Der Vorstand der CROSS Industries AG teilt mit, dass das Verfahren über die beim Landesgericht Wels eingebrachte Anfechtungsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss hinsichtlich der Verschmelzung der BF HOLDING AG mit der CROSS Industries AG aufgrund eines Anspruchsverzichtes des Klägers beendet ist. Ferner wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wels mitgeteilt, dass im Verfahren auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses sämtliche Antragsteller den Antrag zurückgezogen haben und auch dieses Verfahren damit beendet ist.

Es bestehen somit im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BF HOLDING AG mit der CROSS Industries AG keine offenen Verfahren mehr.

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