Corporate Governance

Wir als PIERER Mobility AG bekennen uns uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance-Kodex (ÖCGK) in der geltenden Fassung. Wir fühlen uns den Grundsätzen des ÖCGK verpflichtet und beabsichtigen, diese Grundsätze auch in Zukunft anzuwenden. Dieses Bekenntnis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der PIERER Mobility AG mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionärinnen und Aktionäre zu stärken und die hohen unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards der PIERER Mobility AG weiter kontinuierlich zu optimieren.

Corporate Governance Kodex (ÖCGK)

Der Corporate Governance Kodex (ÖCGK) kann über den nachstehenden Link abgerufen werden: http://www.corporate-governance.at/kodex/

Corporate Governance der SIX Swiss Exchange (RLCG)

Die PIERER Mobility AG unterliegt als in der Schweiz börsennotierte österreichische Gesellschaft zwingend den Regelungen der schweizerischen Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange („Schweizer Corporate Governance-Richtlinie“). Die Schweizer Corporate Governance-Richtlinie (RLCG) ist hier verfügbar.

Evaluierung

Mit der Evaluierung über die Einhaltung des Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2021 haben wir die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH beauftragt. Die Evaluierung erfolgte an Hand des offiziellen Fragebogens des österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance.

Der Evaluierungsbericht kann hier heruntergeladen werden:

Evaluierung 2021 (PDF, 1,13 MB)

Die nächste Evaluierung wird für das Geschäftsjahr 2024 erfolgen.

Vorstand & Aufsichtsrat

Zusammensetzung der Organe

Die Organe der PIERER Mobility AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung zusammen.

Vorstand

Der Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agieren auf der Grundlage des Gesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands, welche die Regeln der Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäftsverteilung im Vorstand festlegen. Der Vorstand hat sich bis zu der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2023 aus vier Mitgliedern zusammengesetzt. Die 26. ordentliche Hauptversammlung beschloss, entsprechend des Wahlvorschlags des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 9, die Anzahl der Vorstandsmitglieder innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen zu ändern. Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß Satzung aus mindestens einem, jedoch höchstens acht Mitgliedern und setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Name und GeburtsjahrFunktionErstbestellungEnde der laufenden
Funktionsperiode
Verantwortungsbereiche
DI Stefan Pierer,
geb. 1956
Vorstandsmitglied
(CEO)
02.06.201531.12.2025strategische Gesamtleitung,
Forschung und Entwicklung,
Produktmanagement
Mag. Viktor Sigl, MBA,
geb. 1974
Vorstandsmitglied
(CFO)
19.12.201931.12.2027Finanzen,
Steuerangelegenheiten,
Rechtsangelegenheiten,
Personal, IT,
Risikomanagement,
Immobilien
Florian Burguet, MBA,
geb. 1981
Vorstandsmitglied21.03.202331.12.2025New Mobility: Vertrieb,
Kundendienst,
Marketing
Mag. Florian Kecht,
geb. 1980
Vorstandsmitglied21.03.202331.12.2027Motorrad: Vertrieb,
Kundendienst,
Marketing, PG&A
Mag. Alex Pierer,
geb. 1981
Vorstandsmitglied
21.03.202331.12.2027Digital Transformation,
PIERER Innovation,
Avocodo
Mag. Hubert Trunkenpolz,
geb. 1962
Vorstandsmitglied01.01.201831.12.2027Brand Management,
Motorsport, X-Bow,
Joint Ventures,
Investor Relations
Dipl. Vw. Rudolf Wiesbeck,
geb. 1979
Vorstandsmitglied21.03.202331.12.2027Produktion,
Qualitätsmanagement,
Einkauf und Logistik,
Nachhaltigkeit,
Lieferketten-Management

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und so vielen Arbeitnehmervertretern, wie gemäß § 110 Abs 1 öArbVG erforderlich. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr in dem das einzelne Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, davon sind fünf Mitglieder gemäß C-Regeln 53 und 54 des ÖCGK unabhängig:

Name und GeburtsjahrFunktionUnabhängig
nach ÖCGK
ErstbestellungEnde der laufenden
Funktionsperiode
Weitere Aufsichtsratsmandate oder
vergleichbare Funktionen in anderen
in- und ausländischen börsenotierten
Gesellschaften
Josef Blazicek,
geb. 1964
AufsichtsratsvorsitzenderJa2008HV die über das
GJ 2025 beschließt
All for One Group SE (Deutschland)
Rajiv Bajaj,
geb. 1966
Stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender
Nein2022HV die über das
GJ 2026 beschließt
keine
DI Dr. Iris Filzwieser,
geb. 1971
Mitglied des
Aufsichtsrates
Ja2022HV die über das
GJ 2026 beschließt
keine
Mag. Michaela Friepeß,
geb. 1972
Mitglied des
Aufsichtsrates
Ja2022HV die über das
GJ 2026 beschließt
keine
Srinivasan Ravikumar,
geb. 1957
Mitglied des
Aufsichtsrates
Ja2022HV die über das
GJ 2026 beschließt
keine
Mag. Friedrich Roithner,
geb. 1963
Mitglied des
Aufsichtsrates
Ja2023HV die über das
GJ 2027 beschließt
keine

 

Selbstevaluierung

Der Aufsichtsrat nimmt für das Geschäftsjahr 2021 eine Evaluierung der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere seiner Organisation und Arbeitsweise, vor (Selbstevaluierung).

 

Vergütungspolitik

Die Grundsätze für die Vergütung (Vergütungspolitik) der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der PIERER Mobility AG wurden durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.03.2020 aufgestellt. Der Aufsichtsrat legt die Vergütungspolitik im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, der Hauptversammlung zur Abstimmung vor. Die aktuell gültige Vergütungspolitik wurde der 23. ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2020 vorgelegt und von dieser angenommen. Für die vorgelegte Vergütungspolitik des Vorstandes stimmten 94,72% des vertretenen Grundkapitals (74,80%). Hinsichtlich der vorgelegten Vergütungspolitik des Aufsichtsrates betrug der Stimmanteil 100% des vertretenen Grundkapitals (74,80%).

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde ein separater Vergütungsbericht erstellt und der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 21.04.2023 vorgelegt und von dieser angenommen. Für den vorgelegten Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 stimmten 96,62 % des vertretenen Grundkapitals (82,91%).

Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick über die Vergütungsgrundsätze und -programme der PIERER Mobility AG. Ferner beschreibt der Vergütungsbericht das Vorgehen zur Festlegung der Vergütungen und enthält detaillierte Angaben zu den Vergütungen an den Vorstand und den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021. Das Vergütungssystem der PIERER Mobility AG setzt die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (OCGK) und die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78a ff iVm 98a) um und wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2017/828 erstellt.

Hidden Item
Berichte & Policies

Vergütungsberichte

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020

Rückforderungspolicy – „Clawback Policy“

Diese Clawback Policy gibt einen Überblick über Sachverhalte, die es der PIERER Mobility AG aus bestimmten Gründen ermöglichen, die von einzelnen Vorstandsmitgliedern bereits bezogenen variablen Vergütungsbestandteile zurückzufordern. Rückforderungspolicy – „Clawback Policy“

Vergütungspolitik

Grundzüge für die Vergütung der Vorstandsmitglieder (Vergütungspolitik)
Grundzüge für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Vergütungpolitik)

Ausschüsse des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt.

Der Prüfungsausschuss ist für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Gewinnverwendungsvorschlags und des Lageberichts sowie die Prüfung des Konzernabschlusses und des Corporate Governance-Berichts zuständig. Der Prüfungsausschuss hat einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für dessen Wahl vor. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Regel C-81a des ÖCGK mit dem Abschlussprüfer in einer Besprechung die Abwicklung der wechselseitigen Kommunikation festzulegen.

Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2022 zu drei Sitzungen zusammengekommen, an der auch ein Vertreter des Wirtschaftsprüfers teilgenommen hat.

Der Vergütungsausschuss der PIERER Mobility AG wurde durch Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates der Gesellschaft im Mai 2022 neu gewählt und ist im Geschäftsjahr 2022 zu einer Sitzung zusammengekommen.

