Aufsichtsrat
(Status Juni 2025)
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und so vielen Arbeitnehmervertretern, wie gemäß § 110 Abs 1 öArbVG erforderlich. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr in dem das einzelne Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet.
Die Selbstevaluierung des Aufsichtsrats erfolgt in der Regel in seiner Dezembersitzung. Aufgrund des Ende November 2024 eröffneten Sanierungsverfahrens über die KTM AG und die damit zusammenhängenden umfangreichen Aktivitäten wurde im Geschäftsjahr 2024 ausnahmsweise keine Selbstevaluierung im Sinne der C-Regel 36 ÖCGK durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat entsprechend dem Aktiengesetz einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt.
Der Prüfungsausschuss ist für die Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, des Gewinnverwendungsvorschlags und des Lageberichts sowie die Prüfung des Konzernabschlusses und des Corporate Governance-Berichts zuständig. Der Prüfungsausschuss hat einen Vorschlag für die Auswahl des Abschlussprüfers zu erstatten und bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für dessen Wahl vor. Der Prüfungsausschuss hat gemäß Regel C-81a des ÖCGK mit dem Abschlussprüfer in einer Besprechung die Abwicklung der wechselseitigen Kommunikation festzulegen.
Für den Prüfungsausschuss der Gesellschaft wurden im Juni 2025 mit Dinesh Thapar, Mag. Michaela Friepeß und Mag. Ewald Oberhammer die Mitglieder neu gewählt, sodass der Prüfungsausschuss weiterhin aus drei Mitgliedern besteht. Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2024 zu drei Sitzungen zusammengekommen, an denen auch ein Vertreter des Wirtschaftsprüfers teilgenommen hat.
Für den Vergütungsausschuss der Gesellschaft wurde im Juni 2025 mit Mag. Michaela Friepeß ein Mitglied neu gewählt, sodass der Prüfungsausschuss weiterhin aus zwei Mitgliedern besteht. Der Ausschuss für Compliance, Investor Relations (IR) und Nachhaltigkeit (ESG) wurde von zwei auf drei Mitglieder erweitert: Dinesh Thapar und Ewald Oberhammer wurden ebenfalls im Juni 2025 zu neuen Ausschussmitgliedern gewählt. Der Vergütungsausschuss und der Ausschuss für Compliance, Investor Relations (IR) und Nachhaltigkeit (ESG) sind im Geschäftsjahr 2024 je zu einer Sitzung zusammengekommen.
Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen.
Prüfungsausschuss:
Dinesh Thapar (Vorsitzender, Finanzexperte),Mag. Michaela Friepeß (Stellvertretende Vorsitzende),
Mag. Ewald Oberhammer (Mitglied).
Vergütungsausschuss:
Srinivasan Ravikumar (Vorsitzender),
Mag. Michaela Friepeß (Stellvertretende Vorsitzende).
Ausschuss für Compliance, Investor Relations (IR) und Nachhaltigkeit (ESG):
Mag. Michaela Friepeß (Vorsitzende),
Dinesh Thapar (Stellvertretender Vorsitzender),
Mag. Ewald Oberhammer (Mitglied).
Unabhängigkeitskriterien der Aufsichtsratsmitglieder der PIERER Mobility AG gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex (ÖCGK):
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitgliedes zu beeinflussen.
Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien definiert:
Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstandes oder leitender Angestellter der PIERER Mobility AG oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft.
Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält beziehungsweise unterhielt im letzten Jahr zum Unternehmen oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft.
Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstand in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der PIERER Mobility AG Aufsichtsratsmitglied ist.
Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der PIERER Mobility AG bekennen sich zu sämtlichen Kriterien der Unabhängigkeitgemäß C-Regel 53 und deklarieren sich als unabhängig.
Gemäß Regel C-54 ÖCGK soll dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger Kapitalvertreterangehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder dessen Interessen vertritt. Ewald Oberhammer, Ernst Chalupsky und Iris Filzwieser sind unabhängig gemäß C-Regel 54 ÖCGK.