Organe
Die Organe der PIERER Mobility AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung zusammen.
Der Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agieren auf der Grundlage des Gesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands, welche die Regeln der Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäftsverteilung im Vorstand festlegen. Der Vorstand hat sich bis zu der 26. ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2023 aus vier Mitgliedern zusammengesetzt. Die 26. ordentliche Hauptversammlung beschloss, entsprechend des Wahlvorschlags des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 9, die Anzahl der Vorstandsmitglieder innerhalb der satzungsmäßigen Grenzen zu ändern. Der Vorstand der Gesellschaft besteht gemäß Satzung aus mindestens einem, jedoch höchstens acht Mitgliedern und setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und so vielen Arbeitnehmervertretern, wie gemäß § 110 Abs 1 öArbVG erforderlich. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung höchstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr in dem das einzelne Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, nicht mitgerechnet. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, davon sind fünf Mitglieder gemäß C-Regeln 53 und 54 des ÖCGK unabhängig:
Im Geschäftsjahr 2022 hat sich der Aufsichtsrat mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise, befasst und eine Selbstevaluierung im Sinne der C-Regel 36 ÖCGK vorgenommen (siehe weitere Informationen im Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 - Seite 24 im Geschäftsbericht 2022).