Ein weiterer, neuer Ausschuss für Compliance, Investor Relations (IR) und Nachhaltigkeit (ESG) wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats der PIERER Mobility AG im Mai 2022 eingerichtet und ist im Geschäftsjahr 2022 zur ersten konstituierenden Sitzung zusammengetreten.

Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen.

Mitglieder der Ausschüsse

  • Prüfungsausschuss: Srinivasan Ravikumar (Vorsitzender), Mag. Klaus Rinnerberger (Stellvertretender Vorsitzender), Mag. Michaela Friepeß (Mitglied).
  • Vergütungsausschuss: Josef Blazicek (Vorsitzender), Mag. Michaela Friepeß (Stellvertretender Vorsitzender).
  • Ausschuss für Compliance, Investor Relations (IR) und Nachhaltigkeit (ESG): Mag. Michaela Friepeß (Vorsitzender), Josef Blazicek (Stellvertretender Vorsitzender).

Unabhängigkeitskriterien der Aufsichtsratsmitglieder

der PIERER Mobility AG gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex (ÖCGK)

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitgliedes zu beeinflussen.

Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien definiert:

Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstandes oder leitender Angestellter der PIERER Mobility AG oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft.

Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält beziehungsweise unterhielt im letzten Jahr zum Unternehmen oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.

Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft.

Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstand in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG Aufsichtsratsmitglied ist.

Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.

Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, Rajiv Bajaj, ist Managing Director, CEO und Aktionär der Bajaj Auto Ltd., Pune, Indien. Seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation zwischen Bajaj Auto Ltd. und der KTM AG, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG. Den Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die gemeinsame Entwicklung von Street-Motorrädern im Einstiegssegment, welche in Indien produziert und unter den Marken KTM und Husqvarna von beiden Unternehmen in ihren Stammmärkten vertrieben werden. Bajaj Auto Ltd., an welcher Rajiv Bajaj ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, unterhält somit ein Geschäftsverhältnis mit einer Tochtergesellschaft der PIERER Mobility AG in bedeutendem Umfang, weshalb Rajiv Bajaj das Unabhängigkeitskriterium 2 nicht erfüllt.

Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der PIERER Mobility AG bekennen sich zu den Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 und deklarieren sich als unabhängig.

Gemäß Regel C-54 ÖCGK soll dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder dessen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C-Regel 54 wurde erfüllt, da kein Mitglied des Aufsichtsrates Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertritt.

Directors‘ Dealings

Gemäß Artikel 19 der Verordnung Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (MAR-Verordnung) haben Personen, die bei der PIERER Mobility AG Führungsaufgaben wahrnehmen sowie gegebenenfalls in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen alle von ihnen getätigten Geschäfte auf eigene Rechnung mit Aktien der PIERER Mobility AG und aktienähnlichen Wertpapieren oder mit sich darauf beziehenden Derivaten oder mit einem verbundenen Unternehmen der FMA zu melden und unverzüglich zu veröffentlichen. Zu den DD-Meldungen

Stimmrechtsmitteilungen / Beteiligungsmeldungen

Hidden item
18.12.2020 - Veröffentlichung gemäß § 135 Abs 2 BörseG 2018
14.05.2018 - Bekanntmachung gemäß §§ 130 bis 134 BörseG 2018
12.02.2018 - Bekanntmachung gemäß §§ 130 bis 134 BörseG 2018
05.12.2017 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
24.11.2017 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
02.07.2015 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wels, 2. Juli 2015 – Die CROSS Industries AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91 BörseG seitens der Pierer Industrie AG wie folgt informiert wurde: Das Grundkapital der CROSS Industries AG beträgt EUR 225.386.742 und ist in 225.386.742 Stückaktien zerlegt. Zum Stichtag 10. Juni 2015 hielt die Pierer Industrie AG 191.837.154 Aktien der CROSS Industries AG. Dies entsprach rund 85,11% der Stimmrechte der CROSS Industries AG. Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Konzerngesellschaft mbH von DI Stefan Pierer kontrolliert. Seit dem 10. Juni 2015 hat die Pierer Industrie AG in mehreren Schritten Aktien der CROSS Industries AG verkauft.

Die Pierer Industrie AG hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass ihre Stimmrechte an der CROSS Industries AG am 30. Juni 2015 die Schwelle von 75% unterschritten haben und derzeit rund 74,94% (168.916.006 Aktien) betragen.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Mag. Michaela Friepeß
Investor Relations
info@crossindustries.at

10.06.2015 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wels, 10. Juni 2015 – Die CROSS Industries AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91 BörseG seitens der Pierer Industrie AG, der Pierer Konzerngesellschaft mbH und Herrn DI Stefan Pierer wie folgt informiert wurde:

Sachverhalt

Das Grundkapital der CROSS Industries AG beträgt EUR 225.386.742 und ist in 225.386.742 Stückaktien zerlegt. Die Pierer Industrie AG hielt bisher 221.724.080 Aktien der CROSS Industries AG. Dies entsprach rund 98,37% der Stimmrechte der CROSS Industries AG. Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Konzerngesellschaft mbH von DI Stefan Pierer kontrolliert. Am 10. Juni 2015 hat die Pierer Industrie AG 29.886.926 Aktien der CROSS Industries AG verkauft; dies entspricht rund 13,26% der Stimmrechte der CROSS Industries AG.

Meldungen gemäß § 91 BörseG

1. Pierer Industrie AG

Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass ihre Stimmrechte an der CROSS Industries AG, die unmittelbar ausgeübt werden können, am 10. Juni 2015 die Schwelle von 90% unterschritten haben und derzeit rund 85,11% (191.837.154 Aktien) betragen.

2. Pierer Konzerngesellschaft mbH

Die Pierer Konzerngesellschaft mbH hat mitgeteilt, dass ihre Stimmrechte an der CROSS Industries AG, die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, am 10. Juni 2015 die Schwelle von 90% unterschritten haben und derzeit rund 85,11% (191.837.154 Aktien) betragen.

3. DI Stefan Pierer

DI Stefan Pierer hat mitgeteilt, dass seine Stimmrechte an der CROSS Industries AG, die mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, am 10. Juni 2015 die Schwelle von 90% unterschritten haben und derzeit rund 85,11% (191.837.154 Aktien) betragen.

02.06.2015 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wels, 2. Juni 2015 – Die CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) gibt bekannt, dass sie gemäß § 91 und § 91a BörseG seitens der Pierer Industrie AG, der Pierer Konzerngesellschaft mbH, Herrn DI Stefan Pierer und Herrn Dr. Michael Hofer wie folgt informiert wurde:

Sachverhalt

Die Pierer Industrie AG hielt bisher 11.744.080 Aktien der BF HOLDING AG (nunmehr CROSS Industries AG). Dies entsprach rund 76,33% der Stimmrechte der BF HOLDING AG (nunmehr CROSS Industries AG).

Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Konzerngesellschaft mbH von DI Stefan Pierer kontrolliert. Die Pierer Industrie AG war weiters Alleinaktionärin der CROSS Industries AG (FN 261823 i).

In den Hauptversammlungen der CROSS Industries AG, FN 261823 i, („CROSS ALT“) und der BF HOLDING AG, FN 78112 x, vom 22. April 2015 wurde der Beschluss gefasst, die CROSS ALT als übertragende Gesellschaft auf die BF HOLDING AG als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen (die „Verschmelzung“). In der Hauptversammlung der BF HOLDING AG, FN 78112 x, vom 22. April 2015 wurde weiters der Beschluss gefasst, die Firma der BF HOLDING AG auf CROSS Industries AG zu ändern. Die Verschmelzung sowie die Änderung der Firma der BF HOLDING AG wurden am 2. Juni 2015 in das Firmenbuch eingetragen.

Im Rahmen der Verschmelzung wurde bei der BF HOLDING AG das Grundkapital von bisher EUR 15.386.742 um EUR 210.000.000 auf EUR 225.386.742 durch Ausgabe von 210.000.000 jungen Aktien erhöht. Die BF HOLDING AG hat im Rahmen der Verschmelzung der Pierer Industrie AG als Alleinaktionärin der CROSS ALT 210.000.000 junge Aktien gewährt.

