %DMDM*UXSSHLP 4XDUWDO ]XVHKHQ'LH %DMDM*UXSSH
EUDFKWH GDEHL ZLH JHSODQW LP HUVWHQ 6FKULWW HLQ $NWLHQSDNHW LP $XVPD YRQ  DQ GHU RSHUDWLYHQ
7RFKWHUJHVHOOVFKDIW.70$*LQGLHYRQGHU3LHUHU*UXSSHJHKDOWHQH0HKUKHLWVDNWLRQlULQGHU3,(5(50RELOLW\
$*GLH3LHUHU%DMDM$*HLQ'DIUHUKLHOW%DMDMHLQH%HWHLOLJXQJDQGHU3LHUHU%DMDM$*LP$XVPDYRQ
,Q HLQHP ]ZHLWHQ 6FKULWW ZXUGH GLHVHV ]ZLVFKHQ]HLWOLFK YRQ GHU 3LHUHU %DMDM $* JHKDOWHQH  .70
$NWLHQSDNHW LP 5DKPHQ HLQHU NQDSS LJHQ 6DFKNDSLWDOHUK|KXQJ LQ GLH 3,(5(5 0RELOLW\ $* HLQJHEUDFKW
'DEHLZXUGHQQHXHU$NWLHQDXVJHJHEHQ'LHVH6DFKNDSLWDOHUK|KXQJDXVGHPJHQHKPLJWHQ.DSLWDO
LQ +|KH YRQ ¼  0LR GDV HQWVSULFKW H[DNW  GHV EHVWHKHQGHQ *UXQGNDSLWDOV ZXUGH XQWHU
%H]XJVUHFKWVDXVVFKOXVV GXUFKJHIKUW =XU =HLFKQXQJ ZXUGH DXVVFKOLHOLFK GLH 3LHUHU %DMDM $* ]XJHODVVHQ
'XUFK GLHVHV Ä8SOLIWLQJ3URMHNW³ LQNOXVLYH .DSLWDOHUK|KXQJ VWLHJ GLH %HWHLOLJXQJ GHU 3LHUHU 0RELOLW\ DQ GHU
RSHUDWLYHQ .70 $* QDFK (UZHUE GHU QRFK UHVWOLFKHQ YRQ %DMDM JHKDOWHQHQ UXQG  .70 $*$QWHLOH DXI
9RUMDKU 'LHUHVWOLFKHQVROOHQJHJHQ*HZlKUXQJHLQHUDQJHPHVVHQHQ%DUDEILQGXQJ
DXIGHQ+DXSWJHVHOOVFKDIWHU3,(5(50RELOLW\$*LQEHUWUDJHQZHUGHQ6TXHH]H2XW6RPLWZLUGLQGHU
3,(5(5 0RELOLW\ *UXSSH QDFKKDOWLJ HLQH NODUH 6WUXNWXU JHVFKDIIHQ XQG GDEHL GLH 0LQGHUKHLWHQDQWHLOH
Ä0LQRULWLHV³DXIHLQ]XYHUQDFKOlVVLJHQGHV1LYHDXUHGX]LHUW
6WUDWHJLVFKH3DUWQHUVFKDIWHQ
$OV 3LRQLHU LQ GHU (OHNWULIL]LHUXQJ YRQ PRWRULVLHUWHQ =ZHLUlGHUQ HU]LHOWH GLH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH LQ 
EHUHLWV 8PVDW]HUO|VH LQ +|KH YRQ UXQG ¼  0LR  PLW HOHNWULVFK DQJHWULHEHQHQ =ZHLUlGHUQ (
0RWRUF\FOHVXQG(%LF\FOHV+HUYRU]XKHEHQVLQGLQGLHVHP=XVDPPHQKDQJGLHLQHLQJHJDQJHQHQEHLGHQ
VWUDWHJLVFKHQ3DUWQHUVFKDIWHQLP%HUHLFKGHU(0RELOLWlWPLW%DMDMHLQHUVHLWVXQG9$57$DQGHUHUVHLWV
'LH3,(5(50RELOLW\$*XQG%DMDM$XWR/LPLWHG,QGLHQV]ZHLWJU|WHU0RWRUUDGKHUVWHOOHUYHUWLHIWHQLKUHEHUHLWV
MlKULJHVWUDWHJLVFKH3DUWQHUVFKDIWLQGHULQWHUQDWLRQDOHQ0RWRUUDGLQGXVWULHQXQDXFKEHLGHU(QWZLFNOXQJYRQ
(OHNWURSURGXNWHQ LP =ZHLUDGEHUHLFK XP GHU ZDFKVHQGHQ 1DFKIUDJH QDFK LQQRYDWLYHQ (0RELOLW\.RQ]HSWHQ
JHUHFKW]XZHUGHQ%HLGH8QWHUQHKPHQDUEHLWHQDQGHU(UIRUVFKXQJJHPHLQVDPHU7KHPHQZLHEHLVSLHOVZHLVH
GDV HPLVVLRQVIUHLH $EJDVV\VWHP GHQ JHULQJHQ :DUWXQJVDXIZDQG XQG GLH /DQJOHELJNHLW YRQ OHLFKWHQ
(OHNWURIDKU]HXJHQ LQ XUEDQHQ 8PJHEXQJHQ XQG 0HWURSROHQ 'LHVH 6WUDWHJLH EHLQKDOWHW DXFK HLQH RIIHQH
+HUDQJHKHQVZHLVH PLWXQWHUVFKLHGOLFKHQ%DWWHULH/|VXQJHQXPVRZRKOGLH9RUWHLOHYRQLQWHJULHUWHQDOVDXFK
KHUDXVQHKPEDUHQ%DWWHULHQ]XQXW]HQ
(LQH ZHLWHUH VWUDWHJLVFKH .RRSHUDWLRQ IU GLH (QWZLFNOXQJ YRQ KRFKHIIL]LHQWHQ %DWWHULHV\VWHPHQ LP (OHNWUR
=ZHLUDGEHUHLFK YHUHLQEDUWHQ LP 0lU]  3,(5(5 0RELOLW\ $* XQG 9$57$ $* GHU IKUHQGH HXURSlLVFKH
+HUVWHOOHUYRQ/L,RQHQ=HOOHQXQGHLQJOREDOHU,QQRYDWLRQVXQG7HFKQRORJLHIKUHU9$57$XQG.70VROOHQPLW
KRFKHIIL]LHQWHQ %DWWHULHV\VWHPHQ HLQ VWDUNHV 6LJQDO LQ XQG DXV (XURSD VHW]HQ =LHOVHW]XQJ LVW HLQH
=XVDPPHQDUEHLWLQGHQ%HUHLFKHQ)RUVFKXQJ(QWZLFNOXQJ3URGXNWLRQ0DUNHWLQJXQG9HUWULHEVRZLHLP%HUHLFK
5FNQDKPH 5HF\FOLQJ XQG QG /LIH YRQ %DWWHULHQ 'LH .RRSHUDWLRQVSDUWQHU VHKHQ JURHV 3RWHQ]LDO IU GLH
(QWZLFNOXQJ HLQHU 3ODWWIRUPEDWWHULH IU OHLFKWH (OHNWURIDKU]HXJH LP %HUHLFK GHU 9ROW7HFKQRORJLH PLW
6SLW]HQOHLVWXQJHQELVFDN:
Beilage II/4
=XU(UZHLWHUXQJGHU)DKUUDGXQG(%LNH3URGXNWLRQVNDSD]LWlWZXUGHPLW0$;&20/WGHLQ-RLQW
9HQWXUH IU GLH (%LNH )HUWLJXQJ LQ 3ORYGLY JHJUQGHW $XI HLQHP $UHDO YRQ  Pð HQWVWHKW HLQH
KRFKPRGHUQH (%LNH 3URGXNWLRQV XQG $VVHPEOLHUXQJVVWlWWH (V ZLUG DXFK LQWHUQDWLRQDOHQ =XOLHIHUHUQ GLH
0|JOLFKNHLWJHJHEHQVLFK DP 6WDQGRUWDQ]XVLHGHOQ'LH,QEHWULHEQDKPH LVWLQ GHU ]ZHLWHQ-DKUHVKlOIWH 
JHSODQW'LHMlKUOLFKH3URGXNWLRQVNDSD]LWlWEHWUlJWUXQG6WFN3,(5(50RELOLW\$*EULQJWLKUHJHVDPWH
)DKU]HXJHQWZLFNOXQJVXQG3URGXNWLRQVNRPSHWHQ]LQGDV-RLQW9HQWXUHHLQ0$;&20/WGLVWHLQHUGHUJU|WHQ
)DKUUDGKHUVWHOOHULQ2VWHXURSDXQG0LWJOLHGGHU0$;(8523(*UXSSHLQ%XOJDULHQ0D[FRPSURGX]LHUWEHUHLWV
IUGLH3,(5(5(%LNHV*PE+)DKUUlGHUGHU0DUNHQ55$<021]XQHKPHQGDEHUDXFK+XVTYDUQD(%LF\FOHV
$OVZHLWHUHUZLFKWLJHU-RLQW9HQWXUH3DUWQHUVHLDXFK&)0272JHQDQQW'LHLQWHQVLYLHUWH=XVDPPHQDUEHLWPLW
3DUWQHU &)0272 ]XP $XIEDX HLQHU ]XVlW]OLFKHQ 3URGXNWLRQVVWlWWH XQG /LHIHUNHWWH LQ &KLQD LVW PLW GHU
$VVHPEOLHUXQJYRQUXQG0LWWHONODVVH0RWRUUlGHUQLQHUIROJUHLFKDQJHODXIHQ,QGHU-RLQW9HQWXUH
)DEULN LQ +DQJ]KRX HQWVWHKW DXV GHU HU =ZHL]\OLQGHU 3ODWWIRUP HLQH 0RGHOOIDPLOLH IU QHXH SUHLVJQVWLJH
0LWWHONODVVH'XNHXQG$GYHQWXUH0RGHOOH,P-DKUVROOHQUXQG0RWRUUlGHUSURGX]LHUWZHUGHQ
(UK|KXQJJOREDOHU0DUNHQEHNDQQWKHLWGXUFKVHQVDWLRQHOOH(UIROJHLP0RWRUVSRUW
+HUYRU]XKHEHQVLQGLQGLHJURHQ(UIROJHLP0RWRUUDG5HQQVSRUW8QWHUGHQGUHL0DUNHQ.70+XVTYDUQD
XQG*DV*DVZXUGHQVRZRKOLP6WUDHQDOVDXFKLP2IIURDGVSRUW:HOWPHLVWHUWLWHOJHZRQQHQ
-HIIUH\+HUOLQJVVLFKHUWHVLFKDXI.70GLH:HOWPHLVWHUNURQHLQGHU0;*3&RREHU:HEEHEHQIDOOV.70NU|QWH
VLFK]XP6XSHUFURVV&KDPSLRQXQG%LOO\%ROW+XVTYDUQDJHZDQQGLH+DUG(QGXUR6HULHVXPQXUHLQLJH]X
QHQQHQ,P6WUDHQUHQQVSRUWWULXPSKLHUWHQLQGHU0RWRJOHLFK]ZHL.70)DKUHU5HP\*DUGQHUYRUVHLQHP
7HDPNROOHJHQ5DXO)HUQDQGH]GLHDXFKEHLGHLQGLH0RWR*3DXIUFNHQ
,P-lQQHU JHZDQQ 6DP 6XQGHUODQGGLHSUHVWLJHWUlFKWLJH 5DOO\'DNDU IUGLH*UXSSHDXI *DV*DV'HQ
]ZHLWHQ3RGHVWSODW]HUODQJWH0DWWKLDV:DONQHUGHUDPWLHUHQGH&URVV&RXQWU\5DOOLHV:HOWPHLVWHUDOV'ULWWHULP
.ODVVHPHQW
&29,'3DQGHPLH
,P *HVFKlIWVMDKU  NDP HV DQ GHQ 3URGXNWLRQVVWDQGRUWHQ LQ gVWHUUHLFK ]X NHLQHQ ZHVHQWOLFKHQ
3URGXNWLRQVXQWHUEUHFKXQJHQ -HGRFK VWHOOWHQGLH WHLOZHLVH KRKHQ,QIHNWLRQV]DKOHQ XQG GHU GDPLW HLQJHKHQGH
WHPSRUlUH$XVIDOOYRQ0LWDUEHLWHUQGLH3URGXNWLRQXQGGLH/RJLVWLNYRUHUKHEOLFKH+HUDXVIRUGHUXQJHQ'XUFKGLH
KRKH)OH[LELOLWlWGHU0LWDUEHLWHUHLQHP]XVlW]OLFKHQ0LWDUEHLWHUDXIEDXXQGGLH(LQIKUXQJ]XVlW]OLFKHU6FKLFKWHQ
NRQQWHQGLH+HUDXVIRUGHUXQJHQZHLWJHKHQGJHPHLVWHUWZHUGHQ
'LH LQWHUQDWLRQDOHQ /LHIHUNHWWHQ ZDUHQ GXUFK WHLOZHLVH ,QVWDELOLWlW XQG 9HU]|JHUXQJHQ JHNHQQ]HLFKQHW 'LH
(UKROXQJGHU:HOWZLUWVFKDIWIKUWH]XHLQHUHUK|KWHQ1DFKIUDJHXQG(QJSlVVHQEHL)UDFKWFRQWDLQHUQXQGVRPLW
]X HLQHU HUKHEOLFKHQ (UK|KXQJ GHU )UDFKWNRVWHQ 'DV LP YHUJDQJHQHQ -DKU EHUDUEHLWHWH
5LVLNRIUKHUNHQQXQJVV\VWHP]XU,GHQWLILNDWLRQJOREDOHU(UHLJQLVVHPLWGLUHNWHQRGHULQGLUHNWHQ$XVZLUNXQJHQDXI
GLH /LHIHUNHWWH ZXUGH ]LHORULHQWLHUW YHUEHVVHUW (LQH DXVJHUHLIWH 6XSSO\ &KDLQYRP /LHIHUDQWHQ ELV KLQ ]X GHQ
3URGXNWLRQVVWDQGRUWHQ LQ 0DWWLJKRIHQ XQG 0XQGHUILQJ VROO SULPlU GLH 7HLOHYHUIJEDUNHLW ]X ZLUWVFKDIWOLFK
NRQNXUUHQ]IlKLJHQ.RVWHQVLFKHUVWHOOHQGHQQRFKDEHUIUGLHEHWHLOLJWHQ3DUWHLHQDOV=XOLHIHUHUXQG$EQHKPHU
HLQH%DVLVVFKDIIHQPLWGHUODQJMlKULJH*HVFKlIWVEH]LHKXQJHQDXIJHEDXWEH]LHKXQJVZHLVHDXVJHEDXWZHUGHQ
N|QQHQ 8PGLHVH=LHOH XPVHW]HQ ]X N|QQHQWUDJHQYHUVFKLHGHQVWH 0LWDUEHLWHU DXVGHQ %HUHLFKHQ (LQNDXI
4XDOLWlWVPDQDJHPHQW XQG GHU)RUVFKXQJ (QWZLFNOXQJ LKUH ([SHUWLVH EHUHLWV YRU GHU 9HUJDEH HLQHV QHXHQ
.DXIWHLOHV DQ HLQHQ LQ HLQHU 9HUJDEHUXQGH DXVJHZlKOWHQ =XOLHIHUEHWULHE EHL 'LHVH WUDGLHUWHQ XQG EHZlKUWHQ
%H]LHKXQJHQWUXJHQPDJHEOLFKGD]XEHLGDVVGLHJOREDOH9HUNQDSSXQJYRQ5HVVRXUFHQXQG(QJSlVVHQLQGHQ
/LHIHUNHWWHQGLH*UXSSHQXUXQZHVHQWOLFKLQLKUHP*HVFKlIWVEHWULHEEHWURIIHQKDEHQ
'LH0RWRUUDG3URGXNWLRQEHLPVWUDWHJLVFKHQ3DUWQHU%DMDMOLHIZHLWJHKHQGDXI1RUPDOEHWULHEXQGGLH9HUVRUJXQJ
YRQ NOHLQPRWRULJHQ .70 XQG +XVTYDUQD 6WUDHQPRWRUUlGHUQ ELV  FPñ IU GHQ ZHOWZHLWHQ 9HUWULHE GHU
3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH ZDU VLFKHUJHVWHOOW 'LH LQ HLQLJHQ /lQGHUQ GXUFKJHIKUWHQ /RFNHUXQJHQ QDWLRQDO
Beilage II/5
UHJXODWRULVFKHU /RFNGRZQ0DQDKPHQ IKUWHQ ]X HLQHU WHLOZHLVHQ :LHGHUHU|IIQXQJ GHV ZHOWZHLWHQ +lQGOHU
1HW]ZHUNHV'LHXQYHUlQGHUWKRKH1DFKIUDJHQDFKPRWRULVLHUWHQ=ZHLUlGHUQGLHPDJHEOLFKDXVHLQHUbQGHUXQJ
GHV.RQVXPHQWHQYHUKDOWHQVKLQVLFKWOLFKGHU%HQXW]XQJGHV|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVXQGHLQHU=XUFNKDOWXQJEHL
5HLVHQUHVXOWLHUWVWHOOWHLQH)ROJHKLHUDXVGDU6RVHW]WHQVLFKGLHEHUHLWVLPYHUJDQJHQHQ-DKUYHU]HLFKQHWHQ
(UKROXQJVHIIHNWHEHLP5HWDLO$EVDW]LQDOOHQUHOHYDQWHQ$EVDW]PlUNWHQIRUW
'LH$XVZLUNXQJHQGHV$XVEUXFKVGHU&29,'3DQGHPLHZXUGHQYRP0DQDJHPHQWEHUHLWVLQIUK]HLWLJ
HUNDQQW.70UHDJLHUWHGXUFKJHKHQGSURDNWLYJHPlGHQQDWLRQDOUHJXODWRULVFKHQ0DQDKPHQ]XU(LQGlPPXQJ
GHU &29,'.ULVH XQG VHW]WH GLHVH YROOVWlQGLJ XP 'LH 3URGXNWLRQ YHUOLHI LQ  GXUFKJHKHQG XQG RKQH
XQPLWWHOEDUH (LQVFKUlQNXQJHQ DXIJUXQG GHU &29,'3DQGHPLH VRGDVV DXFK GLH 0RWRUVSRUW XQG
0DUNHWLQJDNWLYLWlWHQZLHGHUGHXWOLFKJHVWHLJHUWZXUGHQ'LH/RFNGRZQ0DQDKPHQ]XP(QGHGHV-DKUHV
KDWWHQ KLHUDXI QXU JHULQJIJLJ (LQIOXVV NRQQWH GLH 3URGXNWLRQ DXIJUXQG GHU JHWURIIHQHQ 0DQDKPHQ
DXIUHFKWHUKDOWHQXQGGXUFK(UZHLWHUXQJGHU+RPHRIILFH5HJHOXQJHQHLQH9HUULQJHUXQJGHU%HOHJVFKDIWYRU2UW
XQGGDPLW HLQH5HGXNWLRQ GHV ,QIHNWLRQVULVLNRV HUUHLFKW ZHUGHQ'LH (UVDW]WHLOYHUVRUJXQJGHU (QGNXQGHQ ZDU
MHGHU]HLWJHZlKUOHLVWHW
7HPSRUlUH 9HU]|JHUXQJHQ EHL ,QYHVWLWLRQV XQG (QWZLFNOXQJVSURMHNWHQ ZLH VLH QRFK LP YHUJDQJHQHQ -DKU
DXIWUDWHQNRQQWHQLQYHUPLHGHQZHUGHQ'LH/LTXLGLWlWVVLWXDWLRQHQWZLFNHOWHVLFKJHPl*HVFKlIWVYHUODXI
VHKUHUIUHXOLFK1HEHQGHU$XVJDEHHLQHU1DPHQVVFKXOGYHUVFKUHLEXQJLQ+|KHYRQ¼0LRLP0DLZXUGH
GXUFKGLH$XIQDKPHHLQV'DUOHKHQVEHLGHU(XURSlLVFKHQ,QYHVWLWLRQVEDQNLQ+|KH¼0LRGLH/LTXLGLWlWVVL
WXDWLRQQDFKKDOWLJJHVWlUNW*HVWW]WGXUFKGLHSRVLWLYH(QWZLFNOXQJGHU5HWDLO$EVlW]HXQGGLHLQGHQ9RUMDKUHQ
HWDEOLHUWHQXQGNRQVHTXHQWZHLWHUYHUIROJWHQ:RUNLQJ&DSLWDO2SWLPLHUXQJHQNRQQWHHLQH)UHH&DVK)ORZLQ+|KH
YRQ¼0LR9RUMDKU¼0LRHUZLUWVFKDIWHWZHUGHQ'LH1HWWRYHUVFKXOGXQJUHGX]LHUWHVLFKZHLWHUXP
¼0LRDXI¼0LR9RUMDKU¼0LR
8P GDV 5LVLNR GXUFK GLH &29,'3DQGHPLH ]X PLQLPLHUHQ XQG GLH $XIUHFKWHUKDOWXQJ GHU
3URGXNWLRQVNDSD]LWlWHQ VLFKHU]XVWHOOHQ ZXUGH VFKRQ  HLQ XPIDQJUHLFKHV 3UlYHQWLRQVNRQ]HSW HQWZLFNHOW
GDV VLFK DQ GHQ JHERWHQHQ UHJXODWRULVFKHQ 0DQDKPHQ RULHQWLHUW XQG GLHVH XPVHW]W =XP 6FKXW] GHU
*HVXQGKHLWGHU0LWDUEHLWHUZXUGHQGLYHUVHZHLWHUJHKHQGH9RUVLFKWVPDQDKPHQJHWURIIHQ=XGLHVHQJHK|UHQ
$EVWDQGVUHJHOQ GLH UHJHOPlLJH 'HVLQIHNWLRQ YRQ $UEHLWVEHUHLFKHQ VRZLH +\JLHQHPDQDKPHQ XQG
=XWULWWVEHVFKUlQNXQJHQ LQ $EKlQJLJNHLW GHV6WDWXV DOVJHLPSIW JHQHVHQ RGHU QHJDWLY JHWHVWHW $XIJUXQG GHU
JXWHQ (UIDKUXQJHQ PLW GHP +RPH2IILFH $QJHERW ZXUGH GLHVHV IOH[LEHOEHLEHKDOWHQ'HQ0LWDUEHLWHUQZXUGH
]XGHPHLQXPIDQJUHLFKHV&29,',PSIDQJHERWXQWHUEUHLWHWGDVEHUGDVJHVDPWH*HVFKlIWVMlKUEHVWlQGLJ
EHLEHKDOWHQXQGYRQ0LWDUEHLWHUQVWDUNQDFKJHIUDJWZXUGH
Beilage II/6
:,576&+$)7/,&+(680)(/'81'
0$5.7(17:,&./81*
'DVVHLW(QGH'H]HPEHUEHNDQQWHXQGLQVEHVRQGHUHVHLW0lU]LQDOOHQ/lQGHUQGHU:HOWDXIWUHWHQGH
6$56&R9EHHLQIOXVVWDQKDOWHQGGLH:LUWVFKDIWVWlWLJNHLWLQJOREDOHU3HUVSHNWLYH5HJLHUXQJHQZHOWZHLWKDEHQ
0DQDKPHQHUJULIIHQGLH$XVEUHLWXQJ]XEUHPVHQE]Z]XYHUKLQGHUQXQGZLUWVFKDIWOLFKH)ROJHHUVFKHLQXQJHQ
GLHVHULQIHNWLRORJLVFKJHERWHQHQ0DQDKPHQDE]XPLOGHUQ
1LFKWQXU5FNVFKOlJHLP.DPSIJHJHQGLH3DQGHPLHEHUHLWHQGDEHL$QODVV]XU6RUJHVRQGHUQDXFKGLHGDPLW
LQ =XVDPPHQKDQJ VWHKHQGHQ 9HUNQDSSXQJHQ YRQ 5HVVRXUFHQ LQ GHQ /LHIHUNHWWHQ VRZLH VWHLJHQGH E]Z
DQKDOWHQGH ,QIODWLRQV]DKOHQ 'LH JOREDOH ZLUWVFKDIWOLFKH /DJH LVW PLW JURHU 8QVLFKHUKHLW EHKDIWHW XQG GLH
EHVWHKHQGHQ 9HUZHUIXQJHQ LP 5DKPHQ GHU ZLUWVFKDIWOLFKHQ (UKROXQJ KDEHQ VLFK YHUJU|HUW YRU DOOHP LP
=XVDPPHQKDQJPLWGHP9HUODXIGHU3DQGHPLHXQGGHP=XJDQJ]X,PSIVWRIIHQ
'LH DNWXHOOHQ (LQVFKlW]XQJHQ GHV ,QWHUQDWLRQDOHQ :lKUXQJVIRQGV ,:) YRP -lQQHU  VLQG XQYHUlQGHUW
JOHLFKHUPDHQPLWJURHU8QVLFKHUKHLWEHKDIWHW 'HPQDFKZLUGGLH:HOWZLUWVFKDIWVOHLVWXQJLQXP
ZDFKVHQ)U,QGXVWULHOlQGHUZLUGHLQ:DFKVWXPYRQIUVRZLHIUGDV-DKUSURJQRVWL]LHUW
)UGLH(XUR=RQHZLUGHLQ:DFKVWXPYRQIUHUZDUWHW)UGDV-DKUSURJQRVWL]LHUWGHU,:)HLQ
ZHOWZHLWHV:DFKVWXPYRQZREHLIUGLH(XUR]RQHHLQ:DFKVWXPYRQHUZDUWHWZLUG
)U6FKZHOOHQXQG(QWZLFNOXQJVOlQGHUZLUGHLQ:DFKVWXPGHU:LUWVFKDIWVOHLVWXQJYRQIUGDV-DKU
VRZLHIUGDV-DKUHUZDUWHW)U&KLQDZLUGHLQ:DFKVWXPYRQIUVRZLHYRQIU
SURJQRVWL]LHUW)U,QGLHQZLUGPLWHLQHP$QVWLHJGHU:LUWVFKDIWVOHLVWXQJXPIUXQGXP
IUHEHQIDOOVHLQHSRVLWLYH(QWZLFNOXQJHUZDUWHW
,P DEJHODXIHQHQ *HVFKlIWVMDKU  NRQQWH GLH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH GLH VWDUNHQ =XODVVXQJV]DKOHQ GHV
9RUMDKUHVEHVWlWLJHQXQGGLHJOREDOHQ
=XODVVXQJHQDXIKRKHP1LYHDXNRQVWDQWKDOWHQ'DV0DUNWXPIHOGGHV
0RWRUUDGPDUNWHVOHJWHLP9HUJOHLFK]XXPFD
]X
,Q(XURSD
ZXFKVGHU0RWRUUDGPDUNWDXIHLQ9ROXPHQYRQFD1HX]XODVVXQJHQ]XPZDV
HLQHP 3OXV YRQ
 HQWVSULFKW 'HU 0DUNWDQWHLO VWUDHQ]XJHODVVHQHU 0RWRUUlGHU YRQ .70 +XVTYDUQD XQG
*$6*$6OLHJWEHL
:lKUHQG,WDOLHQ
XQG)UDQNUHLFK
VRZRKOLP*HVDPWPDUNWDOVDXFKEHL
GHQ =XODVVXQJHQ GHU *UXSSH ,WDOLHQ 
 )UDQNHLFK 
 $QVWLHJH YHU]HLFKQHWHQ VFKUXPSIWH GLH
0RWRUUDGQDFKIUDJHLQ'HXWVFKODQGDOVHLQHUGHUJU|WHQUHOHYDQWHQ0lUNWHIUGLH*UXSSHLQ(XURSDXP

