Faire Geschäftspraktiken

Unsere Wesentlichen Themen und aktuelle Maßnahmen

Business Compliance (Bekämpfung von Korruption, Datenschutz)

Rechtstreue, Ehrlichkeit, Ethik, Zuverlässigkeit, Respekt und Vertrauen betrachten wir als das Fundament und universelle Grundlage jeglichen Zusammenarbeitens und guter Geschäftsbeziehungen. Unsere Nulltoleranzhaltung gegenüber Korruption und Bestechung, wie auch Menschenrechtsverletzungen wird durch entsprechende Verhaltensrichtlinien im Code of Conduct und weiteren Richtlinien (Diversitäts-und Antidiskriminierungsrichtlinie, Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie sowie Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel) untermauert.

Mit Schulungsmaßnahmen und einem Compliance Officer werden diese verständlich und greifbar. Mit einem Datenschutzmanagementsystem sichern wir den von unseren Produkten bekannten hohen Qualitätsstandard auch für die Bereiche Datenschutz und -sicherheit. GRI 205-2: Antikorruptionsschulungen, GRI 205-3: Compliance, GRI 418-1: Datenschutz

Whistleblower Hotline

Jeder Mitarbeiter kann etwaige Regelverstöße bzw. einen Verdacht auf einen solchen Verstoß an die für Compliance-Fragen zuständige Anlaufstelle mittels E-Mail, Telefon, Post oder in einem persönlichen Gespräch melden. Die PIERER Mobility-Gruppe implementiert zudem im Geschäftsjahr 2021 etappenweise ein anonymes Hinweisgebersystem („Whistleblower-System“), das den Mitarbeitern ab Dezember 2021 eine anonyme Meldung von Regelverstößen ermöglicht. Das anonyme Hinweisgebersystem garantiert den höchstmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Bei der Bearbeitung und Untersuchung von Verdachtsfällen gilt das Gebot einer objektiven Aufklärung sowie strikte Vertraulichkeit und Geheimhaltung. Sofern sich ein Verdachtsfall bestätigt, ergreift die PIERER Mobility-Gruppe je nach Schwere und Relevanz des Regelverstoßes geeignete Maßnahmen. Der Hinweisgeber hat aufgrund einer nach bestem Wissen und Gewissen abgegebenen Meldung eines Verdachtsfalls keine Sanktionen durch die PIERER Mobility-Gruppe zu befürchten und werden Benachteiligungen von Hinweisgebern keinesfalls geduldet.

Umwelt- und Sozialstandards in der Lieferkette

Entsprechend unserer Haltung zu Business Compliance Themen verpflichten wir auch unsere Lieferpartner, die im Code of Conduct enthaltenen Regeln und Verhaltensgrundsätze zu Nachhaltigkeit, Compliance und der Einhaltung der Menschenrechte einzuhalten. Weitere Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferpartnern auch in standardisierten Dokumenten wie Einkaufs- und Fertigungsbedingungen festgelegt. Diese beinhalten weitere soziale und ökologische Kriterien unter anderem zu Punkten wie Compliance, Qualität, Fertigung, Produkthaftung und Versand.

GRI 308-2: Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen – Im Berichtsjahr 2020 wurden keine Geschäftsbeziehungen aufgrund erkannter negativen Umweltauswirkungen beendet.

GRI 414-2: Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen – Durch die regelmäßige Kontrolle bei Lieferanten bereits vor Projektfreigabe werden auch die sozialen Aspekte begutachtet. Im Berichtsjahr 2020 waren uns keine negativen Auswirkungen bekannt.