Meldungen gemäß § 91a und § 91 BörseG

1. Pierer Industrie AG

Meldung gemäß § 91a BörseG

Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass sie durch die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 kein Instrument iSd § 91a BörseG mehr hält. Die Stimmrechtsanteile in Bezug auf Aktien der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG), die seit 22. April 2015 gemäß § 91a BörseG unmittelbar gehalten wurden, haben mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 90%, 75%, 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0% gesunken.

Meldung gemäß § 91 BörseG

Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass ihre Stimmrechte an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG), die unmittelbar ausgeübt werden können, mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten haben und derzeit rund 98,38% (221.744.080 Aktien) betragen.

2. Pierer Konzerngesellschaft mbH

Meldung gemäß § 91a BörseG

Die Pierer Konzerngesellschaft mbH hat mitgeteilt, dass sie durch die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 kein Instrument iSd § 91a BörseG mehr hält. Die Stimmrechtsanteile der Pierer Konzerngesellschaft mbH an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) iSd § 91a BörseG, die seit dem 22. April 2015 mittelbar über die Pierer Industrie AG gehalten wurden, haben mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 90%, 75%, 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0% gesunken.

Meldung gemäß § 91 BörseG

Die Pierer Konzerngesellschaft mbH hat mitgeteilt, dass ihre Stimmrechte an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG), die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten haben und derzeit rund
98,38% (221.744.080 Aktien) betragen.

Als Konzernobergesellschaft hat die Pierer Konzerngesellschaft mbH mitgeteilt, dass die CROSS ALT im Rahmen der Verschmelzung gelöscht wurde und sohin seit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die CROSS ALT keine Aktien der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) mehr hält.

3. DI Stefan Pierer

Meldung gemäß § 91a BörseG

DI Stefan Pierer hat mitgeteilt, dass er durch die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 kein Instrument iSd § 91a BörseG mehr hält. Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) iSd § 91a BörseG, die seit dem 22. April 2015 mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG gehalten wurden, haben mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 90%, 75%, 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0% gesunken.

Meldung gemäß § 91 BörseG

DI Stefan Pierer hat mitgeteilt, dass seine Stimmrechte an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG), die mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch am 2. Juni 2015 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten haben und derzeit rund 98,38% (221.744.080 Aktien) betragen.

4. Dr. Michael Hofer

Meldung gemäß § 91 BörseG

Dr. Michael Hofer hat mitgeteilt, dass seine Stimmrechte an der CROSS Industries AG (vormals BF HOLDING AG) infolge der durch die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch eingetretenen Verwässerung am 2. Juni 2015 die Schwellen von 5% und 4% unterschritten haben und derzeit rund 0,65% (1.452.695 Aktien) betragen.

28.04.2015 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Wels, 28. April 2015 – Die BF HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91a iVm § 91 BörseG seitens der Pierer Industrie AG, der Pierer Konzerngesellschaft mbH und Herrn DI Stefan Pierer wie folgt informiert wurde:

Die Pierer Industrie AG hält derzeit 11.692.086 Aktien der BF HOLDING AG; dies entspricht rund 75,99% des Grundkapitals der BF HOLDING AG. Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Konzerngesellschaft mbH von DI Stefan Pierer kontrolliert. Die Pierer Industrie AG ist weiters Alleinaktionärin der CROSS Industries AG.

In den Hauptversammlungen der CROSS Industries AG und der BF HOLDING AG vom 22. April 2015 wurde der Beschluss gefasst, die CROSS Industries AG als übertragende Gesellschaft auf die BF HOLDING AG als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

Zur Durchführung der Verschmelzung wird bei der BF HOLDING AG das Grundkapital von bisher EUR 15.386.742 um EUR 210.000.000 auf EUR 225.386.742 durch Ausgabe von 210.000.000 jungen Aktien erhöht. Die BF HOLDING AG wird im Rahmen der Verschmelzung der Pierer Industrie AG als Alleinaktionärin der CROSS Industries AG mit Wirksamkeit der Verschmelzung, sohin mit Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch, 210.000.000 junge Aktien der BF HOLDING AG gewähren.

Der entsprechende Verschmelzungsvertrag wurde am 22. April 2015 unterfertigt.

Pierer Industrie AG

Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass sie durch den Abschluss des Verschmelzungsvertrages seit dem 22. April 2015 ein Instrument iSd § 91a BörseG hält, um bei Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch 210.000.000 junge Aktien der BF HOLDING AG zu erwerben. Die Stimmrechtsanteile in Bezug auf Aktien der BF HOLDING AG, die gemäß § 91a BörseG gehalten werden, haben sohin am 22. April 2015 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten und betragen derzeit rund 93,17% (Anzahl der Aktien: 210.000.000).

Das Verfügungsgeschäft bezüglich dieser 210.000.000 jungen Aktien der BF HOLDING AG soll frühestens am Tag der Wirksamkeit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch und spätestens am 30. Juni 2015 abgeschlossen werden.

Nach Durchführung des Verfügungsgeschäftes in Bezug auf die im Rahmen der Verschmelzung ausgegebenen 210.000.000 jungen Aktien der BF HOLDING AG werden sich die Stimmrechte der Pierer Industrie AG an der BF HOLDING AG, die gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, von derzeit rund 75,99% (Anzahl der Aktien: 11.692.086) auf rund 98,36% (Anzahl der Aktien: 221.692.086) erhöhen.

Pierer Konzerngesellschaft mbH

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Konzerngesellschaft mbH an der BF HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG mittelbar über die Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 22. April 2015 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten und betragen derzeit rund 93,17% (Anzahl der Aktien: 210.000.000).

Das Verfügungsgeschäft bezüglich dieser 210.000.000 jungen Aktien der BF HOLDING AG soll frühestens am Tag der Wirksamkeit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch und spätestens am 30. Juni 2015 abgeschlossen werden.

Nach Durchführung des Verfügungsgeschäftes in Bezug auf die im Rahmen der Verschmelzung ausgegebenen 210.000.000 jungen Aktien der BF HOLDING AG werden sich die Stimmrechte der Pierer Konzerngesellschaft mbH an der BF HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, von derzeit rund 75,99% (Anzahl der Aktien: 11.692.086) auf rund 98,36% (Anzahl der Aktien: 221.692.086) erhöhen.

DI Stefan Pierer

Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der BF HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 22. April 2015 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45%, 50%, 75% und 90% erreicht und überschritten und betragen derzeit rund 93,17% (Anzahl der Aktien: 210.000.000).

Das Verfügungsgeschäft bezüglich dieser 210.000.000 jungen Aktien der BF HOLDING AG soll frühestens am Tag der Wirksamkeit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch und spätestens am 30. Juni 2015 abgeschlossen werden.

Nach Durchführung des Verfügungsgeschäftes in Bezug auf die im Rahmen der Verschmelzung ausgegebenen 210.000.000 jungen Aktien der BF HOLDING AG werden sich die Stimmrechte von Herrn DI Stefan Pierer an der BF HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, von derzeit rund 75,99% (Anzahl der Aktien: 11.692.086) auf rund 98,36% (Anzahl der Aktien: 221.692.086) erhöhen.

Rückfragen richten Sie bitte an:

BF HOLDING AG Edisonstraße 1, 4600 Wels

Mag. Michaela Friepeß

E-Mail: Investorrelations@brainforce.co.at

Telefon: +43 7242 69402

18.02.2015 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wels, 18. Februar 2015 – Die BF HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91a und § 91 BörseG seitens der Pierer Industrie AG, der Pierer Konzerngesellschaft mbH und von Herrn DI Stefan Pierer wie folgt informiert wurde:

Derzeit hält die Pierer Industrie AG 9.820.359 Aktien der BF HOLDING AG. Dies entspricht rund 63,82% des Grundkapitals der BF HOLDING AG. Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Konzerngesellschaft mbH von DI Stefan Pierer kontrolliert.