,QGHQ86$
GHPJU|WHQVLQJXOlUHQ0RWRUUDGPDUNWIU3,(5(50RELOLW\NQSIWHGHU0RWRUUDGPDUNWDQGDV
SRVLWLYH:DFKVWXPGHV9RUMDKUHVDQXQGYHU]HLFKQHWHVRZRKOLP2IIURDGDOVDXFKLP6WUDHQEHUHLFKHLQ
9ROXPHQYRQUXQG0RWRUUlGHUQ9RUMDKUFDEHLHLQHP3OXVYRQ
'LHGUHL0RWRUUDGPDUNHQ
GHU3,(5(50RELOLW\*UXSSHZHLVHQJHPHLQVDPHUQHXWHLQHQGHXWOLFK]ZHLVWHOOLJHQ0DUNWDQWHLOYRQ
DXV
9RUMDKU
)DVWLGHQW]HLJWVLFKGLH'\QDPLNLQ.DQDGDPLWHEHQVRHLQHP3OXVYRQ
LP0RWRUUDGPDUNW
ZDVHLQHP0DUNWDQWHLOYRQ
IUGDV*HVFKlIWVMDKUHQWVSULFKW9RUMDKU

7URW]ODQJDQGDXHUQGHQ/RFNGRZQVLQ$XVWUDOLHQHUIUHXWVLFKDXFKGLHVHU0DUNWVWDUNHU=XJHZLQQHVRZRKOLQ
VHLQHU*HVDPWKHLWEH]RJHQDXIGHQ0RWRUUDGPDUNW
9RUMDKU
VRZLHIUGLH3URGXNWHYRQ
.70 +XVTYDUQD XQG *$6*$6 
 9RUMDKU 
 ZDV VLFK LQ HLQHP 0DUNWDQWHLO YRQ 

QLHGHUVFKOlJW9RUMDKU

'HUQRFKLPYHUJDQJHQHQ-DKUYRQGHU&RURQD3DQGHPLHVWDUNJHWURIIHQH0DUNWLQ,QGLHQNRQQWHVLFKLQ
GHXWOLFK HUKROHQ XQG LP UXQG 0LR (LQKHLWHQ XPIDVVHQGHQ *HVDPWPRWRUUDGPDUNW HLQ :DFKVWXP YRQ

YHU]HLFKQHQ ,P UHOHYDQWHQ 666HJPHQW LQ GHP GLH 0DUNHQ .70 XQG +XVTYDUQD 0RWRUF\FOHV HLQHQ
%H]RJHQDXIGLHZHVHQWOLFKHQ$EVDW]PlUNWHGHU.70*UXSSH'()5,78.(66(%(1/$7&+)/'.12*53/6/+8%$/7,&86$&$1
$861=-36$
0RWRUUlGHU ൬൭൫FFPRKQH0RWRFURVV6FRRWHUVXQG$79¶VLQNO(OHNWURPRWRUUlGHULQGHQ0lUNWHQ'()5,78.(66(%(1/$7&+),12%$/7,&
0RWRUUlGHU ൬൭൫FFPLQNOXVLYH0RWRFURVVRKQH6FRRWHUVXQG$79¶VLQNO(OHNWURPRWRUUlGHU
Beilage II/7
0DUNWDQWHLOYRQ
DXIZHLVHQNRQQWHQEHUGLH9HUWULHEVZHJHGHVVWUDWHJLVFKHQ3DUWQHUV%DMDMZLHDXFKVFKRQ
LP9RUMDKUFD0RWRUUlGHUDEJHVHW]WZHUGHQ
bXHUVW SRVLWLY HQWZLFNHOW VLFK GDV 0DUNWXPIHOG IU 0RWRUUlGHU LQ GHQ VGDPHULNDQLVFKHQ IU GLH *UXSSH
UHOHYDQWHQ.HUQOlQGHUQ$UJHQWLQLHQXQG.ROXPELHQ*HVDPWPDUNWFD(LQKHLWHQ,P*HVFKlIWVMDKU
ZXFKVGHU0RWRUUDGPDUNWLQ$UJHQWLQLHQXP
ZREHLGHU$EVDW]YRQ0RWRUUlGHUQGHU0DUNHQ.70XQG
+XVTYDUQDXPNQDSS
VWLHJ'LHVUHVXOWLHUWLQHLQHP0DUNWDQWHLOYRQ
$OVQRFKVWlUNHUHUZHLVWVLFKGDV
:DFKVWXP LQ .ROXPELHQ ZR GHU *HVDPWPDUNW XP 
 ]XOHJHQ NRQQWH 'LH 0RWRUUDGPDUNHQ GHU 3,(5(5
0RELOLW\*UXSSHYHU]HLFKQHWHQIUGDV*HVFKlIWVMDKULQ.ROXPELHQHLQ=XODVVXQJVSOXVYRQ
XQGHLQHQ
0DUNWDQWHLOYRQ

'HU(0RELOLW\0DUNWELUJWJURH:DFKVWXPVSRWHQ]LDOH(%LF\FOHVVWHKHQIUHLQHJHVXQGHQDFKKDOWLJHXQG
LQGLYLGXHOOH)RUWEHZHJXQJ6LHVLQGHLQ]XQHKPHQGZLFKWLJHU%DXVWHLQPRGHUQHU0RELOLWlWVNRQ]HSWH*HUDGHGLH
%HOLHEWKHLWYRQ(%LF\FOHVZlFKVWG\QDPLVFKXQGKDWLQ]ZLVFKHQDOOH0RGHOOJUXSSHQLP)DKUUDGVHNWRUHUIDVVW
(%LF\FOHVHUP|JOLFKHQOlQJHUH:HJVWUHFNHQVRZLHK|KHUH'XUFKVFKQLWWVJHVFKZLQGLJNHLWHQXQGHU|IIQHQLQGHQ
6WlGWHQXQGDXIGHP/DQGQHXH0RELOLWlWVRSWLRQHQ(VLVWHUNHQQEDUGDVVVLFKDXFKDP)DKUUDGPDUNWTXDOLWDWLY
KRFKZHUWLJH 0DUNHQSURGXNWH GXUFKVHW]HQ 'HU .RQVXPHQW ]HLJW VLFK TXDOLWlWV XQG XPZHOWEHZXVVWHU ZDV
XQPLWWHOEDU ]X HLQHU K|KHUHQ 1DFKIUDJH DP )DKUUDGPDUNW IKUW ± HLQ HUZLHVHQHU 7UHQG LQVEHVRQGHUH DXI
*UXQGODJHYRQ'DWHQIUGHQGHXWVFKHQ$EVDW]PDUNWGHUQDFKQHXHUHQZLVVHQVFKDIWOLFKHQ(UNHQQWQLVVHQQLFKW
]XOHW]W YRQ GHU VLFK YHUlQGHUQGHQ %HY|ONHUXQJVVWUXNWXU VRZLH GHP 8PZHOWEHZXVVWVHLQ VFKlUIHQGHQ
DOOJHPHLQHQ%LOGXQJVQLYHDXDEKlQJW
/DXW 0HOGXQJHQ GHV GHXWVFKHQ =ZHLUDG,QGXVWULH9HUEDQG =,9 ZXUGH LQ 'HXWVFKODQG  PLW  0LR
YHUNDXIWHQ(LQKHLWHQ(%LF\FOHVXQG1RQ(%LF\FOHVHLQH$EVDW]VWHLJHUXQJYRQJHJHQEHUGHP9RUMDKU
HU]LHOW%HLHLQHP5FNJDQJYRQEHLKHUN|PPOLFKHQ)DKUUlGHUQUHVXOWLHUWGDVVWDUNH:DFKVWXPYRUDOOHP
DXVGHP(%LF\FOHV6HJPHQW,QVHLQHP%HULFKW]XPHUVWHQ+DOEMDKUEHVWlWLJWGHU=,9GLHVHIUGHQ(
%LF\FOH0DUNW SRVLWLYHQ 7HQGHQ]HQ ZlKUHQG VLFK GHU SURJQRVWL]LHUWH 5FNJDQJ LQ GHQ 9HUNDXIV]DKOHQ YRQ
)DKUUlGHUQJHVDPWDXVVFKOLHOLFKDXVGHP5FNJDQJEHLKHUN|PPOLFKHQ)DKUUlGHUQVSHLVW6REHULFKWHWGHU=,9
YRQ0LRYHUNDXIWHQ(%LF\FOHVLQLQ'HXWVFKODQG0LR'HU0DUNWDQWHLOGHU(%LF\FOHVODJ
GHPQDFKEHL0LWWHOIULVWLJZHUGHQIU(%LF\FOHV0DUNWDQWHLOHYRQELVDP
JHVDPWHQ)DKUUDGPDUNWLQ'HXWVFKODQGSURJQRVWL]LHUW
,QlKQOLFKHU:HLVH]HLJWHLQH7UHQGVWXGLHGHV:LUWVFKDIWVSUIXQJVXQG%HUDWXQJVXQWHUQHKPHQV3Z&DXIGDVV
GHU )DKUUDGPDUNW LQ GHQ NRPPHQGHQ -DKUHQ JOREDO PLW HLQHU GXUFKVFKQLWWOLFKHQ 5DWH YRQ MlKUOLFK FD 
ZDFKVHQZLUG'LHVH(QWZLFNOXQJZLUGPDJHEOLFKYRPVWDUNHQ:DFKVWXPLQGHQ$EVDW]]DKOHQYRQ(%LF\FOHV
JHWULHEHQJHPlGHU6WXGLHSD'LHJU|WHQ:DFKVWXPVSRWHQWLDOHOLHJHQGHPQDFKLQGHQRVWDVLDWLVFKHQ
VRZLHHXURSlLVFKHQXQGQRUGDPHULNDQLVFKHQ0lUNWHQPLWHLQHPJHVFKlW]WHQ$EVDW]YROXPHQYRQFD0LR
YHUNDXIWHQ)DKUUlGHUQ(%LF\FOHVXQG1RQ(%LF\FOHVJHVFKlW]WHU:HUWGHV$EVDW]YROXPHQVFD0UG(85
ZHOWZHLWLQ
Beilage II/8
),1$1=,(//(/(,6781*6,1',.$725(1
%('(876$067(),1$1=,(//(/(,6781*6,1',.$725(1
(575$*6.(11=$+/(1   9'*,1
8PVDW]HUO|VH LQ¼0LR   
%HWULHEVHUJHEQLVYRU$EVFKUHLEXQJ(%,7'$ LQ¼0LR   
(%,7'$0DUJH LQ  
(UJHEQLVGHUEHWULHEOLFKHQ7lWLJNHLW(%,7 LQ¼0LR   
(%,70DUJH LQ  
:(,7(5(),1$1=,(//(.(11=$+/(1
(575$*6.(11=$+/(1   9'*,1
(UJHEQLVQDFK6WHXHUQ LQ¼0LR   !
(UJHEQLVQDFK0LQGHUKHLWHQ LQ¼0LR   !
%,/$1=.(11=$+/(1   9'*LQ
%LODQ]VXPPH LQ¼0LR   
(LJHQNDSLWDO LQ¼0LR   
(LJHQNDSLWDOTXRWH LQ  
:RUNLQJ&DSLWDO(PSOR\HG

LQ¼0LR   
1HWWRYHUVFKXOGXQJ

LQ¼0LR   
*HDULQJ

LQ  
&$6+)/2:81',19(67,7,21(1   9'*LQ
&DVK)ORZDXV%HWULHEVWlWLJNHLW LQ¼0LR   
&DVK)ORZDXV,QYHVWLWLRQVWlWLJNHLW LQ¼0LR   
)UHH&DVK)ORZ

LQ¼0LR   
&DVK)ORZDXV)LQDQ]LHUXQJVWlWLJNHLW LQ¼0LR   
,QYHVWLWLRQHQ

LQ¼0LR   
:(576&+$))81*  
52&(5HWXUQRQ&DSLWDO(PSOR\HG

LQ  
52(5HWXUQRQ(TXLW\

LQ  
52,&5HWXUQRQ,QYHVWHG&DSLWDO

LQ  
 :RUNLQJ&DSLWDO(PSOR\HG 9RUUlWH)RUGHUXQJHQDXV/LHIHUXQJHQXQG/HLVWXQJHQ9HUELQGOLFKNHLWHQDXV/LHIHUXQJHQXQG/HLVWXQJHQ
 1HWWRYHUVFKXOGXQJ )LQDQ]YHUELQGOLFKNHLWHQNXU]IULVWLJODQJIULVWLJ=DKOXQJVPLWWHO
 *HDULQJ 1HWWRYHUVFKXOGXQJௗௗ(LJHQNDSLWDO
 )UHH&DVK)ORZ &DVK)ORZDXV%HWULHEVWlWLJNHLW&DVK)ORZDXV,QYHVWLWLRQVWlWLJNHLW
 =XJlQJHYRQ6DFKDQODJHQXQGLPPDWHULHOOHQ9HUP|JHQVZHUWHQODXW$QODJHVSLHJHORKQH/HDVLQJ]XJlQJH,)56L+Y¼0LR9RUMDKU¼0LR
 52&((%,7ௗௗGXUFKVFKQLWWOLFKHV&DSLWDO(PSOR\HG&DSLWDO(PSOR\HG 6DFKDQODJHQ)LUPHQZHUW,PPDWHULHOOH9HUP|JHQVZHUWH:RUNLQJ&DSLWDO(PSOR\HG
 52( (UJHEQLVQDFK6WHXHUQௗௗGXUFKVFKQLWWOLFKHV(LJHQNDSLWDO
 52,& 123$7ௗௗGXUFKVFKQLWWOLFKHV&DSLWDO(PSOR\HG123$7 (%,7±6WHXHUQ
Beilage II/9
*(6&+b)76(17:,&./81*81'$1$/<6('(5(575$*6.(11=$+/(1
'LH3,(5(50RELOLW\*UXSSHEOLFNWDXIHLQQHXHV5HNRUGMDKU]XUFN'LHJU|WHQ+HUDXVIRUGHUXQJHQIU
GLH HUIROJUHLFKH )RUWVHW]XQJ GHV :DFKVWXPVNXUVHV ZDUHQ GLH LQVWDELOHQ LQWHUQDWLRQDOHQ /LHIHUNHWWHQ GLH
P|JOLFKVWIOH[LEOH6LFKHUVWHOOXQJGHUHUIRUGHUOLFKHQ3URGXNWLRQVNDSD]LWlWHQXQGGLH0LQLPLHUXQJGHU5LVLNHQDXV
GHU&29,'3DQGHPLHIUGLH0LWDUEHLWHU$XIJUXQGGHUKRKHQ0DUNWQDFKIUDJHQDFK3RZHUHG7ZR:KHHOHUV
37:V XQG GXUFK HLQ DNWLYHV 0DQDJHPHQW GHU JHQDQQWHQ +HUDXVIRUGHUXQJHQHU]LHOWH GLH 3,(5(5 0RELOLW\
*UXSSH WURW] KHUDXVIRUGHUQGHU 5DKPHQEHGLQJXQJHQ VRZRKO XPVDW] DOV DXFK HUJHEQLVVHLWLJ HLQ
5HNRUGZDFKVWXPLP-DKU
,P*HVFKlIWVMDKUHU]LHOWHGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSH8PVDW]HUO|VHLQ+|KHYRQ¼0LR
XQGYHUEHVVHUWHGDPLWGHQ8PVDW]XP¼0LR]XP9RUMDKU5XQGGHU8PVDW]HUO|VHZXUGHQDXHUKDOE
YRQgVWHUUHLFKHU]LHOW5HJLRQDOEHWUDFKWHWHQWILHOHQGHU8PVDW]HUO|VHDXI(XURSD3UR]HQWSXQNWH]XP
9RUMDKUDXI1RUGDPHULNDLQNO0H[LNR3UR]HQWSXQNWH]XP9RUMDKUXQGDXIGHQ5HVWGHU:HOW
 3UR]HQWSXQNWH ]XP9RUMDKU $XIJUXQGGHUZHOWZHLWKRKHQ 1DFKIUDJHQDFK0RWRUUlGHUQXQG(%LF\FOHV
ZXUGHQLPDEJHODXIHQHQ*HVFKlIWVMDKULQVJHVDPW0LWDUEHLWHUDXIJHEDXWVRGDVVGHU0LWDUEHLWHUVWDQG]XP
-DKUHVHQGHEHWUXJ,QgVWHUUHLFKZHUGHQGDYRQ0LWDUEHLWHUEHVFKlIWLJW
'DV RSHUDWLYH (UJHEQLV YRU $EVFKUHLEXQJHQ (%,7'$ OLHJW PLW ¼  0LR XP UXQG ¼  0LR EHU GHP
9RUMDKUHVZHUWYRQ¼0LR'LH(%,7'$0DUJHEHOlXIWVLFKDXI'LH8QWHUQHKPHQVJUXSSHVWHLJHUWH
GDV(%,7XPUXQGDXI¼0LR9RUMDKU¼0LRZDVHLQHU(%,70DUJHYRQHQWVSULFKW
=XGHPNRQQWHGDV(UJHEQLVQDFK6WHXHUQPHKUDOVYHUGRSSHOWZHUGHQXQGHUUHLFKWHLP*HVFKlIWVMDKU¼
0LR9RUMDKU¼0LR
'LH $EVDW]]DKOHQ YRQ37:V  0RWRUUlGHU GHU 0DUNHQ .70 +XVTYDUQD 0RWRUF\FOHVXQG*$6*$6 VRZLH(
%LF\FOHVH[NOXVLYH1RQ(%LF\FOHVYHUWHLOHQVLFKZLHIROJW
'LHEHLGHQ6HJPHQWHÄ0RWRUF\FOHV³XQGÄ(%LF\FOHV³VWHOOHQGLHRSHUDWLYHQ+DXSWEHUHLFKHGHU3,(5(50RELOLW\
*UXSSHGDUDXIGHUHQ(QWZLFNOXQJLP)ROJHQGHQHLQJHJDQJHQZLUG
02725&<&/(6
'LHQRFKLQDXIJUXQGYRQ3URGXNWLRQVXQWHUEUHFKXQJHQYHU]HLFKQHWHQ8PVDW]DXVIlOOHEHGLQJWGXUFKGLH
&29,'3DQGHPLHNRQQWHQLP*HVFKlIWVMDKUDXIJHKROWXQGGHU*HVDPWXPVDW]GHXWOLFKJHVWHLJHUWZHUGHQ
,QGHU.70*UXSSHNRQQWHLPDEJHODXIHQHQ*HVFKlIWVMDKUHLQ8PVDW]YRQ¼0LRHU]LHOWZHUGHQ9RUMDKU
¼0LRZDVHLQHP8PVDW]SOXVYRQHQWVSULFKW.70HU]LHOWHLP*HVFKlIWVMDKUHLQ(%,7'$
YRQ¼0LRLP9HUJOHLFK]XP9RUMDKUXQGHLQ(%,7YRQ¼0LRLP9HUJOHLFK]XP
9RUMDKU'LHV HQWVSULFKW HLQHU (%,7'$0DUJH YRQ  9RUMDKU XQG HLQHU (%,70DUJH YRQ
9RUMDKU'DV(UJHEQLVQDFK6WHXHUQEHOlXIWVLFKDXI¼0LR9RUMDKU¼0LR
Beilage II/10
,Q1RUGDPHULNDYHU]HLFKQHWH.70HLQ8PVDW]ZDFKVWXPYRQDXI¼0LR'DPLWZXUGHQGHV
8PVDW]HVLQ1RUGDPHULNDHU]LHOW9RUMDKU,Q(XURSDVWLHJGHU8PVDW]JHJHQEHUGHP9RUMDKUXP
DXI¼0LRZDVHLQHP$QWHLOYRQHQWVSULFKW9RUMDKU$XFKLQGHQEULJHQ/lQGHUQNRQQWH
GHU 8PVDW]JHJHQEHU GHP 9RUMDKU XP  DXI¼  0LR JHVWHLJHUW ZHUGHQ 'HU8PVDW]DQWHLOLQ GHQ
EULJHQ/lQGHUQEHWUlJW9RUMDKU
0LWYHUNDXIWHQ.700RWRUUlGHUQYHUNDXIWHQ+8649$51$0RWRUUlGHUQXQGYHUNDXIWHQ
*$6*$60RWRUUlGHUQLP*HVFKlIWVMDKUKDWGLH.70*UXSSHLQVJHVDPW0RWRUUlGHU]XP
9RUMDKUXQWHU%HUFNVLFKWLJXQJGHULQ,QGLHQXQG,QGRQHVLHQYRQ3DUWQHU%DMDMYHUNDXIWHQ0RWRUUlGHUDEJHVHW]W
XQGIHVWLJWHGDGXUFKPLWGHQGUHL0RWRUUDGPDUNHQLKUH3UlVHQ]LQGHQZLFKWLJHQ0RWRUUDGDEVDW]PlUNWHQ,QGHQ
9HUWULHEVUHJLRQHQ YRQ (XURSD ODJ GHU $EVDW] EHL  0RWRUUlGHUQ  6LJQLILNDQWH =XZlFKVH
YHU]HLFKQHWDXFKGLHQRUGDPHULNDQLVFKH9HUWULHEVWRFKWHUPLWDEJHVHW]WHQ0RWRUUlGHUQXQGLQ
$XVWUDOLHQ NRQQWH GHU $EVDW] XP  DXI  JHVWHLJHUW ZHUGHQ 'LH VWlUNVWHQ :DFKVWXPVSRWHQWLDOH
]HLJWHQVLFKLQ6GDPHULNDPLWXQGLQ$VLHQPLWYHUNDXIWHQ0RWRUUlGHUQ
,P*HVFKlIWVMDKUZXUGHQDP3URGXNWLRQVVWDQGRUW0DWWLJKRIHQ0RWRUUlGHUSURGX]LHUW,P9HUJOHLFK
]XP9RUMDKUHQWVSULFKWGLHVHLQHU6WHLJHUXQJYRQ6WFNRGHU8QWHU%HUFNVLFKWLJXQJGHUYRQ
XQVHUHP3DUWQHU%DMDM$XWR/WGLQ,QGLHQSURGX]LHUWHQNOHLQPRWRULJHQ.70XQG+XVTYDUQD0RGHOOHVRZLHGHU
LQ6SDQLHQSURGX]LHUWHQ*$6*$67ULDOVZXUGHQZHOWZHLW)DKU]HXJHSURGX]LHUW
(%,&<&/(6
,QGHU)DKUUDG'LYLVLRQVWDQGLQGLH(WDEOLHUXQJGHUGUHL0DUNHQ+XVTYDUQD(%LF\FOHV55D\PRQXQG
*DV*DVVRZLHGLHWHFKQLVFKH:HLWHUHQWZLFNOXQJXQG4XDOLWlWVVWHLJHUXQJGHV3URGXNWSRUWIROLRVLP9RUGHUJUXQG
GHU $NWLYLWlWHQ 5 5$<021 ELHWHW VRZRKO )DKUUlGHU DOV DXFK (%LNHV IU XQWHUVFKLHGOLFKH =LHOJUXSSHQ YRQ
.LQGHUUlGHUQ ELVKLQ]X5HQQUlGHUQ YRQ &LW\(%LNHVELVKLQ]X VSRUWOLFKHQ(07%V 'LH3URGXNWSDOHWWH YRQ
+XVTYDUQD XPIDVVW KHXWH GLH JHVDPWH %DQGEUHLWH LQ 6DFKHQ (0RELOLW\ ,P $SULO  ZXUGHQ *$6*$6
)DKUUlGHURIIL]LHOOHLQJHIKUW'LHVSDQLVFKH(LJHQPDUNHVFKOXJHLQQHXHV.DSLWHOLP%HUHLFKGHU(0RELOLW\DXI
XQGVROOQRFKPHKU2IIURDG(QWKXVLDVWHQ=XJDQJ]XPJHPHLQVDPHQ)DKUVSDLP*HOlQGHYHUVFKDIIHQ0LWGHQ
YHUVFKLHGHQHQ0DUNHQXQGGHPGDPLWQRFKEUHLWHUJHVWUHXWHQ3URGXNWSRUWIROLRZLUGHVP|JOLFKVHLQGLHVHQVWDUN
GLIIHUHQ]LHUWHQ 0DUNW RSWLPDO EHGLHQHQ ]X N|QQHQ 'LH ZHOWZHLWH &29,' 3DQGHPLH KDW GHQ :XQVFK GHU
.RQVXPHQWHQ QDFK /|VXQJHQ LP %HUHLFK ,QGLYLGXDOYHUNHKU XQG VSRUW YHUVWlUNW 'DUEHU KLQDXV UFNW GLH
%HUFNVLFKWLJXQJYRQ1DFKKDOWLJNHLWVJHGDQNHQGDV%HGUIQLVQDFKHPLVVLRQVIUHLHU)RUWEHZHJXQJVWlUNHULQGHQ
)RNXVYRQ.RQVXPHQWHQ'DEHLHUZHLVHQVLFKLQVEHVRQGHUH(%LNHVDOVEHVRQGHUVEHOLHEWEHLXQGDWWUDNWLYIU
.XQGHQ'LH3,(5(5(%LNHV*UXSSHNRQQWHGLHVQXW]HQVLFKPLWLKUHQ0DUNHQDXIHLQHPVWDUNXPNlPSIWHQ
0DUNWEHKDXSWHQXQGLKUHQ:DFKVWXPVNXUVIRUWVHW]HQ
,P *HVFKlIWVMDKU  NRQQWH LP (%LF\FOHV6HJPHQW HLQ 8PVDW] LQ +|KH YRQ ¼  0LR HU]LHOW ZHUGHQ
9RUMDKU¼0LR'LHVEHGHXWHWHLQ8PVDW]SOXVYRQNQDSSLP-DKUHVYHUJOHLFK'DV(%,7'$ODJLQ
Beilage II/11
EHL¼0LR9RUMDKU¼0LRXQGGDV(%,7EHL¼0LR9RUMDKU¼0LR'LHVHQWVSULFKWHLQHU
(%,7'$0DUJHYRQ9RUMDKUXQGHLQHU(%,70DUJHYRQ9RUMDKU'DV(UJHEQLVQDFK
6WHXHUQEHOlXIWVLFKDXI¼0LR9RUMDKU¼0LR
0LW(%LF\FOHVXQGQRQ(%LF\FOHVNRQQWHGLH)DKUUDG'LYLVLRQPLWGHQ0DUNHQ
+8649$51$55$<021XQG*$6*$6HLQ$EVDW]ZDFKVWXPYRQLQ6XPPHPHKUDOVHU]LHOHQXQGEHUHLWV
)DKUUlGHUYHUNDXIHQ9RUMDKU9RQGHQLP*HVFKlIWVMDKUYHUNDXIWHQ(%LF\FOHVZXUGHQ
XQWHUGHU0DUNH+XVTYDUQD(%LF\FOHVXQWHUGHU0DUNH55$<021VRZLHXQWHUGHU0DUNH
*$6*$6YHUNDXIW'LH$EVlW]HGHU1RQ(%LNHVVLQG]XU*lQ]HGHU0DUNH55$<021]X]XUHFKQHQ5XQG
GHV$EVDW]HVHQWIDOOHQDXIGLH'$&+5HJLRQ
%,/$1=$1$/<6(
'LH%LODQ]VWUXNWXUGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSHVHW]WVLFKZLHIROJW]XVDPPHQ
 
