KTM Industries AG: Ausübung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

14.10.2019

Information zur Ausübung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a iVm Abs 1b AktG und § 119 Abs. 9 BörseG 2018 iVm §§ 4f VeröffentlichungsV 2018

Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 hat der Vorstand der KTM Industries AG (künftig PIERER Mobility AG) beschlossen, von der durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 4. Oktober 2019 eingeräumten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Rückkaufprogramm durchzuführen. Die Bedingungen dieses Rückkaufprogramms lauten wie folgt:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 4. Oktober 2019.

2. Tag der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: am 4. Oktober 2019 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem gemäß § 119 Abs 7 BörseG 2018; am 8. Oktober 2019 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 22. Oktober 2019 bis voraussichtlich 21. Oktober 2021.

4. Aktiengattung: nennwertlose Inhaberaktien (ISIN AT0000KTMI02).

5. Beabsichtigtes Volumen: bis zu höchstens 1.668.763 Aktien (entspricht 7.404% des Grundkapitals).

6. Gesamtausmaß: bis zu EUR 75,7 Millionen (berechnet auf Basis des Börseschlusskurses vom 11. Oktober 2019: CHF 49,90).

7. Preisgrenzen: Der Gegenwert pro zu erwerbender Aktie darf jeweils den durchschnittlichen ungewichteten Börseschlusskurs an der SIX Swiss Exchange der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20% unter- oder überschreiten. Zudem gelten die Vorschriften zur Kaufpreisbestimmung beim Rückkauf eigener Beteiligungspapiere im Rahmen eines öffentlichen Rückkaufangebots zum Marktpreis gemäß Art. 123 Abs. 1 lit. d der Verordnung über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel vom 25. November 2015 (Stand 31. August 2019) (FinfraV).

8. Art und Zweck des Rückkaufs: Die zu erwerbenden Aktien können sowohl als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, zur Weiterveräußerung als auch zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung eigener Aktien verwendet werden. Der Rückerwerb der Aktien zum Marktpreis erfolgt über die ordentliche Handelslinie der SIX Swiss Exchange.

9. Auswirkung auf die Börsezulassung: keine.

Die Durchführung des Aktienrückkaufs erfolgt durch die Bank Vontobel AG. Im Rahmen einer Delegationsvereinbarung zwischen KTM Industries AG (künftig PIERER Mobility AG) und Bank Vontobel AG trifft Bank Vontobel AG ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der KTM Industries AG (künftig PIERER Mobility AG) unabhängig von der Gesellschaft und tätigt unter Einhaltung von festgelegten Parametern unabhängig Rückkäufe im Einklang mit den in Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsbedingungen (Safe-Harbor-Bestimmungen) und Art. 124 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 FinfraV. KTM Industries AG hat das Recht, diese Delegationsvereinbarung ohne Angabe von Gründen jederzeit aufzuheben bzw. sie gemäss Art. 124 Abs. 3 FinfraV abzuändern. Das Rückkaufprogramm wurde der Schweizer Übernahmekommission heute zur Freistellung von den Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote im Rahmen eines Meldeverfahrens im Sinne des UEK-Rundschreibens Nr. 1 vom 27. Juni 2013 (Stand 1. Januar 2016) angezeigt. Die Bestätigung über die Freistellung wird bis spätestens 17. Oktober 2019 erwartet.

Hinweis gemäß § 5 Abs. 4 VeröffentlichungsV 2018
Die gemäß § 7 VeröffentlichungsV 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 VeröffentlichungsV 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Webseite der KTM Industries AG (künftig PIERER Mobility AG) (https://www.pierermobility.com/investor-relations/aktie) veröffentlicht. Nach der Änderung der Firma der KTM Industries AG auf PIERER Mobility AG werden Zugriffe auf diese Webseite automatisch auf die neue Webadresse umgeleitet.

Rechtlicher Hinweis
Diese Veröffentlichung stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der KTM Industries AG (künftig PIERER Mobility AG) dar und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der KTM Industries AG (künftig PIERER Mobility AG) anzunehmen.

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