Die Pierer Industrie AG hat am 6. November 2014 bekannt gegeben, an die Aktionäre der BF HOLDING AG ein freiwilliges Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz („ÜbG“) abzugeben (das „Angebot“). Das Angebot ist auf den Erwerb von sämtlichen Aktien der BF HOLDING AG gerichtet, die sich nicht im Eigentum derPierer Industrie AG, mit ihr gemeinsam vorgehender Rechtsträger oder Aktionären, die mit der Pierer Industrie AG eine Nichteinlieferungsvereinbarung abgeschlossen haben, befinden. Das Angebot richtet sich daher effektiv auf den Erwerb von insgesamt 4.042.650 Aktien der BF HOLDING AG (rund 26,27% des Grundkapitals der BF HOLDING AG). Die Angebotsunterlage wurde am 22. Dezember 2014 veröffentlicht.

Durch die Annahme des Angebots in Bezug auf 1.871.727 Aktien hielt die Pierer Industrie AG ein Instrument iSd § 91a BörseG. Die Stimmrechtsanteile in Bezug auf Aktien der BF HOLDING AG, die gemäß § 91a BörseG gehalten werden, haben bisher die Schwelle von 10% überschritten und rund 12,16% betragen (Anzahl der Aktien: 1.871.727).

Pierer Industrie AG

Meldung gemäß § 91a BörseG

Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass durch die Übertragung der in das Angebot eingelieferten 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG die Stimmrechtsanteile an der BF Holding AG, die bisher gemäß § 91a BörseG gehalten wurden, am 16. Februar 2015 die Schwellen von 10%, 5% und 4% unterschritten wurden und auf 0 zurückgefallen sind.

Meldung gemäß § 91 BörseG

Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass sich durch die Übertragung der in das Angebot eingelieferten 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG die Stimmrechte der Pierer Industrie AG an der BF HOLDING AG, die gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, am 16. Februar 2015 die Schwelle von 75% erreicht und überschritten haben und derzeit rund 75,99% betragen (Anzahl der Aktien: 11.692.086).

Pierer Konzerngesellschaft mbH

Meldung gemäß § 91a BörseG

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Konzerngesellschaft mbH an der BF HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG bisher mittelbar über die Pierer Industrie AG gehalten wurden, haben am 16. Februar 2015 die Schwellen von 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0 zurückgefallen.

Meldung gemäß § 91 BörseG

Durch die Durchführung des Verfügungsgeschäftes in Bezug auf die in das Angebot eingelieferten 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG haben die Stimmrechte der Pierer Konzerngesellschaft mbH an der BF HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, am 16. Februar 2015 die Schwelle von 75% erreicht und überschritten und betragen derzeit rund 75,99% (Anzahl der Aktien: 11.692.086).

Stefan Pierer

Meldung gemäß § 91a BörseG

Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der BF HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG bisher mittelbar über die der Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG gehalten wurden, haben am 16. Februar 2015 die Schwellen von 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0 zurückgefallen.

Meldung gemäß § 91 BörseG

Durch die Durchführung des Verfügungsgeschäftes in Bezug auf die in das Angebot eingelieferten 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG haben die Stimmrechte von Herrn DI Stefan Pierer an der BF HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, am16. Februar 2015 die Schwelle von 75% erreicht und überschritten und betragen derzeit rund 75,99% (Anzahl der Aktien: 11.692.086).

04.02.2015 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wels, 4. Februar 2015 – Die BF HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91a iVm § 91 BörseG seitens der Pierer Industrie AG, der Pierer Konzerngesellschaft mbH und von Herrn DI Stefan Pierer wie folgt informiert wurde:

Derzeit hält die Pierer Industrie AG 9.820.359 Aktien der BF HOLDING AG. Dies entspricht rund 63,82% des Grundkapitals der BF HOLDING AG. Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Konzerngesellschaft mbH von DI Stefan Pierer kontrolliert.

Die Pierer Industrie AG hat am 6. November 2014 bekannt gegeben, an die Aktionäre der BF HOLDING AG ein freiwilliges Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz („ÜbG“) abzugeben (das „Angebot“). Das Angebot ist auf den Erwerb von sämtlichen Aktien der BF HOLDING AG gerichtet, die sich nicht im Eigentum der Pierer Industrie AG, mit ihr gemeinsam vorgehender Rechtsträger oder Aktionären, die mit der Pierer Industrie AG eine Nichteinlieferungsvereinbarung abgeschlossen haben, befinden. Das Angebot richtet sich daher effektiv auf den Erwerb von insgesamt 4.042.650 Aktien der BF HOLDING AG (rund 26,27% des Grundkapitals der BF HOLDING AG).

Die Angebotsunterlage wurde am 22. Dezember 2014 veröffentlicht.

Durch die Annahme des Angebots in Bezug auf 1.240.000 Aktien hält die Pierer Industrie AG seit dem 22. Dezember 2014 ein Instrument iSd § 91a BörseG. Die Stimmrechtsanteile in Bezug auf Aktien der BF HOLDING AG, die gemäß § 91a BörseG gehalten werden, haben bisher die Schwelle von 5% überschritten und rund 8,06% betragen (Anzahl der Aktien: 1.240.000).

Pierer Industrie AG

Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass durch den Zugang weiterer Annahmeerklärungen die Stimmrechtsanteile in Bezug auf Aktien der BF HOLDING AG, die gemäß § 91a BörseG gehalten werden, am 2. Februar 2015 die Schwelle von 10% erreicht und überschritten haben und derzeit rund 12,16% betragen (Anzahl der Aktien: 1.871.727).

Das Verfügungsgeschäft bezüglich dieser 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG soll bis Mitte Februar 2015 durchgeführt werden.

Nach Durchführung des Verfügungsgeschäftes in Bezug auf die bisher eingelieferten 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG werden sich die Stimmrechte der Pierer Industrie AG an der BF HOLDING AG, die gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, von derzeit rund 63,82% (Anzahl der Aktien: 9.820.359) auf rund 75,99% (Anzahl der Aktien: 11.692.086) erhöhen.

Pierer Konzerngesellschaft mbH

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Konzerngesellschaft mbH an der BF HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG mittelbar über die Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 2. Februar 2015 die Schwelle von 10% erreicht und überschritten und betragen derzeit rund 12,16% (Anzahl der Aktien: 1.871.727).

Das Verfügungsgeschäft bezüglich dieser 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG soll bis Mitte Februar 2015 durchgeführt werden. Nach Durchführung des Verfügungsgeschäftes in Bezug auf die bisher eingelieferten 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG werden sich die Stimmrechte der Pierer Konzerngesellschaft mbH an der BF HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, von derzeit rund 63,82% (Anzahl der Aktien: 9.820.359) auf rund 75,99% (Anzahl der Aktien: 11.692.086) erhöhen.

Stefan Pierer

Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der BF HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 2. Februar 2015 die Schwelle von 10% erreicht und überschritten und betragen derzeit rund 12,16% (Anzahl der Aktien: 1.871.727).

Das Verfügungsgeschäft bezüglich dieser 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG soll bis Mitte Februar 2015 durchgeführt werden.

Nach Durchführung des Verfügungsgeschäftes in Bezug auf die bisher eingelieferten 1.871.727 Aktien der BF HOLDING AG werden sich die Stimmrechte von Herrn DI Stefan Pierer an der BF HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, von derzeit rund 63,82% (Anzahl der Aktien: 9.820.359) auf rund 75,99% (Anzahl der Aktien: 11.692.086) erhöhen.

Rückfragen richten Sie bitte an:

BF HOLDING AG
Edisonstraße 1, 4600 Wels
Mag. Michaela Friepeß
E-mail: Investorrelations@brainforce.co.at
Telefon: +43 7242 69402

24.10.2013 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Wien, 23. Oktober 2013 – Die BRAIN FORCE HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91 BörseG darüber informiert wurde, dass durch den Erwerb von 2.692.695 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG die Stimmrechtsanteile von Herrn Dr. Michael Hofer an der BRAIN FORCE HOLDING AG am 23. Oktober 2013 die Schwellen von 4%, 5%, 10% und 15% erreicht und überschritten haben und derzeit rund 17,5% betragen (Anzahl der Aktien: 2.692.695 Aktien).