0LR¼
LQ
0LR¼
LQ
/DQJIULVWLJH9HUP|JHQVZHUWH    
.XU]IULVWLJH9HUP|JHQVZHUWH    
9HUP|JHQVZHUWH    
(LJHQNDSLWDO    
/DQJIULVWLJH6FKXOGHQ    
.XU]IULVWLJH6FKXOGHQ    
(LJHQNDSLWDOXQG6FKXOGHQ    
'LH%LODQ]VXPPHGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSHHUK|KWHVLFK]XPJHJHQEHUGHP.RQ]HUQDEVFKOXVV
]XPYRQ¼0LRDXI¼0LRXP
'LHODQJIULVWLJHQ9HUP|JHQVZHUWHHUK|KWHQVLFKYRQ¼0LRDXI¼0LR'LHVHQWVSULFKWHLQHU
6WHLJHUXQJYRQ¼ 0LRE]Z'HU$QVWLHJUHVXOWLHUWJU|WHQWHLOVDXVGHPEHUGHQ$EVFKUHLEXQJHQ
OLHJHQGHQ,QYHVWLWLRQVQLYHDXVVSH]LHOOLP%HUHLFKYRQ(QWZLFNOXQJVSURMHNWHQXQGGHQGDGXUFKIROJOLFKHUK|KWHQ
LPPDWHULHOOHQ9HUP|JHQVZHUWHQ
,QQHUKDOEGHUNXU]IULVWLJHQ9HUP|JHQVZHUWHHUK|KWHQVLFKLQVEHVRQGHUHGLH=DKOXQJVPLWWHOXP¼0LRXQG
GLH9RUUlWHXP¼0LRXQGKLHULQVEHVRQGHUHDXVGHP%HVWDQGVDXIEDXDQXQIHUWLJHQ(U]HXJQLVVHQE]Z
Beilage II/12
5RK +LOIV XQG %HWULHEVVWRIIHQ 'LHV IKUWH LQVJHVDPW ]X HLQHU GHXWOLFKHQ (UK|KXQJ GHU NXU]IULVWLJHQ
9HUP|JHQVZHUWHXPDXI¼0LR
%HLGHQNXU]IULVWLJHQ6FKXOGHQZDULPDEJHODXIHQHQ*HVFKlIWVMDKUHLQ$QVWLHJXP¼0LRDXI¼0LR
 ]X YHU]HLFKQHQ 'HU $QVWLHJ LVW LP :HVHQWOLFKHQ DXIJUXQG GHV $QVWLHJV GHU 9HUELQGOLFKNHLWHQ DXV
/LHIHUXQJHQ XQG /HLVWXQJHQ LQ +|KH YRQ ¼  0LR ]XUFN]XIKUHQ 6RQVWLJH (UK|KXQJHQ EHWUHIIHQ XD
8PVDW]ERQLXQG3HUVRQDOYHUELQGOLFKNHLWHQ
'LH ODQJIULVWLJHQ 6FKXOGHQ VWLHJHQ XP  DXI ¼  0LR 'LH (UK|KXQJ UHVXOWLHUW JU|WHQWHLOV DXV GHU
$XIQDKPH YRQ)LQDQ]LHUXQJHQ,P0DL HPLWWLHUWHGLH .70 $*1DPHQVVFKXOGYHUVFKUHLEXQJHQPLWHLQHU
/DXI]HLWYRQ-DKUHQ]XHLQHP1RPLQDOZHUWYRQ¼0LR=XGHPZXUGHLP'H]HPEHUHLQ'DUOHKHQYRQ
GHU(XURSlLVFKHQ,QYHVWLWLRQVEDQNLQ+|KHYRQ¼0LRDXIJHQRPPHQ
'DV(LJHQNDSLWDOHUK|KWHVLFKLP*HVFKlIWVMDKUXP¼0LRDXI¼0LR(LQHUVHLWVZXUGHGXUFK
GDVHUIUHXOLFKH(UJHEQLVQDFK6WHXHUQLQ+|KHYRQ¼0LRVRZLHGXUFKGHQ9HUNDXIHLJHQHU$NWLHQLQ+|KH
YRQ¼0LRGDV(LJHQNDSLWDOJHVWlUNW$QGHUHUVHLWVIKUWHQ'LYLGHQGHQ]DKOXQJHQLQ+|KHYRQ¼0LR
XQGGHU=XNDXIGHU$QWHLOHDQ7RFKWHUXQWHUQHKPHQ(UK|KXQJGHU$QWHLOHDQGHU.70$*XQG.707HFKQRORJLHV
*PE+ LQ +|KH YRQ LQVJHVDPW ¼  0LR ]X HLQHU 9HUULQJHUXQJ GHV (LJHQNDSLWDOV 'LH VRQVWLJHQ (IIHNWH
EHWUHIIHQ YRU DOOHP GLH HUJHEQLVQHXWUDOH (UIDVVXQJ YRQ )UHPGZlKUXQJVGLIIHUHQ]HQ GLH %HZHUWXQJ YRQ
)LQDQ]LQVWUXPHQWHQVRZLHGLH1HXEHZHUWXQJGHU1HWWRVFKXOGDXVOHLVWXQJVRULHQWLHUWHQ9HUVRUJXQJVSOlQHQ'LH
]XPDXVJHZLHVHQH(LJHQNDSLWDOTXRWHOLHJWPLWDXIJUXQGGHUEHVFKULHEHQHQ%LODQ]HUK|KXQJ
XQWHUGHP9RUMDKUHVZHUWYRQ
/,48,',7b76$1$/<6(
'HU&DVK)ORZDXVGHPRSHUDWLYHQ%HUHLFKODJLP*HVFKlIWVMDKUEHL¼0LRXQGGDPLWXP
EHU GHP 9RUMDKUHVZHUW YRQ ¼  0LR ZRIU LQVEHVRQGHUH GLH SRVLWLYH RSHUDWLYH (UJHEQLVHQWZLFNOXQJ
KDXSWYHUDQWZRUWOLFKZDU(%,7'$¼0LRJHJHQEHUGHP9RUMDKUHV]HLWUDXP
'HU =DKOXQJVPLWWHODEIOXVV DXV ,QYHVWLWLRQHQ EHWUXJ ¼  0LR XQG OLHJW LQVJHVDPW GHXWOLFK EHU GHP
9RUMDKUHVZHUWYRQ¼0LR'LHVHU$QVWLHJUHVXOWLHUWLP:HVHQWOLFKHQDXIJUXQGGHUK|KHUHQ$XV]DKOXQJHQ
IUGHQ(UZHUEYRQLPPDWHULHOOHQ9HUP|JHQVZHUWHQXQG6DFKDQODJHQ(IIHNW¼0LR
$XIJUXQGGHVDXVJH]HLFKQHWHQ(UJHEQLVVHVXQGGHVQLHGULJHQ:RUNLQJ&DSLWDO6WDQGHVZXUGHVRPLWHLQVWDUNHU
)UHH&DVK)ORZLQ+|KHYRQ¼0LRJHQHULHUWZDVGHU8PVDW]HUO|VHHQWVSULFKW'HU)UHH&DVK)ORZ
NRQQWHJHJHQEHUGHP9RUMDKUHV]HLWUDXPLQVJHVDPWXP¼0LRJHVWHLJHUWZHUGHQ
1DFK%HUFNVLFKWLJXQJGHV&DVK)ORZVDXV)LQDQ]LHUXQJVDNWLYLWlWHQLQ+|KHYRQ¼0LRHUK|KWHQVLFKGLH
OLTXLGHQ0LWWHOLP9HUJOHLFK]XP'H]HPEHUXP¼0LRLQNOXVLYH)UHPGZlKUXQJVHIIHNWHYRQ¼
0LRDXI¼0LR
'XUFKGLHVWDUNH(LJHQNDSLWDOEDVLVXQGGLHODQJIULVWLJHQ)LQDQ]LHUXQJHQVWHKHQDXVUHLFKHQGH/LTXLGLWlWVUHVHUYHQ
QDFKKDOWLJ]XU9HUIJXQJ
,19(67,7,21(1
,PODXIHQGHQ*HVFKlIWVMDKUZXUGHQLQGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSH*HVDPWLQYHVWLWLRQHQLQ+|KHYRQ¼
0LR9RUMDKU¼0LRLQNOXVLYH,)56/HDVLQJ]XJlQJHLQ+|KHYRQ¼0LR9RUMDKU¼0LR
JHWlWLJW 'LH ,QYHVWLWLRQHQ RKQH /HDVLQJSURMHNWH YHUWHLOHQ VLFK DXI (QWZLFNOXQJVSURMHNWH LQNO :HUN]HXJH
6DFKDQODJHQXQGLPPDWHULHOOH9HUP|JHQVJHJHQVWlQGHZLHIROJW
Beilage II/13
7URW] GHU &29,'3DQGHPLH KDEHQ ,QYHVWLWLRQHQ LQ GLH :HLWHU(QWZLFNOXQJ YRQ EHVWHKHQGHQ XQG QHXHQ
0RGHOOHQ VRZLH LQ GLH (OHNWURPRELOLWlW K|FKVWH 3ULRULWlW 'LH $XVJDEHQ IU ,QYHVWLWLRQHQ LQ )RUVFKXQJ XQG
(QWZLFNOXQJZHUGHQGDKHUQDFKKDOWLJDXIGHPEHUHLWVKRKHQ1LYHDXGHU9RUMDKUHOLHJHQXQGVWHOOHQHLQHQGHU
ZHVHQWOLFKHQ (UIROJVIDNWRUHQ GHU *UXSSH GDU 'HU $QWHLO DQ ,QYHVWLWLRQHQ LQ (QWZLFNOXQJVSURMHNWH LQNO
:HUN]HXJH ]X GHQ *HVDPWLQYHVWLWLRQHQ OLHJW PLW  JHULQJIJLJ XQWHU GHP 9RUMDKUHVZHUW YRQ  'LH
,QYHVWLWLRQHQ LQ GLH ,QIUDVWUXNWXU 6DFKDQODJHQ PDFKHQ  9RUMDKU  GHU *HVDPWLQYHVWLWLRQHQ DXV
:HLWHUH9RUMDKUHQWIDOOHQDXILPPDWHULHOOH9HUP|JHQVJHJHQVWlQGH0DUNHQUHFKWH,7/L]HQ]HQ'LH
,QYHVWLWLRQHQ LQ LPPDWHULHOOH 9HUP|JHQVJHJHQVWlQGH HQWKDOWHQ LP 9RUMDKU JU|WHQWHLOV GHQ (UZHUE GHU
0DUNHQUHFKWHDQÄ*$6*$6³LQ+|KHYRQUXQG¼0LR
'LH ZHVHQWOLFKHQ ,QIUDVWUXNWXUHUZHLWHUXQJHQ DQ XQVHUHQ |VWHUUHLFKLVFKHQ 6WDQGRUWHQ LP %HULFKWVMDKU 
EHWUHIIHQ GHQ $XVEDX GHV /RJLVWLN]HQWUXPV JHSODQWH )HUWLJVWHOOXQJ LQ  VRZLH GDV QHX HUULFKWHWH
6FKXOXQJV]HQWUXP DP 6WDQGRUW 0XQGHUILQJ 0LW GHU LQ 0DWWLJKRIHQ QHX JHVFKDIIHQHQ Ä3URGXFWLRQ $FDGHP\³
ZXUGHDXHUGHPPDVVLYLQGLH$XVXQG:HLWHUELOGXQJYRQ3URGXNWLRQVPLWDUEHLWHULQYHVWLHUW:HLWHUVHUIROJWHGHU
$XVEDXGHVQHXHQ3URGXNWLRQVVWDQGRUWHVYRQ*$6*$6LQ7HUUDVVD6SDQLHQ
1,&+7),1$1=,(//((5./b581*
'L
H*HVHOOVFKDIWHUVWHOOWHIUGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHHLQHQNRQVROLGLHUWHQQLFKWILQDQ]LHOOHQ%HULFKWJHPl
D8*%IUGDV*HVFKlIWVMDKUZHOFKHU$QJDEHQ]X.RQ]HSWHQQLFKWILQDQ]LHOOHQ5LVLNHQ'XH'LOLJHQFH
3UR]HVVHQVRZLH(UJHEQLVVHQXQG/HLVWXQJVLQGLNDWRUHQKLQVLFKWOLFK8PZHOW6R]LDOXQG$UEHLWQHKPHUEHODQJHQ
GHU $FKWXQJ YRQ 0HQVFKHQUHFKWHQ VRZLH GHU %HNlPSIXQJ YRQ .RUUXSWLRQ XQG %HVWHFKXQJ HQWKlOW 'LHVHU
%HULFKW ZXUGH YRP $XIVLFKWVUDW JHPl   $NW* JHSUIW XQG LVW RQOLQH YHUIJEDU XQWHU
KWWSVZZZSLHUHUPRELOLW\FRPQDFKKDOWLJNHLWQDFKKDOWLJNHLWVEHULFKWH
'HU &RUSRUDWH *RYHUQDQFH %HULFKW LVW DXI GHU :HEVHLWH GHU *HVHOOVFKDIW YHUIJEDU XQWHU
KWWSVZZZSLHUHUPRELOLW\FRPLQYHVWRUUHODWLRQVFRUSRUDWHJRYHUQDQFH
Beilage II/14
 )256&+81*(17:,&./81*81'1(8(
02'(//(
'LH3,(5(50RELOLW\$*ZLOOLKUH9RUUHLWHUUROOHLQ%H]XJDXI7HFKQRORJLH9HUWULHEXQG,PDJHYRUDOOHPLQGHU
0RWRUUDGZHOWZHLWHUDXVEDXHQ'HU%HUHLFK)RUVFKXQJXQG(QWZLFNOXQJVWHKWGDKHUVHLW-DKUHQEHVRQGHUVLP
)RNXV $OV 5HVXOWDW GHU YHUIROJWHQ )(6WUDWHJLH HQWVWHKHQ LQQRYDWLYH 3URGXNWH GLH GHQ KRKHQ
.XQGHQHUZDUWXQJHQ KLQVLFKWOLFK 7HFKQRORJLH XQG 3HUIRUPDQFH JHUHFKW ZHUGHQ 'DQN GHU JOREDO DJLHUHQGHQ
)RUVFKXQJV XQG (QWZLFNOXQJVRUJDQLVDWLRQ YHUIJW GLH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH EHU HLQ 1HW]ZHUN DQ KRFK
TXDOLIL]LHUWHQ0LWDUEHLWHUQHWZDLP%HUHLFK.RQVWUXNWLRQ%HUHFKQXQJXQG6LPXODWLRQ'LHVHV1HW]ZHUNZLUGGXUFK
GHQEHWULHEVLQWHUQHQ0DVFKLQHQXQG$QODJHQSDUNGHUIU3URGXNWLRQ$XIEDXXQG9DOLGLHUXQJQHXHQWZLFNHOWHU
3URWRW\SHQYHUDQWZRUWOLFKLVWXQWHUVWW]W
'HU$XIZDQGIU)RUVFKXQJXQG(QWZLFNOXQJYRU$NWLYLHUXQJYRQ(QWZLFNOXQJVOHLVWXQJHQODJLP*HVFKlIWVMDKU
LQGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSHEHL¼0LR9RUMDKU¼0LRZDV9RUMDKUGHV
8PVDW]HV HQWVSULFKW 'LH 3URGXNWH DOOHU .RQ]HUQXQWHUQHKPHQ EHZHJHQ VLFK LQ HLQHP VHKU DQVSUXFKVYROOHQ
/HLVWXQJVQLYHDXZHVKDOEYRQGHQ.XQGHQHLQHSHUPDQHQWH(QWZLFNOXQJXQG:HLWHUHQWZLFNOXQJJHIRUGHUWZLUG
,QGHU)RUVFKXQJVXQG(QWZLFNOXQJVDEWHLOXQJEHVFKlIWLJWHGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHLP*HVFKlIWVMDKU
]XP6WLFKWDJ0LWDUEHLWHU9RUMDKU0LWDUEHLWHUGDVHQWVSULFKWGHUJHVDPWHQ%HOHJVFKDIW
5XQGGHV*HVDPWXPVDW]HVZXUGHQLQGLH)RUVFKXQJXQG(QWZLFNOXQJLQYHVWLHUW3UR]HQWSXQNWH]XP
9RUMDKU
'HU)RUVFKXQJVXQG(QWZLFNOXQJVEHUHLFKLVWPLWGH]HQWUDOHQ6WDQGRUWHQLQ(XURSDLQVEHVRQGHUHgVWHUUHLFK
XQG6SDQLHQ$PHULNDXQG.ROXPELHQJOREDORUJDQLVLHUW'LH]HQWUDOH6WHXHUXQJGHU(QWZLFNOXQJVSURJUDPPH
HUIROJW LP )RUVFKXQJV XQG (QWZLFNOXQJVKDXSWTXDUWLHU GHU .70 $* LQ 0DWWLJKRIHQ XQG 0XQGHUILQJ ZR HLQ
*URWHLOGHU0LWDUEHLWHUDXVGHP)RUVFKXQJVXQG(QWZLFNOXQJVEHUHLFKDXIHLQHU1XW]IOlFKHYRQEHUPð
DQJHVLHGHOW LVW 0LW GHP)RNXVDXIGHQ/HLVWXQJVEHUHLFKYRQ :ELVN:VHW]W GLH *UXSSH GLHQlFKVWHQ
6FKULWWHXPGLH)RUVFKXQJ(QWZLFNOXQJ)(LP%HUHLFKGHU(OHNWURPRELOLWlW]XLQWHQVLYLHUHQXQGYHUIROJWLQ
YROOHU)DKUWLKUH9LVLRQZHOWZHLWIKUHQGLP%HUHLFKGHUHOHNWULVFKDQJHWULHEHQHQ=ZHLUlGHU37:]XZHUGHQ
6RZXUGHQLP%HULFKWVMDKUDOOH)($NWLYLWlWHQLQHLQHUHLJHQHQ)RUVFKXQJVXQG(QWZLFNOXQJVJHVHOOVFKDIWGHU
.70 )RUVFKXQJV (QWZLFNOXQJV *PE+.70)( *PE+  JHEQGHOW XQG ZHLWHU DXVJHEDXW XP GLHVWHWLJ
VWHLJHQGH 7DNWIUHTXHQ] GHU 7HFKQRORJLHHQWZLFNOXQJ ZHLWHU JHZlKUOHLVWHQ ]X N|QQHQ (LQ EHVRQGHUHU
6FKZHUSXQNW GHV YHUJDQJHQHQ -DKUHV ZDU GHU %H]XJ GHV QHX HUVFKORVVHQHQ )(6WDQGRUWHV LQ $QLI EHL
6DO]EXUJ GHU QHEHQ GHP %HUHLFK GHU ($QWULHEV(QWZLFNOXQJ LQQHUKDOE GHU )( *PE+ DXFK GHU .70
7HFKQRORJLHV *PE+ 5DXP IU ZHLWHUHV :DFKVWXP ELHWHW 'DV ,QYHVWLWLRQVYROXPHQ LQ GDV  P
JURH
.RPSHWHQ]]HQWUXPIU(0RELOLWlWEHOlXIWVLFKDXI(850LOOLRQHQ'LHKRFKPRGHUQH(LQULFKWXQJELHWHWPHKU
DOV0LWDUEHLWHUQ3ODW]XQGLVWXQPLWWHOEDUQHEHQGHP.,6.$'HVLJQVWXGLRLQ$QLIEHL6DO]EXUJgVWHUUHLFK
DQJHVLHGHOW
:LU VHW]WHQ LP -DKU  ZHLWHUH 6FKULWWH DXFK EHL GHU (QWZLFNOXQJ YRQ %DWWHULHQ .70 EHWHLOLJW VLFK DQ
.RQVRUWLXPIU0RWRUUlGHUPLWWDXVFKEDUHQ$NNXPXODWRUHQPLW+RQGD0RWRU3LDJJLR*UXSSHXQG<DPDKD0RWRU
IU 0RWRUUlGHU XQG OHLFKWH (OHNWURIDKU]HXJH 'DV .RQVRUWLXP ZLUG LQ GHQ NRPPHQGHQ -DKUHQ HLQHQ
JHPHLQVDPHQ WHFKQLVFKHQ 6WDQGDUG IU HLQ %DWWHULH:HFKVHOV\VWHP LQNO GHU HQWVSUHFKHQGHQ %DWWHULH
7DXVFKVWDWLRQHQHUDUEHLWHQ
'HU)RUVFKXQJVXQG(QWZLFNOXQJVEHUHLFKGHU3,(5(5(%LNHV*PE+LVWLQGH]HQWUDOHQ6WDQGRUWHQLQ(XURSD
gVWHUUHLFK 'HXWVFKODQG 6SDQLHQ RUJDQLVLHUW 'LHV HUP|JOLFKW HLQH VSH]LILVFKH $QWZRUW DXI GLH
0RELOLWlWVEHGUIQLVVH GHU MHZHLOLJHQ 0lUNWH VHL HV GLH XUEDQH 0RELOLWlW LQ 0QFKHQ XQG %DUFHORQD RGHU GLH
2IIURDG E]Z 'XDO 6SRUW &RPPXQLW\ LP OlQGOLFKHQ ELV DOSLQHQ 5DXP UXQG XP 6FKZHLQIXUW 6DO]EXUJ XQG
0XQGHUILQJ
Beilage II/15
02725&<&/(6
VHW]HQDOOHGUHL0RWRUUDGPDUNHQPLWLQQRYDWLYHQ(UQHXHUXQJHQXQGQHXHQ0RGHOOHQVRZRKOLP6WUDHQ
DOVDXFKLP2IIURDGVHJPHQWHLQNODUHV6WDWHPHQW
=X GHQ ZLFKWLJVWHQ 3URMHNWHQ GHV YHUJDQJHQHQ -DKUHV ]lKOW DXI 6HLWH GHU 6WUHHW0RGHOOSODWWIRUPHQ GLH
,QGXVWULDOLVLHUXQJGHU6SHHUVSLW]HQLP6WUHHW0RGHOOSRUWIROLRYRQ.70±GHU683(5$'9(1785(5XQG6
0RGHOOH VRZLHGHV+\SHU1DNHG%LNHV 683(5 '8.( 55 'LH.70  683(5$'9(1785( 6 GHU
*HQHUDWLRQ  YHUIJW HUVWPDOV VHULHQPlLJ EHU HLQH LQQRYDWLYH DGDSWLYH *HVFKZLQGLJNHLWVUHJHODQODJH
'LHVHZXUGHLQLQWHQVLYHU)RUVFKXQJVDUEHLWJHPHLQVDPPLW%RVFKHQWZLFNHOW6LHVRUJWPLWWHOV5DGDUVHQVRUHQ
DXWRPDWLVFK IU GLH :DKUXQJ HLQHV DQJHPHVVHQHQ $EVWDQGHV ]X DQGHUHQ 9HUNHKUVWHLOQHKPHUQ YRU GHP
0RWRUUDGXQGNDQQEHUGHQQHXJHVWDOWHWHQ.RPELVFKDOWHULQIQI6WXIHQHLQJHVWHOOWZHUGHQ
:HLWHUH +LJKOLJKWV VWHOOHQ GLH 6HULHQSURGXNWLRQ GHU .70 5& *HQHUDWLRQ LP 6XSHUVSRUWVHJPHQW GHU
6HULHQKRFKODXIGHU+8649$51$1RUGHQVRZLHGHU+RFKODXIGHUPLWZHLWUHLFKHQGHQ8SGDWHVYHUVHKHQHQ
0RGHOOH.70683(5'8.(5XQG.70683(5'8.(*7GDU'HQ$QIDQJPDFKWHGDVDXIGHU
5HLKHQ]ZHL]\OLQGHU0LGFODVV3ODWWIRUPEDVLHUHQGH0RGHOOGHULYDW.70'8.(GHVVHQ6HULHQVWDUWYRU%HJLQQ
GHU0RWRUUDGVDLVRQLP)HEUXDUVWDWWIDQG0LWGHU'8.(UXQGHW.70GLH1DNHG%LNH3DOHWWHDEXQG
ELHWHW GDPLW HLQHQ GLUHNWHQ 1DFKIROJHU GHU lXHUVW SRSXOlUHQ  '8.( DQ EHL GHQHQ GLH (QWZLFNOHU
LQVEHVRQGHUH EHL 0HFKDQLN XQG 3HUIRUPDQFH DOV DXFK KLQVLFKWOLFK GHV (PLVVLRQVYHUKDOWHQV VLJQLILNDQWH
)RUWVFKULWWHHU]LHOHQNRQQWHQ
%HUHLWV  VWHOOWH +8649$51$ 0RWRUF\FOHV GHQ Ä1RUGHQ³ JHQDQQWHQ 3URWRW\S HLQHV 0RWRUUDGV LP
0LWWHONODVVH7UDYHO6HJPHQWYRU ([DNW]ZHL-DKUH QDFKGHVVHQ3UlVHQWDWLRQ VWDQG LP 1RYHPEHU  VHLQ
6HULHQKRFKODXI DQ ,Q VHLQHQ *UXQG]JHQ DXI GHP 3ODWWIRUPEDXNDVWHQ GHU .70  $'9(1785( 0RGHOOH
EDVLHUHQGGLIIHUHQ]LHUWVLFKGDV0RGHOOGXUFKVHLQHLJHQVWlQGLJHV'HVLJQHLQEHUDUEHLWHWHV)DKUZHUNXQGHLQH
5HLKHZHLWHUHUPDUNHQW\SLVFKHU'HWDLOO|VXQJHQGHXWOLFKYRQVHLQHQ.RQ]HUQVFKZHVWHUQ0LWGHU69$573,/(1
HUZHLWHUWH+XVTYDUQDGDV3RUWIROLRGHU1DNHG%LNHVXQGELHWHWMXQJHQ)DKUHUQHLQHQSHUIHNWHQ(LQVWLHJLQ
GLH:HOWGHU+XVTYDUQD6WUDHQPRWRUUlGHU
*$6*$6 0RWRUF\FOHV EHVWlWLJWH GLH ZHOWZHLWH 9HUIJEDUNHLW GHU QHXHVWHQ 7;7 5$&,1*XQG 7;7 *37ULDO
0RGHOOHGHU0<'DUEHUKLQDXVKDW*$6*$60RWRUF\FOHVVHLQ$QJHERWDQ'LUW%LNHVXPGLHNOHLQUlGULJH
0&GLH0&PLW=ZHLXQGGLH0&)PLW9LHUWDNWPRWRUHUZHLWHUW
(LQHQ ZHLWHUHQ +|KHSXQNW GHV DEJHODXIHQHQ )RUVFKXQJVMDKUHV ELOGHWH GLH (QWZLFNOXQJ XQG GHU 6WDUW GHU
6HULHQSURGXNWLRQVEHUOHLWXQJGHUQHXHQ.706;6;)XQG+8649$51$7&)&0RWRFURVV0RGHOOSDOHWWHLP
)XOOVL]H2IIURDG6HJPHQW .70V 0DUNHQOHLWVDW] Ä5HDG\ WR 5DFH³ IROJHQG ZHUGHQ GLHVH QHEHQ HLQHU
XPIDVVHQGHQ 3URWRW\SHQHUSUREXQJ DXFKLP 5DKPHQGHV ZHOWZHLWHQ 0RWRUVSRUWHQJDJHPHQWV XQWHUKlUWHVWHQ
%HGLQJXQJHQYDOLGLHUWXQGJHSUIW'LHMQJVWH0RGHOOJHQHUDWLRQGHU)XOOVL]H2IIURDG3ODWWIRUPLVW(UJHEQLVHLQHU
GLIIHUHQ]LHUWHQ3ODWWIRUPVWUDWHJLHGHUHQSULPlUHV=LHOHVLVWGLH3HUIRUPDQFHDOOHUYHUEDXWHQ.RPSRQHQWHQ]X
RSWLPLHUHQXQGJOHLFK]HLWLJHLQKRKHV0DDQ(IIL]LHQ]]XJHZlKUOHLVWHQ
