Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002

27.08.2015

Der Vorstand der CROSS Industries AG hat am 28. August 2015 den Beschluss gefasst, die von ihr gehaltenen 71.038 eigenen Aktien (dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,03%) über die Wiener Börse zu verkaufen.

Die Veräußerung wird weisungsfrei durch die ICF BANK AG erfolgen.

Der Beschluss des Vorstands wird hiermit gemäß § 82 Abs 8 Börsegesetz iVm § 4 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt gemacht.

Weiters werden mit der vorliegenden Veröffentlichung gemäß § 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 die Eckpunkte der Veräußerung der eigenen Aktien der CROSS Industries AG (Veräußerungsprogramm) bekannt gemacht.

Angaben zum Veräußerungsprogramm gemäß § 5 Abs 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 4, 6 oder 8 AktG: nicht anwendbar.

2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: nicht anwendbar.

3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: ab 7. September 2015 bis zum 11. September 2015.

4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der CROSS Industries AG (ISIN AT0000820659).

5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 71.038 Stück Aktien – dies entspricht ca. 0,03% des derzeitigen Grundkapitals – über die Börse zu veräußern. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 225.386.742. Es ist zerlegt in 225.386.742 Stück Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

6. Niedrigster und höchster zu leistender und/oder zu erzielender Gegenwert je Aktie: Veräußerung: mindestens zu EUR 3,20 je Aktie und höchstens zu EUR 5,00 je Aktie.

7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: die Veräußerung findet über die Wiener Börse statt. Zweck des Verkaufs ist die Steigerung des Streubesitzes und des Handelsvolumens bzw. die Angebots- und Nachfrageverbesserung für Aktien der CROSS Industries AG.

8. Allfällige Auswirkung der Übertragung auf die Börsezulassung der Aktien: keine. Sämtliche Aktien der CROSS Industries AG sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen.

9. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm.

10. Änderungen der bereits veröffentlichten Angaben über die im Rahmen der Veräußerung durchgeführten Transaktionen erfolgen ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.crossindustries.at unter der Rubrik „Investor Relations“ – „Aktie“ – „Aktienrückkauf“.

Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von Aktien der CROSS Industries AG.