Rückfragen richten Sie bitte an:

Mag. Hannes Griesser Am Hof 4 1010 Wien Tel: +43(0) 1 263 09 090

02.10.2013 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

 Wien, 2. Oktober 2013 – Die BRAIN FORCE HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91 BörseG von der Pierer Industrie AG, der Pierer Finanzierungsgesellschaft m.b.H., der Pierer Konzerngesellschaft mbH (vormals Pierer GmbH) und von Herrn DI Stefan Pierer einerseits und von der Qino Flagship AG, der Swissburg AG und Ocean Consulting GmbH andererseits über folgende Sachverhalte informiert wurde:

Ausgangslage

Bisher hielt die Pierer Industrie AG 12.309.456 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG; dies entspricht einem Anteil an den Stimmrechten und am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 80%. Am 30. September 2013 hat die Pierer Industrie AG 1.538.675 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG verkauft; dies entspricht einem Anteil an den Stimmrechten und am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 10%. Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Finanzierungsgesellschaft m.b.H. und die Pierer Konzerngesellschaft mbH (vormals Pierer GmbH) von DI Stefan Pierer kontrolliert.

Bisher hielt die Qino Flagship AG keine Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG. Am 30. September 2013 hat Qino Flagship AG 1.538.675 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG erworben. Die Qino Flagship AG wird über die Swissburg AG von der Ocean Consulting GmbH kontrolliert.

Pierer Industrie AG

Die Pierer Industrie AG hat mitgeteilt, dass durch den Verkauf von 1.538.675 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG die Stimmrechtsanteile der Pierer Industrie AG an der BRAIN FORCE HOLDING AG am 30. September 2013 die Schwelle von 75% unterschritten haben und derzeit 70,0004% betragen (Anzahl der Aktien: 10.770.781 Aktien).

Pierer Finanzierungsgesellschaft m.b.H. / Pierer Konzerngesellschaft mbH (vormals Pierer GmbH) / DI Stefan Pierer

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Finanzierungsgesellschaft m.b.H. an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden, haben am 30. September 2013 die Schwelle von 75% unterschritten und betragen derzeit 70,0004% (Anzahl der Aktien: 10.770.781 Aktien).

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Konzerngesellschaft mbH (vormals Pierer GmbH) an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Finanzierungsgesellschaft m.b.H. und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden, haben am 30. September 2013 die Schwelle von 75% unterschritten und betragen derzeit 70,0004% (Anzahl der Aktien: 10.770.781 Aktien).

Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Konzerngesellschaft mbH (vormals Pierer GmbH), die Pierer Finanzierungsgesellschaft m.b.H. und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden, haben am 30. September 2013 die Schwelle von 75% unterschritten und betragen derzeit 70,0004% (Anzahl der Aktien: 10.770.781 Aktien).

Qino Flagship AG

Die Qino Flagship AG hat mitgeteilt, dass durch den Erwerb von 1.538.675 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG die Stimmrechtsanteile der Qino Flagship AG an der BRAIN FORCE HOLDING AG am 30. September 2013 die Schwellen von 4%, 5% und 10% überschritten haben und derzeit 10,000005% betragen (Anzahl der Aktien: 1.538.675 Aktien).

Swissburg AG / Ocean Consulting GmbH

Die Stimmrechtsanteile der Swissburg AG an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über die Qino Flagship AG ausgeübt werden, haben am 30. September 2013 die Schwellen von 4%, 5% und 10% überschritten und betragen derzeit 10,000005% (Anzahl der Aktien: 1.538.675 Aktien).

Die Stimmrechtsanteile der Ocean Consulting GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über die Swissburg AG und die Qino Flagship AG ausgeübt werden, haben am 30. September 2013 die Schwellen von 4%, 5% und 10% überschritten und betragen derzeit 10,000005% (Anzahl der Aktien: 1.538.675 Aktien).

Rückfragen richten Sie bitte an:

Mag. Hannes Griesser

Am Hof 4
1010 Wien

Tel: +43(0) 1 263 09 090

10.07.2013 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Wien, 10. Juli 2013 – Die BRAIN FORCE HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß §§ 91 iVm § 92 Z4 BörseG vom Ersten Privaten Investmentclub Börsebius Zentral (GbR) über folgende Sachverhalte informiert wurde

Der Erste Private Investmentclub Börsebius Zentral (GbR) hat am 5. Juli 2013 2.611.015 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG veräußert; dies entspricht einem Anteil an den Stimmrechten und am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 16.97%

Die Stimmrechtsanteile des Ersten Privaten Investmentclub Börsebius Zentral (GbR) in Bezug auf Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, haben am 5. Juli 2013 die Schwellen von 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und sind auf 0% zurückgefallen.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Mag. Hannes Griesser

Am Hof 4

1010 Wien

Tel: +43(0) 1 263 09 090

10.07.2013 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Wien, 10. Juli 2013 – Die BRAIN FORCE HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß §§ 91 und 91a BörseG von Pierer Industrie AG, Pierer Finanzierungs GmbH, Pierer GmbH und von Herrn DI Stefan Pierer über folgende Sachverhalte informiert wurde:

Ausgangslage

Seit dem 18. Juni 2013 hält die Pierer Industrie AG 8.829.777 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG; dies entspricht einem Anteil an den Stimmrechten und am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 57,39%.

Pierer Industrie AG hat am 7. Juni 2013 ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung gemäß §25a Übernahmegesetz an die Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG zum Erwerb sämtlicher Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, die sich nicht im Eigentum der Bieterin und mit ihr gemeinsam vorgehender Rechtsträger befinden, veröffentlicht (das „Angebot“). Bis zum Ende der allgemeinen Angebotsfrist am 21. Juni 2013 sind bei der UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle insgesamt 3.404.214 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG zum Verkauf eingereicht worden; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 22,12%.

Seit dem 21. Juni 2013 hält die Pierer Industrie AG ein Instrument iSd § 91a BörseG, das sich auf den Erwerb von 3.404.214 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG bezieht; dies entspricht einem Anteil an den Stimmrechten und am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 22,12%. Am 5. Juli 2013 wurden diese 3.404.214 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG von der Pierer Industries AG erworben (Verfügungsgeschäft). Im Rahmen der Nachfrist gemäß §19 Übernahmegesetz können Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG bis zum 25. September 2013 weitere Aktien in das Angebot einliefern.

Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer GmbH von DI Stefan Pierer kontrolliert.

Pierer Industrie AG

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Industrie AG in Bezug auf Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, die gemäß § 91a BörseG gehalten werden, haben am 5. Juli 2013 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und betragen derzeit rund 0,02% (Anzahl der Aktien: 2.618).

Durch den Erwerb von 3.404.214 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG haben die Stimmrechtsanteile der Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG an der BRAIN FORCE HOLDING AG am 5. Juli 2013 die Schwelle von 75% erreicht und überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 79,51%; 12.233.991 Aktien).

Pierer Finanzierungs GmbH

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Finanzierungs GmbH in Bezug auf Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, die gemäß § 91a BörseG mittelbar über Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 5. Juli 2013 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und betragen derzeit rund 0,02% (Anzahl der Aktien: 2.618).

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Finanzierungs GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, haben am 5. Juli 2013 die Schwelle von 75% erreicht und überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 79,51%; 12.233.991 Aktien).

Pierer GmbH

Die Stimmrechtsanteile der Pierer GmbH in Bezug auf Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, die gemäß § 91a BörseG mittelbar über Pierer Finanzierungs GmbH und Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 5. Juli 2013 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und betragen derzeit rund 0,02% (Anzahl der Aktien: 2.618).

Die Stimmrechtsanteile der Pierer GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über Pierer Finanzierungs GmbH und Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, haben am 5. Juli 2013 die Schwelle von 75% erreicht und überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 79,51%; 12.233.991 Aktien).