'LH)RUVFKXQJVDEWHLOXQJDUEHLWHWGDUEHUKLQDXVLQWHQVLYDQ]XNXQIWVWUlFKWLJHQQDFKKDOWLJHQ0RELOLWlWVO|VXQJHQ
7HLOGHUYHUIROJWHQ6WUDWHJLHLVWHLQHRIIHQH+HUDQJHKHQVZHLVHPLWXQWHUVFKLHGOLFKHQ%DWWHULHO|VXQJHQXPVRZRKO
GLH9RUWHLOHYRQLQWHJULHUWHQDOVDXFKHQWQHKPEDUHQ%DWWHULHQ]XQXW]HQ'DV)RUVFKXQJVMDKUXPIDVVWHHLQH
5HLKH YRQ )(3URMHNWHQ LP %HUHLFK UHLQ HOHNWULVFK DQJHWULHEHQHU )DKU]HXJNRQ]HSWH 1HEHQ GHQ JURHQ
$QVWUHQJXQJHQLP%HUHLFKGHU*UXQGODJHQXQG7HFKQRORJLHIRUVFKXQJZXUGHQLPYHUJDQJHQHQ-DKUHUVWPDOV
QHXH)DKU]HXJNRQ]HSWHGDV +8649$51$(3,/(1.RQ]HSWVRZLHGDV (OHNWURUROOHU.RQ]HSW +8649$51$
%/7=GHUgIIHQWOLFKNHLWYRUJHVWHOOW
:HLWHUV ELOGHWH GLH .70 $* PLW +RQGD 0RWRU GHU 3LDJJLR *UXSSH XQG <DPDKD 0RWRU HLQ .RQVRUWLXP IU
0RWRUUlGHU PLW DXVWDXVFKEDUHQ $NNXPXODWRUHQ =LHO GHV .RQVRUWLXPV LVWHV /|VXQJHQ IU GLH %HGHQNHQ GHU
.XQGHQLQ%H]XJDXIGLH=XNXQIWGHU(OHNWURPRELOLWlW]XHUDUEHLWHQZLH]%KLQVLFKWOLFK5HLFKZHLWH/DGH]HLW
XQG LQIUDVWUXNWXU VRZLH .RVWHQ 'LHV VROO LQ hEHUHLQVWLPPXQJ PLW YLHU +DXSW]LHOHQ JHZlKUOHLVWHW ZHUGHQ D
(QWZLFNOXQJ JHPHLQVDPHU WHFKQLVFKHU 6SH]LILNDWLRQHQ IU DXVWDXVFKEDUH $NNXV\VWHPH E %HVWlWLJXQJ GHU
Beilage II/16
JHPHLQVDPHQ 1XW]XQJ GHU $NNXV\VWHPH F 'LH JHPHLQVDPHQ 6SH]LILNDWLRQHQ GHV .RQVRUWLXPV EHL GHQ
HXURSlLVFKHQ XQG LQWHUQDWLRQDOHQ 1RUPXQJVJUHPLHQ I|UGHUQ XQG ]XP 6WDQGDUG PDFKHQ G :HOWZHLWH
$QZHQGXQJ GHUJHPHLQVDPHQ 6SH]LILNDWLRQHQGHV .RQVRUWLXPV *HPHLQVDPPLWGHQ .RQVRUWLDOSDUWQHUQ ZLUG
GDUDQJHDUEHLWHWHLQDXVWDXVFKEDUHV$NNXV\VWHPIU)DKU]HXJHLP1LHGULJYROWEHUHLFK9PLWELV]XN:
/HLVWXQJ]XHQWZLFNHOQGDVDXILQWHUQDWLRQDOHQWHFKQLVFKHQ6WDQGDUGVEDVLHUW
3DUDOOHO ]X GHQ REHQ JHQDQQWHQ ,QLWLDWLYHQ LP %HUHLFK GHU (OHNWURPRELOLWlW DUEHLWHW GLH .70 *UXSSH DXFK DQ
7HFKQRORJLHQ]XUZHLWHUHQ5HGXNWLRQGHV(PLVVLRQVYHUKDOWHQVYRQ0RWRUUlGHUQGLHPLW9HUEUHQQXQJVPRWRUHQ
DXVJHVWDWWHWVLQG'LH(QWZLFNOXQJVVWUDWHJLHLP%HUHLFKGHU9HUEUHQQXQJVPRWRUHQHQWZLFNOXQJLVWNODUDXIHLQH
9HUEUDXFKV XQG (PLVVLRQVUHGXNWLRQ DXVJHULFKWHW 'D]X ]lKOHQ )($NWLYLWlWHQ LQ =XVDPPHQKDQJ PLW GHU
:HLWHUHQWZLFNOXQJ GHV WKHUPRG\QDPLVFKHQ 6\VWHPV .UDIWVWRIIHLQVSULW]XQJ 9HUEUHQQXQJ DOV DXFK GHQ
6\VWHPHQ]XU$EJDVQDFKEHKDQGOXQJ.DWDO\VDWRUHQ:HLWHUVZHUGHQ$QVlW]H]XU9HUZHQGXQJYRQ&2
΍
IUHLHQ
E]Z&2
΍
QHXWUDOHQ.UDIWVWRIIHQGLHXQWHUDQGHUHP DXVGHPLQGHU $WPRVSKlUHEHILQGOLFKHQ&2
΍
JHZRQQHQ
ZHUGHQXQWHUVXFKW%HUHLWVMHW]WVLQGDOOH0RWRUHQLQGHU+XEUDXPNDWHJRULHEHUFPñIUGHQ%HWULHEPLW
V\QWKHWLVFKHQ .UDIWVWRIIHQ H)XHOV TXDOLIL]LHUW ± ZHLWHUH 0RWRUHQSODWWIRUPHQ N|QQHQ LQQHUKDOE NXU]HU
5HDNWLRQV]HLWHQ XPJHVWHOOW ZHUGHQ ,Q GHQ EHVRQGHUV WHFKQRORJLHJHWULHEHQHQ 5HQQVHULHQ 0RWR*3 XQG
0RWRZLUGGDUEHUKLQDXVDEGHU6DLVRQGHU(LQVDW]VRJHQDQQWHUEOHQGHGIXHOVEHLGHQHQGHV
.UDIWVWRIIHVDXVQLFKWIRVVLOHP%UHQQVWRIIEHVWHKHQHUSUREW$EGHU6DLVRQLVWDXVKHXWLJHU 6LFKW LQGHU
.|QLJVNODVVHGHU0RWRUUDG:0HLQYROOVWlQGLJHU8PVWLHJDXIV\QWKHWLVFKH.UDIWVWRIIHJHSODQW
(%,&<&/(6
,QGHU)DKUUDG'LYLVLRQVWDQGLQGLH(WDEOLHUXQJGHUGUHL0DUNHQ+XVTYDUQD(%LF\FOHV55D\PRQXQG
*DV*DVVRZLHGLHWHFKQLVFKH:HLWHUHQWZLFNOXQJXQG4XDOLWlWVVWHLJHUXQJGHV3URGXNWSRUWIROLRVLP9RUGHUJUXQG
GHU$NWLYLWlWHQ
'LH+XVTYDUQD0RGHOOIORWWHHUZDUWHWIUHLQLJH1HXKHLWHQ%HVRQGHUVKHUYRU]XKHEHQLVWGLHQHXH2IIURDG
0RGHOOVSDUWHPLWHLJHQHQ5DKPHQGHVLJQVXQGWHFKQLVFKHQ1HXHUXQJHQYHUN|USHUWYRUDOOHPYRPEUDQGQHXHQ
0RXQWDLQ&URVV0&'LH0&EHZHLVWGDVV+XVTYDUQD(%LF\FOHVGLH7KHPHQ.LQHPDWLN'HVLJQXQG
7HFKQLN HUQVW QLPPW XQG ULFKWHW VLFK DQ HLQH QHXH *HQHUDWLRQ YRQ )DKUHUQ =XVDPPHQ PLW +XVTYDUQD
0RWRUF\FOHVVWHOOWH+XVTYDUQD(%LF\FOHVDXFKVHLQH)ORWWHYRQ8UEDQ0RELOLW\)DKU]HXJHQYRUZRPLWVLFKGLH
*UXSSH DXI GHU ,$$ 0RELOLW\  LQ 0QFKHQ DOV KROLVWLVFKHU HPLVVLRQVIUHLHU +HUVWHOOHU YRQ PRWRULVLHUWHQ
=ZHLUlGHUQ SRVLWLRQLHUWH ,P -lQQHU  SUlVHQWLHUWH +8649$51$ (%LF\FOHV PLW GHU Ã/HJDF\ (GLWLRQµ
DXHUGHPHLQHXSJHJUDGHWH$XIODJHGHV0RXQWDLQ&URVVPLWHUQHXHUWHP'HVLJQ
*$6*$6 %LF\FOHV SUlVHQWLHUWH  GDV (QGXUR &URVV  DOV GDV 7RS0RGHOO (V YHUELQGHW GHQ EHNDQQW
UREXVWHQLQ(QGXUR*HRPHWULHJHIRUPWHQ$OXPLQLXPUDKPHQPLWHLQHU*DEHOYRP7\S5RFN6KR[=(%XQG
HLQHP)HGHUEHLQYRP7\S5RFN6KR[6'6VRZLH5lGHUQLQGHQ)RUPDWHQ=ROOYRUQXQG=ROOKLQWHQIU
SHUIHNWHV +DQGOLQJ XQG KRKH :HQGLJNHLW 0LW VHLQHP *DQJ$QWULHE YRP 7\S 65$0 6; (DJOH .ROEHQ
%UHPVHQYRQ7HNWURHLQHP<DPDKD3:;0RWRUPLWPRGHUQHP4XDG6HQVRU6\VWHPXQG:/HLVWXQJ
VRZLH HLQHP LQWHJULHUWHQ :K$NNX LP 8QWHUURKU YHUN|USHUWH HV DOOHV ZDV GLH 0DUNH *$6*$6 %LF\FOHV
DXVPDFKW
,P-DKUSUlVHQWLHUWH55$<021VHLQHQ&ODLPÄ5LGHKHUH5LGHQRZ´GHUGLH0HUNPDOHGDV:DFKVWXP
XQG GHQ *HLVW GHU 0DUNH ZLGHUVSLHJHOW $OV W\SLVFKHV %HLVSLHO VWLFKW GHU $OOURXQGHU 7RXU5D\ (  PLW GHP
VSRUWOLFKHQ<DPDKD3:67$QWULHEPLW1P'UHKPRPHQWXQGGHPVHPLLQWHJULHUWHQ<DPDKD$NNXPLW:K
KHUYRU'LH7UHNNLQJ3RZHUGHV7RXU5D\PDFKWHHV]XPDEVROXWHQ%HVWVHOOHULQGHU(%LNH3DOHWWHGHV-DKUHV
0LW=ROO5lGHUQ6FKHLEHQEUHPVHQXQGHLQHU656XQWRXU)HGHUJDEHOPLW0LOOLPHWHUQ)HGHUZHJ
ELHWHWGDV7RXU5D\(YLHO.RPIRUWXQG7UDNWLRQDXIDOOHQ8QWHUJUQGHQ,P-DKUZLUG55$<021VHLQ
3RUWIROLRDEHUPDOVHUZHLWHUQXQGLQGHQ0DUNWGHUOHLFKWHQ(0RXQWDLQELNHVHLQVWHLJHQ0LWGHP$LU5D\ZLUG5
5$<0213HUVSHNWLYHQYHUlQGHUQ±NRPELQLHUWHVGRFKGLHW\SLVFKH9HUVSLHOWKHLWHLQHV7UDLO%LNHVPLWVROLGHU
3HUIRUPDQFH XQG HLQHU LGHDOHQ $NNXNDSD]LWlW )U GLHVH GUHL 0RGHOOH ZXUGHQ EHZXVVW QLFKW GLH
GUHKPRPHQWVWlUNVWHQ0RWRUHQXQGK|FKVWHQ$NNXNDSD]LWlWHQDXVJHZlKOW6WDWWGHVVHQNRQ]HQWULHUWHPDQVLFK
DXIHLQHDXVJHZRJHQH%DODQFHDXVGHQGUHL6lXOHQ0RWRU$NNXXQG*HZLFKW$XVJHUVWHWPLWGHP$,5'5,9(
0RWRUSRZHUHGE\<DPDKD1P'UHKPRPHQWHLQHPVFKODQNHQ.LOR.RKOHIDVHUUDKPHQ HLQHPDJLOHQ
Beilage II/17
+DQGOLQJXQGHLQHU)DKUG\QDPLNDXIK|FKVWHP1LYHDXZLHJWGDVOHLFKWH(0RXQWDLQELNH55$<021$LU5D\
EHL HLQHP )HGHUZHJ YRQ JDQ]HQ  PPZHQLJHU DOV  .LORJUDPP ,P NRPPHQGHQ -DKU GDUI PDQ ZHLWHUH
,QQRYDWLRQHQHUZDUWHQGDUXQWHUQHXH5DKPHQSODWWIRUPHQXQGNRQ]HSWHZlKUHQGVLFK55$<021]XJOHLFK
VWlUNHULP6SRUW6HJPHQWHWDEOLHUHQZLOO
 &+$1&(181'5,6,.2%(5,&+7
$OV(XURSDVIKUHQGHUÄ3RZHUHG7ZR:KHHOHU³+HUVWHOOHU 37:]lKOW GLH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH PLW LKUHQ
0RWRUUDGPDUNHQ .70 +8649$51$ 0RWRUF\FOHV XQG *$6*$6 ]X GHQ HXURSlLVFKHQ 7HFKQRORJLH XQG
0DUNWIKUHUQ'LH*HVFKlIWVWlWLJNHLWGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSHLVWYRQODXIHQGHQ9HUlQGHUXQJHQJHSUlJW'LH
1XW]XQJGHUVLFKGXUFKGLHVH9HUlQGHUXQJHQHUJHEHQGHQ&KDQFHQLVWGHUZHVHQWOLFKH*UXQGVWHLQGHV(UIROJHV
GHU3,(5(50RELOLW\*UXSSH=XU6LFKHUXQJGHV]XNQIWLJHQXQWHUQHKPHULVFKHQ(UIROJVXQG1XW]XQJGHUVLFK
HUJHEHQGHQ&KDQFHQPXVVGLH*UXSSHEHZXVVW5LVLNHQHLQJHKHQ
'DV 0DQDJHPHQW YRQ &KDQFHQ XQG 5LVLNHQ LVW GLH %DVLV XP DXI bQGHUXQJHQ SROLWLVFKHU ZLUWVFKDIWOLFKHU
WHFKQLVFKHURGHUUHFKWOLFKHU5DKPHQEHGLQJXQJHQDGlTXDW]XUHDJLHUHQ6RIHUQHVZDKUVFKHLQOLFKLVWGDVVGLH
LGHQWLIL]LHUWHQ&KDQFHQEH]LHKXQJVZHLVH5LVLNHQHLQWUHWHQVLQGVLHEHUHLWVLQGHQ$XVVDJHQLP.RQ]HUQDQKDQJ
XQGODJHEHULFKWYHUDUEHLWHW'LHQDFKIROJHQGHQ$XVIKUXQJHQEHLQKDOWHQP|JOLFKHNQIWLJH(QWZLFNOXQJHQRGHU
(UHLJQLVVH GLH ]X HLQHU IU GLH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH SRVLWLYHQ &KDQFHQ EH]LHKXQJVZHLVH QHJDWLYHQ
5LVLNHQ$EZHLFKXQJYRQGHU8QWHUQHKPHQVSURJQRVHIKUHQN|QQHQ
,P 5DKPHQ GHV 5LVLNRPDQDJHPHQWV ZHUGHQ DOOH (LQ]HO XQG NXPXOLHUWHQ 5LVLNHQ GLH GHQ (UIROJ GHV
8QWHUQHKPHQV JHIlKUGHQ N|QQWHQ EHUZDFKW XQG JHVWHXHUW %HVWDQGVJHIlKUGHQGH 5LVLNHQ ZHUGHQ
JUXQGVlW]OLFK YHUPLHGHQ 'HU 5LVLNRNRQVROLGLHUXQJVNUHLV HQWVSULFKW GHP .RQVROLGLHUXQJVNUHLV GHV
.RQ]HUQDEVFKOXVVHVGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSH
5,6,.20$1$*(0(176<67(0
'HU+DXSW]ZHFNGHV5LVLNRPDQDJHPHQWVGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSHEHVWHKWLQGHU6LFKHUXQJXQG6WlUNXQJ
GHV 8QWHUQHKPHQV GXUFK HLQH ULFKWLJH XQG WUDQVSDUHQWH (LQVFKlW]XQJ GHU ILQDQ]LHOOHQ RSHUDWLYHQ XQG
VWUDWHJLVFKHQ 5LVLNHQ 'HU 9RUVWDQG EHUQLPPW GDEHL JHPHLQVDP PLW GHP 0DQDJHPHQW GHU ZHVHQWOLFKHQ
.RQ]HUQJHVHOOVFKDIWHQ LQVEHVRQGHUH GHU .70 $* XPIDQJUHLFKH 6WHXHUXQJV XQG &RQWUROOLQJ$XIJDEHQ LP
5DKPHQHLQHVLQWHUQHQDOOHZHVHQWOLFKHQ6WDQGRUWHXPIDVVHQGHQLQWHJULHUWHQ.RQWUROOV\VWHPV'DVUHFKW]HLWLJH
(UNHQQHQ(YDOXLHUHQXQG5HDJLHUHQDXIVWUDWHJLVFKHXQGRSHUDWLYH5LVLNHQLVWHLQZHVHQWOLFKHU%HVWDQGWHLOGHU
)KUXQJVWlWLJNHLWGLHVHU(LQKHLWHQXQGOHLVWHWHLQHQZHVHQWOLFKHQ:HUWEHLWUDJIUGDV8QWHUQHKPHQ*UXQGODJHQ
GDIUVLQGHLQHLQKHLWOLFKHVXQGNRQ]HUQZHLWHVDXI0RQDWVEDVLVDXIJHEDXWHV%HULFKWVZHVHQXQGHLQHODXIHQGH
hEHUZDFKXQJGHURSHUDWLYHQXQGVWUDWHJLVFKHQ3OlQH
'LH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH YHUIJW EHU HLQ PHKUVWXILJHV 5LVLNRPDQDJHPHQWV\VWHP EHL GHP GLH
NRQ]HUQZHLWHQ 5LVLNHQ QDFK 6WDQGRUWHQ E]Z JHRJUDILVFKHQ %HUHLFKHQ HUKREHQ ZHUGHQ 'LH RSHUDWLYH
9HUDQWZRUWXQJXQGGLH%HZHUWXQJGHUNRQ]HUQZHLWHQ5LVLNHQHUIROJWGXUFKGDV5LVLNRPDQDJHPHQWGHU.70$*
XQG GHP ORNDOHQ 0DQDJHPHQW XQG ZLUG GLUHNW DQ GHQ 9RUVWDQG EHULFKWHW XQG YRQ GLHVHP VRZLH YRP
.RQ]HUQYRUVWDQGEHUZDFKW
(LQH SUlYHQWLYH $QDO\VHYRQ SRWHQ]LHOOHQ RGHU%HLQDKH(UHLJQLVVHQ LVWHEHQVR =LHO GHV 5LVLNRPDQDJHPHQWV
=XVlW]OLFK LVW HV DXFK $XIJDEH GHV 5LVLNRPDQDJHPHQWV 5LVLNHQ DNWLY ]X VWHXHUQ XQG HQWVSUHFKHQGH
0DQDKPHQPLWGHQEHWURIIHQHQ8QWHUQHKPHQVEHUHLFKHQ]XHYDOXLHUHQ
Beilage II/18
5,6,.20$1$*(0(17675$7(*,(
'LH3,(5(50RELOLW\*UXSSHRULHQWLHUWVLFKLP5DKPHQ,KUHU5LVLNRPDQDJHPHQWVWUDWHJLHDXIHLQH5LVLNRDQDO\VH
XQG5LVLNREHZHUWXQJQDFKGHP&262)UDPHZRUN'HPJHPlKDWGHU.RQ]HUQIROJHQGH.HUQEHUHLFKHGHU
5LVLNRPDQDJHPHQWVWUDWHJLHGHILQLHUW
'DVDXI(EHQHGHU.70$*HLQJHULFKWHWH5LVLNRPDQDJHPHQWIKUWUHJHOPlLJ5LVLNRDQDO\VHQIUDXVJHZlKOWH
3URGXNWLRQV XQG 9HUWULHEVVWDQGRUWH GXUFK (V ZHUGHQ QXU 5LVLNHQ DXHUKDOE GHU .RQ]HUQ%LODQ] XQG GHU
.RQ]HUQ*X9GDUJHVWHOOW
5,6,.20,7,*$7,21
(V ZLUG YHUVXFKW MH QDFK $XVZLUNXQJ DXI GDV 8QWHUQHKPHQ 5LVLNHQ GXUFK HQWVSUHFKHQGH 0DQDKPHQ ]X
PLQLPLHUHQ]XYHUPHLGHQRGHUDXFKLQEHVWLPPWHQ)lOOHQEHZXVVWHLQ]XJHKHQ
5,6,.2%(:(5781*
=LHO GHU 5LVLNREHZHUWXQJ LVW GLH NRQWLQXLHUOLFKH TXDOLWDWLYH XQG TXDQWLWDWLYH %HZHUWXQJ DOOHU LGHQWLIL]LHUWHQ
&KDQFHQXQG5LVLNHQ]XU3ULRULVLHUXQJYRQ5LVLNRVWHXHUXQJVPDQDKPHQ'LH&KDQFHQXQG5LVLNREHZHUWXQJ
EHLGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSHVROOIROJHQGHQ$QIRUGHUXQJHQHQWVSUHFKHQ
2EMHNWLYLWlW'LH%HZHUWXQJVROOQDFKP|JOLFKVWREMHNWLYHQ0DVWlEHQHUIROJHQ
9HUJOHLFKEDUNHLW 'DPLWGLH&KDQFHQXQG 5LVLNHQ PLWHLQDQGHUYHUJOLFKHQ ZHUGHQ N|QQHQHUIROJW HLQH
TXDQWLWDWLYH%HZHUWXQJDQKDQGHLQKHLWOLFKGHILQLHUWHU:HUWHVRIHUQVLQQYROOXQGP|JOLFK
%(:(5781*60(7+2',.
&KDQFHQ XQG (LQ]HOULVLNHQ ZHUGHQ DQKDQG LKUHU (LQWULWWVZDKUVFKHLQOLFKNHLW XQG LKUHU %HGHXWXQJ IU GLH
9HUP|JHQV)LQDQ]XQG(UWUDJVODJHGHV.RQ]HUQVEHXUWHLOW'LHVH%HXUWHLOXQJEDVLHUWDXI,QIRUPDWLRQHQEHU
D WDWVlFKOLFKLQGHU9HUJDQJHQKHLWHLQJHWUHWHQHQ5LVLNHQE%HQFKPDUN:HUWHQDXVGHU%UDQFKHRGHUFVHOEVW
HUVWHOOWHQUHDOLVWLVFKHQ([SHUWHQVFKlW]XQJHQ
'LHTXDQWLWDWLYH%HZHUWXQJIROJWHLQHP6]HQDULRRULHQWLHUWHP$QVDW]EHLGHPIROJHQGH.DWHJRULHQXQWHUVFKLHGHQ
ZHUGHQ %HVW &DVH %& 0RVW /LNHO\ &DVH 0/& XQG :RUVW &DVH :& +LHUEHL KDQGHOW HV VLFK XP HLQH
NODVVLVFKH 'UHLHFNVYHUWHLOXQJ )U YHUHLQ]HOWH 5LVLNHQ NDQQ ZHQQ QRWZHQGLJ ]XVlW]OLFK HLQH TXDOLWDWLYH
%HZHUWXQJ YHUZHQGHW ZHUGHQ E]Z N|QQHQ IU VFKZDQNXQJVRULHQWLHUWH 5LVLNHQ DOWHUQDWLYH 9HUWHLOXQJHQ
Beilage II/19
1RUPDOYHUWHLOXQJHWFKHUDQJH]RJHQZHUGHQ'LH:DKOGHUMHZHLOLJHQ9HUWHLOXQJLVWDEKlQJLJYRQGHU$UWGHV
5LVLNRV
5,6,.2h%(5:$&+81*.21752//(
.HUQSXQNW GHV RSHUDWLYHQ 5LVLNRPDQDJHPHQWV LVW GLH ,GHQWLIL]LHUXQJ (YDOXLHUXQJ XQG %HKHUUVFKXQJ YRQ
ZHVHQWOLFKHQ 5LVLNHQ DXV GHP RSHUDWLYHQ *HVFKlIW 'LHVHU 3UR]HVV ZLUG LQVEHVRQGHUH YRQ GHQ REHUHQ XQG
PLWWOHUHQ0DQDJHPHQWHEHQHQGHU.70$*GXUFKJHIKUWXQGYRP9RUVWDQGGHU3,(5(50RELOLW\$*EHUZDFKW
&+$1&(181'5,6,.2%(5,&+7
'LHIROJHQGHhEHUVLFKWGLHQWGHP*HVDPWEHUEOLFNEHUDOOHLGHQWLIL]LHUWHQ5LVLNHQXQG&KDQFHQXQG]HLJW
GHUHQ%HGHXWXQJIUGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHDXI*HVDPWKDIWKDWGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHZHGHU]XP
%LODQ]VWLFKWDJQRFK]XP=HLWSXQNWGHU$XIVWHOOXQJGHV$EVFKOXVVHVEHVWDQGVJHIlKUGHQGH5LVLNHQLGHQWLIL]LHUW
0$5.75,6,.(1
.RQMXQNWXUHOOHV5LVLNR
'LH .70*UXSSH LVW VFKZHUSXQNWPlLJ LQ GHU 0RWRUUDGEUDQFKH XQG GLH 3,(5(5 (%LNHV*UXSSH LQ GHU
)DKUUDGEUDQFKHWlWLJ'LH$EVDW]P|JOLFKNHLWHQVLQGYRQGHUDOOJHPHLQHQNRQMXQNWXUHOOHQ/DJHLQGHQ/lQGHUQ
XQG5HJLRQHQEHVWLPPWLQGHQHQGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHPLWLKUHQ3URGXNWHQYHUWUHWHQLVW:LHGLHOHW]WHQ
-DKUH JH]HLJW KDEHQ LVW LQVEHVRQGHUH GLH 0RWRUUDGEUDQFKH ]\NOLVFK XQG XQWHUOLHJW VWDUNHQ
1DFKIUDJHVFKZDQNXQJHQ 'XUFK HQWVSUHFKHQGH 0DUNWIRUVFKXQJHQ XQG SURJQRVHQ ZHOFKH LQ GHU 3ODQXQJ
EHUFNVLFKWLJWZHUGHQZLUGGHP5LVLNRHQWJHJHQJHZLUNW
'XUFKGDVYHUlQGHUWH0RELOLWlWVYHUKDOWHQEHILQGHWVLFK
GHU JOREDOH 0RWRUUDGPDUNW QDFK ZLH YRU LP $XIVFKZXQJ XQG OHJWH LQ GHQ ZLFKWLJVWHQ 9HUNDXIVUHJLRQHQ LP
-DKUHVYHUJOHLFKGHXWOLFK]X
:HWWEHZHUEXQG3UHLVGUXFN
