Organe

Zusammensetzung der Organe

Die Organe der PIERER Mobility AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung zusammen.

Vorstand

Der Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agieren auf der Grundlage des Gesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands, welche die Regeln der Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäftsverteilung im Vorstand festlegen. Der Vorstand hat sich bis zu der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2023 aus vier Mitgliedern zusammengesetzt. Die 26. ordentliche Hauptversammlung beschloss, entsprechend des Wahlvorschlags des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 9, die Anzahl der Vorstandsmitglieder innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen zu ändern. Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß Satzung aus mindestens einem, jedoch höchstens acht Mitgliedern und setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Name und Geburtsjahr
Funktion
Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
Verantwortungsbereiche
DI Stefan Pierer, geb. 1956
Vorstandsvorsitzender (CEO)
02.06.2015
31.12.2025
strategische Gesamtleitung, Forschung und Entwicklung, Produktmanagement
Mag. Hubert Trunkenpolz, geb. 1962
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
01.01.2018
31.12.2027
Brand Management, Motorsport, X-Bow, Joint Ventures, Investor Relations
Mag. Viktor Sigl, MBA, geb. 1974
Vorstandsmitglied (CFO)
19.12.2019
31.12.2027
Finanzen und Steuerangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten, Personal, IT, Risikomanagement, Immobilien
Mag. Florian Kecht, geb. 1980
Vorstandsmitglied
06.05.2023
31.12.2027
Vertrieb, Kundendienst, Marketing, PG&A
Mag. Alex Pierer, geb. 1981
Vorstandsmitglied
06.05.2023
31.12.2027
Digital Transformation, PIERER Innovation, Avocodo
Dipl. Vw. Rudolf Wiesbeck, geb. 1979
Vorstandsmitglied
06.05.2023
31.12.2027
Produktion, Qualitätsmanagement, Einkauf und Logistik, Nachhaltigkeit, Lieferketten-Management
Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und so vielen Arbeitnehmervertretern, wie gemäß § 110 Abs 1 öArbVG erforderlich. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr in dem das einzelne Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, davon sind vier Mitglieder gemäß C-Regeln 53 und 54 des ÖCGK unabhängig:

Name und Geburtsjahr
Funktion
Unabhängig nach ÖCGK
Erstbestellung
Ende der laufenden Funktionsperiode
Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften
Josef Blazicek, geb. 1964
Aufsichtsratsvorsitzender
Ja
2008
HV die über das GJ 2025 beschließt
All for One Group SE (Deutschland) Leoni AG (Deutschland)
Rajiv Bajaj, geb. 1966
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Nein
2022
HV die über das GJ 2026 beschließt
keine
DI Dr. Iris Filzwieser, geb. 1971
Mitglied des Aufsichtsrates
Ja
2022
HV die über das GJ 2026 beschließt
keine
Mag. Michaela Friepeß, geb. 1972
Mitglied des Aufsichtsrates
Ja
2022
HV die über das GJ 2026 beschließt
Leoni AG (Deutschland)
Srinivasan Ravikumar, geb. 1957
Mitglied des Aufsichtsrates
Ja
2022
HV die über das GJ 2026 beschließt
keine
Mag. Friedrich Roithner, geb. 1963
Mitglied des Aufsichtsrates
Nein
2023
HV die über das GJ 2027 beschließt
Leoni AG (Deutschland)
Selbstevaluierung

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise, befasst und eine Selbstevaluierung im Sinne der C-Regel 36 ÖCGK vorgenommen (siehe weitere Informationen im Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 - Seite 22 im Geschäftsbericht 2023).