DI Stefan Pierer

Die Stimmrechtsanteilevon Herrn DI Stefan Pierer in Bezug auf Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, die gemäß § 91a BörseG mittelbar über Pierer GmbH, Pierer Finanzierungs GmbH und Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 5. Juli 2013 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten und betragen derzeit rund 0,02% (Anzahl der Aktien: 2.618).

Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über Pierer GmbH, Pierer Finanzierungs GmbH und Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, haben am 5. Juli 2013 die Schwelle von 75% erreicht und überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 79,51%; 12.233.991 Aktien).

Rückfragen richten Sie bitte an:

Mag. Hannes Griesser

Am Hof 4

1010 Wien

Tel: +43(0) 1 263 09 090

01.07.2013 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

Wien, 1. Juli 2013 – Die BRAIN FORCE HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91a BörseG von Pierer Industrie AG, Pierer Finanzierungs GmbH, Pierer GmbH und von Herrn DI Stefan Pierer über folgende Sachverhalte informiert wurde:

Ausgangslage

Seit dem 18. Juni 2013 hält die Pierer Industrie AG 8.829.777 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG; dies entspricht einem Anteil an den Stimmrechten und am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 57,39%.

Pierer Industrie AG hat am 7. Juni 2013 ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung gemäß § 25a Übernahmegesetz an die Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG zum Erwerb sämtlicher Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG, die sich nicht im Eigentum der Pierer Industrie AG und mit ihr gemeinsam vorgehender Rechtsträger befinden, veröffentlicht (das „Angebot“). Das Angebot konnte bis zum 21. Juni 2013 angenommen werden. Bis zum Ende der allgemeinen Angebotsfrist sind bei der UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle insgesamt 3.404.214 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG zum Verkauf eingereicht worden; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der BRAIN FORCE HOLDING AG von rund 22,12%.

Durch die Annahme des Angebots der Aktionäre der BRAIN FORCE HOLDING AG kam ein Kaufvertrag über die im Rahmen des Angebots eingelieferten Aktien zwischen annehmenden Aktionär der BRAIN FORCE HOLDING AG und Pierer Industrie AG zustande („Verpflichtungsgeschäft“). Der Angebotspreis von EUR 0,80 je Aktie wird den Aktionären, die das Angebot fristgerecht angenommen haben, spätestens am 5. Juli 2013 gegen Übertragung der Aktien ausbezahlt („Verfügungsgeschäft“).

Pierer Industrie AG

Die Pierer Industrie AG hält durch die Einlieferung von Aktien im Rahmen des Angebots ein Instrument iSd § 91a BörseG, das sich auf den Erwerb von 3.404.214 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG bezieht. Die Stimmrechtsanteile, die gemäß § 91a BörseG gehalten werden, haben sohin am 21. Juni 2013 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15% und 20% erreicht und überschritten (rund 22,12%; 3.404.214 Aktien).

Die Anzahl der Stimmrechte, die von der Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, beträgt rund 57,39% (8.829.777 Aktien). Mit Durchführung des Verfügungsgeschäfts am oder um den 5. Juli 2013 wird die Anzahl der Stimmrechte, die von der Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, die Schwelle von 75% erreichen und überschreiten (rund 79,51%; 12.233.991 Aktien).

Pierer Finanzierungs GmbH

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Finanzierungs GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG mittelbar über die Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 21. Juni 2013 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15% und 20% erreicht und überschritten (rund 22,12%; 3.404.214 Aktien).

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Finanzierungs GmbH gemäß § 91 BörseG, die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden, betragen rund 57,39% (8.829.777 Aktien). Mit Durchführung des Verfügungsgeschäfts am oder um den 5. Juli 2013 wird die Anzahl der Stimmrechte, die von der Pierer Finanzierungs GmbH mittelbar über die Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, die Schwelle von 75% erreichen und überschreiten (rund 79,51%; 12.233.991 Aktien).

Pierer GmbH

Die Stimmrechtsanteile der Pierer GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG mittelbar über die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 21. Juni 2013 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15% und 20% erreicht und überschritten (rund 22,12%; 3.404.214 Aktien).

Die Stimmrechtsanteile der Pierer GmbH gemäß § 91 BörseG, die mittelbar über die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden, betragen rund 57,39% (8.829.777 Aktien). Mit Durchführung des Verfügungsgeschäfts am oder um den 5. Juli 2013 wird die Anzahl der Stimmrechte, die von der Pierer GmbH mittelbar über die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, die Schwelle von 75% erreichen und überschreiten (rund 79,51%; 12.233.991 Aktien).

DI Stefan Pierer

Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die iSd § 91a BörseG mittelbar über die Pierer GmbH, die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer Industrie AG gehalten werden, haben am 21. Juni 2013 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15% und 20% erreicht und überschritten (rund 22,12%; 3.404.214 Aktien).

Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer gemäß § 91 BörseG, die mittelbar über die Pierer GmbH, die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt werden, betragen rund 57,39% (8.829.777 Aktien). Mit Durchführung des Verfügungsgeschäfts am oder um den 5. Juli 2013 wird die Anzahl der Stimmrechte, die von Herrn DI Stefan Pierer mittelbar über die Pierer GmbH, die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer Industrie AG gemäß § 91 BörseG ausgeübt werden können, die Schwelle von 75% erreichen und überschreiten (rund 79,51%; 12.233.991 Aktien).

Rückfragen richten Sie bitte an:

Mag. Hannes Griesser
Am Hof 4
1010 Wien
Tel: +43(0) 1 263 09 090

21.06.2013 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Wien, 21. Juni 2013 – Die BRAIN FORCE HOLDING AG gibt bekannt, dass sie gemäß § 91 BörseG von CROSS Informatik GmbH, Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Knünz Invest Beteiligungs GmbH, Knünz GmbH, Herrn Dr. Rudolf Knünz, CROSS Industries AG und Pierer Invest Beteiligungs GmbH einerseits und Pierer Industrie AG, Pierer Finanzierungs GmbH, Pierer GmbH und Herrn DI Stefan Pierer andererseits über folgende Sachverhalte informiert wurde:

Ausgangslage

Der Stimmrechtsanteil der CROSS Informatik GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG betrug bisher rund 57,39% (8.829.777 Aktien). Die CROSS Informatik GmbH wird von der CROSS Industries AG und der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft gemeinsam kontrolliert. Die CROSS Industries AG wird über die Pierer Invest Beteiligungs GmbH und die Pierer GmbH von DI Stefan Pierer kontrolliert. Die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft wird über die Knünz Invest Beteiligungs GmbH und die Knünz GmbH von Dr. Rudolf Knünz kontrolliert

Am 18. Juni 2013 hat die CROSS Informatik GmbH die von ihr gehaltenen 8.829.777 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG an die Pierer Industrie AG übertragen. Die Pierer Industrie AG wird über die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer GmbH von DI Stefan Pierer kontrolliert.

CROSS Informatik GmbH

Seit dem 18. Juni 2013 hält die CROSS Informatik GmbH keine Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG mehr. Die Stimmrechtsanteile der CROSS Informatik GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG haben am 18. Juni 2013 die Schwellen von 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte ist auf null zurückgefallen. Die Stimmrechte werden seit dem 18. Juni 2013 von der Pierer Industrie AG ausgeübt.

Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Knünz GmbH, Knünz Invest Beteiligungs GmbH, Dr. Rudolf Knünz

Die Stimmrechtsanteile der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die bisher mittelbar über die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden konnten, haben am 18. Juni 2013 ebenfalls die Schwellen von 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte ist auf null zurückgefallen.

Die Stimmrechtsanteile von Herrn Dr. Rudolf Knünz an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die bisher mittelbar über die Knünz GmbH, die Knünz Invest Beteiligungs GmbH, die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft und die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden konnten, haben am 18. Juni 2013 ebenfalls die Schwellen von 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte ist auf null zurückgefallen.

CROSS Industries AG, Pierer Invest Beteiligungs GmbH

Die Stimmrechtsanteile der CROSS Industries AGan der BRAIN FORCE HOLDING AG, die bisher mittelbar über die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden konnten, haben am 18. Juni 2013 die Schwellen von 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte ist auf null zurückgefallen.