6SH]LHOO GHU 0RWRUUDGPDUNW LQ ,QGXVWULHVWDDWHQ LVW YRQ LQWHQVLYHP :HWWEHZHUE JHSUlJW ZREHL GLH VWlUNVWHQ
.RQNXUUHQWHQ YRQ .70 YLHU MDSDQLVFKH GUHL HXURSlLVFKH XQG LQ JHULQJHUHP $XVPD HLQ DPHULNDQLVFKHU
+HUVWHOOHUVLQGXQGPDQFKHYRQLKQHQJU|HUHILQDQ]LHOOH5HVVRXUFHQK|KHUH$EVDW]]DKOHQXQG0DUNWDQWHLOH
EHVLW]HQ,P6WUDHQPRWRUUDGPDUNWKHUUVFKW]XGHPHLQKRKHU3UHLVGUXFNXQGQHXKLQ]XNRPPHQGH0LWEHZHUEHU
YHUVXFKHQEHU 1LHGULJSUHLVVWUDWHJLHQGHQ 0DUNWHLQWULWW]XVFKDIIHQ'XUFKGLHHUIROJUHLFKH 0DUNWVWUDWHJLH LVW
.70 (XURSDV IKUHQGHU Ä3RZHUHG 7ZR:KHHOHU³ +HUVWHOOHU 'LHV ZXUGH XQWHU DQGHUHP DXFK GXUFK GLH
YROOVWlQGLJH,QWHJUDWLRQYRQ*$6*$6DOVGULWWH0RWRUUDGPDUNHXQGGLHZHLWHUH(QWZLFNOXQJGHV+lQGOHUQHW]HV
XQWHUVWW]W'XUFKXQVHUH,QQRYDWLRQVVWlUNHVHKHQZLUXQVDOV7HFKQRORJLHIKUHULP=ZHLUDG6HNWRULQ(XURSD
'LH VWUDWHJLVFKH 3DUWQHUVFKDIW PLW %DMDM ,QGLHQV ]ZHLWJU|WHP 0RWRUUDGKHUVWHOOHU IHVWLJW GLH
:HWWEHZHUEVIlKLJNHLWLQGHQJOREDOHQ0lUNWHQ
$EVDW]ULVLNR
'LH JU|WHQ (LQ]HODEVDW]PlUNWH GHU 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH VWHOOHQ GHU HXURSlLVFKH VRZLH GHU 86
DPHULNDQLVFKH0DUNWGDU(LQ(LQEUXFKGLHVHU0lUNWHN|QQWHQDFKWHLOLJH$XVZLUNXQJHQDXIGLH*HVFKlIWVWlWLJNHLW
KDEHQ'HU0DUNWHLQWULWWLQQHXH0lUNWHVWHOOWLP:HVHQWOLFKHQHLQ.RVWHQULVLNRGDUGDLQPDQFKHQGLHVHU0lUNWH
GLH $EVDW]HQWZLFNOXQJ VRZLH GLH SROLWLVFKHQ 5DKPHQEHGLQJXQJHQ VFKZHU HLQVFKlW]EDU VLQG 'XUFK GLH
=XVDPPHQDUEHLWPLWGHPVWUDWHJLVFKHQ3DUWQHU%DMDM$XWR/WG3XQH,QGLHQZLUGJHPHLQVDPNRQVHTXHQWDQ
GHU 8PVHW]XQJ HLQHU JOREDOHQ 3URGXNWVWUDWHJLH LP 0RWRUUDGEHUHLFK JHDUEHLWHW 8P GDV $EVDW]ULVLNR ]X
GLYHUVLIL]LHUHQYHUIROJWDXFKGLH)DKUUDG'LYLVLRQGDV=LHOLQZHLWHUHQ0lUNWHQHUIROJUHLFK]XH[SDQGLHUHQ
*HRSROLWLVFKH5LVLNHQ
'DUEHUKLQDXVJLOWHVDXFKGLHJHRSROLWLVFKHQ5LVLNHQYHUVWlUNWLP$XJH]XEHKDOWHQ,QVEHVRQGHUHGHU8NUDLQH
.ULHJZLUGGLH:HOWZLUWVFKDIWQHJDWLYEHHLQIOXVVHQ'LH3,(5(50RELOLW\*UXSSHLVWJHVFKlIWOLFKQLFKWXQPLWWHOEDU
Beilage II/20
YRQ GHQ PLOLWlULVFKHQ $XVHLQDQGHUVHW]XQJHQ LQ GHU 8NUDLQH EHWURIIHQ ,QGLUHNW HUK|KW VLFK DEHU ZLH IU GLH
JHVDPWH,QGXVWULHDXFKIUGLH3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH GLH *HIDKUYRUDOOHPZHLWHUVWHLJHQGHU (QHUJLHXQG
5RKVWRIINRVWHQVRZLHQHJDWLYHU$XVZLUNXQJHQDXIGLH.DSLWDOPlUNWH
%5$1&+(163(=,),6&+(5,6,.(1
%HVFKUlQNXQJHQGHV0RWRUUDGIDKUHQV
'HU8PVDW]GHU*UXSSHKlQJWXQWHUDQGHUHPYRQGHQ(LQVDW]P|JOLFKNHLWHQGHU0RWRUUlGHULP*HOlQGHDEXQG
ZLUGGDKHUHUKHEOLFKYRQQDWLRQDOHQJHVHW]OLFKHQ5DKPHQEHGLQJXQJHQLQGHQ$EVDW]OlQGHUQEHHLQIOXVVWGLHGHQ
*HOlQGHPRWRUVSRUW0RWRUUDG]XODVVXQJHQXQG/HQNHUEHUHFKWLJXQJHQUHJHOQ
$XIJUXQG GHU (LQIKUXQJ GHU $EJDVQRUP (XUR  DP  -DQXDU  VWDQG GLH $NWXDOLVLHUXQJ GHV JHVDPWHQ
0RWRUUDG 6WUHHW3URGXNWSRUWIROLRV DXI GLH QHXHQ UHJXODWRULVFKHQ $QIRUGHUXQJHQ LP 0LWWHOSXQNW GHU )(
$NWLYLWlWHQXQGZXUGHLQDEJHVFKORVVHQ,P/DXIHGHV.DOHQGHUMDKUHVZXUGHQVlPWOLFKHIUGHQ(8
5DXP XQG GHQ %HWULHE DXI |IIHQWOLFKHQ 6WUDHQ YRUJHVHKHQHQ 0RGHOOH QDFK GHQ Ä(XUR ³9RUVFKULIWHQ QHX
W\SJHQHKPLJW E]Z GHUHQ 7\SJHQHKPLJXQJ SHU 1DFKWUDJ YRQ Ä(XUR ³ DXI Ä(XUR ³ DQJHKREHQ 'LH
6HULHQSURGXNWLRQGHVHUVWHQÄ(XUR³0RGHOOVHUIROJWHLP-XOL0XVWHUVHULHGHU.70$GYHQWXUH0RGHOOH
'DVOHW]WHÄ(XUR³0RGHOOIUGHQ(85DXPZXUGHLP'H]HPEHUSURGX]LHUW$EZHUGHQIUGHQ
(85DXPXQGGHQ%HWULHEDXI|IIHQWOLFKHQ6WUDHQDXVVFKOLHOLFKÄ(XUR³)DKU]HXJHSURGX]LHUW
%HVFKDIIXQJVULVLNR
'DV %HVFKDIIXQJVULVLNR GHU .70*UXSSH OLHJW LQ GHU DNWXHOOHQ 6LWXDWLRQ LP :HVHQWOLFKHQ GDULQ EHVWHOOWH
.RPSRQHQWHQJDUQLFKWRGHUQLFKW]XPYHUHLQEDUWHQ7HUPLQ]XHUKDOWHQ8PGLH9HUIJEDUNHLWYRQ.RPSRQHQWHQ
EHVWP|JOLFK VLFKHU]XVWHOOHQ OHJW .70 JURHQ :HUW DXI HLQH ODQJIULVWLJH =XVDPPHQDUEHLW PLW XQVHUHQ /LHIHU
SDUWQHUQVRZLHGLHVRUJIlOWLJH$XVZDKOOHLVWXQJVIlKLJHUQHXHU/LHIHUDQWHQQDFKIHVWJHOHJWHQ.ULWHULHQ'LH.70
*UXSSH DUEHLWHW NRQWLQXLHUOLFK DQ GHU :HLWHUHQWZLFNOXQJ GHU %H]LHKXQJHQ ]X LKUHQ /LHIHUDQWHQ (LQ WLHIHV
JHJHQVHLWLJHV 9HUVWlQGQLV GHU 3UR]HVVH LVW GDEHL DXV 6LFKW GHU .70 ZHVHQWOLFK 'D GLH 4XDOLWlW GHU .70
3URGXNWHPDJHEOLFKYRQGHU4XDOLWlWXQGGHQ(LJHQVFKDIWHQGHU]XEHVFKDIIHQGHQ6XENRPSRQHQWHQJHSUlJW
LVWZLUGLQVEHVRQGHUHDXIJHHLJQHWH%HWULHEVHLQULFKWXQJHQXQG3URGXNWLRQVSUR]HVVHGHU/LHIHUDQWHQDEHUDXFK
DXIGHUHQ)LQDQ]NUDIWXQGGLH(LQKDOWXQJ|NRORJLVFKHUVR]LDOHUXQGHWKLVFKHU6WDQGDUGVJHDFKWHW
,P ]ZHLWHQ -DKU QDFK $XVEUXFK GHU &29,'3DQGHPLH ZXUGH GLH .70*UXSSH ]XQHKPHQG PLW GHU
+DOEOHLWHUNULVHXQGGHQGDPLWYHUEXQGHQHQ(QJSlVVHQYRQHOHNWURQLVFKHQ.RPSRQHQWHQNRQIURQWLHUW8PLKUH
/LHIHUDQWHQ LQ GLHVHU 6LWXDWLRQ ]X XQWHUVWW]HQ JULII GLH .70 $* DNWLY LQ GLH %HVFKDIIXQJ YRQ
(OHNWURQLNNRPSRQHQWHQ HLQ XQG NRQQWH GDPLW JU|HUH $XVIlOOH VRZRKO EHL GHQ /LHIHUDQWHQ DOV DXFK LQ GHQ
HLJHQHQ3URGXNWLRQVVWDQGRUWHQYHUKLQGHUQ=XVlW]OLFK]XU.QDSSKHLWEHL(OHNWURNRPSRQHQWHQNDPHVDXFKEHL
5RKPDWHULDOLHQ ZLH HWZD $OXPLQLXP XQG .XQVWVWRIIJUDQXODW ]X YHUPHKUWHQ (QJSlVVHQ ZHOFKH DEHU GXUFK
LQWHQVLYH=XVDPPHQDUEHLWLQGHU6XSSO\&KDLQQXUXQZHVHQWOLFKH$XVZLUNXQJHQDXIGLH.70$*KDWWHQ
)UVLHKWGLH.70$*]XPLQGHVWIUGLHHUVWHQEHLGHQ4XDUWDOHHLQHZHLWHUH9HUVFKlUIXQJGHU6LWXDWLRQ
'LHVFKZLHULJH9HUVRUJXQJVODJHIU/LHIHUDQWHQ.DSD]LWlWVHQJSlVVHEHLGHQ/LHIHUDQWHQVHOEVWXQG6W|UXQJHQ
LQGHU/RJLVWLNZHUGHQZHLWHUKLQHLQHHQJH$EVWLPPXQJHUIRUGHUOLFKPDFKHQ=XU5LVLNRUHGXNWLRQZXUGHQIU
XQWHU DQGHUHP /DJHUEHVWlQGH EHL /LHIHUDQWHQ DXIJHEDXW HLQ 0DUNWLQWHOOLJHQ]V\VWHP IU (OHNWURQLNEDXWHLOH
HLQJHIKUWVRZLHGLH/RJLNXQVHUHU/LHIHUSODQDEUXIHDQGLHYHUlQGHUWH6LWXDWLRQDQJHSDVVW
,QGHU3,(5(5(%LNHV*UXSSHZLUGGLH%HVFKDIIXQJGHU.RPSRQHQWHQXQG)DKUUlGHUPLWWHOIULVWLJJHSODQW'XUFK
HQWVSUHFKHQGH/DJHUNDSD]LWlWHQN|QQHQDXFKNXU]IULVWLJH6FKZDQNXQJHQDXVJHJOLFKHQZHUGHQ'LH3URGXNWH
ZHUGHQ DXI %DVLV IL[ YHUKDQGHOWHU (LQNDXIVSUHLVH NDONXOLHUW 'DEHL ZHUGHQ PLW GHQ /LHIHUDQWHQ 3UHLVH XQG
.DSD]LWlWHQ LP 9RUIHOG YHUHLQEDUW XQG JHVLFKHUW 'LH 3,(5(5 (%LNHV*UXSSH KDW PHKUHUH /LHIHUDQWHQ DXV
YHUVFKLHGHQHQ/lQGHUQIU(%LNHVLP3RUWIROLRXPGDV5LVLNRGHU$EKlQJLJNHLWZHLWHVWJHKHQG]XUHGX]LHUHQ
XQGGLH6WDELOLWlWGHU/LHIHUNHWWHQ]XHUK|KHQ5HFKW]HLWLJH9HUIJEDUNHLWGHU5DKPHQXQG$QWULHEVNRPSRQHQWHQ
DOV5LVLNRVWHOOHQHUK|KWH$QIRUGHUXQJHQDQGLH/LHIHUDQWHQIU(%LNHV
Beilage II/21
)RUVFKXQJXQG(QWZLFNOXQJ5HQQVSRUW
7HFKQLVFKH,QQRYDWLRQHQXQGGLH(LQIKUXQJQHXHU3URGXNWHVLQGPDJHEOLFKIUGLH0DUNWVWHOOXQJGHU3,(5(5
0RELOLW\*UXSSH YHUDQWZRUWOLFK 'D]X PVVHQ QHXH 7UHQGV UHFKW]HLWLJ HUNDQQW ZHUGHQ 8P GHP 5LVLNR
HQWJHJHQ]XZLUNHQLVWHVZLFKWLJGLH,QQRYDWLRQVIlKLJNHLWGHUHLJHQHQ3URGXNWH]XJHZlKUOHLVWHQ'LH/HLVWXQJHQ
LP5HQQVSRUWVLQGIUGDV8QWHUQHKPHQQLFKWQXUDOV0DUNHWLQJLQVWUXPHQWYRQJURHU%HGHXWXQJVRQGHUQELOGHQ
DXFKGLH*UXQGODJHIUGLH3URGXNWHQWZLFNOXQJXQGVLQG0DVWDEIUGLH6HULHQHQWZLFNOXQJ$XVGHU0|JOLFKNHLW
3URGXNWHXQWHU5HQQEHGLQJXQJHQEHL5HQQVSRUWHUHLJQLVVHQ]XWHVWHQZHUGHQZHUWYROOH(UIDKUXQJHQJHZRQQHQ
:HLWHUV ZHUGHQ WHFKQLVFKH 1HXHUXQJHQ YRU GHU 6HULHQHLQIKUXQJ HLQHU XPIDVVHQGHQ 3UIXQJ GXUFK GDV
4XDOLWlWVPDQDJHPHQWV\VWHP XQWHU]RJHQ XP WHFKQLVFKH )HKOHU PLW QHJDWLYHQ $XVZLUNXQJHQ DXI GLH
(UJHEQLVHQWZLFNOXQJZHLWHVWJHKHQGDXV]XVFKOLHHQ
8PXQVHUHWHFKQRORJLVFKH9RUUHLWHUUROOHZHLWHUDXV]XEDXHQXQGDXFKPLWGHQJURHQ0LWEHZHUEHUQPLW]XKDOWHQ
YHUIROJWGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHHLQHVHKULQWHQVLYH)RUVFKXQJVXQG(QWZLFNOXQJVVWUDWHJLH'DVHUNOlUWDXFK
GLHUHODWLYKRKH)RUVFKXQJVTXRWH±DNWXHOOOLHJWVLHEHLUXQGGHV8PVDW]HV
,75,6,.(1
OQ GHU 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH ZLUG HLQ O76HFXULW\ XQG 5LVNPDQDJHPHQW6\VWHP PLW GHP =LHO EHWULHEHQ
XQWHUQHKPHQVUHOHYDQWH5LVLNHQLP%HUHLFKOQIRUPDWLRQVVLFKHUKHLWHUNHQQHQXQGVWHXHUQ]XN|QQHQ)UZHLWHUH
$XVIKUXQJHQ]X,75LVLNHQZLUGDXIGHQ.RQ]HUQDQKDQJ.DSLWHO9,,GHU3,(5(50RELOLW\$*YHUZLHVHQ
),1$1=,(//(5,6,.(1
)U ZHLWHUH $XVIKUXQJHQ ]XP 5LVLNREHULFKW VRZLH ]X )LQDQ]LQVWUXPHQWHQ HLQVFKOLHOLFK GHU NRQNUHWHQ
0DQDKPHQ ]XU 0LWLJLHUXQJ YRQ 5LVLNHQ GXUFK GHQ (LQVDW] YRQ )LQDQ]LQVWUXPHQWHQ ]% +HGJLQJ YRQ
)UHPGZlKUXQJVSRVLWLRQHQ PLW )XWXUHV 6ZDSV HWF ZLUG DXI GHQ .RQ]HUQDQKDQJ .DSLWHO 9,, XQG 9,,, GHU
3,(5(50RELOLW\$*YHUZLHVHQ
62167,*(5,6,.(1
5LVLNHQGXUFK5HFKWOLFKH5DKPHQEHGLQJXQJHQ
'D GLH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH EHU LKUH %HWHLOLJXQJHQ DQ GHU .70*UXSSH XQG 3,(5(5 (%LNHV*UXSSH
0RWRUUlGHUXQG(%LF\FOHVE]Z1RQ(%LF\FOHVLQHLQH9LHO]DKOYRQ/lQGHUQYHUWUHLEWLVWVLHGHP5LVLNRGHU
9HUlQGHUXQJ YRQ QDWLRQDOHQ 9RUVFKULIWHQ /L]HQ]EHGLQJXQJHQ 6WHXHUQ +DQGHOVEHVFKUlQNXQJHQ 3UHLVHQ
(LQNRPPHQ XQG 'HYLVHQEHVFKUlQNXQJHQ IHUQHU GHP 5LVLNR YRQ SROLWLVFKHU VR]LDOHU XQG |NRQRPLVFKHU
,QVWDELOLWlW ,QIODWLRQ XQG =LQVVFKZDQNXQJHQ DXVJHVHW]W )U GHQ 6WUDHQHLQVDW] ]XJHODVVHQH 0RWRUUlGHU
PVVHQHQWVSUHFKHQGH/lUPXQG$EJDVHPLVVLRQVEHVWLPPXQJHQHUIOOHQXPDP0DUNWGHVMHZHLOLJHQ/DQGHV
]XJHODVVHQ ]X ZHUGHQ $XFK GLH (LQVDW]P|JOLFKNHLWHQ YRQ 0RWRUUlGHUQ LP *HOlQGH ZHUGHQ HUKHEOLFK YRQ
QDWLRQDOHQ JHVHW]OLFKHQ 5DKPHQEHGLQJXQJHQ LQ GHQ $EVDW]OlQGHUQ EHHLQIOXVVW 8P GHP 5LVLNR
HQWJHJHQ]XZLUNHQXQGEHLbQGHUXQJHQYRQQDWLRQDOHQJHVHW]OLFKHQ5DKPHQEHGLQJXQJHQUHFKW]HLWLJKDQGHOQ]X
N|QQHQ ZHUGHQ GLH MHZHLOLJHQ OlQGHUVSH]LILVFKHQ5HJHOXQJHQ YRU GHP 0DUNWHLQWULWW HLQJHKHQGEHUSUIW XQG
ODXIHQGEHUZDFKW
%HWULHEOLFKHVXQG8PZHOWULVLNR
8PZHOWULVLNHQ N|QQHQ VLFK DXI 3URGXNWH GLH 3URGXNWLRQ GLH %HVFKDIIXQJ XQG DXI QLFKWEHWULHEOLFKH )DNWRUHQ
EH]LHKHQ+LQVLFKWOLFKGHU3URGXNWHHUJHEHQVLFK5LVLNHQGXUFKHWZDLJH(PLVVLRQHQZLH/lUPXQG6FKDGVWRIIH
RGHU GHQ $XVWULWW XPZHOWVFKlGOLFKHU 6XEVWDQ]HQ ZLH 7UHLEVWRII RGHU gO 8P GLHVH DXVJHO|VW GXUFK HWZDLJH
)HKOIXQNWLRQHQ]XPLQLPLHUHQZHUGHQQHEHQZHLWHUHQ0DQDKPHQYRUDOOHPGLH+RPRORJDWLRQVDXIODJHQVWULNW
HLQJHKDOWHQ MHGHV )DKU]HXJ DXI VHLQH )XQNWLRQVIlKLJNHLW XQG (LQKDOWXQJ DOOHU *UHQ]ZHUWH DXI HLJHQHQ
3UIVWlQGHQJHSUIWXQGHLQ/DERU]XU8QWHUVXFKXQJGHU:HFKVHOZLUNXQJHLQJHVHW]WHU:HUNVWRIIHPLW0HQVFKHQ
XQG GHU 8PZHOW EHWULHEHQ =XGHP ZLUG ]XQHKPHQG DXI GLH (QWZLFNOXQJ HPLVVLRQVIUHLHU DOWHUQDWLYHU
$QWULHEV\VWHPHXQG3URGXNWHJHVHW]W
Beilage II/22
,Q GHU 3URGXNWLRQ HUJHEHQ VLFK 8PZHOWULVLNHQ GXUFK GHQ HWZDLJHQ $XVWULWW YRQ 6XEVWDQ]HQ $EIlOOHQ XQG
0DWHULDOUHVWHQ DXI GHP *HOlQGH 8P GLHVH ]X YHUKLQGHUQ ZHUGHQ ]DKOUHLFKH 0DQDKPHQ XPJHVHW]W GLH
EHLVSLHOVZHLVH $EIDOOZLUWVFKDIWVNRQ]HSWH HLQH 0RWRU|ODXIEHUHLWXQJVDQODJH 1RWIDOOSOlQH MH 6WDQGRUW XQG
SURIHVVLRQHOOH$EVDXJDQODJHQYRQ0HWDOOVSlQHQLQGDIUYRUJHVHKHQH&RQWDLQHUXPIDVVHQ(PLVVLRQHQDXVGHP
%HWULHEGHU3UIVWlQGHZHUGHQHEHQIDOOVGXUFK$EVDXJXQJVDQODJHQDEJHIDQJHQ
8PZHOWULVLNHQ LQ GHU %HVFKDIIXQJ N|QQHQ VLFK DXV GHU XPZHOWEHGLQJWHQ .QDSSKHLW XQG 9HUWHXHUXQJ GHU
5HVVRXUFHQ GHU =XVDPPHQDUEHLW PLW /LHIHUDQWHQ RKQH DXVUHLFKHQGH 8PZHOWEHVWUHEXQJHQ XQG GXUFK
(PLVVLRQHQDXV/LHIHUZHJHQHUJHEHQ8PGLHVH5LVLNHQ]XPLQLPLHUHQZHUGHQ0DQDKPHQJHWURIIHQGLHHLQH
hEHUSUIXQJGHU/LHIHUDQWHQHLQH2SWLPLHUXQJGHU%HVFKDIIXQJVZHJHVRZLHHLQHQKRKHQ)RNXVDXIUHJLRQDOH
%HVFKDIIXQJXQGGHQ(LQVDW]UHVVRXUFHQVFKRQHQGHUPRGHUQHU3URGXNWLRQVWHFKQRORJLHHLQVFKOLHHQ
=XGHPHUJHEHQVLFK8PZHOWULVLNHQDXVZHWWHUXQGNOLPDEHGLQJWHQ3KlQRPHQHQZLH+RFKZDVVHUXQGDQGHUHQ
1DWXUNDWDVWURSKHQ 2EZRKO HLQH YROOVWlQGLJH 5LVLNRDXVVFKOLHXQJ EHL 1DWXUJHZDOWHQ QLFKW P|JOLFK LVW ZLUG
YHUVXFKW GDV 5LVLNR HLQHU %HHLQWUlFKWLJXQJ YRQ 3URGXNWLRQVDEOlXIHQ GXUFK JHHLJQHWH 1RWIDOOSOlQH XQG
9HUVLFKHUXQJHQ]XPLQLPLHUHQ
3HUVRQHOOH5LVLNHQ
,QVEHVRQGHUH LQ +LQEOLFN DXI GHQ :DFKVWXPVNXUV N|QQHQ VLFK 5LVLNHQ DXV GHP $XVVFKHLGHQ YRQ
6FKOVVHONUlIWHQDXVGHP8QWHUQHKPHQHUJHEHQ'XUFKHLQHIIL]LHQWHV3HUVRQDOPDQDJHPHQWVRZLHGHUVWHWLJHQ
:HLWHUIKUXQJYRQ3HUVRQDOHQWZLFNOXQJVSURJUDPPHQZLUGGHP5LVLNRGHV$XVVFKHLGHQVYRQ6FKOVVHONUlIWHQ
HQWJHJHQJHZLUNW 'HP 5LVLNR GHV )DFKNUlIWHPDQJHOV ZLUG XQWHU DQGHUHP GXUFK HLQ XPIDVVHQGHV
/HKUOLQJVDXVELOGXQJVSURJUDPP LQ HLQHU HLJHQHQ /HKUZHUNVWlWWH EHJHJQHW =LHO LVW GLH 5HNUXWLHUXQJ YRQ
0LWDUEHLWHUQDXVGHU5HJLRQXQGHLQHODQJIULVWLJH%LQGXQJDQGDV8QWHUQHKPHQ
,QWHUQHXQGH[WHUQH0DQDKPHQ]XU(UK|KXQJGHU$UEHLWJHEHU$WWUDNWLYLWlWVLQGHLQZHVHQWOLFKHU%DXVWHLQXP
GHQYRUKHUUVFKHQGHQ6SLULWGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSH]XSRWHQWLHOOHQQHXHQ0LWDUEHLWHUQKLQDXV]XWUDJHQ0LW
GLYHUVHQ FURVVPHGLDOHQ 0LWDUEHLWHUNDPSDJQHQ NRQQWH GDV 8QWHUQHKPHQ GHQ 3HUVRQDOEHGDUI LP %HULFKWVMDKU
ZHLWJHKHQGDEGHFNHQ,P%HUHLFK/(+5(ZXUGHQLFKWQXUDXIHLQH]LHOJUXSSHQJHUHFKWH$QVSUDFKHJHDFKWHW
VRQGHUQDXFKHLQHLJHQHU%HUHLFKIUGLH(OWHUQGHU]XNQIWLJHQ$XV]XELOGHQGHQJHVFKDIIHQXPIUK]HLWLJEHU
&KDQFHQXQG0|JOLFKNHLWHQ]XLQIRUPLHUHQXQG8QJHZLVVKHLWHQYRU]XEHXJHQ
'LH3,(5(50RELOLW\*UXSSHKDWVHLW$XVEUXFKGHU&RURQD3DQGHPLHLQgVWHUUHLFK]DKOUHLFKH0DQDKPHQ]XP
6FKXW]GHU0LWDUEHLWHUJHWURIIHQ
0DQDKPHQXQG9HURUGQXQJHQGHU5HJLHUXQJZXUGHQXPIlQJOLFKXQGUDVFK
XPJHVHW]WXQGGXUFKGLHYRUDXVVFKDXHQGH$UEHLWVZHLVHXQGGHQVWHWLJHQ$XVWDXVFKPLWGHQ%HK|UGHQ]XP7HLO
EHUHLWVYRULKUHUJHVHW]OLFKHQ9HUSIOLFKWXQJLQGHQ8QWHUQHKPHQVDOOWDJLQWHJULHUW'DKHUNRQQWHHLQHJURIOlFKLJH
$XVEUHLWXQJLP8QWHUQHKPHQYHUKLQGHUWZHUGHQ
$1*$%(1*(0b$$%68*%

