Vergütungspolitik

Die Grundsätze

Die Grundsätze für die Vergütung (Vergütungspolitik) der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der PIERER Mobility AG wurden durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.03.2020 aufgestellt. Der Aufsichtsrat legt die Vergütungspolitik im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, der Hauptversammlung zur Abstimmung vor. Die aktuell gültige Vergütungspolitik wurde der 23. ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2020 vorgelegt und von dieser angenommen. Für die vorgelegte Vergütungspolitik des Vorstandes stimmten 94,72 % des vertretenen Grundkapitals (74,80 %). Hinsichtlich der vorgelegten Vergütungspolitik des Aufsichtsrates betrug der Stimmanteil 100% des vertretenen Grundkapitals (74,80 %).

 

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde ein separater Vergütungsbericht erstellt und der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 21.04.2023 vorgelegt und von dieser angenommen. Für den vorgelegten Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 stimmten 96,62 % des vertretenen Grundkapitals (82,91%).

 

Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick über die Vergütungsgrundsätze und -programme der PIERER Mobility AG. Ferner beschreibt der Vergütungsbericht das Vorgehen zur Festlegung der Vergütungen und enthält detaillierte Angaben zu den Vergütungen an den Vorstand und den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022. Das Vergütungssystem der PIERER Mobility AG setzt die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (OCGK) und die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78a ff iVm 98a) um und wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2017/828 erstellt

Rückforderungspolicy

Diese Clawback Policy gibt einen Überblick über Sachverhalte, die es der PIERER Mobility AG aus bestimmten Gründen ermöglichen, die von einzelnen Vorstandsmitgliedern bereits bezogenen variablen Vergütungsbestandteile zurückzufordern.