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Invest Beteiligungs GmbHan der BRAIN FORCE HOLDING AG, die bisher mittelbar über die CROSS Industries AG und die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden konnten, haben am 18. Juni 2013 ebenfalls die Schwellen von 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 4% unterschritten. Die Anzahl der Stimmrechte ist auf null zurückgefallen.

Pierer Industrie AG

Durch den Erwerb von 8.829.777 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG haben die Stimmrechtsanteile der Pierer Industrie AG an der BRAIN FORCE HOLDING AG am 18. Juni 2013 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 57,39%; 8.829.777 Aktien).

Pierer Finanzierungs GmbH

Die Stimmrechtsanteile der Pierer Finanzierungs GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über die Pierer Industrie AG ausgeübt werden können, haben am 18. Juni 2013 die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 57,39%; 8.829.777 Aktien).

Pierer GmbH, DI Stefan Pierer

Die Stimmrechtsanteile der Pierer GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die bisher mittelbar über die Pierer Invest Beteiligungs GmhH, die CROSS Industries AG und die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden konnten, werden seit dem 18. Juni 2013 mittelbar über die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt und überschreiten weiterhin die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% (Anzahl der Stimmrechte: rund 57,39%; 8.829.777 Aktien).

Die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die bisher mittelbar über die Pierer GmbH, die Pierer Invest Beteiligungs GmhH, die CROSS Industries AG und die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden konnten, werden seit dem 18. Juni 2013 mittelbar über die Pierer GmbH, die Pierer Finanzierungs GmbH und die Pierer Industrie AG ausgeübt und überschreiten weiterhin die Schwellen von 4%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% (Anzahl der Stimmrechte: rund 57,39%; 8.829.777 Aktien).

Rückfragen richten Sie bitte an:

Mag. Hannes Griesser
Am Hof 4
1010 Wien
Tel: +43(0) 1 263 09 090

29.11.2011 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Unternehmens Invest Aktiengesellschaft („UIAG“) teilt mit, dass sie am 28. November 2011 einen Geschäftsanteil in Höhe von 50% an der CROSS Informatik GmbH erworben hat.

Die Stimmrechtsanteile der UIAG an BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden können, haben am 28. November 2011 die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 53,58%; 8.243.448 Stückaktien). Die Stimmrechtsanteile der Knünz Invest Beteiligungs GmbH („Knünz Invest“) an der BRAIN FORCE HOLDING AG, die mittelbar über UIAG und CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden können, haben am 28. November 2011 die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 53,58%; 8.243.448 Stückaktien).

Die Stimmrechtsanteile von Herrn Dr. Rudolf Knünz und der Knünz GmbH an BRAIN FORCE HOLDING AG werden seit dem 28. November 2011 nicht mehr mittelbar über Pierer Invest Beteiligungs GmbH, CROSS Industries AG und CROSS Informatik GmbH sondern mittelbar über Knünz Invest, UIAG und CROSS Informatik GmbH ausgeübt und überschreiten weiterhin die Schwelle von 50%.

Die Stimmrechtsanteile der CROSS Industries AG, der Pierer Invest Beteiligungs GmbH, der Pierer GmbH und von Herrn DI Stefan Pierer an BRAIN FORCE HOLDING AG überschreiten weiterhin die Schwelle von 50%.

16.03.2011 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG

1. Die BEKO Holding AG, Nöhagen 57, Burg Hartenstein, 3521 Nöhagen, hat uns gemäß § 91 BörseG am 15. März 2011 mitgeteilt, dass die Stimmrechtsanteile der BEKO Holding AG an der BRAIN FORCE HOLDING AG am 12. März 2011 die Schwellen von 50%, 45%, 40%, 35%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10% und 5% unterschritten haben. Die Anzahl der Stimmrechte der BEKO Holding AG beträgt rund 1% (153.868 Stückaktien).

2. Die CROSS Informatik GmbH, Edisonstraße 1, 4600 Wels, hat uns gemäß § 91 BörseG am 15. März 2011 mitgeteilt, dass die Stimmrechtsanteile der CROSS Informatik GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG am 12. März 2011 die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% überschritten haben. Die Anzahl der Stimmrechte der CROSS Informatik GmbH beträgt rund 53,58% (8.243.448 Stückaktien).

3. Die CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels hat uns gemäß § 91 BörseG am 15. März 2011 mitgeteilt, dass die Stimmrechtsanteile der CROSS Industries AG an der BRAIN FORCE HOLDING AG unmittelbar (Anzahl der Stimmrechte: rund 0,63%; 97.110 Stückaktien) und seit dem 12. März 2011 mittelbar über die CROSS Informatik GmbH ausgeübt (Anzahl der Stimmrechte: rund 53,58%; 8.243.448 Stückaktien) werden.

4. Die KP Invest Beteiligungs GmbH, Edisonstraße 1, 4600 Wels hat uns gemäß § 91 BörseG am 15. März 2011 mitgeteilt, dass die Stimmrechtsanteile der KP Invest Beteiligungs GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG seit dem 12. März 2011 mittelbar über die CROSS Industries AG und die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden (Anzahl der Stimmrechte: rund 54,21%; 8.340.558 Stückaktien).

5. Die Pierer GmbH, Edisonstraße 1, 4600 Wels und die Knünz GmbH,Pfarrgasse 7, 6850 Dornbirn, haben uns gemäß § 91 BörseG am 15. März 2011 mitgeteilt, dass die Stimmrechtsanteile der Pierer GmbH und der Knünz GmbH an der BRAIN FORCE HOLDING AG seit dem 12. März 2011 mittelbar über die KP Invest Beteiligungs GmbH, die CROSS Industries AG und die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden (Anzahl der Stimmrechte: rund 54,21%; 8.340.558 Stückaktien).

6. Herr DI Stefan Pierer, Österreich, hat uns gemäß § 91 BörseG am 15.3.2011 mitgeteilt, dass die Stimmrechtsanteile von Herrn DI Stefan Pierer an der BRAIN FORCE HOLDING AG seit dem 12. März 2011 mittelbar über die Pierer GmbH, die KP Invest Beteiligungs GmbH, die CROSS Industries AG und die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden (Anzahl der Stimmrechte: rund 54,21%; 8.340.558 Stückaktien).

7. Herr Dr. Rudolf Knünz, Österreich, hat uns gemäß § 91 BörseG am 15.3.2011 mitgeteilt, dass die Stimmrechtsanteile von Herrn Dr. Rudolf Knünz an der BRAIN FORCE HOLDING AG seit dem 12. März 2011 mittelbar über die Knünz GmbH, die KP Invest Beteiligungs GmbH, die CROSS Industries AG und die CROSS Informatik GmbH ausgeübt werden (Anzahl der Stimmrechte: rund 54,21%; 8.340.558 Stückaktien).

29.06.2010 - Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Die KP Invest Beteiligungs GmbH teilt mit, dass ihr mit Einbringungs- und Sacheinlagevertrag vom 21. Juni 2010 von der Pierer GmbH und der Knünz GmbH jeweils 335.000 Stück Aktien der CROSS Industries AG übertragen wurden, was einer Beteiligung an den Stimmrechten und am Grundkapital von rund 67% entspricht.

Die Stimmrechtsanteile der KP Invest Beteiligungs GmbH an der Brain Force Holding AG, die mittelbar über die CROSS Industries AG und die BEKO Holding AG ausgeübt werden können, haben somit die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 35%, 40%, 45% und 50% überschritten (Anzahl der Stimmrechte: rund 55,28%).

Kapitalmarkt

Hier finden Sie den Prospekt für die Kotierung der Aktien der Gesellschaft im International Reporting Standard der SIX Swiss Exchange (Kotierungsprospekt).
Kotierungsprospekt SIX Swiss Exchange vom 11. November 2016

Rechtlicher Hinweis:
Der Kotierungsprospekt wurde nach Maßgabe des Artikels 27 des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange ausschließlich für die Kotierung der Aktien der Gesellschaft im International Reporting Standard der SIX Swiss Exchange verfasst. Der Kotierungsprospekt ist kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien der Gesellschaft.