'DV *UXQGNDSLWDO EHWUlJW (85  (V LVW ]HUOHJW LQ  6WFN DXI ,QKDEHU ODXWHQGH
6WFNDNWLHQPLW6WLPPUHFKWZREHLMHGH6WDPPDNWLH DP*UXQGNDSLWDO LQ JOHLFKHP8PIDQJ EHWHLOLJWLVW'LH
$NWLHQ JHZlKUHQ GLH JHZ|KQOLFKHQ QDFK GHP |VWHUUHLFKLVFKHQ $NWLHQJHVHW] GHQ $NWLRQlUHQ ]XVWHKHQGHQ
5HFKWH'D]X]lKOWGDV5HFKWDXIGLH$XV]DKOXQJGHULQGHU+DXSWYHUVDPPOXQJEHVFKORVVHQHQ'LYLGHQGH
VRZLHGDV5HFKWDXI$XVEXQJGHV6WLPPUHFKWHVLQGHU+DXSWYHUVDPPOXQJ'LH$NWLHQGHU3,(5(50RELOLW\
$*VLQGVHLWGHP1RYHPEHUDQGHU6,;6ZLVV([FKDQJH6,;LP,QWHUQDWLRQDO5HSRUWLQJ6WDQGDUG
KDXSWNRWLHUW,6,1$7.70,*=XGHPVLQGGLH$NWLHQGHU3,(5(50RELOLW\$*VHLWGHP0lU]
LPUHJXOLHUWHQ0DUNW*HQHUDO6WDQGDUGGHU)UDQNIXUWHU:HUWSDSLHUE|UVHJHOLVWHW6HLWGHP0lU]VLQG
GLH $NWLHQ GHU 3,(5(5 0RELOLW\ $* ]XVlW]OLFK DQ GHU :LHQHU %|UVH $PWOLFKHU +DQGHO JHOLVWHW ,P
*HVFKlIWVMDKUKDWGHU9RUVWDQGGHU*HVHOOVFKDIWLP5DKPHQGHU$XVQW]XQJGHVJHQHKPLJWHQ.DSLWDOV
PLW=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWHVEHVFKORVVHQGDV*UXQGNDSLWDOJHJHQ6DFKHLQODJHYRQ(85
XP(85DXI(85GXUFK$XVJDEHYRQQHXHQ$NWLHQ]XHUK|KHQ
'DEHL KDW GLH 0HKUKHLWVDNWLRQlULQ 3LHUHU %DMDM $* LKU $NWLHQSDNHW LQ +|KH YRQ UXQG  3UR]HQW GHV
*UXQGNDSLWDOVGHU.70$*LQGLH3,(5(50RELOLW\$*HLQJHEUDFKW'LHHQWVSUHFKHQGH6DW]XQJVlQGHUXQJ
Beilage II/23
ZXUGHDP2NWREHU LQGDV )LUPHQEXFK HLQJHWUDJHQ ,P *HVFKlIWVMDKU ZXUGHQ NHLQHHLJHQH
$NWLHQHUZRUEHQ$P-lQQHUZXUGHGDV$NWLHQUFNNDXISURJUDPPGHU3,(5(50RELOLW\$*YRU]HLWLJ
EHHQGHW$P-lQQHUKDWGLH*HVHOOVFKDIWEHVFKORVVHQGLHHLJHQHQ$NWLHQDEGHP)HEUXDU
DQDXVJHZlKOWHLQVWLWXWLRQHOOH,QYHVWRUHQXQGRGHUVWUDWHJLVFKH*HVFKlIWVSDUWQHU]XP.DXIDQ]XELHWHQ,P
*HVFKlIWVMDKUZXUGHQVRPLWDOOH6WFNEHVWHKHQGHQHLJHQH$NWLHQYHUNDXIW'LH9HUlQGHUXQJ
GHU QLFKW JHEXQGHQHQ .DSLWDOUFNODJHQ YRQ (85  XP (85  DXI
(85UHVXOWLHUWHLQHUVHLWVDXVGHP9HUNDXIYRQ6WFNHLJHQHQ$NWLHQVRZLHDXV
6DFKNDSLWDOHUK|KXQJ GXUFK 6DFKHLQODJH YRQ  6WFN .70 $* $NWLHQ GXUFK GLH 3LHUHU %DMDM $*
YRUPDOV37:+ROGLQJ$*
 $P6HSWHPEHUZXUGHHLQ6\QGLNDWVYHUWUDJ]ZLVFKHQGHU3LHUHU.RQ]HUQJHVHOOVFKDIWPE+GHU3LHUHU
,QGXVWULH$*XQGGHU3LHUHU%DMDM$*HLQHUVHLWVGLHÄ3LHUHU*UXSSH³XQGGHU%DMDM$XWR/WGXQG%DMDM$XWR
,QWHUQDWLRQDO+ROGLQJV%9DQGHUHUVHLWVGLHÄ%DMDM*UXSSH³DEJHVFKORVVHQGHUÄ6\QGLNDWVYHUWUDJ³
GHU GLH 5HFKWH XQG 3IOLFKWHQ GHU EHLGHQ 8QWHUQHKPHQVJUXSSHQ LQ %H]XJ DXI GLH %HWHLOLJXQJ GHU 3LHUHU
,QGXVWULH$*XQGGHU%DMDM$XWR,QWHUQDWLRQDO+ROGLQJV%9DQGHU3LHUHU%DMDM$*DOV0HKUKHLWVDNWLRQlULQGHU
3,(5(50RELOLW\$*UHJHOW'HU6\QGLNDWVYHUWUDJVLHKWYRUGDVVGLH*HVFKlIWVRUGQXQJIUGHQ9RUVWDQG
XQGGHQ$XIVLFKWVUDWGHU3LHUHU%DMDM$*LP)DOOHHLQHUhEHUWUDJXQJGHV(LJHQWXPVYRQ$NWLHQGHU3,(5(5
0RELOLW\$*GHU=XVWLPPXQJGHUYRQ%DMDMQRPLQLHUWHQ$XIVLFKWVUDWVPLWJOLHGHUGHU3LHUHU%DMDM$*EHGDUI'LH
3LHUHU %DMDM $* GLH ZLUWVFKDIWOLFK +HUUQ ', 6WHIDQ 3LHUHU ]X]XUHFKQHQ LVW XQWHUOLHJW DQJHVLFKWV GHV
6\QGLNDWVYHUWUDJVDXIGHU(EHQHGHU3LHUHU %DMDM$*VRPLW9HUlXHUXQJVEHVFKUlQNXQJHQ'HP9RUVWDQG
VLQGNHLQHZHLWHUHQ%HVFKUlQNXQJHQEHNDQQWGLH6WLPPUHFKWHRGHUGLHhEHUWUDJXQJYRQ$NWLHQEHWUHIIHQ
 1DFK.HQQWQLVGHU*HVHOOVFKDIWEHVWDQGSHU'H]HPEHUIROJHQGHGLUHNWHRGHULQGLUHNWH%HWHLOLJXQJ
DP.DSLWDOGHU3,(5(50RELOLW\$*GLH]XPLQGHVWYRQ+XQGHUWEHWUDJHQ
x
3LHUHU%DMDM$*YRUPDOV37:+ROGLQJ$*GLUHNWH%HWHLOLJXQJ
x
3LHUHU,QGXVWULH$*LQGLUHNWH%HWHLOLJXQJ
x
3LHUHU.RQ]HUQJHVHOOVFKDIWPE+GLUHNWHXQGLQGLUHNWH%HWHLOLJXQJGLUHNWH%HWHLOLJXQJXQG
LQGLUHNWH%HWHLOLJXQJ
 (VJLEWNHLQH$NWLHQPLWEHVRQGHUHQ.RQWUROOUHFKWHQ
 (VEHVWHKHQGHU]HLWNHLQH0LWDUEHLWHUEHWHLOLJXQJVPRGHOOH
 (V EHVWHKHQ NHLQH EHU GDV *HVHW] KLQDXVJHKHQGHQ %HVWLPPXQJHQ KLQVLFKWOLFK GHU (UQHQQXQJ XQG
$EEHUXIXQJGHU0LWJOLHGHUGHV9RUVWDQGHVXQGGHV$XIVLFKWVUDWHVXQGEHUGLHbQGHUXQJGHU6DW]XQJ
 0|JOLFKNHLWHQ$NWLHQDXV]XJHEHQRGHU]XUFN]XNDXIHQ
,QGHU+DXSWYHUVDPPOXQJYRP$SULOZXUGHQIROJHQGH%HVFKOVVHJHIDVVW
D 'LH(UPlFKWLJXQJGHV9RUVWDQGHVPLW=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWHVELV)LQDQ]LQVWUXPHQWH
LP6LQQHGHV$NW*LQVEHVRQGHUH:DQGHOVFKXOGYHUVFKUHLEXQJHQ*HZLQQVFKXOGYHUVFKUHLEXQJHQ
XQG*HQXVVUHFKWHPLWHLQHP*HVDPWQHQQEHWUDJYRQ(85GLHDXFKGDV%H]XJVXQG
RGHU GDV 8PWDXVFKUHFKW DXI GHQ (UZHUE YRQ LQVJHVDPW ELV ]X  $NWLHQ GHU *HVHOOVFKDIW
HLQUlXPHQN|QQHQXQGRGHUDXFKVRDXVJHVWDOWHWVLQGGDVVLKU$XVZHLVDOV(LJHQNDSLWDOHUIROJHQNDQQ
DXFKLQPHKUHUHQ7UDQFKHQXQGLQXQWHUVFKLHGOLFKHU.RPELQDWLRQDXV]XJHEHQ
E )U GLH %HGLHQXQJ GHU 8PWDXVFK XQGௗௗRGHU %H]XJVUHFKWH NDQQ GHU 9RUVWDQG GDV EHGLQJWH .DSLWDO
XQGௗௗRGHUHLJHQH$NWLHQYHUZHQGHQ
F $XVJDEHEHWUDJ XQG $XVJDEHEHGLQJXQJHQGHU )LQDQ]LQVWUXPHQWH VLQGYRP 9RUVWDQG PLW=XVWLPPXQJ
GHV $XIVLFKWVUDWHV IHVW]XVHW]HQ ZREHL GHU $XVJDEHEHWUDJ QDFK 0DJDEH DQHUNDQQWHU
ILQDQ]PDWKHPDWLVFKHU0HWKRGHQVRZLH GHV .XUVHVGHU $NWLHQ GHU*HVHOOVFKDIW LQ HLQHPDQHUNDQQWHQ
3UHLVILQGXQJVYHUIDKUHQ]XHUPLWWHOQLVW
Beilage II/24
G 'HU9RUVWDQGLVWEHUHFKWLJWGDV%H]XJVUHFKWGHU$NWLRQlUHDXIGLH)LQDQ]LQVWUXPHQWHLP6LQQHGHV
$NW*PLW=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWHVDXV]XVFKOLHHQ
H 'LHEHGLQJWH(UK|KXQJGHV*UXQGNDSLWDOVGHU*HVHOOVFKDIWJHPl$EV=$NW*XPELV]X(85
GXUFK$XVJDEHYRQELV]XDXI,QKDEHUODXWHQGH6WDPPDNWLHQRKQH1HQQZHUW
6WFNDNWLHQ ]XU $XVJDEH DQ *OlXELJHU YRQ )LQDQ]LQVWUXPHQWHQ JHPl   $NW* GLH XQWHU
$XVQXW]XQJ GHU LQ GLHVHU +DXSWYHUVDPPOXQJ HLQJHUlXPWHQ (UPlFKWLJXQJ YRQ GHU *HVHOOVFKDIW
DXVJHJHEHQ ZHUGHQ VRZHLW GLH *OlXELJHU GHU )LQDQ]LQVWUXPHQWH YRQ LKUHP 8PWDXVFK XQG  RGHU
%H]XJVUHFKW DXI $NWLHQ GHU *HVHOOVFKDIW *HEUDXFK PDFKHQ 'HU $XVJDEHEHWUDJ XQG GDV
8PWDXVFKYHUKlOWQLV VLQG QDFK 0DJDEH DQHUNDQQWHU ILQDQ]PDWKHPDWLVFKHU 0HWKRGHQ VRZLH GHV
$NWLHQNXUVHVLQHLQHPDQHUNDQQWHQ3UHLVILQGXQJVYHUIDKUHQ]XHUPLWWHOQ'LHQHXDXVJHJHEHQHQ$NWLHQ
GHU EHGLQJWHQ .DSLWDOHUK|KXQJ VLQG LP JOHLFKHQ 0DH ZLH GLH EHUHLWV EHVWHKHQGHQ $NWLHQ GHU
*HVHOOVFKDIWGLYLGHQGHQEHUHFKWLJW'HU9RUVWDQGLVWHUPlFKWLJWPLW=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWHVGLH
ZHLWHUHQ(LQ]HOKHLWHQGHU'XUFKIKUXQJGHUEHGLQJWHQ.DSLWDOHUK|KXQJIHVW]XVHW]HQ'HU$XIVLFKWVUDWLVW
HUPlFKWLJWbQGHUXQJHQGHU6DW]XQJGLHVLFKGXUFKGLH$XVJDEHYRQ$NWLHQDXVGHPEHGLQJWHQ.DSLWDO
HUJHEHQ]XEHVFKOLHHQ
I 'HU9RUVWDQGZLUGJHP$EV=VRZLH$EVDXQGE$NW*HUPlFKWLJWDXIGHQ,QKDEHUODXWHQGH
6WFNDNWLHQGHU*HVHOOVFKDIWLP$XVPDYRQELV]XGHV*UXQGNDSLWDOVGHU*HVHOOVFKDIWZlKUHQG
HLQHU*HOWXQJVGDXHUYRQ0RQDWHQDE%HVFKOXVVIDVVXQJVRZRKOEHUGLH%|UVHDOVDXFKDXHUE|UVOLFK
]XHUZHUEHQZREHLGHUQLHGULJVWH*HJHQZHUWQLFKWPHKUDOVXQWHUXQGGHUK|FKVWH*HJHQZHUWQLFKW
PHKUDOVEHUGHPGXUFKVFKQLWWOLFKHQ%|UVHQVFKOXVVNXUVGHUOHW]WHQ%|UVHQZHUNWDJHYRU(UZHUE
GHU$NWLHQOLHJHQGDUI'HU+DQGHOPLWHLJHQHQ$NWLHQLVWDOV=ZHFNGHV(UZHUEVDXVJHVFKORVVHQ'LH
(UPlFKWLJXQJNDQQJDQ]RGHUWHLOZHLVHRGHUDXFKLQPHKUHUHQ7HLOEHWUlJHQXQGLQ9HUIROJXQJHLQHVRGHU
PHKUHUHU=ZHFNHGXUFKGLH*HVHOOVFKDIWGXUFK7RFKWHUXQWHUQHKPHQRGHUIU5HFKQXQJGHU*HVHOOVFKDIW
GXUFK'ULWWHDXVJHEWZHUGHQ
J 'HQ(UZHUEEHUGLH%|UVHNDQQGHU9RUVWDQGEHVFKOLHHQGRFKPXVVGHU$XIVLFKWVUDWLP1DFKKLQHLQ
YRQGLHVHP%HVFKOXVVLQ.HQQWQLVJHVHW]WZHUGHQ'HUDXHUE|UVOLFKH(UZHUEXQWHUOLHJWGHUYRUKHULJHQ
=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWV
K 'HU9RUVWDQGZLUGIUGLH'DXHUYRQIQI-DKUHQDE%HVFKOXVVIDVVXQJJHP$EVE$NW*HUPlFKWLJW
PLW=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWVIUGLH9HUlXHUXQJE]Z9HUZHQGXQJHLJHQHU$NWLHQHLQHDQGHUH$UW
GHU9HUlXHUXQJDOVEHUGLH%|UVHRGHUGXUFKHLQ|IIHQWOLFKHV$QJHERWXQWHUVLQQJHPlHU$QZHQGXQJ
GHU 5HJHOXQJHQ EHU GHQ %H]XJVUHFKWVDXVVFKOXVV GHU $NWLRQlUH ]X EHVFKOLHHQ XQG GLH
9HUlXHUXQJVEHGLQJXQJHQIHVW]XVHW]WHQ'LH(UPlFKWLJXQJNDQQJDQ]RGHUWHLOZHLVHRGHULQPHKUHUHQ
7HLOEHWUlJHQ XQG LQ 9HUIROJXQJ HLQHV RGHU PHKUHUHU =ZHFNH GXUFK GLH *HVHOOVFKDIW GXUFK HLQ
7RFKWHUXQWHUQHKPHQRGHUIU5HFKQXQJGHU*HVHOOVFKDIWGXUFK'ULWWHDXVJHEWZHUGHQLQVEHVRQGHUH
DOV*HJHQOHLVWXQJEHLP(UZHUEYRQ8QWHUQHKPHQ%HWULHEHQ7HLOEHWULHEHQRGHU$QWHLOHQDQHLQHURGHU
PHKUHUHQ*HVHOOVFKDIWHQLP,QRGHU$XVODQG
L 'HU 9RUVWDQG ZLUG IHUQHU HUPlFKWLJW PLW =XVWLPPXQJ GHV $XIVLFKWVUDWV HUIRUGHUOLFKHQIDOOV GDV
*UXQGNDSLWDOGXUFK(LQ]LHKXQJGLHVHUHLJHQHQ$NWLHQRKQHZHLWHUHQ+DXSWYHUVDPPOXQJVEHVFKOXVVJHP
$EV=OHW]WHU6DW]L9P$NW*KHUDE]XVHW]HQ'HU$XIVLFKWVUDWLVWHUPlFKWLJWbQGHUXQJHQ
GHU6DW]XQJGLHVLFKGXUFKGLH(LQ]LHKXQJYRQ$NWLHQHUJHEHQ]XEHVFKOLHHQ
,QGHU+DXSWYHUVDPPOXQJYRP$SULOZXUGHQIROJHQGH%HVFKOVVHJHIDVVW
D 'HU9RUVWDQGLVWJHPl$NW*HUPlFKWLJWELVPLW=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWHVGDV
*UXQGNDSLWDOGHU*HVHOOVFKDIWYRQ(85DOOHQIDOOVLQPHKUHUHQ7UDQFKHQJHJHQ%DUXQG
 RGHU6DFKHLQODJHQ XPELV ]X (85 GXUFK $XVJDEH YRQ ELV ]X  6WFNDXI
,QKDEHU ODXWHQGH QHQQEHWUDJVORVH 6WFNDNWLHQ DXI ELV ]X (85  ]X HUK|KHQ XQG GHQ
$XVJDEHEHWUDJ VRZLH GLH $XVJDEHEHGLQJXQJHQ XQG GLH ZHLWHUHQ (LQ]HOKHLWHQ GHU 'XUFKIKUXQJ GHU
.DSLWDOHUK|KXQJLP(LQYHUQHKPHQPLWGHP$XIVLFKWVUDWIHVW]XVHW]HQVRZLHDOOHQIDOOVGLHQHXHQ$NWLHQ
LP:HJHGHVPLWWHOEDUHQ%H]XJVUHFKWVJHPl$EV$NW*GHQ$NWLRQlUHQ]XP%H]XJDQ]XELHWHQ
Beilage II/25
E 'HU 9RUVWDQG LVW HUPlFKWLJW PLW=XVWLPPXQJGHV $XIVLFKWVUDWHVGDV %H]XJVUHFKWGHU $NWLRQlUH JDQ]
RGHUWHLOZHLVHDXV]XVFKOLHHQ
L ZHQQGLH.DSLWDOHUK|KXQJJHJHQ%DUHLQODJHQHUIROJWXQGLQ6XPPHGHUUHFKQHULVFKDXIGLHJHJHQ
%DUHLQODJHQ XQWHU $XVVFKOXVV GHV %H]XJVUHFKWV DXVJHJHEHQHQ $NWLHQ HQWIDOOHQGH $QWHLO DP
*UXQGNDSLWDO GHU *HVHOOVFKDIW GLH *UHQ]H YRQ  ]HKQ 3UR]HQW GHV *UXQGNDSLWDOV GHU
*HVHOOVFKDIW]XP=HLWSXQNWGHU(LQUlXPXQJQLFKWEHUVWHLJW
LL ZHQQGLH.DSLWDOHUK|KXQJJHJHQ6DFKHLQODJHQHUIROJW
LLL ]XU%HGLHQXQJHLQHU0HKU]XWHLOXQJVRSWLRQ*UHHQVKRHXQGௗௗRGHU
LY IUGHQ$XVJOHLFKYRQ6SLW]HQEHWUlJHQ
'LHVH(UPlFKWLJXQJZXUGHYRP9RUVWDQGGHU3,(5(50RELOLW\$*]XU'XUFKIKUXQJGHU6DFKNDSLWDOHUK|KXQJ
LP2NWREHULP$XVPDYRQ(85GXUFK$XVJDEHYRQ6WFNDXI,QKDEHUODXWHQGH
QHQQEHWUDJVORVH6WFNDNWLHQDXVJHQW]W
,QGHUDXHURUGHQWOLFKHQ+DXSWYHUVDPPOXQJYRP2NWREHUZXUGHQIROJHQGH%HVFKOVVHJHIDVVW
D 'HU9RUVWDQGZLUGJHPl$EV=$NW*IUGLH'DXHUYRQ0RQDWHQHUPlFKWLJWHLJHQH$NWLHQ
GHU *HVHOOVFKDIW VRZRKO EHU GLH %|UVH DOV DXFK DXHUE|UVOLFK DXFK XQWHU $XVVFKOXVV GHV
TXRWHQPlLJHQ$QGLHQXQJVUHFKWHVGHU$NWLRQlUH]XHUZHUEHQXQGRKQHGDVVGLH+DXSWYHUVDPPOXQJ
YRUKHUQRFKPDOVEHIDVVWZHUGHQPXVVJHJHEHQHQIDOOVGLHVH$NWLHQPLW=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWHV
HLQ]X]LHKHQ'HU+DQGHOPLWHLJHQHQ$NWLHQLVWDOV=ZHFNGHV(UZHUEVDXVJHVFKORVVHQ'HU$QWHLOGHU
]X HUZHUEHQGHQ $NWLHQ GDUI  GHV *UXQGNDSLWDOV QLFKW EHUVWHLJHQ 'HU *HJHQZHUW SUR ]X
HUZHUEHQGHU6WFNDNWLHGDUIMHZHLOVGHQGXUFKVFKQLWWOLFKHQXQJHZLFKWHWHQ%|UVHVFKOXVVNXUVDQGHU6,;
6ZLVV ([FKDQJH GHU YHUJDQJHQHQ  +DQGHOVWDJH XP QLFKW PHKU DOV  XQWHUVFKUHLWHQ RGHU
EHUVWHLJHQ 'LH (UPlFKWLJXQJ NDQQ JDQ] RGHU WHLOZHLVH RGHU DXFK LQ PHKUHUHQ 7HLOEHWUlJHQ XQG LQ
9HUIROJXQJHLQHVRGHUPHKUHUHU=ZHFNHGXUFKGLH*HVHOOVFKDIWPLWLKUYHUEXQGHQHU8QWHUQHKPHQRGHU
IU GHUHQ 5HFKQXQJ GXUFK 'ULWWH DXVJHEW ZHUGHQ 'HU $XIVLFKWVUDW LVW HUPlFKWLJW bQGHUXQJHQ GHU
6DW]XQJGLHVLFKGXUFKGLH(LQ]LHKXQJYRQ$NWLHQHUJHEHQ]XEHVFKOLHHQ
E 'HU9RUVWDQGZLUGIUGLH'DXHUYRQIQI-DKUHQHUPlFKWLJWPLW=XVWLPPXQJGHV$XIVLFKWVUDWHVHLJHQH
$NWLHQDXFKDXIDQGHUH$UWDOVEHUGLH%|UVHRGHUGXUFKHLQ|IIHQWOLFKHV$QJHERW]XMHGHPJHVHW]OLFK
]XOlVVLJHQ=ZHFN]XYHUlXHUQRGHU]XYHUZHQGHQXQGKLHUEHLDXFKGDVTXRWHQPlLJH.DXIUHFKWGHU
$NWLRQlUH DXV]XVFKOLHHQ $XVVFKOXVV GHV %H]XJVUHFKWHV XQG GLH 9HUlXHUXQJVEHGLQJXQJHQ
IHVW]XVHW]HQ'LH(UPlFKWLJXQJNDQQJDQ] RGHUWHLOZHLVH RGHU DXFKLQPHKUHUHQ7HLOEHWUlJHQ XQGLQ
9HUIROJXQJHLQHVRGHUPHKUHUHU=ZHFNHDXVJHEWZHUGHQ
 9HUHLQEDUXQJHQGHU*HVHOOVFKDIWGLHEHLHLQHP.RQWUROOZHFKVHOLQIROJHHLQHVhEHUQDKPHDQJHERWHVZLUNVDP
ZHUGHQ VLFK lQGHUQ RGHU HQGHQ VRZLH GHUHQ :LUNXQJHQ ZHUGHQ VHLWHQV GHU *HVHOOVFKDIW QLFKW EHNDQQW
JHJHEHQGDGLHVGHU*HVHOOVFKDIWHUKHEOLFKVFKDGHQZUGH
 (V H[LVWLHUHQ NHLQH (QWVFKlGLJXQJVYHUHLQEDUXQJHQ ]ZLVFKHQ GHU *HVHOOVFKDIW XQG LKUHQ 9RUVWDQGV XQG
$XIVLFKWVUDWVPLWJOLHGHUQRGHU$UEHLWQHKPHUQIUGHQ)DOOHLQHV|IIHQWOLFKHQhEHUQDKPHDQJHERWHV
:(6(17/,&+(0(5.0$/('(6,17(51(1
.21752//6<67(06$$%68*%
'DV LQWHUQH .RQWUROOV\VWHP GHU 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH KDW GLH $XIJDEH GLH 2UGQXQJVPlLJNHLW XQG
=XYHUOlVVLJNHLWGHU)LQDQ]EHULFKWHUVWDWWXQJGLH(LQKDOWXQJGHUIUGDV8QWHUQHKPHQPDJHEOLFKHQJHVHW]OLFKHQ
XQGXQWHUQHKPHQVLQWHUQHQ9RUVFKULIWHQVRZLHGLH:LUNVDPNHLWXQG:LUWVFKDIWOLFKNHLWGHUEHWULHEOLFKHQ7lWLJNHLW
HLQVFKOLHOLFKGHV6FKXW]HVGHV9HUP|JHQVYRU9HUOXVWHQGXUFK6FKlGHQXQG0DOYHUVDWLRQHQVLFKHU]XVWHOOHQ
,QGHU*HVWDOWXQJGHU(OHPHQWHGHVLQWHUQHQ.RQWUROOV\VWHPVZXUGHQLQWHUQDWLRQDODQHUNDQQWH5DKPHQZHUNHIU
