Aktienrückkaufprogramm 2014/2015

07.03.2014

Der Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG hat am 7. März 2014 beschlossen, von der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.02.2013 Gebrauch zu machen. Dieser Beschluss des Vorstands der BRAIN FORCE HOLDING AG wird hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG, § 82 Abs 9 BörseG iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 veröffentlicht.
Folgendes Aktienrückkaufsprogramm ist vorgesehen:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 28.02.2013
  2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: 05.03.2014 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung.
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 13.03.2014 bis voraussichtlich 27.08.2015.
  4. Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der BRAIN FORCE HOLDING AG (ISIN AT0000820659).
  5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien, insbesondere auch Anteil der rückzukaufenden eigenen Aktien am Grundkapital: bis zu höchstens 1.538.674 auf Inhaber lautende Stückaktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, das heißt bis zu höchstens 10% des Grundkapitals der BRAIN FORCE HOLDING AG.
  6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der Erwerb der Aktien erfolgt zum Durchschnittskurs der jeweils letzten fünf Börsetage mit einer Bandbreite von +/- 20%.
  7. Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien: Zweck des Rückkaufs ist die Verbesserung der Kapitalstruktur sowie des Angebots von und der Nachfrage für Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG an der Börse sowie die jederzeitige Wiederveräußerung oder Einziehung der erworbenen eigenen Aktien. Der Rückerwerb der Aktien und/oder die Veräußerung der Aktien findet über die Börse oder auf jede gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogamms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkung des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Emittentin: keine.
  9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens unter Angabe der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien, falls der Emittent Aktienoptionen in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG einzuräumen beabsichtigt oder sie bereits eingeräumt hat: Gegenwärtig sind Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder nicht eingeräumt oder konkret geplant.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Änderungen des Rückkaufprogramms sowie die Veröffentlichung der im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen gemäß §§ 6 und 7 der Veröffentlichungsverordung 2002 werden ausschließlich im Internet auf der Homepage der Gesellschaft www.brainforce.com unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht.
Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von BRAIN FORCE HOLDING AG Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von BRAIN FORCE HOLDING AG Aktien anzunehmen.