Hier finden Sie alle Unterlagen zu Anleihen für Investoren und Übernahmeangebote an bestehende Aktionäre.

Hidden Item
Übernahmeangebot Pankl Racing Systems AG 2018
Angebot zur Beendigung der Handelszulassung der Aktien der Pankl Racing Systems AG (ISIN AT0000800800)

Angebot an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG

Die KTM Industries AG hat am 3. Jänner 2018 bekannt gegeben, zum Zwecke der Beendigung der Handelszulassung der Aktien der Pankl Racing Systems AG im Amtlichen Handel der Wiener Börse ein öffentliches Angebot gemäß § 38 Abs 6 bis 8 BörseG 2018 iVm dem 5. Teil des Übernahmegesetzes (ÜbG) an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG zu stellen. Der Angebotspreis beträgt EUR 42,18 je Pankl-Aktie.

Interessenten stehen in diesem Zusammenhang folgende Downloads zur Verfügung:

Bekanntmachtung vom 3. Jänner 2018
Angebotsunterlage
Äußerung des Vorstands der Pankl Racing Systems AG vom 16.2.2018
Äußerung des Aufsichtsrats der Pankl Racing Systems AG vom 16.2.2018
Bericht des Sachverständigen der Pankl Racing Systems AG gem. §§ 13 ff Übernahmegesetz
Veröffentlichung des Ergebnisses

Übernahmeangebot 2016
Freiwilliges Übernahmeangebot

Freiwilliges öffentliches Angebot an die Aktionäre der WP AG

Die KTM Industries AG (vormals: CROSS Industries AG) hat am 29. März 2016 bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz (ÜbG) an sämtliche Aktionäre der WP AG (FN 177514 a) als flankierende Maßnahme zur Zurückziehung der Aktien der WP AG vom Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse zu stellen. Der Angebotspreis wird EUR 18 pro Aktie der WP AG (ISIN AT0000A1DDL3) betragen.

Interessenten stehen in diesem Zusammenhang folgende Downloads zur Verfügung:

Bekanntmachtung vom 29. März 2016
Angebotsunterlage
Bekanntmachung vom 21.4.2016
Äußerung des Vorstands
Äußerung des Aufsichtsrates
Bericht des Sachverständigen der Zielgesellschaft gem. §§ 13 ff ÜbG
Bekanntmachung vom 6. Mai 2016
Veröffentlichung des Ergebnisses

Anleihe 2012

NICHT ZUR VERSENDUNG IN DIE USA, UK, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN

DISCLAIMER

Diese Webseite stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der CROSS Industries AG dar. Ein der Richtlinie 2003/71/EG und der Verordnung (EG) Nr.809/2004, jeweils in geltender Fassung, entsprechender Prospekt wurde am 19. September 2012 von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA“) gebilligt und veröffentlicht. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der CROSS Industries AG darf ausschließlich durch und auf Grundlage des gebilligten und veröffentlichten Prospekts, den Sie dann während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos bei der CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, 4600 Wels, erhalten und in elektronischer Form auf der Webseite der Gesellschaft (http://www.crossindustries.at/) einsehen könnten, erfolgen. Zeichnungsaufträge, die vor Beginn eines öffentlichen Angebots einlangen, werden zurückgewiesen.

Diese Webseite stellt weder in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) noch in einem anderen Land oder gegenüber Personen ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der CROSS Industries AG dar, sofern ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist. Die Benutzer dieser Webseite sind aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Aktionärsinformation sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich deren Territorien und Besitztümer (einschließlich Puerto Rico, der U.S. Jungferninseln, Guam, Amerikanisch Samoa, der Wake-Insel und der Nördlichen Mariana Inseln), jeden Bundesstaates der Vereinigten Staaten sowie des District of Columbia (die „USA“) bzw. innerhalb der USA bestimmt und dürfen nicht an „U.S. persons“ (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) definiert) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Aktionärsinformation stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA dar. Die Wertpapiere der CROSS Industries AG wurden und werden nicht gemäß den Vorschriften der Securities Act registriert und dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht an U.S. Personen verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. In den USA werden die Wertpapiere der CROSS Industries AG nicht öffentlich angeboten.

Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften darstellen. Jedes Angebot und jeder Verkauf von Wertpapieren außerhalb von Österreich wird ausschließlich als Privatplatzierung an qualifizierte institutionelle Investoren unter Einhaltung aller anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften durchgeführt.

Um die folgenden Seiten der Website besuchen zu können, müssen Sie bestätigen, dass (1) Sie die obenstehenden Sätze verstanden haben, (2) sich dazu bereit erklären, die darin enthaltenen Beschränkungen einzuhalten, und (3) dass Sie in Österreich wohnhaft sind, keine U.S. person (im Sinne der Regulation S Securities Act) sind und weder Ihren Wohnsitz noch Aufenthalt in den USA, im Vereinigten Königreich, Kanada, Australien oder Japan haben noch für derartige Personen handeln.

Prospekt
Liste berechtigte Finanzintermediäre mit Sitz in Österreich
Mitteilung nach § 7 KMG
Anleihefolder

 

Pressemitteilungen

CROSS Industries AG begibt eine Anleihe in Höhe von € 75 Mio.
CROSS Industries AG begibt eine Anleihe in Höhe von bis zu € 70 Millionen

Anleihe 2005
Eckdaten der Emission Nominale EUR 50.000.000,00
4,25% Anleihe 2005-2012 der CROSS Industries AG
Emittentin CROSS Industries AG
Emissionsvolumen EUR 50.000.000,00 Nominale
Kupon 4,25 % p.a., zahlbar jährlich
Emissionskurs 101,091 %
Laufzeit 7 Jahre endfällig
Zeichnungsfrist 30.11.-02.12.2005, vorzeitiger Zeichnugsschluss vorbehalten
Valuta 07. Dezember 2005
Tilgung 07. Dezember 2012 zum Nennwert
Zahlstelle Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
Börseeinführung Notiz im Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse wird beantragt
ISIN AT0000500905

 

Eckdaten der Emission Nominale EUR 60.000.000,00
Nachrangige Anleihe mit unbegrenzter Laufzeit der CROSS Industries AG
Emittentin CROSS Industries AG
Emissionsvolumen EUR 60.000.000,00 Nominale
Stückelung EUR 10.000,00 Nominale
Kupon 07.12.2005 bis inkl. 06.02.2016: fixe Verzinsung 6,875% p.a.,
zahlbar jährlich, kurzer erster Kupon 07.02.2016 bis Laufzeitende:
variable Verzinsung, Details siehe Anleihebedingungen, zahlbar halbjährlich
Emissionskurs 100,522%
Laufzeit unbegrenzte Laufzeit, vorbehaltlich Kündigung durch die Emittentin
Zeichnungsfrist 30.11.-02.12.2005, vorzeitiger Zeichnugsschluss vorbehalten
Valuta 07. Dezember 2005
Kündigung durch die Emittentin zur Gänze zum Nennwert, erstmals zum 07.02.2016, danach jeweils zu den Kuponterminen möglich
Zahlstelle Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
Börseeinführung Notiz im Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse wird beantragt
ISIN AT0000500913

Zur Zeichnung laden ein:

  • Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
  • Bank Austria Creditanstalt AG
  • Raiffeisenlandesbank Oberösterreich reg.Gen.m.b.H
  • AIG Private Bank Ltd.
  • Oberbank AG

Ein dem Kapitalmarktgesetz entsprechender Prospekt wurde am 14. November 2005 veröffentlicht und liegt bei der CROSS Industries AG, Edisonstraße 1, A-4600 Wels auf und kann zu den üblichen Geschäftszeiten bezogen werden. Die Hinweisbekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung erfolgte am 15. November 2005. Dies ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Zeichnung oder zum Kauf der Schuldverschreibungen in Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot oder eine solche Einladung unzulässig ist. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Aktien sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich.

Bitte informieren Sie sich über alle weiteren Details dieser Unternehmensanleihe wie Mittelverwendung des Emissionserlöses in unserem Anleihenfolder.

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