,QWHUQH.RQWUROOV\VWHPH]%&262)UDPHZRUNEHUFNVLFKWLJW'DV6\VWHPXPIDVVW
Beilage II/26
x
.RQ]HUQZHLWH9RUJDEHQIUGLH5HFKQXQJVOHJXQJ
x
)XQNWLRQVWUHQQXQJDOVRUJDQLVDWRULVFKH0DQDKPH
x
6\VWHPJHVWW]WHXQGSUR]HVVDEKlQJLJH.RQWUROOHQ
x
3UR]HVVXQDEKlQJLJH.RQWUROOHQ
'LH3,(5(50RELOLW\*UXSSHVHW]WDXI HLQHNRQWLQXLHUOLFKH:HLWHUHQWZLFNOXQJXQG9HUEHVVHUXQJGHVLQWHUQHQ
.RQWUROOV\VWHPV 'D]X HUIROJW UHJHOPlLJ HLQH hEHUZDFKXQJ VHLQHU )XQNWLRQVIlKLJNHLW GXUFK 3UR]HVV XQG
'DWHQDQDO\VHQ VRZLH XQDEKlQJLJH H[WHUQH 3UIXQJVWlWLJNHLWHQ ,P )ROJHQGHQ ZHUGHQ GLH ZHVHQWOLFKHQ
0HUNPDOHGHVLQWHUQHQ.RQWUROOV\VWHPVLP+LQEOLFNDXIGHQ5HFKQXQJVOHJXQJVSUR]HVVGDUJHVWHOOW
.21752//80)(/'
'LH2UJDQLVDWLRQVVWUXNWXUGHU3,(5(50RELOLW\*UXSSHELOGHWGLH%DVLVIUGDV.RQWUROOXPIHOGXQGGDVLQWHUQH
.RQWUROOV\VWHPLP8QWHUQHKPHQ,P%HUHLFKGHU$XIEDXRUJDQLVDWLRQLP.RQ]HUQ5HFKQXQJVZHVHQEHVWHKHQ
HLQGHXWLJH.RPSHWHQ]XQG9HUDQWZRUWXQJVEHUHLFKHDXIGHQXQWHUVFKLHGOLFKHQ)KUXQJVXQG+LHUDUFKLHHEHQHQ
GHV .RQ]HUQV 'LHV EHWULIIW HLQHUVHLWV GLH .RQ]HUQ]HQWUDOH LQ :HOV VRZLH GLH |VWHUUHLFKLVFKHQ XQG DOOH
LQWHUQDWLRQDOHQ 7RFKWHUJHVHOOVFKDIWHQ 'LH %HUHLFKH 7UHDVXU\ XQG %XVLQHVV 3URFHVV )LQDQFH VLQG LQ GHQ
RSHUDWLYHQ%HUHLFKHQGHU*UXSSHDQJHVLHGHOWZREHLDXFKKLHUGLH$XIJDEHQXQG9HUDQWZRUWXQJHQNODUDXIJHWHLOW
VLQG
'HU VWDUNHQ LQWHUQDWLRQDOHQ $XVULFKWXQJ GHU 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH XQG GHU GDPLW ]XVDPPHQKlQJHQGHQ
GH]HQWUDOHQ *HVHOOVFKDIWV XQG 6WDQGRUWVWUXNWXUHQ ZLUG GXUFK GLH =HQWUDOLVLHUXQJ YRQ ZHVHQWOLFKHQ
8QWHUQHKPHQVIXQNWLRQHQ LP %HUHLFK GHU )LQDQ]EHULFKWHUVWDWWXQJ LQ GHQ |VWHUUHLFKLVFKHQ 6WDQGRUWHQ
LQVEHVRQGHUH LQ 0DWWLJKRIHQ 5HFKQXQJ JHWUDJHQ 'LH :DKUQHKPXQJ XQG 6WHXHUXQJ GHU QDWLRQDOHQ
*HVFKlIWVWlWLJNHLWHQREOLHJWGHPMHZHLOLJHQORNDOHQ0DQDJHPHQWXQGZLUGYRP9RUVWDQGGHU.70$*VRZLHYRP
.RQ]HUQYRUVWDQGEHUZDFKW
,QGHU$EODXIRUJDQLVDWLRQVHW]WGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHDXIHLQDXVJHSUlJWHVXQGXPIDQJUHLFKHV5HJHOZHUN
DQ%LODQ]LHUXQJV%HZHUWXQJVXQG.RQWLHUXQJVYRUJDEHQ'LHVVWHOOWHLQHDQJHPHVVHQH%DVLVIUHLQVWDUNHV
.RQWUROOXPIHOGXQG.RQWUROOV\VWHPGDU1HXH%LODQ]LHUXQJVVWDQGDUGVZHUGHQKLQVLFKWOLFKLKUHU$XVZLUNXQJDXI
GLH 5HFKQXQJVOHJXQJGHU 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH EHXUWHLOW 'LH 9RUJDEHQDQ GLH5HFKQXQJVOHJXQJXQG GLH
5HFKQXQJVOHJXQJVSUR]HVVHZHUGHQODXIHQGEHUSUIWXQGPLQGHVWHQVMlKUOLFKEHL%HGDUIKlXILJHUDQJHSDVVW
'LH hEHUZDFKXQJ GHU (LQKDOWXQJ GHU UHFKQXQJVOHJXQJVEH]RJHQHQ 5HJHOXQJHQ XQG .RQWUROOHQ OLHJW LQ GHU
9HUDQWZRUWXQJGHVMHZHLOV]XVWlQGLJHQ0DQDJHPHQWV
5,6,.2%(857(,/81*
5LVLNHQLQ%H]XJDXIGHQ5HFKQXQJVOHJXQJVSUR]HVVZHUGHQGXUFKGDV0DQDJHPHQWHUKREHQXQGEHUZDFKW
'HU)RNXVZLUGGDEHLDXIMHQH5LVLNHQJHOHJWGLHW\SLVFKHUZHLVHDOVZHVHQWOLFK]XEHWUDFKWHQVLQG
'LH ZHVHQWOLFKHQ 5LVLNHQ LP %HUHLFK GHU 5HFKQXQJVOHJXQJ XPIDVVHQ GLH QLFKW YROOVWlQGLJH (UIDVVXQJ YRQ
ELODQ]LHUXQJVUHOHYDQWHQ 6DFKYHUKDOWHQ )HKOHU LQ GHU %HOHJHUIDVVXQJ VRZLH IHKOHUKDIWH %HUHFKQXQJHQ
.RPSOH[H %LODQ]LHUXQJVJUXQGVlW]H N|QQWHQ ]X HLQHP HUK|KWHQ )HKOHUULVLNR XQULFKWLJHQ $XVZHLV VRZLH
YHUVSlWHWH%LODQ]HUVWHOOXQJIKUHQ=XGHPEHVWHKWGDV5LVLNRHLQHV'DWHQ]XJULIIHVYRQXQEHUHFKWLJWHQ3HUVRQHQ
E]Z'DWHQPDQLSXODWLRQ$XVIDOOYRQ,76\VWHPHQXQG'DWHQYHUOXVW
)U GLH (UVWHOOXQJ GHV $EVFKOXVVHV PVVHQ UHJHOPlLJ 6FKlW]XQJHQ YRUJHQRPPHQ ZHUGHQ EHL GHQHQ GDV
LPPDQHQWH 5LVLNR EHVWHKW GDVV GLH ]XNQIWLJH (QWZLFNOXQJ YRQ GLHVHQ 6FKlW]XQJHQ DEZHLFKW 'LHV WULIIW
LQVEHVRQGHUHDXIGLHIROJHQGHQ6DFKYHUKDOWH3RVWHQGHV.RQ]HUQDEVFKOXVVHV]X6R]LDONDSLWDO$XVJDQJYRQ
5HFKWVVWUHLWLJNHLWHQ :HUWKDOWLJNHLW YRQ )RUGHUXQJHQ %HWHLOLJXQJHQ XQG 9RUUlWHQ 7HLOZHLVH ZHUGHQ H[WHUQH
([SHUWHQ ]XJH]RJHQ E]Z ZLUG DXI |IIHQWOLFK ]XJlQJOLFKH 4XHOOHQ DEJHVWHOOW XP GDV 5LVLNR HLQHU
)HKOHLQVFKlW]XQJ]XPLQLPLHUHQ
Beilage II/27
.21752//0$1$+0(1
'LH3,(5(50RELOLW\*UXSSHKDWLKUH.RQWUROOHQGLUHNWLQGLH.RQ]HUQ5HFKQXQJVOHJXQJVSUR]HVVHLQWHJULHUW
:HVHQWOLFKHV(OHPHQWLVWGDEHLQHEHQSUR]HVVXQDEKlQJLJHQH[WHUQHQ.RQWUROOPHFKDQLVPHQGDV3ULQ]LSGHU
)XQNWLRQVWUHQQXQJ=XU*HZlKUOHLVWXQJHLQHUYROOVWlQGLJHQ]HLWJHUHFKWHQXQGULFKWLJHQ%LODQ]HUVWHOOXQJZXUGHQ
LQDOOHQDP%XFKXQJVSUR]HVVEHWHLOLJWHQ%HUHLFKHQ4XDOLWlWVVLFKHUXQJVXQG.RQWUROOPDQDKPHQLPSOHPHQWLHUW
6lPWOLFKH .RQWUROOPDQDKPHQ ZHUGHQ LP ODXIHQGHQ *HVFKlIWVSUR]HVV DQJHZDQGW XP VLFKHU]XVWHOOHQ GDVV
SRWHQ]LHOOH )HKOHU LQ GHU )LQDQ]EHULFKWHUVWDWWXQJ YRUJHEHXJW E]Z GLHVH HQWGHFNW XQG NRUULJLHUW ZHUGHQ 'HV
:HLWHUHQ IKUW GLH $QZHQGXQJ YRQ XQWHUQHKPHQVLQWHUQHQ 5LFKWOLQLHQ ]X HLQHU HLQKHLWOLFKHQ %HKDQGOXQJ GHU
*HVFKlIWVIlOOHVRZLH]XHLQHUHLQKHLWOLFKHQ%LODQ]LHUXQJXQG%HULFKWHUVWDWWXQJ
,QGHQZLFKWLJHQ,76\VWHPHQPLW5HFKQXQJVOHJXQJVUHOHYDQ]VLQG.RQWUROOHQLQWHJULHUWGLHXQWHUDQGHUHPGLH
IDOVFKH (UIDVVXQJ YRQ *HVFKlIWVYRUIlOOHQ YHUKLQGHUQ GLH YROOVWlQGLJH (UIDVVXQJ YRQ *HVFKlIWVYRUIlOOHQ
EH]LHKXQJVZHLVH %HZHUWXQJ GHU *HVFKlIWVYRUIlOOH HQWVSUHFKHQG GHQ 5HFKQXQJVOHJXQJVYRUVFKULIWHQ
VLFKHUVWHOOHQ RGHU GLH hEHUSUIXQJ GHU .RQVROLGLHUXQJ XQWHUVWW]HQ VROOHQ ,P +LQEOLFN DXI GLH VWHLJHQGHQ
$QIRUGHUXQJHQDQ,76\VWHPHLQGHU5HFKQXQJVOHJXQJVRZLHGHQVWlQGLJVWHLJHQGHQWHFKQLVFKHQ0|JOLFKNHLWHQ
IKUWGLH3,(5(50RELOLW\*UXSSHUHJHOPlLJ,7JHVWW]WH$QDO\VHQGHU:LUNVDPNHLWGHUJHVHW]WHQ0DQDKPHQ
GXUFKXPHWZDLJHDXIJHWUHWHQH.RQWUROOVFKZlFKHQ]XHUNHQQHQXQGDQVFKOLHHQG]XEHVHLWLJHQ
.RQWUROOPDQDKPHQLQ%H]XJDXIGLH,76LFKHUKHLWVWHOOHQHLQHQ(FNSIHLOHUGHVLQWHUQHQ.RQWUROOV\VWHPVGDU6R
ZLUGGLH7UHQQXQJYRQVHQVLEOHQ7lWLJNHLWHQGXUFKHLQHUHVWULNWLYH9HUJDEHYRQ,7%HUHFKWLJXQJHQXQWHUVWW]W
'XUFKGLHHLQJHVHW]WH(536RIWZDUHILQGHQDXWRPDWLVLHUWH3UIXQJHQVWDWWZLH]%GLHDXWRPDWLVLHUWHQ.RQWUROOHQ
EHL5HFKQXQJVIUHLJDEHXQG5HFKQXQJVSUIXQJ
.20081,.$7,2181'h%(5:$&+81*
'LH9HUDQWZRUWXQJIUGLH:LUNVDPNHLWGHVLQWHUQHQ.RQWUROOV\VWHPVLP.RQ]HUQ5HFKQXQJVOHJXQJVSUR]HVVLVW
NODUJHUHJHOWXQGOLHJWEHLGHQYHUDQWZRUWOLFKHQ)KUXQJVNUlIWHQXQG3UR]HVVYHUDQWZRUWOLFKHQ,QGLH%HXUWHLOXQJ
GHU :LUNVDPNHLW IOLHHQ QHEHQ GHQ (UJHEQLVVHQ DXV GHU XQWHUQHKPHQVLQWHUQHQ (LQVFKlW]XQJ DXFK MHQHYRQ
H[WHUQHQ3UIXQJHQ]%LP5DKPHQGHU-DKUHVDEVFKOXVVSUIXQJRGHUYRQH[WHUQHQ,76HFXULW\$XGLWVVRZLH
GHV $XIVLFKWVUDWV XQG GHV 3UIXQJVDXVVFKXVVHV HLQ 6FKZlFKHQ LP .RQWUROOV\VWHP ZHUGHQ XQWHU
%HUFNVLFKWLJXQJLKUHUP|JOLFKHQ$XVZLUNXQJDXIGLH5HFKQXQJVOHJXQJVSUR]HVVHEHKREHQ
1HEHQ GHQ JHVHW]OLFK YRUJHVFKULHEHQHQ $EVFKOVVHQ ZHOFKH GHQ )KUXQJVHEHQHQ ]XU 9HUIJXQJ JHVWHOOW
ZHUGHQ ZXUGH LP .RQ]HUQ DXFK HLQ XPIDQJUHLFKHV ,QWHUQHV %HULFKWVZHVHQ LPSOHPHQWLHUW GDV MH QDFK
%HULFKWVHPSIlQJHULQXQWHUVFKLHGOLFKHQ$JJUHJDWLRQVWLHIHQHUVWHOOWXQGYHUWHLOWZLUG
:HLWHUH]HQWUDOH,QVWUXPHQWHGHU5LVLNREHUZDFKXQJXQGNRQWUROOHVLQGGLHXQWHUQHKPHQVZHLWHQ5LFKWOLQLHQEHU
GHQ 8PJDQJ PLW ZHVHQWOLFKHQ 5LVLNHQ GHU 3ODQXQJV XQG GHU &RQWUROOLQJ3UR]HVVH VRZLH GLH ODXIHQGH
%HULFKWHUVWDWWXQJ'LH5LFKWOLQLHQXPIDVVHQGLH)HVWVHW]XQJXQG.RQWUROOHYRQ/LPLWVXQG+DQGOXQJVDEOlXIHQ]XU
%HJUHQ]XQJ ILQDQ]LHOOHU 5LVLNHQ VRZLH GLH VWULNWH 9RUJDEH GHV 9LHU$XJHQ3ULQ]LSV EHL 5HFKQXQJV XQG
=DKOXQJVIUHLJDEHQ
'DUEHU KLQDXV EDVLHUW GDV LQWHUQH .RQWUROOV\VWHP DXI JHQDXHQ ,QIRUPDWLRQHQ EHU GLH 3UR]HVVH IU GLH
5HFKQXQJVOHJXQJXQG)LQDQ]EHULFKWVHUVWDWWXQJXQGVFKOLHWDXFKGHUHQYRUJHODJHUWH8QWHUQHKPHQVSUR]HVVH
] % %HVWHOODQIRUGHUXQJHQRGHU/RJLVWLNSUR]HVVHPLWHLQ'LH:LUNVDPNHLWGHVLQWHUQHQ.RQWUROOV\VWHPVZLUG
YRP 0DQDJHPHQW GDKLQJHKHQG EHUSUIW GDVV GLH (UJHEQLVVH GLH LQ NRPSULPLHUWHU %HULFKWVIRUP DQ GDV
0DQDJHPHQWEHUPLWWHOWZHUGHQYRQLKPDQDO\VLHUWEHZHUWHWXQGNRPPHQWLHUWZHUGHQ
9RUVWDQG XQG 3UIXQJVDXVVFKXVV ZHUGHQ MlKUOLFK EHU GLH (LQVFKlW]XQJ ]XU :LUNVDPNHLW GHV LQWHUQHQ
.RQWUROOV\VWHPV LQ GHU 5HFKQXQJVOHJXQJ XQWHUULFKWHW %HL ZHVHQWOLFKHQ 9HUlQGHUXQJHQ GHU :LUNVDPNHLW GHV
LQWHUQHQ.RQWUROOV\VWHPVHUIROJWHLQHXQYHU]JOLFKH%HULFKWHUVWDWWXQJDQGHQ9RUVWDQGXQGJHJHEHQHQIDOOVDQ
GHQ$XIVLFKWVUDWVRZLHHLQH(UJUHLIXQJDGlTXDWHU0DQDKPHQ]XU(UK|KXQJGHU:LUNVDPNHLW
Beilage II/28
$86%/,&.
)UGDV*HVFKlIWVMDKUUHFKQHWGHU9RUVWDQGPLWHLQHPQHXHUOLFKHQ:DFKVWXPVRZRKOEHLGHQ0RWRUUlGHUQ
DOVDXFKEHLGHQ)DKUUlGHUQEHLHLQHP(UJHEQLVLQQHUKDOEGHUODQJIULVWLJHQ%DQGEUHLWH(VPXVVMHGRFKDXFKLQ
ZHLWHUKLQPLW+HUDXVIRUGHUXQJHQEHLGHQLQWHUQDWLRQDOHQ/LHIHUNHWWHQJHUHFKQHWZHUGHQGD.DSD]LWlWVXQG
/LHIHUHQJSlVVH EHL HLQ]HOQHQ =XOLHIHUHUQ XQG LQ GHU LQWHUQDWLRQDOHQ 7UDQVSRUWORJLVWLN ]X /LHIHUYHU]|JHUXQJHQ
IKUHQN|QQHQ'XUFKLQWHQVLYH0DQDKPHQLP%HUHLFKGHV6XSSO\&KDLQ0DQDJHPHQWVXQGKRKHU)OH[LELOLWlW
LQ GHU3URGXNWLRQVSODQXQJ ZLUG YHUVXFKW QHJDWLYH $XVZLUNXQJHQ UHFKW]HLWLJ ]X HUNHQQHQXQG ]X PLQLPLHUHQ
'XUFK GLH LP OHW]WHQ -DKU EHUDUEHLWHWH /LHIHUDQWHQULVLNREHZHUWXQJ VRZLH GDV LPSOHPHQWLHUWH 3URJUDPP ]XU
9RUZDUQXQJJOREDOHU(UHLJQLVVHGLHVLFKGLUHNWRGHULQGLUHNWDXIGLH/LHIHUNHWWHDXVZLUNHQVROOHQGLHHUZDUWHWHQ
+HUDXVIRUGHUXQJHQXQGLKUH)ROJHQDEJHPLOGHUWZHUGHQ$EVDW]VHLWLJVLHKW3,(5(50RELOLW\GHQ0DUNWZHLWHUKLQ
QDFKKDOWLJSRVLWLY'DV:DFKVWXPVROOYRUDOOHPGXUFKGLHZHLWHUKLQKRKHJOREDOH1DFKIUDJHXQGGHP0HJDWUHQG
KLQ]XP=ZHLUDGVRZLH]XLPPHUPHKUHOHNWULVFKHQ)DKU]HXJHQYRUDOOHPLPXUEDQHQ%HUHLFKJHWULHEHQVHLQ
,P (LQNODQJ PLW GHU VWUDWHJLVFKHQ =LHOVHW]XQJ ]XU /HLVWXQJ HLQHV %HLWUDJV ]XU (PLVVLRQVUHGXNWLRQ XQG
(PLVVLRQVQHXWUDOLWlWEHLGHQ0RWRUUlGHQOLHJWLQGHQQlFKVWHQ-DKUHQGHU)RNXVLQGHU(QWZLFNOXQJYHUVWlUNWDXI
DOWHUQDWLYHQ $QWULHEHQ LP %HUHLFK ELV .: ,P %HUHLFK GDUEHU ZLUG GLH WHFKQRORJLVFKH :HLWHUHQWZLFNOXQJ
NRQYHQWLRQHOOHU $QWULHEVIRUPHQ PLW V\QWKHWLVFKHQ 7UHLEVWRIIHQ ]XU &2 9HUPHLGXQJ YRUDQJHWULHEHQ 'DV
+DXSW]LHOLVWHVGDV,QQRYDWLRQVXQG(QWZLFNOXQJVSRWHQ]LDOLP%HUHLFKGHU(OHNWURPRELOLWlWYROODXV]XVFK|SIHQ
XQG PLW ()XHO DQJHWULHEHQHQ 9HUEUHQQHUQ DOV *OREDO 3OD\HU PLW VWDUNHQ 0DUNHQ GHQ ZDFKVHQGHQ 0DUNW
PLW]XJHVWDOWHQ XQG 0DUNWDQWHLOH ]X VLFKHUQ %LV  ZHUGHQ PLQGHVWHQV GUHL HOHNWULVFKH 3ODWWIRUPHQ PLW
PHKUHUHQ3URGXNWHQHLQJHIKUW
:lKUHQG GHU )RNXV LQ  LQ GHU )DKUUDG'LYLVLRQ YRUUDQJLJ DXI HLQHU EUHLWHUHQ (WDEOLHUXQJ GHU 0DUNHQ
+XVTYDUQD(%LF\FOHVXQG55$<021LQHXURSlLVFKHQ0lUNWHQVRZLHGHP$XVEDXGHV+lQGOHUQHW]ZHUNHVLQ
GHQ.HUQPlUNWHQ'HXWVFKODQGgVWHUUHLFKXQGGHU6FKZHL]'$&+ODJHU|IIQHWVLFKPLWGHP(UZHUEGHU0DUNH
)(/7 HLQ QHXHV 6SHNWUXP DQ 3URGXNW $EVDW] XQG (QWZLFNOXQJVP|JOLFKNHLWHQ 0LW )(/7 ZXUGH GDV
EHVWHKHQGH 3RUWIROLR DQ )DKUUlGHUQ LQVEHVRQGHUH XP GLH 6SDUWH 5HQQVSRUW HUZHLWHUW XQG HUP|JOLFKW IU DOOH
)DKUUDGSURGXNWHHLQHVWlUNHUHgIIQXQJVRZLH3RVLWLRQLHUXQJDXIGHPQRUGDPHULNDQLVFKHQ0DUNW1HEHQGHP
'$&+5DXPELHWHWGHUQRUGDPHULNDQLVFKH0DUNWHQRUPHV:DFKVWXPVXQG9HUWULHEVSRWHQWLDOIUGHQ$EVDW]
YRQ(%LF\FOHV'DQHEHQVROOHQVLFKGLHZHLWHUHQ([SDQVLRQVVFKULWWHDXIGHQhEHUVHHPDUNW$XVWUDOLHQVRZLHDXI
6GHXURSD NRQ]HQWULHUHQ 'XUFK GLH $XIQDKPH GHU 0DUNH *$6*$6 LQ GLH (%LF\FOH 3URGXNWSDOHWWH XQG GLH
(UZHLWHUXQJ GHV (%LF\FOH9HUWULHEHV LP EHUHLWV EHVWHKHQGHQ 0RWRUUDGKDQGHO ZLUG GHU G\QDPLVFKH
:DFKVWXPVNXUVGDUEHUKLQDXVZHLWHUYRUDQJHWULHEHQ
'LH 3,(5(5 0RELOLW\*UXSSH VHW]W LP *HVFKlIWVMDKU  WURW] GHU EHVWHKHQGHQ +HUDXVIRUGHUXQJHQ LQ GHU
=XOLHIHUNHWWHZHLWHUKLQDXI:DFKVWXPLQDOOHQ.HUQEHUHLFKHQVRZRKOEHLGHQ0RWRUUlGHUQDOVDXFKEHLGHQ(
)DKUUlGHUQ'HU9RUVWDQGUHFKQHWPLWHLQHP8PVDW]ZDFKVWXP]ZLVFKHQELV*HVFKlIWVMDKU(85
0LREHLHLQHU(%,70DUJHYRQELVXQGHLQHU(%,7'$0DUJH]ZLVFKHQXQG
=XGHPOLVWHWHGLH3,(5(50RELOLW\$*LKUH$NWLHQLP$PWOLFKHQ+DQGHO6HJPHQWGHQSULPHPDUNHWGHU:LHQHU
%|UVH'LH+DQGHOVDXIQDKPHLPSULPHPDUNHWGDV7RS6HJPHQWGHU:LHQHU%|UVHHUIROJWHDP0lU]
'DUEHU KLQDXV JLOW HV DXFK GLH JHRSROLWLVFKHQ 5LVLNHQ YHUVWlUNW LP $XJH ]X EHKDOWHQ ,QVEHVRQGHUH GLH
PLOLWlULVFKHQ $XVHLQDQGHUVHW]XQJHQ LQ GHU 8NUDLQH ZHUGHQ GLH :HOWZLUWVFKDIW QHJDWLY EHHLQIOXVVHQ 'DV
:HFKVHONXUVXPIHOGEOHLEWLQGHQIU3,(5(50RELOLW\ZLFKWLJHQ5HJLRQHQYRUDXVVLFKWOLFKYRODWLO
Beilage II/29
kpmg
P
PIERER Mobility AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
11. März 2022
8
4. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
PIERER Mobility AG,
Wels,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver-
mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 so-
wie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Über-
einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschluss-
prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards
on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im
Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unab-
hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vor-
schriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise
bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht-
gemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Ge-
schäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt
und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
kpmg
P
PIERER Mobility AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
11. März 2022
9
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Siehe Anhang „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "Erläuterungen zur Bilanz“.
Das Risiko für den Abschluss
Die Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von 1.236 Mio EUR
stellen rund 97 % des ausgewiesenen Vermögens im Jahresabschluss der PIERER Mobility AG
dar.
Für sämtliche bedeutsame Anteile an verbundenen Unternehmen beurteilt PIERER Mobility AG,
ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vorliegen. Liegen solche
Anhaltspunkte vor, wird für das betroffene verbundene Unternehmen eine Unternehmensbewer-
tung durchgeführt und der Buchwert der Anteile auf das Ergebnis der Unternehmensbewertung
abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2021 hat PIERER Mobility AG für die Anteile an verbundenen
Unternehmen keine Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert identi-
fiziert.
Die Beurteilung, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert vor-
liegen, erfordert Schätzungen und Ermessensentscheidungen des Managements. Für den
Jahresabschluss besteht damit das Risiko, dass nicht angemessene Schätzungen und Ermes-
sensentscheidungen dazu führen, dass Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizu-
legenden Wert nicht identifiziert werden und Anteile an verbundenen Unternehmen in Folge nicht
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt werden.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen wie folgt beurteilt:
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Analyse der Anhaltspunkte für einen wesent-
lich gesunkenen beizulegenden Wert (einschließlich der Deckung des Beteiligungsansatzes
durch das anteilige Eigenkapital) der Anteile an verbundenen Unternehmen nachvollzogen.
Zudem haben wir in Gesprächen mit dem Management erörtert, ob darüber hinausgehende
Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert der Anteile an verbun-
denen Unternehmen vorliegen.
Weiters haben wir die vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetzahlen und die vom Vorstand
freigegebene Mittelfristplanung eingeholt und gewürdigt, ob diese mit den Schlussfolge-
rungen des Managements, wonach keine Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen
beizulegenden Wert bestehen, im Einklang stehen.
kpmg
P
PIERER Mobility AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
11. März 2022
10
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vor-
schriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei
von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver-
halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig –
anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmens-
tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die
Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realis-
tische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes-
ses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
schlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei-
dungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben
wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion
auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
kpmg
P
PIERER Mobility AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
11. März 2022
11
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon-
trollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon-
trollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende An-
gaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen
Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf-
werfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen An-
gaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.
Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs-
feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die
wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruf-
lichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über
alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise an-
genommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig
– damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge-
tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahres-
abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssach-
verhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei
denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach-
verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet
wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche
Interesse übersteigen würden.
kpmg
P
PIERER Mobility AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
11. März 2022
12
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf
zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht-
lichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Überein-
stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des La-
geberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen auf-
gestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen
fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. April 2021 als Abschlussprüfer gewählt und am
29. September 2021 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am
31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31.12.2014 Abschlussprüfer der
Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätz-
lichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) er-
bracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit
von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
kpmg
P
PIERER Mobility AG, Wels
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig. Die
Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der
von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind
die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Helge
Löffler.
Linz, 11. März 2022
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qualifiziert elektronisch signiert:
Dr. Helge Löffler
Wirtschaftsprüfer
ERKLÄRUNG DES VORSTANDES
Gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 Börsegesetz
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das
Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des
Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wels, im März 2022
Der Vorstand der PIERER Mobility AG
Dipl.-Ing. Stefan Pierer Mag. Friedrich Roithner Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz Mag. Viktor Sigl, MBA
198198
IMPRESSUM
Eigentümer, Herausgeber und Verleger
PIERER Mobility AG
Edisonstraße 1
4600 Wels, Österreich
FN 78112 x / Landes- und Handelsgericht Wels
Grasche Umsetzung: Grak-Buero Elena Gratzer, 4615 Holzhausen, www.grak-buero.at
Fotos: KTM-Archiv, Husqvarna Motorcycles/Husqvarna E-Bicycles-Archiv, WP-Archiv, GASGAS-Archiv, R Raymon
Der vorliegende Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Richtigkeit der Daten überprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden,
dass durch die Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben geringfügige Rechendifferenzen bzw. Satz- und Druckfehler auftreten können.
Personenbezogene Begriffe wie „Mitarbeiter“ oder „Arbeitnehmer“ werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet.
Dieser Bericht und die darin enthaltenen zukunftsweisenden Angaben wurden auf Basis aller während der Erstellung zur Verfügung stehenden Daten und Informationen erstellt.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in diesem Bericht angegebenen zukunftsbezogenen Aussagen aufgrund unterschiedlicher Faktoren abweichen können.
Dieser Bericht erscheint in deutscher und englischer Sprache. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.
KONTAKT
Mag. Michaela Friepeß
Investor Relations, Sustainability
Telefon: +43 7242 69 402
E-Mail: ir@pierermobility.com
Website: www.pierermobility.com
ALLGEMEINE UNTERNEHMENSDATEN:
Berichtendes Unternehmen: PIERER Mobility AG
Sitz des Unternehmens: Österreich
Rechtsform des Unternehmens: Aktiengesellschaft
Land in dem das Unternehmen als juristische Person eingetragen ist: Österreich
Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Hauptsitz der Geschäftstätigkeit: Edisonstraße 1, 4600 Wels
Name des Mutterunternehmens: Pierer Bajaj AG
Name des obersten Mutterunternehmens: Pierer Konzerngesellschaft mbH
Geschäftstätigkeit: Die PIERER Mobility-Gruppe ist Europas führender „Powered Two-Wheeler“-
Hersteller (PTW) mit dem Fokus auf hochinnovative Sportmotorräder und
Elektromobilität.
5299008TBI1EUJJSWP892021-12-315299008TBI1EUJJSWP892020-12-315299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-315299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-315299008TBI1EUJJSWP892019-12-315299008TBI1EUJJSWP892020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299008TBI1EUJJSWP892021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299008TBI1EUJJSWP892020-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember5299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember5299008TBI1EUJJSWP892021-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember5299008TBI1EUJJSWP892020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299008TBI1EUJJSWP892021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299008TBI1EUJJSWP892020-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember5299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember5299008TBI1EUJJSWP892021-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember5299008TBI1EUJJSWP892020-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299008TBI1EUJJSWP892021-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299008TBI1EUJJSWP892020-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember5299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember5299008TBI1EUJJSWP892021-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember5299008TBI1EUJJSWP892020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299008TBI1EUJJSWP892021-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299008TBI1EUJJSWP892020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember5299008TBI1EUJJSWP892021-01-012021-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember5299008TBI1EUJJSWP892021-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember5299008TBI1EUJJSWP892019-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember5299008TBI1EUJJSWP892019-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember5299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-31ifrs-full:CapitalReserveMember5299008TBI1EUJJSWP892019-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember5299008TBI1EUJJSWP892019-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember5299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-31PIE:ReserveOfCashFlowHedgesAndReserveOfGainsAndLossesOnFinancialAssetsMeasuredAtFairValueThroughOtherComprehensiveIncomeMember5299008TBI1EUJJSWP892019-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-31ifrs-full:ReserveOfExchangeDifferencesOnTranslationMember5299008TBI1EUJJSWP892019-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember5299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-31ifrs-full:TreasurySharesMember5299008TBI1EUJJSWP892019-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-31ifrs-full:EquityAttributableToOwnersOfParentMember5299008TBI1EUJJSWP892019-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMember5299008TBI1EUJJSWP892020-01-012020-12-31ifrs-full:NoncontrollingInterestsMemberiso4217:EURiso4217:EURxbrli:shares